Beiträge von Moebius

    Die Zahl der Klausuren pro Schuljahr ist verbindlich festgelegt. Bei uns sind das in der Kursstufe in P-Kursen 3. Man kann zwar entscheiden, ob man im 1. oder 2. Semester zwei Klausuren schreibt, aber keine von den 3 ins 3. Semester verschieben.
    Das Inhaltliche ist weniger das Problem. Zum einen, weil ein Semesterübergriff in der Oberstufe erlaubt ist, da dies ja in der Abi-Klausur auch stattfindet, zum anderen, weil man ja einfach in den ersten drei Wochen von Semester 3 noch weiter das Thema behandeln kann, dann war das Thema auch im 3. Semester dran und kann uneingeschränkt abgeprüft werden. (Direkt nach den Ferien eine Klausur zu schreiben, hielte ich aber in der Tat für problematisch.)


    Ganz nebenbei: wir hatten in Niedersachsen so ziemlich das längste Schuljahr aller Zeiten, wie man da nicht fertig werden kannn, erschließt sich mir nicht. Ein Problem habt Ihr dann aber definitiv, denn das nächste Schuljahr ist 5(!) Wochen kürzer, da wirst Du schon Probleme bekommen, die Arbeiten und Klausuren unterzubringen und zu korrigieren, die Du regulär schreiben musst, auch ohne was von diesem Jahr noch zusätzlich dahin zu verschieben.

    Wieso soll denn der Besuch stattfinden?
    Das die Eltern damit ihre eigenen Absichten verfolgen, mag wohl sein, aber normalerweise geben sich Sonderschulen nicht einfach so dafür her, ohne Anlass den Unterricht in fremden Schulen zu besuchen, nur weil den Eltern einfällt, sie könnten die Lehrerin vielleicht für ihre Zwecke vor den Karren spannen.
    Ist ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt?
    Wird der Schüler in irgendeiner Form von der Sonderschule betreut?
    Oder gibt es da vielleicht private Kontakte zwischen der Sonderschullehrerin und den Eltern, so dass diese sich freiwillig einspannen lässt.
    Ich würde auf jeden Fall vorher klären, was denn Anlass und Ziel dieses Besuches sein sollen.


    Geprüft werden sollen mein Umgang mit dem Kind und "noch
    andere Dinge"


    Was heißt denn "geprüft werden"? Du bist fertig ausgebildete Lehrerin und musst deine Kompetenz nicht mehr prüfen lassen, nur weil irgendwelche Eltern meinen, du gingest nicht angemessen mit ihrem Nachwuchs um. Und schon gar nicht von jemandem, der nicht dein Dienstvorgesetzter ist. Hier würde ich noch mal deutlich bei deiner Schulleitung nachhaken. Wenn die Schulleitung das wirklich als Überprüfung deiner Arbeit sieht, würde ich auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Schulleitung auch persönlich anwesend ist.


    Unbelassen davon würde ich mir nicht zu viele Gedanken darüber machen, ob die Eltern damit vielleicht die Note anfechten wollen, denn wenn die Eltern keinen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben, können sie sich auch nicht darüber beschweren, dass keiner stattgefunden hat. (Unabhängig davon, ob dieser bei den vorliegenden Diagnosen überhaupt möglich gewesen wäre.)


    Wenn dich das ganze zu sehr belastet, ließe sich die ganze Nummer auch mit einem einfachen Mittel aus der welt schaffen, da ja offenbar nur noch ein Termin in Frage kommt: krank melden. (Was ja in Anbetracht deiner geschilderten Situation auch durchaus angemessen wäre.)

    Ich glaube bei einem drei Monate alten Gepard, muss sich selbst die durchschnittliche Ratte keine Sorgen machen, die dürfte etwa die gleiche Größe haben.
    Die größte Gefahr besteht vermutlich darin, dass jemand drauf tritt.

    Schüler gehen bei mir grundsätzlich nur einzeln. Man kann auch von einem älternen Schüler erwarten, dass er sich seine Pausen so organisiert, dass er in der Stunde nicht laufen muss. Wenn es mal passiert, ok (wobei es mir in 8 Jahren Schuldienst bisher noch nie passiert ist, dass ich in der Stunde musste, aber kann ja noch kommen). Wenn es ständig passiert, würde ich das sicher nicht hinnehmen.
    Verbieten ist in der tat problematisch. Bei Schülern, die hartnäckig auf wiederholte Toilettengänge bestehen, hat man meiner Meinung nach zwei realistische Möglichkeiten:
    1. Anruf bei den Eltern und der Hinweis, dass der Nachwuchs offensichtlich ein medizinisches Problem hat, inclusive eines ausführlichen Beratungsgespräches über Behandlungsoptionen. Man kann den Eltern ja mal einen Besuch beim Urologen nahelegen.
    2. Wenn das nicht Hilft (und insbesondere bei Schülern, die dabei auchnoch stören), dem Schüler sagen, dass man keine weiteren Toilettengänge mehr wünscht, wenn er trotzdem geht, weil es nicht mehr anders geht, hat er anschließend nicht mehr in den Unterricht zurück zu gehen, sondern im Sekretariat auf das Stundenende zu warten, damit die Klasse zumindest nicht zweimal gestört wird.


