Klett ist bei mir nach ca. 1 Woche gekommen, Schroedel ebenso.
Beiträge von Moebius
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Das betrifft wohl alle Schulformen und auch Praktikumsbereiche, bei denen eigentlich ein gewisses Interesse und Engagement zu erwarten wäre, zB Lehramtspraktikanten. Derzeit ist zB mal wieder eine Praktikumsphase und wir haben 20(!) Lehramtspraktikanten gleichzeitig im Haus, mit sehr unterschiedlichem Engagement. Auffällig ist für mich, dass zumindest in meinen Fachbereichen praktisch überhaupt keine Qualitätssicherung durch die Uni stattfindet, einen Betreuer habe ich überhaupt noch nicht gesehen, Besuch in Stunden die die Praktikanten halten, finden nicht statt (obwohl in der Uni irgendwer für "Praktikumsbetreuung" Stunden erhält und bezahlt wird).
Was ich dagegen mache? Gar nichts.
Interessierte Praktikanten betreue ich gerne und unterstütze sie auch, soweit mir das möglich ist. Wenn aber jemand einfach nur seine Zeit absitzen möchte und nach dem Klingeln noch vor den Schülern als erster den Unterrichtsraum verlässt, ist das nicht mein Problem. Ich habe genug damit zu tun, die Qualität meiner eigenen Arbeit sicher zu stellen und wo ich Ressourcen frei habe, investiere ich die lieber in Dinge, die meinen Schülern zu gute kommen. Ich bescheinige natürlich keine Teilnahme, wenn diese nicht stattgefunden hat und wenn ein Praktikant bei mir stört, mit dem Handy spielt oder sich anderweitig nicht an die Spielregeln hältt, teile ich ihm mit, dass er sich für die nächsten Stunden bitte eine andere Lerngruppe sucht. Alles was darüber hinaus geht, ist das Problem der Institution, die das Praktikum fordert (und sich vermutlich für ihre praxisnahe Ausbildung auf die Schulter klopft) und wenn die sich nicht darum kümmert, scheint es wohl nicht so wichtig zu sein. -
Diese ewigen Online-Geschlechterdiskussionen nerfen.
Das ist wirklich schlimm geworden, seit dem Internet dank WLan auch in der Kücher verfügbar ist. -
Wenn der Personalrat der Schule ratlos ist, würde ich mich an den übergeordneten Personalrat wenden (wie auch immer der in BW heißt) oder an den Verband, so fern man Mitglied ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Maßnahmen für mich in Ordnung, so fern es bisher Probleme gegeben hat, die diese rechtfertigen. In der Summer ist aber natürlich die Arbeitszeitverordnung zu beachten, der Schulleiter kann dich nicht so mit Pflichten zuschütten, dass dies im Rahmen der normalen Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigen ist. Und das wäre sicher der Fall, wenn erwartet wird, dass jetzt jede Stunde von 25 pro Woche so geplant und verschriftlicht wird, wie im Referendariat.
Von außen sind die Maßnahmen schwer zu beurteilen. Es mag sein, dass es bei dir tatsächlich erhebliche Probleme gibt, die eine Bewährung bereits deutlich in Frage stellen, dazu passt das Vorgehen des Schulleiters dann. Andererseits kann es grundsätzlich natürlich sein, dass er aus anderen Gründen nicht glücklich mit dir ist und jetzt versucht, dich so mit Pflichten und Zusatzkontrollen zuzuschütten, dass du zwangsläufig scheitern musst. In beiden Fällen ist die Situation aber ernst. Auf jeden Fall würde ich mir Unterstützung von außen besorgen, da die Folgen für dich ja existenziell sein können.
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Selbst auf der Schulhomepage haben eine ganze Reihe Schüler geschrieben, dass ihnen das Ganze als verpflichtende Schulveranstaltung verkauft wurde. Ich war nicht dabei, aber ich schieße mal ins blaue: offiziell wird die Demo vermutlich nicht verpflichtend gewesen sein, aber wahrscheinlich ist der ein oder andere besonders wohlmeinende Kollege in seiner Klasse über das Ziel hinausgeschossen.
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Es handelt sich auch nach Aussagen auf der Schulhomepage um eine "Demonstration", die Aktion hat ja auch nicht in der Schule, sondern außerhalb, in der Öffentlichkeit, stattgefunden. Und auch, dass es für Schüler eine verpflichtende Veranstaltung war, scheint ja wohl mehr oder weniger Konsens zu sein. So etwas geht nicht.
