Wenn wir diesen Artikel online veröffentlichen, könnte es also im krassesten Fall sein, dass man irgendwie belangt wird.
Was heißt "im krassesten Fall"? Selbstvertändlich muss man bei unerlaubter Verwendung von fremden Bildern damit rechnen, dass man dafür zur Kasse gebeten wird, auch bereits bei Verwendung in der Printversion ohne Onlineveröffentlichung. Ein entsprechendes Entgelt samt Zuschlag für unerlaubte Nutzung dürfte zwischen 300 € und 1000 € liegen.
Zu vermitteln, das man so etwas nicht darf, sollte eigentlich eine der Kernaufgaben eines betreuenden Lehrers gehören.
Quellenangabe der Fotos? So handhaben wir es zumindest in Schülerzeitung und Jahresbericht.
Übernahme fremder Bilder wird nicht durch Angabe der Quelle legitimiert. Wenn ich ein Auto klaue, kann ich mich auch nicht damit rechtfertigen, dass ich ja die ursprünglichen Nummernschilder dran gelassen habe. (Ok, etwas überspitzt.)
Gerade bei Filmbesprechungen (oder auch anderen Medien) lässt sich das Problem auch besonders einfach lösen, da alle Rechteinhaber spätestens auf Anfrage per Email Pressematerial zur Verfügung stellen.