Beiträge von Moebius

    Eine feste Regel dieser Art gibt es meines Wissens nicht. Die Schulen dürfen nicht einen Bewerber mit 1,8 einladen, wärend sie einen mir 1,6 nicht einladen, da die Note ein zentrales Kriterium sein muss. Wie weit dann nach dem besten Bewerber eingeladen wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn jemand gute sonstige Qualifikationen mitbringt kann auch mal großzügiger eingeladen werden, wenn es hingegen 30 Bewerber auf eine Stelle gibt, wird man nich mal die 1,0 vom Bestern abwärts schaffen.

    Fakt ist: Dieses Kind kann n i c h t s, kennt keine Lektüre. Was für Notfalltricks kennst du sonst noch? Wir streben das absolute Minimum an, um nicht durchzufallen...Hmpf..


    Unter diesen Umständen wäre es vielleicht eine Überlegung wert, die wenige verbliebene Zeit zu nutzen um zu üben so lange die Luft an zu halten, bis man blau anläuft und umkippt.
    Damit kann man sich dann immerhin einen zweiten Versuch sichern, wenn einem zu der Aufgabe denn gar nichts einfällt. Die Gefahr, dass sie bei der Nummer auf den Kopf fällt und irgendwas wichtiges vergisst, besteht ja offenbar nicht.

    Mal eine Anmerkung nebenbei:


    Es ist sicher von den Moderatoren gut gemeint, aber ich finde das "Auslagern ungewünschter Diskussionen" artet in diesem Forum in letzter Zeit aus.
    Das hängt damit zusammen, dass es immer kleine Gruppen gibt, die sich sofort und sehr laut beschweren, wenn sich eine Diskussion auch in eine Richtung entwickelt, die ihnen persönlich inhaltlich nicht so passt. Für mich ist es nicht Zeichen einer guten Diskussionskultur, in einem öffentlichem Forum zu erwarten, dass sich Antworten ausschließlich auf die informative Beantwortung einer gestellten Frage beschränken. Kritische Anmerkungen muss man da auch mal ertragen können. Wer einfach und ausschließlich nur eine Frage beantwortet haben möchte, sollte sich damit vielleicht nicht in ein Diskussionsforum begeben, für so etwas gibt es Frage-und-Antwort Seiten.
    Die ursprüngliche Anmerkung von Coco - jemandem der noch im Studium ist und in den Seiteneinstieg möchte mal zu fragen, warum er nicht einfach den Studiengang wechselt - war weder off-toppic noch unverschämt, im Gegenteil, die Rückfrage ist durchaus naheliegend und völlig gerechtigt. Für mein Empfinden wird die Keule "off-Toppic" in Kombination mit persönlichen Angriffen ("Haßtiraden", wo keine sind) hier missbraucht um Leute mit unerwünschten Meinungen mürbe zu machen und fern zu halten.


    Edit, um Missverständnissen vorzubeugen: Dieser Post soll keine Kritik an den Moderatoren darstellen, die mit dem Auslagern wohl nur den Wünschen der Forenteilnehmer Rechnung tragen. Meine Kritik richtet sich gegen die diesen Wünschern zu Grunde liegende Haltung im Forum, die nach meinem Empfinden in letzter Zeit zugenommen hat.

    Nochmal zur Erinnerung. Die Möglichkeit des Seiteneinstiegs wurde geschaffen, weil es nicht möglich war, den Bedarf mit regulär ausgebildeten FL zu decken.
    Es bleibt die Alternative Seiteneinsteiger möglichst optimal vorzubereiten und einzusetzen. Alternativ findet in dem betreffenden Fach gar kein Unterricht statt.


    Das gilt aber sicher nicht für die Fachkombination der Fragestellerin.

