Die Regelungen dazu sind unterschiedlich, je nach Bundesland.
Beiträge von Moebius
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Die Frage ist ja, welche Leistungen der Schüler tatsächlich bringen kann oder nicht. Das ist bei ausländischen Zeugnissen ja oft sehr schwer zu beurteilen.
Aus Sicht der Eltern stellt es sich wohl so dar, als ob ein leistungsstarkes Kind aus rein formalen Gründen in die Hauptschule eingeschult werden soll, wenn die Eltern das deutsche Schulsystem verstanden haben, kann ich schon verstehen, dass sie da ziemlich angefressen sind.Der richtige Weg wäre für mich: Sprachkenntnisse aufbauen, dann die Leistungsstärke auf irgendeine Art feststellen und dann in die passende Schulform überweisen. In Niedersachsen ist das auch möglich.
Findet ihr den Weg über die Mittelschule (Hauptschule) denn jetzt so dramatisch - wenn Leistung da ist, kann man ja jährlich in die M-Klasse wechseln und von da aus auf die VOS gehen. Hab´dem Vater auch Quali, danach Berufsausbildung mit Quabi und dann Abi vorgeschlagen - fand er offensichtlich äußerst gruselig. Aber das muss einem doch klar sein, dass ein Landeswechsel nicht völlig nahtlos läuft??
Das ist ihm möglicherweise auch klar, möglicherweise findet er es gruselig, dass sein Sohn einzig und allein deshalb auf die Hauptschule soll, weil er formal kein Übergangszeugnis vorweisen kann und sämtliche im vorherigen Schulsystem erbrachten Leistungen ansonsten völlig irrelevant sein sollen.
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Dafür gibt es die Möglichkeit zunächst die Sprache zu lernen und erst danach auf eine Regelschule zu wechseln. Das würde ich auch jedem empfehlen.
Warnen würde ich vor der Strategie "Einfach mal im Gymnasium aufnehmen, der wird die Sprache dann schon schnell lernen". Ich hatte so einen Fall mal vor ein paar Jahren, da hatten wir einen Schüler aus Frankreich, der mit seinen Eltern wegen Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland gekommen war. Zunächst war nur ein Jahr vorgesehen, der Schüler ist bei uns aufgenommen worden und wurde erst mal nicht beurteilt - "als "Übergangsphase". Die Sache hat sich dann aber verlängert und auch die Übergangsphase hat sich dann irgendwie immer weiter hingezogen. Am Ende des dritten Jahres hatte ich den Schüler dann in der 11 in Mathe und die Eltern meinten, er könne ja jetzt doch noch eben das Abi machen, da ist dann zum ersten mal genau hingeguckt worden, und in Mathe musste ich feststellen, dass der Schüler in den letzten 3 Jahren exakt garnichts gelernt hatte und auf dem Stand eines Achtklässlers war. In anderen Fächern war es ähnlich. Der Schüler hat dadurch effektiv drei Jahre verloren und konnte natürlich kein Abi bei uns machen. Übrigens sprach der Junge auch nach drei Jahren noch kaum Deutsch, weil er auch kein Interesse an Kontakten zu seinen deutschen Mitschülern hatte.
Auch in meinem Oberstufenkurs im letzten Jahr hatte ich eine argentinische Austauschschülerin, die da nur ein Jahr ihre Zeit abgesessen hat.Das wichtigste ist, vorher mit Eltern und Schülern die Erwartungen abzuklären - soll der Schüler nur ein Jahr "untergebracht" werden und benötigt auch keine Noten, ist das unproblematisch, werden aber Noten oder gar ein Abschluss gewünscht, sollte man auch unmissverständlich klar machen, was dafür geleistet werden muss.
