Um eine qualifizierte Antwort zu geben, müsste die vorhandene IT-Struktur genannt werden, also welche Software für den Stunden- und Vertretungsplan wird genutzt und in welcher Form ist ein Intranet vorhanden. Denn alles was man dann macht, muss ja mit den vorhandenen Schnittstellen funktionieren. Ein allgemeine "App" für gibt es nicht, die muss ja die Daten irgendwo her bekommen und da gibt es für jede vorhandene Struktur verschiedene Lösungen.
Beiträge von Moebius
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Die Schweigepflicht schließt immer die Weitergabe von informationen aus, so lange dieses nicht dienstlich notwendig ist. Ob das jetzt der Fall ist, kann man nicht beurteilen, so lange man nicht weis, worum genau es geht.
Mal in den blauen Dunst: Wenn ein Kollege A gegen Kollege B konkrete Vorwürfe erhebt, die eine Reaktion der Schulleitung geboten lassen, sofern sie denn stimmen, dann kann dafür natürlich keine Schweigepflicht gelten, weil die Schulleitung Kollege B mit diesen Vorwürfen konfrontieren muss. -
Im Gymnasialbereich bin ich gar nicht sicher, ob die Kombination Physik / Informatik überhaupt geht, zumindest an meiner Uni konnte man Informatik nur als Ergänzungsfach studien. Eine Stelle zu finden, wird sicher nicht ganz einfach und wenn, dann müsstest du dich darauf einstellen hauptsächlich Physik zu unterrichten: Wenn ein Gymnasium Informatik nicht als Prüfungsfach anbietet, ist der Bedarf auch nicht größer als 6 Stunden, wenn doch, ist der Bedarf zwar etwas größer, dann hat die Schulen aber auch mindestens drei Lehrerkräfte mit Fakultas, die alle was von den Stunden abhaben wollen.
Mathe Unterrichten bis Klasse 10 darf im Prinzip jeder Lehrer, wenn die Schulleitung das mitmacht. Bei uns zumindest wäre das wohl eher nicht der Fall, wenn man das Fach nicht studiert hat.Im Berufsschulbereich glaube ich, dass die Optionen mit der Kombination besser wären.
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Zur alten Schule gehen, mitteilen, dass man die derzeitige Situation aus familiären Gründen nicht mehr stemmen kann und den Antrag auf Beurlaubung vom Dienst gemeinsam mit dem Antrag auf Versetzung abgeben. Dabei deutlich machen, dass man nicht mehr zurückkommen wird, auch wenn die Schulleitung den Versetzungsantrag weiter blockiert. Allerdings sollt man in der finanziellen Situation sein, dass man das dann notfalls auch ein Jahr durchhalten kann. Außerdem sollte man mit dem übergeordneten Personalrat Kontakt aufnehmen.
Zu jonglieren, wer dann wie stundenweise oder ganz für dich kommt, ist nicht deine Aufgabe, du lieferst deiner Schulleitung nur Argumente deinen Antrag weiter zu verzögern, weil solche komplizierten Tauschgeschäfte in der Praxis schlecht bis gar nicht funktionieren. -
Entscheidend dürfte auch sein, dass man nach dem 4/5 Modell einen Anspruch auf das Jahr hat, wenn die Ansparphase erst mal genehmigt ist. Beurlaubung ohne Bezüge ann man zwar beantragen, es gibt aber keinen Anspruch darauf. Genehmigt wird das nur, wenn keine "dienstlichen Belange dagegen sprechen", du also nicht benötigt wirst. Du bist also auf das Wohlwollen der Schulleitung (und die kann sich ja in 5 Jahren auch mal personell verändern) angewiesen.
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Wichtig ist, dass du nicht nur freigestellt bist, sondern ausdrücklich auch die Genehmigung für die Tätigkeit als Ortslehrkraft hast. So lange du Beamte bist, bleiben alle Beschränkungen für Nebenbeschäftigungen grundsätzlich bestehen. Ich würde vielleicht auch mal den Bezirkspersonalrat anrufen.
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Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den eigenen Schulleiter sind wohl eher selten, jemand der hier seinen konkreten Fall schildert macht sich vermutlich identifizierbar, ich glaube nicht, dass das jemand macht. Grundsätzlich sollt einem klar sein, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein wenig effektives Werkzeug ist, weil damit keinerlei Pflichten für den Empfänger der Beschwerde verbunden sind.
Sprich: die Dienstaufsichtsbeschwerde wird in der Regel gelesen und abgeheftet. Mehr nicht.
Sinnvoller und erfolgversprechender ist es, Rechtsmittel gegen konkrete Anweisungen oder Beschlüsse anzuwenden, darauf muss dann zumindest reagiert werden. -
Bei uns haben Lehrämtler und Andere die gleichen Klausuren geschrieben und sind auch gleich bewertet worden, da wurde nichts leichter gemach. Das mag aber von der Uni abhängen, je größer die Uni ist, desto eher gibt es getrennte Veranstaltungen für die einzelnen Studiengänge, die sich dann natürlich auch in den Anforderungen unterscheiden können.
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Relativ harmlos. Nicht der Dezernent ändert reihenweise die Noten, der Dezernent hält sich an die Vorschläge der Fachprüfungsleiter, die ja im Fall des Dezernentenabiturs die Landesfachberater sind. Dieses Jahr kommt noch dazu, dass die Fristen aufgrund der frühen Ferien sehr kurz sind. Soweit ich weiß, haben die Fachprüfungsleiter nur ca. eine Woche, was für einen externen natürlich sehr knapp ist. Da haben die gar nicht die Zeit, bei jeder Arbeit irgendwelche Diskussionen um halbe Bewertungseinheiten hier und da zu führen.