    Wobei: dass man Toilettengänge nicht verbietet, ist grundsätzlich sicher Richtig, dass man ein "Recht auf Toilettengang" aber darüber hinaus auch noch schriftlich in der Schulordnung verankert, ist mir unverständlich, das grenzt ja schon an Aufforderung.

    Und wenn man als Obasler ohne irgendwas für 9 Monate auf Schüler losgelassen wird, teilweise schriftliche Prüfungen entwirft und auch korrigiert, wird man ja wohl auch in der Lage sein mündliche Prüfungen abzunehmen.
    ...
    An der Uni kann auch Hinz und Kunz mündliche Prüfungen abnehmen. Also entweder haben wir unser Fach studiert und wissen worum es geht oder nicht. Diese elende Dokumentengläubigkeit in Deutschland nervt.


    Womit dann auch bewiesen wäre, dass es gut ist, dass im Abi oder Fachabi nicht jeder Hinz und Kunz die mündliche (oder schriftliche) Prüfung abnehmen (und damit einem Schüler den weiteren Lebensweg verbauen) kann. Auch reguläre Referendare dürfen keine Abiprüfungen abnehmen.
    (Ganz nebenbei: das ist keine Bevormundung, sondern dient - neben dem Schutz der Schüler - auch dem Schutz der Referendare, die aus gutem Grund erst mal mit weniger zentralen Prüfungsaufgaben anfangen und nicht direkt an das Steuer des Jumbojets müssen.)

    Alle OBASler pauschal für solche Prüfungen einzusetzen ist aber bestimmt keine begründete Ausnahme.
    Eine begründete Ausnahme läge für mich vor, wenn derjenige auf andere Art einen unzweifelhaften Nachweis über seine fachliche Qualifikation vorweisen kann, so wäre es sicher begründbar einen Seiteneinsteiger mit Mathe / Physik, der aus der Uni kommt und in ein Physik bereits einen Doktorgrad erworben hat, in diesem Fach als Prüfer einzusetzen.


    Unabhängig davon hat Nele natürlich Recht, zu vertreten hat das nicht Sissy, sondern der Prüfungsvorsitzende. Mit dem Hinweis auf das Problem hat sie Ihre Pflicht getan (und ja, es gibt tatsächlich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflich zu Remonstrieren, wenn man eine dienstliche Anweisung erhält, die augenscheinlich gegen Recht und Gesetz verstößt). Mein Unverständnis bezog sich auf nicht darauf, sondern auf die Unbedarftheit, mit der hier auf eine juristische Frage zum nicht ganz unwesentlichen Prüfungsrecht geantwortet wird nach dem Motto "Mach doch einfach, stell dich nicht so an, ist doch eigentlich egal was im Gesetz steht, wird schon irgendwie gehen."

    Um Gottes willen.
    Das entscheidet weder er noch die Schulleitung, sondern die Rechtslage.
    In die besagt nun mal, dass man für eine Abnahme einer Prüfung die jeweilige Prüfungsberechtigung haben muss. Ich bin kein Experte für OBAS. Ich gehe stark davon aus, dass er diese nicht hat, da lasse ich mich aber gerne berichtigen.

    Man könnte ja auch mal darüber nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, dass jedes Jahr einmal das komplette Mobiliar der Schule umzieht.


    Klar könnte man darauf bestehen, dass die Stadt eine Kolonne engagiert, ...


    Nein, könnte man nicht. Die Stadt ist zwar in der Pflicht, die Schule auszustatten, dass heißt aber nicht, dass sie alles bezahlen muss, was die Lehrer für pädagogisch sinnvoll halten.
    Natürlich müssen Lehrer keine Tische schleppen, wenn sie das nicht freiwillig machen. Man muss sich nur im Klaren sein, dass die Stadt sich nicht bereit erklären wird die kompletten Möbel der Schule ein mal pro Jahr umzuräumen, sie wird stattdessen darauf verweisen, dass die Räume adäquat ausgestattet sind und, falls die Schüler einer Klasse ihren Möbeln entwachsen sind, halt die Schüler den Klassenraum wechseln müssen. (Was letztlich auch nicht unzumutbar ist.)

    Das "sollen" hat juristisch eine relativ hohe Bindungskraft. Man darf gegen solche Regelungen verstoßen, aber nur wenn man zwingende Gründe hat. "Kein anderer Termin mehr möglich" ist normalerweise kein zwingender Grund, da die Kollegin diese Situation ja selber herbeigeführt hat - sie hätte ihre Arbeit ja schließlich längst schreiben können. Eine Außnahme könnte sein, wenn die betreffende Kollegin längere Zeit krank war, das könnte dann als zwingender Grund zu werten sein.
    Ich kann aber nachvollziehen, dass Du ohne eigenes Zutun jetzt in eine dumme Situation gekommen bist. Eine Lösung ist so aus der Ferne schwer zu sehen, vielleicht kann man durch Tauschen von Stunden was hinbekommen.

