Beiträge von Moebius

    Wenn wir diesen Artikel online veröffentlichen, könnte es also im krassesten Fall sein, dass man irgendwie belangt wird.


    Was heißt "im krassesten Fall"? Selbstvertändlich muss man bei unerlaubter Verwendung von fremden Bildern damit rechnen, dass man dafür zur Kasse gebeten wird, auch bereits bei Verwendung in der Printversion ohne Onlineveröffentlichung. Ein entsprechendes Entgelt samt Zuschlag für unerlaubte Nutzung dürfte zwischen 300 € und 1000 € liegen.
    Zu vermitteln, das man so etwas nicht darf, sollte eigentlich eine der Kernaufgaben eines betreuenden Lehrers gehören.


    Quellenangabe der Fotos? So handhaben wir es zumindest in Schülerzeitung und Jahresbericht.


    Übernahme fremder Bilder wird nicht durch Angabe der Quelle legitimiert. Wenn ich ein Auto klaue, kann ich mich auch nicht damit rechtfertigen, dass ich ja die ursprünglichen Nummernschilder dran gelassen habe. (Ok, etwas überspitzt.)


    Gerade bei Filmbesprechungen (oder auch anderen Medien) lässt sich das Problem auch besonders einfach lösen, da alle Rechteinhaber spätestens auf Anfrage per Email Pressematerial zur Verfügung stellen.

    mir ist schon klar, dass ich frei entscheiden darf und mich nicht vor den eltern für meine versetzung rechtfertigen muss. und auch dass vorwürfe seitens der elter unberechtigt sind.


    Wohlgemerkt Vorwürfe, die es bisher nur in Deiner Fantasie gibt.


    aber die kinder haben nun mal auch ein emotionales verhältnis zu mir als lehrerin und ich hatte mir von euch nur tipps erhofft, wie ich es ihnen verständlich erklären kann, dass ich die schule verlassen werde und möchte.
    ich finde nicht, dass 8-jährige verstehen, wenn ich sage, dass ich sie zwar mag und gerne unterrichtet habe, aus pvivaten gründen aber nun die schule wechseln möchte.
    und ich empfinde es tatsächlich als sehr unschöne situation, kinder und eltern darüber zu informieren und zu sehen, dass einige traurig sind und sehe es nicht als reine sachinformation!


    Bei allem Respekt: sowohl inhaltlich als auch was den Schreibstil angeht, macht es stark den Eindruck, als ob es eher Du selber bist, die mit der Situation emotional überfordert ist, als die Kinder.
    Was willst Du den Schülern und Eltern denn sonst erzählen, als dass Du aus persönlichen Gründen gehst? Das Du gehst, weil Du mit den Zuständen an der Schule / Der Schulleitung / den Kollegen nicht mehr klar kommst? Solche Dinge sind hochgeradig unprofessionell und haben da nichts zu suchen.


    Natürlich gibt es bei solchen Situationen auch immer einzelne Schüler die emotional reagieren, dein Job ist es das aufzufangen, für diejenigen, die das brauchen ein paar tröstende Worte zu finden und klar zu machen, dass solche Lehrerwechsel im Leben auch dazugehören und nicht das Ende der Welt sind. Also reiß dich bitte zusammen, denke daran, dass von allen an der Situation Beteiligten (Lehrer, Schüler und Eltern) Du der Profi bist und versuche Dich entsprechend zu verhalten.