    Unabhängig von der immer gleichen Diskussion kann man der Fragestellerin wohl nur einen Rat geben:
    Falls Sie unbedingt in das Lehramt will und irgendeine Möglichkeit zum Einstieg bekommt, sollte Sie das annehmen. Gedanken um die verschiedenen möglichen Modelle würde ich mir erst mal nur nachrangig machen. Wenn man überhaupt in den Seiteneinstieg kommt, dann sollte man die schnellste Möglichkeit wählen, denn der Bedarf in Deutsch und Englisch ist jetzt schon eher niedrig und wird in nächster Zeit weiter nachlassen.
    Im beruflichen Bereich dürften die Chancen noch etwas besser sein.

    Natürlich musst du Eltern nicht über jeden Konflikt zwischen zwei Kindern sofort schriftlich informieren, schon gar nicht, wenn das lediglich eine ganz alltägliche Rangelei zwischen zwei Kindern war (und so wie du es schilderst war es ja nicht mehr - keiner war verletzt, kein klarer "Täter" und "Opfer", da beide gleichermaßen beteiligt waren, keine längerfristigen Probleme vorraussehbar, da der Konflikt nach einem Gespräch gelöst erscheint).


    Wenn sich die Eltern trotzdem beschweren, empfielt sich folgender Hinweis:
    Wenn ich Eltern schriftlich über disziplinarische Vorfälle informieren muss, weil sie mir so gravierend erscheinen, dass dies notwendig ist, geht grundsätzlich immer auch eine Kopie in die Schülerakte. Das würde ich jedem Kollegen empfehlen, schon um den Vorgang zu dokumentieren und etwas in der Hand zu haben, wenn das Problem weiter eskaliert und zusätzliche Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen notwendig werden. (Außerdem macht der Satz im Schreiben "Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Kopie dieser Mitteilung in der Schülerakte verbleibt." gerade bei Disziplinarfällen einen gewissen Eindruck.)
    Es ist also durchaus im Interesse der Eltern, wenn nicht jeder Kleinkram immer sofort schriftlich und damit formal registriert wird.

    Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall.


    Dann hat der Kollege hypothetisch einen an der Waffel und muss halt mittelfristig mit den dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, mit denen man halt so rechnen muss, wenn man seinen dienstlichen Verpflichtungen vorsätzlich und dauerhaft nicht nachkommt.

    Die Frage Netbook oder Tablet ist wohl subjektiv. Ich habe mein iPad jetzt ca 3 Monate, vorher habe ich gut 1 Jahr ein eeepc-Netbook mit zur Schule geschleppt. Das iPad habe ich in den 3 Monaten schon häufiger und intensiver eingesetzt als das Netbook in dem Jahr vorher insgesamt. Ich persönlich kann auf das Texte schreiben gut verzichten, finde die Touchpad-Funktionalität für das vormittagliche Unterrichtsgeschäft einfach sehr viel praktischer.
    Da muss halt jeder selber vorher entscheiden, worauf er Wert legt.

    So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.


    Doch, genau so einfach ist das.
    Auch wenn die dahinterstehenden Verwertungsgesellschaften gerne anderes suggerieren wollen: Das Urheberrecht hat rechtlich keinen anderen Status als alle anderen Gesetze oder Erlasse, die für unsere Arbeit von Relevanz sind.


    Wirst Du über jede Änderung im Schulgesetz auf einer Konferenz informiert? Unterschreibts Du jedes Mal, wenn sich im Curriculum etwas ändest, dass du Dich auch wirklich daran halten wirst? Reichst Du Methoden-Listen ein, um nachzuweisen, dass Du Dich bei Deiner Unterrichtsplanung an aktuellen methodischen Vorgaben orientierst? Läuft Dein Schulleiter stichprobenartig in Deinen Unterricht um zu kontrollieren, ob du Dich an das Züchtigungsverbot hältst?