Bei uns gab es auch eine Schweigeminute in der Schule, das finde ich angemessen.Mal abgesehen vom rechtlichen Aspekt, entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, eine Demonstration für die Meinungsfreiheit abzuhalten und dann die Teilnehmer zwangszuverpflichten.
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Das Problem ist nicht, dass der TE eine Leitungsfunktion ausüber möchte, sondern dass er den Eindruck erweckt die Stationen dazwischen nur als notwendiges Übel in Kauf zu nehmen aber nicht wirklich gerne ausüben zu wollen.
Und da sollte ihm schon klar sein, dass die realistische Chance besteht, dass es mit den Leitungsaufgaben eben nicht klappt und er am Ende doch sein Berufsleben als normaler Lehrer bestreiten wird, wenn er das nur unwillig macht, können das lange 25 Jahre werden.
Wenn der Gedanke daran dem TE Bauchschmerzen verursacht (wa er sich nur selber beantworten kann), würde ich doch - gerade bei der Fächerkombination - eher den Weg in die freie Wirtschaft empfehlen.
Im Übrigen sind die Zeiten vorbei, in denen Lehrer, die es mit dem Unterrichten nicht mehr so hatten oder haben wollten, schnell auf einen Verwaltungsposten verschoben wurden, ein Großteil dieser Stellen sind in den letzten Jahren abgebaut und die Aufgaben in die Schulen verteilt worden. Außerdem ist auch in der "mittleren Führungsebene" die Hauptaufgabe heute immer noch Unterricht. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung kriegen bei uns gerade mal 5 Anrechnungsstunden, ein stellvertretener Schulleiter muss auch noch mehr als 50% unterrichten. Grundvoraussetzung für solche Ämter ist daher inzwischen, dass man sein Basishandwerk sicher beherrscht und seinen Unterricht im Griff hat, sonst ist das zeitlich gar nicht zu schaffen.
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Im übrigen würde ich schon sagen, dass es nicht einfach ist, noch eine Leitungsfunktion zu erreichen, wenn man erst mit knapp 40 einsteigt. Es ist in den meisten Schulen übrlich, dass man bestimmte Funktionen und Zusatzaufgaben erst ein paar Jahre übernehmen muss, bis dann daraus eine entsprechende Stelle wird, und bis zur Schulleitung sind es nun mal in der Regel 4-5 "Karrierestationen" die man durchlaufen muss, zumindest in Gymnasialbereich. Und mit 57 wird kaum noch einer Schulleiter (schon weil man sich das in dem Alter nicht mehr antut).
Einzelfälle gibt es sicher, aber es dürfte doch deutlich schwieriger sein, als wenn man mit 26 einsteigt. -
Grundsätzlich halte ich die Regelungen für Geschenke für richtig (und daran ändert auch nichts, dass es in anderen Bereichen - Abgeordnete - Regelungen gibt, die ich für falsch halte). Ein Abschiedsgeschenk von einer Klasse im Wert von 200 € anzunehmen, finde ich unangemessen. Es ist auch irrelevant, dass die betroffenen Schüler keinen direkten Vorteil mehr davon haben können, das Annahmeverbot bezieht sich generell auf Geschenke, bei denen ein Zusammenhang zur dienstlichen Tätigkeit besteht.
Was man von der Höhe des Strafbefehls (völlig überzogen) oder dem Verhalten des Vaters (kleinkarriert) hält, steht auf einem anderen Blatt, aber eben weil man damit rechnen muss, dass es immer auch Menschen gibt, die nach einer Gelegenheit suchen, einem nachträglich noch mal an den Karren zu fahren, gehört Kenntnis und Einhalten der Rechtslage gerade in diesem Punkt zum Handwerkszeug eines Lehrers.
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Den Vergleich mit Arbeitsbedingungen in der Gastronomie halte ich nicht für sinnvoll, da es doch extrem unterschiedliche Welten sind.