    Entschuldigung, aber ob zwangsversetzt, auf eigenen Antrag oder weil die Prophezeiung es so verlangt hat - das geht die Eltern überhaupt nichts an und es ist auch eine Frage der Professionalität so etwas als Lehrerin nicht in die Klassenöffentlichkeit zu zerren. Da gibt es überhaupts nichts zu entschuldigen oder schon im Vorraus zu überlegen, wer warum vielleicht sauer auf einen seien könnte. Wenn sich ganz neugirige Eltern nicht verkneifen können nachzufragen, sagt man halt man gehe aus persönlichen Gründen, und wenn das jemandem nicht reicht, muss er damit leben.
    Natürlich sind Kinder in solchen Situationen schon mal betroffen oder traurig, aber genau desshalb darf man das als Lehrer auch nicht so emotional überhöhen, als würde da sonstwas zusammenbrechen. Dass es an der Schule mal einen Lehrerwechsel gibt, ist nun mal ein ganz normaler Vorgang. Damit kommen auch Kinder durchaus klar. Wenn die Lehrerin natürlich selber ein riesen Drama daraus macht, darf man sich nicht darüber wundern, wenn es dann ein riesen Drama wird.

    Normalerweise endet die Schulveranstaltung mit der Rückkehr zur Schule. Wenn einzelne Schüler diese Rückfahrt nicht wollen, ginge das höchstens mit Zustimmung des Schulleiters und der schriftlichen Bestätigung der Schüler über die Kenntnisnahme, dass mit dem Verzicht auf die Rückfahrt auch der Versicherungsschutz endet und dass sich dadurch kein Teilerstattungsanspruch über die Fahrtkosten ergibt.

    1. BU ist eher günstiger als eine echte DU, weil eine DU alleine dadurch ausgelöst wird, dass der Versicherungsnehmer seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, wärend es bei einer BU zumutbar ist, sein Geld auf andere Weise zu verdienen, wenn man grundsätzlich noch arbeitsfähig ist. Ein verbeamteter Lehrer, der DU wird, bekommt die Versicherung ausgezahlt, wärend eine angestellte Friseuse, die eine Allergie gegen Haarpflegeprodukte entwickelt, von der BU auf Dauer eben nichts bekommt sondern eine Umschulung machen muss. Eine DU ist sehr viel weitreichender als eine BU, daher ist sie vergleichsweise teuer und wird von vielen Versicherungen nicht angeboten.


    2. Der Vergleich zwischen DU und privater Rentenversicherung macht keinen Sinn, weil die DU eben nicht immer zahlt, sondern nur bei Dienstunfähugkeit.


    3. Aus einem Einzelfall zu schließen, dass man Ansprüche gegen BU-Versicherungen grundsätzlich nur mit Rechtsanwalt durchsetzen kann, halte ich für quatsch. Bei DU ist das Problem nicht gegeben, da eine echte DU so gestrickt ist, dass das Urteil des Dienstherren entscheidend ist. Sprich: wenn dein Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt, ist das für die Versicherung bindend und du musst dich mit der Versicherung gar nicht auseinandersetzen.


    4. Eine Rechtsschutzversicherung ist desswegen nicht so wichtig, weil sich das Risiko auf die Prozesskosten beschränkt, das sind Beträge, die wohl die meisten von uns im Fall der Fälle selber tragen können, ohne das es existenzbedrohend wird.


    Aber sämtliche Planungen bei uns laufen ohne mein Einkommen, also ist eine Dienstunfähigkeit hier sicherlich kein existenzbedrohendes Risiko.


    5. Wenn du den Grundsatz "Im Zweifel wird mich mein Mann schon bis ans Ende meiner Tage aushalten" zur Basis deiner Zukunftsplanung machen willst, ist das sicher richtig. Da hat aber später schon so manch eine dumm geguckt.

    Was für mich besonders interessant war, ist die Tatsache, dass man eigentlich nur für 5 Jahre eine Absicherung braucht, ...
    Ich denke für 5 Jahre sowas abzuschliessen ist durchaus ok, aber 30 Jahre dafür Geld zu zahlen....