    Alles was für unser Dienstausübung von Relevanz ist, wird im Schulverwaltugsblatt veröffentlicht. Die Kenntniss davon gehört zu Deinen Dienstpflichten. Eine Darüber hinausgehende Informations- oder Kontrollpflicht für den Schulleiter gibt es nur dann, wenn diese auch explizit irgendwo veranktert ist. Dies ist beispielsweise bei Klassenarbeiten der Fall (darum müssen Schulleiter stichprobenartig Arbeiten einsehen), beim Urheberreicht nicht. Beim Urheberrecht gibt es lediglich aktuell des Phänomen des nach unten weitergegebenen Druckes - Die Verlage machen Druck auf die Länder, die machen Druck auf die Verwaltung, die fordert von den Schulleitern irgendwelche sinnlosen Unterschriften, die von ihren Untergebenen teilweise wiederum andere sinnlose Unterschriften fordern (Stichwort Digital-Salate). Eine klare Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht und es darf zB auch keine (konkreten) diestlichen Konsequenzen geben, wenn man diese Unterschriften verweigert.


    Wer unsicher bezüglich der Rechtslage zum Urheberrecht ist, findet hier die wesentlichen Informationen:
    http://www.schulbuchkopie.de/fragen_antworten.html


    Wenn mein Schulleiter darüber hinaus auf die Idee kommen würde, etwa eine Auflistung aller von mir angefertigten Kopien zu bekommen, würde ich ihn fragen 1. ob er an Unterbeschäftigung leidet und 2. auf welcher Rechtsgrundlage er dies verlangt. Ansonsten würde ich darauf hinweise, dass ich mich an die aktuelle rechtslage halte und mir eine derartige präventive Überwachung verbitten.

    Der Schulleiter muss so etwas nicht kontrollieren, Kenntniss der Rechtslage gehört zu den Dienstpflichten, dagegen nicht zu verstoßen ebenso. Jeder Lehrer ist selber für die Folgen verantwortlich, wenn er Verstöße begeht.
    Und worüber sollte man denn da Listen führen?


    Für Android gibt es AndroClass http://www.apenschi.de
    Das Programm wird ständig von einem Kollegen aus NRW weiterentwickelt und scheint mir zur Zeit Teachers-Tools überlegen zu sein.


    Ich kenne AndroClass nicht, aber diese Behauptung scheint mir doch ziemlich aus der Luft gegriffen. Zur Qualität des Programms kann ich nichts sagen, aber zumindest vom Funktionsumfang und optischen Eindruck her scheint mir das Programm doch noch eine ganze Ecke vom TeacherTool entfernt zu sein. (Was keine Schande ist, denn TeacherTool ist einfach schon recht lange erfolgreich am Markt und hat da Referenzcharakter.)


    Mein Rat ist deshalb: Hol dir das von dir bevorzugte Pad und dann AndroClass


    Ob man iOS oder Android bevorzugt, muss jeder selbst wissen. Wenn man sich allerdings für Android entscheided, würde ich immer noch vom oben genannten Tablet abraten, den die meisten Tests kommen da doch eher zu negativen Ergebnissen.
    (zB http://www.chip.de/news/Weltbi…-angetestet_52475778.html)

    aber gleich vollkommen weg von den Vertragsbedingungen finde ich eben nicht korrekt oder?


    Es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem als Bedingung festgelegt wurde, dass du mit 13 Stunden mehr ausschließlich in die Eingangstufe gehst? Dann hätte dieser Vertrag Gültigkeit, aber ich bezweifle doch stark, dass so ein Vertrag exisitert.



    Nun bin ich drin und weiß nicht so recht, ob und wie und ob überhaupt ich "Nein, das war nicht so abgesprochen!!!"


    Dagen sagen kann man viel, aber der Schulleiter macht die Stundenverteilung und wenn der entscheidet, dass du eine andere Klasse übernehmen sollst, als ursprünglich angedacht, dann kannst du daran nichts ändern. Ablehnen kann man so etwas nicht.



    Oder muss ich da durch????


    So kann man es wohl sagen. Die einzige Alternative wäre wohl dem Schulleiter klar zu sagen, dass du unter diesen Umständen nicht in der Lage bist, die aktuelle Stundenzahl zu stemmen und zumächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu reduzieren. Möglicherweise überdenkt er seine Entscheidung dann ja.
    Im Augenblick hast du mit 21 Stunden fast eine volle Stelle und musst dann eben auch akzeptieren, dass du entsprechend für allgemeine dienstliche Aufgaben wie Klassenleitung eingesetzt wirst.