Davon unbenommen bin ich durchaus der Meinung, dass im Lehrergewerbe gesetzliche Regelungen zum Schutz gegen ausufernde Arbeitszeiten regelmäßpig gebrochen werden und dass das erstens systemisch angelegt und in Kauf genommen und zweitens durchaus ein Problem ist, das offensiver kommuniziert werden sollte. Nur einige Beispiele:
- auf Klassenfahrten hat man im Grunde über 5 Tage abwechselnd 14 Stunden Dinest am Stück gefolgt von 10 Stunden Bereitschaft. Ich habe auch auf keiner Fahrt bisher mehr als 5 Stunden pro Nacht geschlaften. Selbst bei Ärzten ist nach einem Tournus von 12 Stunden Dienst, 12 Stunden Bereitschaft, 12 Stunden Dienst, erst mal Schluss.
- Abiturkorrekturen. Wenn ein Kollege einen Intesivkurs mit 20 Schülern hat, kann er, je nach Fach mit 80 bis 150 Stunden für Korrekturen und Gutachten rechnen. Wenn dann dafür aber im Prüfungsplan nur 2-3 Wochen vorgesehen sind, bis die Arbeiten beim Zweitprüfer sein müssen, - natürlich neben dem regulären Unterricht - kann sich jeder ausrechnen, dass dies nur möglich ist, wenn der Kollege in der Zeit 70 Stunden die Woche arbeitet.
- Schon mal eine Übernachtungsaktion in der Schule betreut (Lesenacht, lange Nacht der Mathematik, etc ...)? Schon mal versucht, dann am Tag vorher 2 Stunden abzuhängen, damit man das auch durchhält? In der Regel wird man nur ein müdes Lächeln vom Schulleiter ernten und dann doch morgens 6 Stunden unterrichten, für 3 Stunden nach Hause fahren und dann eine Nachtschicht dranhängen, bei der man meist kein Auge zumachen kann.
Die Liste ließe sich wohl noch ziemlich lange fortsetzen.Das sind alles Dinge, bei denen eindeutig gegen gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit verstoßen wird.
Zur Erinnerung: in der EU gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag und 48, maximal 50, Stunden die Woche vorsieht. Verstöße dagengen können in einzelnen "Notsituationen" mal statthaft sein, aber nicht über Wochen und planmäßig.Unsere Kultusministerin hat neulich auf die Forderung eines Verbandes, eine Arbeitszeitstudie über die zeitliche Belastung von Lehrern durchzuführen, mit einer sehr entlarvenden Äußerung reagiert.
Sinngemäß:
Ansätze, Lehrerarbeitszeit quantifizierend zu erfassen, lehnt sie grundsätzlich ab, da dadurch die pädagogische Freiheit eingeschränkt würde.Übersetzung:
Es gibt genug Lehrer, die sich weit über das vernünftige und zulässige Maß selber ausbeuten, weil ihnen die leuchtenden Kinderaugen genug Lohn für den damit verbundenen Verzeicht auf Gehalt, Freizeit oder Gesundheit sind. Und so lange das so bleibt, wird der Arbeitgeber den Teufel tun, und diese davon abhalten, indem er so etwas Verrücktes tut, wie die Arbeitszeit zu erfassen (und damit auch die Verstöße gegen Arbeitsrecht belegbar zu machen). -
Mit dem Studiengang "Bildungswissenschaftler" wird man vermutlich kein Lehrer werden, ich nehme mal an, dass das eine Variante des früheren "Diplompädagogen" ist. Für Lehramt benötigst du ein fachbezogenes Lehramtsstudium.
Zum Alter: mit 34 Jahren ein neues Lehramtsstudium anzufangen halte ich tatsächlich für äußerst gewagt, vor allem, wenn man noch keine intensiven Vorerfahrungen in pädagogischer Richtung hat. Wenn überhaupt, würde ich da ein Berufsschullehramt ins Auge fassen, da kann man dann an seine berufliche Ausbildung anknüpfen. Allerdings muss dir natürlihc auch da klar sein, dass du 4-6 jahre ohne Eikommen auskommen musst. -
Bemerkenswert finde ich ja die Vorstellung von Schule, die Claudius Überlegungen hier zugrunde liegt und die unserem Gesellschafts- und Werteverständnis von Schule völlig zuwieder läuft. Schule ist bei uns nicht religiös geprägt, auch Privatschulen und katholischer oder evangelischer Trägerschaft nicht (ich habe an einer "katholischen Schule" gearbeitet). Dort wird 1 zu 1 der gleiche Unterricht gehalten, wie an staatlichen Schulen auch und der religiöse Einfluss beschränkt sich auf etwas häufigere und besser besuchte Gottesdienste. Aber ansonsten wird auch da das Gebot eingehalten, dass Schule sich weltanschaulich neutral zu geben hat.