    Nach 5 Jahren bekommt man die Mindestabsicherung. Diese liegt für Dich bei rund 1000 €. Wenn Dir das bis an dein Lebensende reicht (als dienstunfähiger Beamter im vorzeitigen Ruhestand darfst Du nicht mal einen Nebenjob annehmen um das Ruhegehalt aufzubessern), kannst Du auf eine weitere Versicherung verzichten. Um darüber hinaus zu kommen, muss man sehr viel länger Arbeiten.
    Die Beiträge der DU sind so hoch, weil das Risiko entsprechend ist. Dabei gehört die Dienstunfähigkeit ganz klar zu den existenzbedrohenden Riskien, gegen die sich jeder absichern sollte (wie Kranken- und Haftpflichtverischerung). Auf solchen Gedöns wie Krankentagegeld oder privaten Rechtsschutz kann man viel eher verzichten. Die Beiträge liegen bei mir um die 70 € pro Monat.

    Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich und nicht an irgendwelche (Halb)jahresfristen gebunden.


    Die Entlassung tritt dann aber in Kraft zum Monatsende. Genau den letzten Ferientag, wird man also nicht abpassen können, sondern sinnvollerweise den Monatswechsel der innterhalb des Ferienzeitraumes liegt.

    Ich habe gehört, stattdessen sollen jetzt stichprobenartig 1% der Lehrerwohnungen jedes Jahr von einer Schulbuchverlags-Tastforce durchsucht werden.

    Die Stellen werden nach Fächern ausgeschrieben. Wenn jemand Deutsch und Englisch mit 1,5 abgeschlossen hat, nützt ihm das gar nichts, wenn eine Stelle Mathe und Bio ausgeschrieben ist.


    Auch für das Referendariat kann das Fach eine Rolle spielen. Da gibt es aber unterschiedliche Regelungen, die sich auch ständig ändern. Im Prinzip werden Mangelfächer aber vorrangig eingestellt, da das Land da nun mal die Versorgung sicherstellen muss.

    Grundsätzlich ist Teilzeittätigkeit kein Kriterium für die Vergabe von Beförderungsstellen. Ob das in der Praxis eine Rolle spielt, mag eventuell vom Schulleiter abhängen. Während der A14-Tätigkeit Teilzeit zu arbeiten macht wenig Sinn, weil der Gehaltszugewinn anteilig verringert wird, man die mit der Beförderung verbundenen Aufgaben aber trotzdem vollumfänglich erledigen muss.

    Man kann sich hinterher meines Wissens nach genau so wie jeder andere noch mal auf ausgeschriebene Stellen bewerben und meines Wissens nach grundsätzlich auch wieder verbeamtet werden (ohne Garantie). Ob das praktisch passiert - also ob sich die Schule ausgerechnet für den Bewerber entscheidet, der die Brocken schon einmal hingeschmissen hat - steht natürlich auf einem anderen Blatt und erscheint mir, besonders bei Primarlehramt, ein recht riskantes Spiel zu sein.

    Das ist nicht so einfach:
    1. Urlaub ohne Bezüge wird nicht automatisch genehmigt, sondern nur, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, also zB die Schule problemlos ein Jahr auf einen verzichten kann. (Und welche Schule kann das schon?)
    2. Man bleibt trotzdem Beamter und muss sich eine andere Tätigkeit immer noch genehmigen lassen, auch wenn man ohne Bezüge beurlaubt ist. Die Beschränkungen für Nebentätigkeiten bleiben bestehen. Warum sollte der Dienstherr einen Beamten beurlauben, damit dieser eine andere Vollzeittätigkeit ausübern kann? Das wird vermutlich nicht passieren.

    Das von dir verlinkte Modell halte ich für den pädagogischen Einsatz für völlig untauglich:
    - man kann an den Bildern der Auktion überhaupt nicht erkennen, wie weit man in den Aufbau der galvanischen Zelle einblicken kann und ob man vom Funktionsprinzip daran überhaupt irgendetwas nachvollziehen kann.
    - es ist eben "nur" die relativ simple galvanische Zelle, es gibt auch entsprechende Modelle zur Demonstration der Brennstoffzelle, da ist ein solcher Aufwand viel eher gerechtfertigt.
    - das Phänomen der galvanischen Zelle kann man auch mit einer Schraube, einer Kupfermünze und einer halben Zitrone entdecken. Kostenpunkt pro Schüler: ca 20 ct.
    Ich glaube auch, dass ein Physikleher sofort erkennen würde, dass das Modell eigentlich zweifelhaft ist, daher ist mir der gleiche Gedanke wie jotto durch den Kopf gegangen.