    Striche für nicht gemachte Hausarbeiten sind eine nachträgliche Kontrolle auf relativ geringem Level. Ich gehe erst mal davon aus, dass Schüler ihre Hausarbeiten machen, und erst wenn ich feststelle, dass das nicht funktioniert, gibt es Elterninformationen oder andere Maßnahmen.
    Das was Du machst ist hingegen der Schüler- und Elternschaft pauschal und ohne auf den einzelnen Schüler bezogenen Anlass die Eigenverantwortung schon im voraus abzusprechen und die Kontrolle komplett an dich zu ziehen. Der Unterschied ist in meinen Augen doch mehr als graduell.

    Die Frage, um welche Inhalte es nun konkret geht, hat doch mit unserer Kritik oben nichts zu tun.
    Auch das Argument "es wirkt doch" kann ich persönlich nicht teilen. Engmaschige Kontrolle führt grundsätzlich erst mal kurzfristig dazu, dass sich die Kontrollierten darauf einstellen. Die problematischen Folgen sehe ich eher im Grundsätzlichen (Leher-Eltern-Beziehung) und im Langfristigen (unselbständigkeit der Schüler).

    Was soll denn bitte "wenn sie einverstanden ist" heißen?
    Erlasse lassen sich nicht durch Mehrheitsbeschluss von Schülern außer Kraft setzen. Und selbst wenn die Lerngruppe vermeintlich geschlossen dafür ist, schützt dich das nicht davor, dass hinterher die Mutter eines Schülers, der eine 5 geschrieben hat, kommt und sagt "mein Sohn war überhaupt nicht einverstanden, er hat sich nur nicht getraut was zu sagen".

    Wobei hier eine Realschullehrerin gefragt hat, Moebius.


    Stimmt, sorry, ist mir entgangen. Um so mehr Selbständigkeit sollte man eigentlich einfordern.
    In der weiterführenden Schule kann man so ein Verfahren meiner Meinung nach nur bei Schülern wählen, die ihren Kram sonst nicht geregelt kriegen. Und zwar in Absprache mit den Eltern.

    Das Problem wäre für mich als Elternteil weniger der organisatorische Aspekt des täglichen Unterschreibens, sondern eher ein anderer:
    Alles was in der Schule stattfindet, gehört in Deinen Bereich, Hausarbeiten und hausliche Übungen zu unterstützen gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Wenn Du Dir jetzt täglich Unterschriften zur Bestätigung von erfolger Übung vorlegen lässt, enthält das die Botschaft, dass Du grundsätzlich erst mal nicht darauf vertraust, dass die Eltern ihren Aufgaben nachkommen, sondern das überwachen möchtest, und zwar permanent und ohne Anlass. Das würde ich auch verweigern.
    Es mag Situationen geben, in denen es sinnvoll sein kann, auch die häusliche Situation so engmaschig zu kontrollieren, in der von Dir beschriebenen Pauschalität halte ich das aber für falsch.


    Ganz nebenbei:
    Erziehung zur Selbständigkeit ist auch ein Lernziel der Grundschule (das in letzter Zeit nach meinem Eindruck leider manchmal etwas kurz kommt). Dazu gehört auch, dass man Schülern die Chance gibt, sich selbst zu organisieren und dann auch mal auf die Nase zu fallen, wenn es denn zu wenig Übung war. Spätestens die weiterführende Schule hat nicht mehr die Möglichkeit bei 32 Schülern und zunehmenden inhaltlichen Stoffdruck jeden Handgriff zu kontrollieren, wir müssen einfach mehr Selbständigkeit erwarten. Das Ergebnis sind dann leider manchmal Schüler, die verzweifeln, weil der Lehrer dann nicht mehr vorgeben möchte, in welcher Farbe die Überschrift unterstrichen werden soll und sie das nicht selber entscheiden können.

    Hier wird am Kern des Problems vorbei diskutiert, denn es handelt sich "nicht nur" um eine normale Dienstunfähigkeit, sondern um eine dauerhafte Schädigung als Folge der beruflichen Tätigkeit. Dies ist grundsätzlich anders zu bewerten. Ansprüche könnten da - im Prinzip - auch entstehen, wenn man Angestellter ist. Der Fall ist eher vergleichbar, mit jemandem, dem Dienst einen Unfall hat, gleichzeitig aber ungleich komplizierter, da es sich nicht um ein einzelnes Schadensereignis handelt, sondern um einen längeren Krankheitsprozess.
    Man wird auch belegen müssen, dass die Schädigung auf die dinstliche Tätigkeit zurückzuführen ist, was ich mir sehr schwierig vorstelle, nach der relativ kurzen Zeit im Seiteneinstieg. Ich würde empfehlen, zunächst eine klare ärztliche Diagnose abzuwarten und dann damit zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen.

    Dies ist ein Forum für Lehrer, nicht ohne Grund muss man bei der Anmeldung bestätigen, dass man einer ist.
    Da es Grundschullehramt mit den Fächern Pädagogik und Psychologie nicht gibt, nehme ich mal stark an, dass du keiner bist.

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