Claudius möchte ja offensichtlich nicht nur das kippen, ihm schwebt auch noch eine Schullandschaft vor, indem die Schüler vollständig nach Religionszugehörigkeit in unterschiedlichen Schulen separiert werden. Trotz der reichlichen Auswahl von autoritär geprägten Regiemen, unter denen ja auch einige religiös motivierte Diktaturen sind, wäre mir kein einziges bekannt, dass es so weit treiben würde. -
Wer entscheidet eigentlich, dass religiöse Weltanschauung das entscheidende "Seperationskriterium" sein soll? Nach Claudius Logik könnten die Sportverbände auch 30% "Sportschulen" fordern, die Kleingartenvereine 10% "Gartenkulturschulen" und die Modelleisenbahnfreunde 1% "Schmalspurschulen".
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Ich würde jedem davon abraten, mit Teilzeit anzufangen. Sonst arbeitet man nämlich so weiter, wie man es im Referendariat gelernt hat, als man nur 8 Stunden eigenverantwortlich unterrichten musste. Das Ergebnis ist in der Regel, dass man freiwillig auf ein Drittel seines Gehaltes verzichtet aber am Ende trotzdem "Vollzeit" arbeitet, also 45+ Stunden. Direkt mit einer vollen Stelle anzufangen, ist zwar nicht einfach, aber man wird eben auch gezwungen seine Arbeitsweise so anzupassen, dass man das schafft, also nicht mehr jede Stunde fürs Bilderbuch zu planen. Das ist auch machbar.
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Es geht darum, dass man in manchen Regionen seinen Beruf nicht ausüben kann, wenn man eben nicht an einer Bekenntnisschule arbeiten möchte, weil es teilweise in großem Umkreis keine Alternativen gibt.
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Möglichkeiten für den Einstieg ohne Lehrerberuf gibt es im Berufsschulbereich zB als Werkstattleher für berufliche Fachrichtungen, wenn man einen Meistertitel und die entsprechende Berunfserfahrung hat. Im allgemeinbildenden Schulwesen gibt es sowas nicht, schon gar nicht komplett ohne Ausbildung und Abschluss.
Auch für die bisherigen Seiteneinsteigerprogramme, die sich vorrangig an Diplomphysiker u. ä. richten, wird es langsam dünn, weil in den meisten Bundesländern der Bedarf nicht mehr so dringend ist wie noch ein paar Jahren (und weil der Erfolg der Programme auch durchwachsen war, gucken die meisten Bundesländer inzwischen bei den Bewerbern auch genauer hin). -
Strafbar ist zB die Beleidigung als solche, daran ändert zunächst mal das verwendete Medium in Grundsatz nichts. Wenn A seinen Mitschüler B beleidigt, so droht ihm also auf jeden Fall eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig davon ob er das auf einer in Deutschland oder Kirgisien gehosteten Webseite, oder auch im persönlichen Kontakt macht.
Die Frage des Serverstandortes ist relevant für die Störerhaftung, also ob es möglich ist den Betreiber der Seite dazu zu kriegen, die Beleidigung zu entfernen. Das dürfte bei einer in Deutschland gehosteten Seite problemlos funktionieren, bei exotischen Standorten eher schwierig werden. -
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Ich werde aus der Frage nicht ganz schlau.
1. Das Gesundheitszeugnis entscheidet nicht über die Zulassung zum Referendariat, sondern nur über die Frage der Verbeamtung.
2. Man "bekommt" immer ein Gesundheitszeugnis - es steht dann halt nur ggf. drin, dass eine Verbeamtung abgelehnt wird, dann muss man halt im Angestelltenverhältnis weiter machen. -
In Niedersachsen wäre es in der Tat höchst ungewöhnlich, wenn dieser Antrag innerhalb der Probezeit genehmigt würde. Realistisch ist dies nur, wenn besondere Gründe vorliegen (Plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Elternteils, Schwangeschaft und gewünschter Wechsel bei Rückkehr aus der Elternzeit, mehr fällt mir schon mal so direkt nicht ein). Ob ich einen Antrag mit wenig Aussicht auf Erfolg stellen würde, hängt tatsächlich von der innerschulischen Situation ab.
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