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Für die Leitung einer Fachgruppe gibt es bei uns 1 Anrechnungsstunde (Gymnasium mit 1300 Schülern), wenn sie nicht Teil einer Funktionsstelle ist. 2 Stunden halte ich grundsätzlich für eher viel, es hängt aber natürlich von der Fachgruppe ab. Wenn es einen kommissarischen Leiter gibt, der nur 1 Stunde bekommt, heißt das, dass dieser die Arbeit organisiert aber natürlich nicht alles selber macht. Dann kann man damit durchaus hinkommen.
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was macht ihr, wenn die letzte schreibende Person einer Klausur eine Schülerin ist?
Längere Klausuren stellen.
Wir hatten letztes Jahr mal den Fall bei einer Veranstaltung, die die ganze Nacht dauert, dass nur männliche Kollegen unter den Betreuern waren. Da hat uns der Schulleiter darauf hingewiesen, dass solche Veranstaltungen, was Aufsicht betrifft, wie Klassenfahrten mit Übernachtung zu handhaben sein und daher schon aufgrund der Erlasslage eine weibliche Kollegin dabei sein muss.
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Jetzt gerade übernimmst Du doch genau so unreflektiert das, was die Kollegin Dir über die Geschichte erzählt hat. Hast Du den entsprechenden Kollegen schon mal angesprochen und gefragt, was genau die Schüler von ihm wollten und was er mit denen besprochen hat? Hat die Fachkollegin selbst überhaupt schon mal mit dem Kollegen gesprochen?
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Dienstherr, bei Problemen zwischen Kollegen kann er bestefalls eine vermittelnde Rolle einnehmen, ähnlich wie ein Klassenlehrer bei Konflikten zwischen Klasse und Fachlehrer machen kann. Es ist weder deine Aufgabe, noch steht es Dir zu, Kollegen zu maßregeln.Für mich riecht so etwas nach übersteigertem Geltungsbedürfnis.
Für mich riecht das sehr danach, dass Du, ohne überhaupt mit dem betreffenden Kollegen gesprochen zu haben, eine vorgefasste Meinung über diesen hast und da der "Vorfall" gut ins Bild passt. Vor allem fängst Du ja schon an, den Vorfall in Deinem Kopf so anzupassen, dass Dein Standpunkt besser bestätigt wird, denn wärend im ersten Post noch die Schüler auf Vorschlag des Kollegen ihre Probleme aufgeschrieben haben um sie mit der Fachlehrerin zu besprechen
Die Schüler beschweren sich beim KL und schreiben dann alles gemeinsam auf. In der nächsten Stunde wird es dann der Kollegin von den Schülern vorgetragen.
sind wir inzwischen so weit, dass der Kollege selber die Problemzettel formuliert
aber ich setze mich doch nicht gemeinsam mit den Schülern hin und formuliere "Beschwerdezettel." ... Ich kann doch nicht unreflektiert das übernhemen, was Schüler sagen.
Ich bleibe dabei: objektiv betrachtet, machen Du und die Fachlehrerin hier genau das, was ihr dem Klassenlehrer und den Schülern vorwerft, mit dem Unterschied, dass Ihr beide Profis seit, wärend der Klassenlehrer vermutlich in der schwierigen Situation war, 30 aus irgendwelchen Gründen aufgeregten Schülern beruhigen zu müssen.
Wenn Du Dich in die Nummer einschalten möchtest, kläre erst mal, was wirklich passiert ist, bevor Du dich unreflektiert auf eine Seite schlägst. -
Die Kollegin erwartet aber Hilfe von mir.Dir ist aber schon die Ironie dabei klar, dass Du jetzt bei der Kollegin genau das machst, was du bei Schülern ablehnst und beim Kollegen kritisierst, oder?
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Die Schüler beschweren sich beim KL und schreiben dann alles gemeinsam auf. In der nächsten Stunde wird es dann der Kollegin von den Schülern vorgetragen. Selbst angesprochen hat der KL die Kollegin jedoch noch nicht. Mein Gefühl sagt mir, dass das nicht okay ist. Ich persönlich sage meinen Schülern immer, sie sollen doch ihr Anliegen konkret mit dem betreffenden Fachkollegen abklären.