    @Coco77
    Ich vermisse hier logisches Denkvermögen und Sachkenntniss. Erstaunlich eigentlich, dass du als Lehrer so etwas nicht aufzubringen scheinst. Nicht einmal die Fähigkeit einfache Argumente zu erfassen und ihnen folgen zu können scheint dir gegeben.


    Ziemlich überheblich für jemanden der offensichtlich die meisten Beiträge hier höchstens quer gelesen hat. Denn genau diesen Punkt


    Als SE hat man nicht die Möglichkeit ein normales Referendariat zu machen.


    haben diejenigen bemängelt, die den Seiteneinstieg kritisch sehen.
    Also: bei vergleichbarem Studium in Mangelfach und Eignung die Möglichkeit der Anerkennung geben und für das reguläre Ref zulassen, alle anderen Spielarten des Seiteneinstiegs abschaffen. Dann muss sich auch kein Seiteneinsteiger mehr darüber beschweren, dass er mehr Stunden unterrichten muss (die Idee, die Neulinge mit der geringsten Unterrichtserfahrung die meisten Stunden geben zu lassen, ist sowieso der größte Humbug).


    Persönlich finde ich es zu generalisierend zu sagen, die Seiteneinsteiger seien fürs Unterrichten nicht geeignet.


    Diese Pauschalisierung hat auch von denen, die den Seiteneinstieg insgesamt eher kritisch sehen, niemand gebracht.


    Wir hatten hier schon den Vergleich mit den Referendaren... Die sind zum Teil eventuell auch nicht geeignet Auch nach dem Ref nicht.
    Kommt es nicht letztendlich auf den einzelnen an und nicht auf die Kategorien "Seiteneinstieger" oder "richtiger Lehrer"?


    Natürlich kommt es auf den Einzelnen an, aber daraus umgekehrt zu folgern, dass durch das Seiteneinsteigerprogramm effektiv und im Durchschnitt genau so gute oder schlechte Lehrer ausgebildet werden, wie durch das normale Referendariat, geht einfach an den Realitäten vorbei.
    Ich habe bisher 6 Seiteneinsteiger kennengelernt. Einer davon ist ein hervorragender Lehrer geworden, den ich heute noch sehr schätze, ein weiterer ist durchgerutsch, obwohl er eigentlich außerhalb der Schule besser aufgehoben wäre. Die übrigen 4 sind an der Ausbildung gescheitert - alle mit gutem Grund. Und diese Quote entspricht auch ungefähr dem Gesamtbild, das sich so über das örtliche Seminar ergibt. Und leider verschlechtert sich die Quote in letzter Zeit eher, nach meinem Eindruck weil durch das "Bewerben" der Seiteneinsteigerprogramme und die öffentliche Diskussion um den Lehrermangel nicht nur, aber zunehmend die falschen Leute für den Seiteneinstieg motiviert werden.
    Und zu "neiden" gibt es da nichts - unter denen, die gescheitert sind, waren zum Teil wirklich ganz arme Schweine, die unter den zwei Jahren noch deutlich mehr gelitten haben, als die Schüler die sie unterrichtet haben oder die Kollegen, die versucht haben, sie auszubilden.
    Unterstützt wurden die übrigens alle. Über mangelnde Hilfestellung hat sich noch nie ein Seiteneinsteiger bei uns beklagt, und die Schule hat auch kein Interesse daran, da irgendjemanden "hängen zu lassen", denn derjenige bleibt ja so oder so 18 Monate an der Schule und natürlich versuchen wir alles, um die Geschichte zumindest einigermaßen in geordneten Bahnen zu halten - schon weil die Eltern dem Schulleiter sonst irgendwann die Tür eintreten.