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Mir geht es um die Veröffentlichung auf der Homepage, die sicher verboten ist, da die Adresse meinen Namen enthält.
Des Weiteren ging es mir darum, dass ich sicher nicht dazu gezwungen werden kann über die Dienstadresse mit Eltern und Schülern zu kommunizieren.Warum fragst du dann, wenn du das sowieso schon weißt?
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1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?1. Privat nicht, der Dienstherr muss ggf. einen Rechner im Lehrerzimmer zur Verfügung stellen, dann ist aber zumutbar, dass man die Adresse nutzt und regelmäßig abruft.
2. Schreiben sicher, wie du dann mit den Mails umgehst, ist im Einzelfall zu prüfen, ein allgemeines Recht auf Antwort gibt es für die Eltern genau so wenig, wie ein Recht für dich, die Mails einfach zu ignorieren.
3. Vor- und Nachname dürfen im Allgemeinen veröffentlicht werden, werden sie ja in vielen anderen Kontexten ja auch, die dienstliche Emailadresse darf auch auf der Homepage veröffentlicht werden.
4. Es ist inzwischen so, dass zb Einladungen zu Konferenzen nicht mehr schriftlich erfolgen müssen, diese können auch per Email zugestellt werden. Aus den Ladungsfristen ergibt sich dann, dass eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Abfrage der dienstlichen Emails erwartet werden kann, mindestens also etwa ein Mal pro Woche. -
Eine rechtliche Grundlage für Korrekturtage gibt es zumindest bei uns überhaupt nicht. In den meisten anderen Bundesländern dürft das ähnlich sein. Eine Regelung, die zu 4 Korrekturtagen führt, halte ich für sehr großzügig, rein rechtlich gesehen gehören die Abiturkorrekturen zu den außerunterichtlichen Tätigkeiten, und sind einer der wesentlichen Gründe dafür, dass Gymnasiallehrer deutlich geringere Unterrichtverpflichtungen haben, als die Kollegen an anderen Schulformen.
Dass es bei hohem Korrekturaufwand im Abitur natürlich trotzdem zu schwer zumutbaren Arbeitsspitzen kommen kann, ist unbestritten. Allerdings würde ich dringend raten mich genau zu informieren, ob die Korrekturtage in meinem Bundesland überhaupt rechtlich abgesichert sind, sonst kann eine Beschwerde da auch schnell nach hinten losgehen. Die Angabe des Bundeslandes fehlt bei dir leider, sonnst könnte dir sicher jemand hier etwas genaueres dazu sagen. -
Wenn du beurlaubst bist unterliegst du weiterhin den beamtenrechtlichen Beschränkungen und darfst im Ausland nicht arbeiten. Ländertausch gibt es zwischen Bundesländern aber nicht über Staatsgrenzen. Bleibt also nur der Antrag auf Entlassung aus dem Dienst.
Also: neue Stelle in Österreich suchen und, wenn du eine hast, in Bayern die Entlassung beantragen, die dauert maximal 3 Monate. -
Die Klassenlehrer festzulegen fällt in den Verantwortungsbereich der Schulleitung. Das kann sie auch nach einem bestimmten System machen. Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass Belastungen im Kollegium insgesamt gleichmäßig verteilt werden.
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Bei Abordnungen sind natürlich auch solche Dinge zu berücksichtigen. Eine scharfe Grenze gibt es aber nicht. Wenn sich das Ganze abzeichnet, frühzeitig mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen, der sollte so einer Abordnung bereits von vornherein nicht zustimmen, wenn die Entfernung zu groß wird.
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Mir fällt einfach nichts ein!
Schon mal auf die Idee gekommen, die Betroffenen zu fragen, was und ob überhaupt sie gerne machen wollen?
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Wenn Du in eine Jugendherberge fährst, bietet der Verband da bei der Buchung eine eigene Reiserücktrittsversicherung an, die preislich einigermaßen günstig und vor allem unkompliziert für dich ist. Allerdings bezweifle ich, dass überhaupt irgend eine Versicherung existiert, die für die gesamte Gruppe eintritt, wenn nur ein einziger Betreuer ausfällt.
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Ich finde es völlig unangebracht, vor seinen Schülern eine solche Erkrankung auszubreiten, kindgerecht oder nicht.
Und wenn ich mich mal ganz weit aus dem Fenster lehnen darf: sich nicht abgrenze zu können, ist eine der zentralen Risikofaktoren für Burnout. Du warst leider längere Zeit krank, jetzt geht es Dir wieder so weit gut, Ende der Geschichte. Wer da anschließend wie und worüber spekuliert, ist nicht Dein Problem. Wenn Dir so etwas Schwierigkeiten macht (was ja offenbar der Fall ist), wird es höchste Zeit, das zu lernen.
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Exkursionen werden auch von der Schulleitung genehmigt.
In diesem Fall scheint die Schulleitung aber offensichtlich den längeren Zeiten ablehnend gegenüber zu stehen und wer glaubt, eine einzelne Fachgruppe könnte dies denn per internem Beschluss erzwingen, wird sich da vermutlich ein Klatsche abholen.
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