    Eine Schweigepflicht gilt nicht für den dienstlichen Austausch von Informationen.
    Ein Fachlehrer darf also Informationen an den Klassenlehrer weitergeben. Er darf (muss) auch das Jugendamt einschalten, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass zB das Kindeswohl gefährdet ist.
    Er darf sich hingegen nicht mit jemandem austauschen, den er zufällig privat kennt, bei dem es aber, wenn diese private Beziehung nicht wäre, keine dienstliche Notwendigkeit für den Informationsaustausch gäbe. Wenn der Lehrer von A und der Kinderarzt von A zuvällig zusammen Karten spielen, dürfen sie also keine Interna über A austauschen, da sie das bei einer normalen rein dienstlichen Beziehung auch nicht tun würden. Auch bei dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung käme sonst wohl weder der Lehrer auf die Idee den Kinderarzt anzurufen, noch würde der Kinderarzt sich mit dem Klassenlehrer in Verbindung setzen, beide würden sich in diesem Fall wohl eher direkt an das Jugendamt wenden und die jeweils ihnen vorliegenden Informationen weitergeben.
    Genau das erscheint mir hier auch der richtige Weg: wenn Du aus Deinem Kontakt zu dem Kind Dinge weißt, die Anlass zur begründeten Sorge liefern, solltest Du nur diese Dinge weitergeben, Dein Befannter sollte mit seinen Informationen genau das gleiche machen.
    Wenn aus zwei unabhängigen Richtungen Hinweise kommen wird dem beim Jugendamt vermutlich auch noch gründlicher nachgegangen, als wenn diese informationen nur von einem kommen.


    Wie kommst du denn darauf, dass sie das nicht dürfte. Klar, wenn es der Genesung dient, darf sie dies, genauso wie in Urlaub fahren usw.


    Ein zeitlich überschaubarer Urlaub zu Genesungszwecken ist aber was völlig anderes als "Ich packe meine Sachen und verlasse das Land auf nimmerwiedersehen". Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss erreichbar sein, da der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingunen zB auch eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen kann. Die Vorstellung, man könnte aus einem noch längere Zeit laufendem Arbeitsvertrag raus, indem man sich einfach krank schreiben lässt und nach Hause fährt, halte ich für reichlich naiv und gefährlich.



    Und doch, ich lese eindeutig Gründe raus, die eine Krankschreibung rechtfertigen, ...


    Das Problem ist wohl, dass wir da grundsätzlich verschiedene Vorstellungen haben. Eine Krankschreibung hole ich mir dann, wenn ich krank bin, also nicht mehr in der Lage meinen Dienst auszuüben. Und davon schreibt die TE - zumindest im Monemt - nichts. Denkweisen nach dem Motto "Ich strebe eine Krankschreibung an und gucke mal, was sich für Gründe finden lassen" sind mir persönlich fremd.



    Zumal eine Kranlschreibung wegen Mobbings eine durchaus übliche Variante ist!


    Eine "Krankschreibung wegen Mobbings" gibt es nicht, höchstens wegen dessen Folgen. Und wie gesagt: davon, dass sie nicht mehr in der Lage ist zu Arbeiten schreibt die TE nichts, nur davon, dass sie die Sorge hat, dass dieser Fall eintreten könnte. Und dann ist Vorbeugung die richtige Maßnahme. In diesem Fall heißt das, dass man genau zwei Möglichkeiten hat:
    1. Sich mit dem Dienstherr zusammensetzen, die Situation schildern und gemeinsam überlegen, ob die Möglichkeit besteht den Auslandseinsatz vorzeitig zu beenden.
    2. Die Bedingungen so weit verändern, dass man die übrigen 10 Monate unter möglichst vernünftigen Bedingungen übersteht.

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