Was das also genau bedeutet, das müsste man sich mal ausrechnen und zwischen den Leistungen differenzieren.
Jemand der lebenszeitverbeamtet ist, hat auf jeden Fall Anspruch auf die Mindestversorgung, die ist zwar deutlich entfernt von vollen Pensionsansprüchen, jedoch in einer Höhe, die für die man als Angestellter in die normale Rentenkasse schon mal 20 Jahre einzahlen kann.
immerhin hat ein selbstständiger zumindest mehr als wir lehrer an gewerbesteuern, vermögenssteuern, etc in seinem leben bezahlt... ohne eine funktionierende wirtschaft wird unser gehalt leider nicht erwirtschaftet...
Gewerbesteuer zahlen Unternehmen, Freiberufler sind nicht nicht gewerbesteuerpflichtig (so lange sie nicht als Personengesellschaft firmieren, was bei den meisten Selbständigen nicht notwendig ist). Vermögenssteuer gibt es in Deutschland nicht (und da wo es sie gibt, hat sie auch nichts mit Selbständigkeit zu tun, da sie auf Vermögen erhoben wird, unabhängig von der Art und Weise, wie dieses erworben wurde.) Ein "normaler" Selbständiger" zahlt die gleiche Einkommenssteuer wie jeder Beamte oder Angestellte.
im übrigen verstehe ich nicht, warum die massiven folgekosten für die steuerzahler per se eine schlechte sache sind?
Den Satz lasse ich jetzt mal so für sich sprechen.
Auf jeden Fall ist es nicht Ziel und Zweck des Beamtentums möglichst großzügig Versorgungsansprüche unter den Bedürftigen zu verteilen, die die Allgemeinheit dann finanzieren muss, dafür gibt es Sozialsysteme. Der Staat ist in der Verantwortung mit Steuergeldern vernünfig umzugehen er kann nicht einfach eine sehr weitreichende Versorgungsverpflichtung eingehen, wenn absehbar ist, dass der Beschäftigte dafür nur noch sehr kurz Arbeitsleistung erbringen kann.
Wo es endet, wenn man das Beamtentum missbraucht um Privilegien ohne adäquate Gegenleistung zu verteilen, sieht man im Augenblick in Griechenland, wo es jahrelang üblich war, dass jeder Lokalpolitiker Beamtenposten an Familienmitglieder und Freunde verteilt hat, ohne dass diese dafür langfristig einen Gegenwert in Form von Arbeit erbracht haben.