    Ich persönlich würde dafür plädieren, den Seiteneinstieg zu ermöglichen - aber nur über das ganz normale Referendariat und zu den gleichen Konditionen und Ausbildungsbedingungen.
    Und um die Frage "Wer aus der freien Wirtschaft wäre denn bereit zu diesen Konditionen zu kommen?" direkt zu beantworten: Diejenigen, die wirklich aus Überzeugung Lehrer werden wollen, sind nach meiner Erfahrung auch bereit diese 18 Monate in ihre Ausbildung zu investieren.
    Unter den übrigen Kandidaten der Sorte "zum Referendariat bin ich nicht bereit, zum besser bezahlten Seiteneinstieg aber schon" gibt es sicher auch den ein oder anderne Brauchbaren, die Quote ist aber so verschwindend gering, dass sich der Aufwand nicht lohnt.


    @MoebiusNaja, das Programm der "normalen" Refs, die mit der Reihenfolge Schule-Studium-Schule das System nie verlassen, trägt mit SICHERHEIT noch viel weniger zu WELTOFFENHEIT und vielschichtige LEBENSERFAHRUNG bei.
    Da ist die Lebenserfahrung der SE, die ja häufig auch schon Kinder haben, mit 100 % SICHERHEIT umfangreicher!!!!!!


    Inhaltlich hatte ich ja Zweifel an der Aussage deines Beitrags, aber der exzessive Gebrauch von von Großbuchstaben und Ausrufezeichen haben mich jetzt doch überzeugt. Funktioniert ja in der Schule auch - wenn man die Schüler anschreit, verstehen die es einfach viel besser.
    Da merkt man gleich die Lebenserfahrung.

    Es gibt sicher Seiteneinsteiger, die aus ihrem vorherigen Berufsleben einiges mitbringen, was auch in der Schule hilfreich ist.
    Auf der anderen Seite habe ich auch schon eine ganze Reihe erlebt, die in die Kategorie "besonders weltfremd" gehörten.


    Das Seiteneinsteiger pauschal mehr "wertvolle Lebenserfahrung" mitbringen, wage ich stark zu bezweifeln.

    Auch in Teilzeit musst du Nebentätigkeiten genehmigen lassen. Sie werden auch nicht unbedingt in größerem Umfang genehmigt, als bei Vollzeitkräften. Eine pauschale Untersagung für Teilzeitarbeitende wäre mir allerdings nicht bekannt, wäre vermutlich auch eine nicht zulässige Benachteiligung.
    Selbst wenn man sich komplett ohne Bezüge freistellen lässt, hat man meines Wissens nach keinen Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit. Du bist schließlich immer noch Beamter und damit hat dein Dienstherr immer noch primären Zugriff auf deine Arbeitskraft.
    Die Absolvierung einer Zusatzausbildung ist vermutlich nicht anzeigepflichtig, genau kann ich das für RLP allerdings nicht sagen.


    Damit du bei deiner Nebentätigkeit nicht übermütig wirst, ist festgelegt, dass nur ein bestimmter Betrag verdient werden darf. Alles, was darüber hinaus geht, muss an den Staat abgeliefert werden. Den genauen Grenzwert erfährst du beim Landesamt für Besoldung deines Bundeslandes.


    Das stimmt meiner Meinung nach so nicht:


    Zitat

    (1) Werden von einer der in § 1 Abs. 1 genannten juristischen Personen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gewährt, so dürfen sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten insgesamt die Höchstgrenze von 6.000 Euro nicht übersteigen.


    (2) Erhält ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (§ 3) oder für andere Nebentätigkeiten, die er auf Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, so hat er sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuführen, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten zusammengerechnet die Höchstgrenze nach Absatz 1 übersteigen. In den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 2 gelten als empfangene Vergütung nach Maßgabe des § 11 alle Beträge, die dem Beamten auf Grund seiner Mitwirkung an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zugeflossen sind.


    Hier handelt es sich um eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, die unterliegt nicht der Abführungspflicht. (Hier würde ich mich allerdings vorher sicherheitshalber genau beraten lassen.)

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