Der Klassenlehrer sorgt doch dafür, dass genau das passiert, was Du möchtest: die Schüler beschweren sich, der Klassenlehrer hilft eventuell die Beschwerden zu sortieren und ein bischen zu versachlichen und sorgt dann dafür, dass sich die Schüler mit ihrem Anliegen an den Fachlehrer wenden. Natürlich darf man als Klassenlehrer da nicht Partei ergreifen oder werten, das kann ich in deiner Beschreibung aber auch nicht erkennen.
So lang sich der Klassenlehrer darauf beschränkt, zwischen Klasse und Fachlehrer zu vermitteln oder eben die Schüler zu ermutigen ihre vermeintlichen Probleme dem Fachlehrer selber vorzutragen (was sich jüngere Klassen oft nunmal nicht trauen), finde ich das in Ordnung und auch nicht unkollegial dem Fachlehrer gegenüber, denn wenn man sich als Klassenlehrer aus solchen Problemen einfach komplett ausklingt, ist die Alternative dann meist, dass es über die Eltern geht. -
Ich finde, dass die Situation des Referendars sehr gut dargestellt ist.
Naja. Sicher ist das eine Situation, vor der Referendare immer etwas Angst haben, ich habe es aber in 8 Jahren als Referendar, Referendarsbetreuer und Kollege nicht ein einziges Mal miterlebt, dass Schüler einen Referendar in einer Lehrprobe bewusst sabotiert haben. Und das bei einer sicher dreistelligen Zahl Lehrproben. Selbst bei den wenigen Referendaren, die einen katastrophalen Unterricht gehalten und sich den Schülern gegenüber unmöglich verhalten haben, gab es dann schlimmstenfalls mal so etwas wie eine passive Verweigerungshaltung aber das auch eher im normalen Unterricht, in Examensproben hat sich dann immer noch der ein oder andere Schüler zusammengerissen, so dass immer eine gewisse Unterrichtsbeteiligung zu Stande kam.
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muss ich nicht einen Widerspruch formulieren, wenn mich jemand schadensersatzpflichtig macht. Wenigstens schreiben, dass ich den Anspruch von mir weise?
Oder muss ich das erst machen, wenn Post vom Anwalt kommt?Selbst dann nicht, reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den muss mann dann zurückweisen.
Selbst würde ich auf keinen Fall reagieren, ich habe das Gefühl das der Vater glaubt hier irgendwelche Machtspielchen mit Dir spielen zu können. Ich vermute, dass er gar keine Versuche machen wird, die Forderung juristisch durchzusetzen, sondern einfach mit immer neuen Forderungen oder Unverschämtheiten reagieren wird, egal wie Du antwortest. Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen.
Deine Schulleitung hat eine Fürsorgepflicht, wenn jemand reagieren muss, dann er. -
Ignorieren.
Wenn der Vater irgendwann zum Anwalt läuft, wir der ihn schon über die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens informieren. -
Wie war die Stelle denn ausgeschrieben?
Wenn Du jetzt auf einer A12 Stelle sitzt wirst Du keinen Rechtsanspruch auf eine A13 Stelle durch Versetzung, Abordnung oder sonst irgendwas haben, es sollte aber weiterhin möglich sein sich auf freie A13 Stellen an Gymnasien zu bewerben. Ich würde mich an den Bezirkspersonalrat wenden. -
Eine AG anzubieten wäre etwas ganz anderes (und meiner Meinung nach hier der richtige Weg), wärend ich die Idee
4 Stunden sind mir nicht genug, darum biete ich freiwillig und unbezahlt eine fünfte an
ziemlich abwegig finde und zwar aus mehreren Gründen:
1. Den Kollegen gegenüber, insbesondere in den Parallelklassen, die man damit unter Druck setzt.
2. Den Schülern und Eltern gegenüber, denn egal wie sehr man betont, dass das ganze freiwillig ist und dass es keinen Einfluss auf die Noten hat, es wird bei den anderen Schülern immer das Geschmäckle bleiben, dass die "freiwillig" Teilnehmenden dann doch Vorteile dadurch haben. Spätestens wenn es dann bei der nächsten Arbeit irgendwo eine Teilaufgabe gibt, bei dem dann von einem Schüler die Bemerkung "Ach darüber haben wir doch in der Zusatzstunde gesprochen" fällt, und das wird sich kaum vermeiden lassen, selbst wenn man sich als Lehrer bemüht das zu trennen.
3. Aus grundsätzlichen Erwägungen: hier geht es nicht um ein Hobby, das man als Lehrer selbst betreibt und bei dem man desshalb gerne ein Zusatzprojekt macht, sondern um Unterrich oder zumindest unterrichtsbezogene Inhalte. So etwas muss im Rahmen unser normalen beruflichen und bezahlten Tätigkeit stattfinden - oder eben nicht.Also: gucken, ob man die Inhalte, die man gerne machen möchte, nicht in Form einer AG verpacken kann, die man dann so formuliert, dass sie vernünftig zum Unterricht abgegrenzt ist und das dann mit der Schulleitung abklären. (Bei der AG kann man ja dann ganz oder teilweise auf eine Anrechnung verzichten, wenn man das möchte und die Genehmigung erleichtert.)
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Hat da irgendjemand von euch Erfahrung
Wir haben reichlich Mäuse in den Zwischendecken, zählt das?
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Auch wenn Du bereits eine A14-Stelle innehast, kannst Du Dich trotzdem auf passende Funktionsstellen an anderen Schulen bewerben und hast im Verfahren sogar einen Vorteil gegenüber den anderen Bewerbern, da Du bei gleicher Bewertung bevorzugt genommen werden musst. Der einfachste Weg wäre also, sich auf eine passende Stelle an einer anderen Schule zu bewerben, das kann man ja dann nötigenfalls mit dem Wunsch nach anderen beruflichen Herausforderungen erklären.
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Das Ihr Primimäuse aber auch immer gleich auf 180 sein müsst ... .
Geh mal was laminieren, das entspannt. -
Der Samstag ist rechtlich ein Werktag die Schulleitung kann da grundsätzlich Pflichtveranstaltungen, wie Fortbildungen oder Schulfeste, ansetzen. Natürlich nicht regelmäßig aber eine Fortbildung und ein Sommerfest im Jahr sind rechtlich kein Problem, da braucht der Personalrat auch gar nichts "abzunicken". Daran ändern auch Probleme in der Kinderbetreuung und kollidierende Wochenendplanung nichts. Ein Problem hingegen ist, dafür dann anschließend einen Tag den Unterricht ausfallen zu lassen, das wäre zumindest in Niedersachsen nicht zulässig.
Eine ganz andere Frage ist natürlich die Art und Weise in der das hier passiert. Das sich nicht genug Kollegen freiwillig anmelden, ist ja auch ein Zeichen dafür, dass das Interesse nicht da ist. Darauf zu reagieren, indem man 11 Tage vorher eine freiwillige zu einer Pflichtveranstaltung umdeklariert - da provoziert man ja geradezu Stress mit dem Kollegium.
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Auf jeden Fall musst Du einzeln klären, ob Du die Anerkennung für die jeweiligen Fachrichtungen bekommst, und das dürfte bei Berufsschule (zB passende Fachtechnik + Mathe) leichter sein als für Sek 2 (Physik + Mathe). Du hast meine Frage nach FH oder Uni und Regelstudienzeit nicht beantwortet, die dürfte aber essenziell sein.
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Eher nicht.
Ich nehme an, es handelt sich um einen Uni-Master mit 10 Semestern Regelstudiendauer (incl. Bachelor)? Dann könnte ein Quereinstieg bei Berufsschulen am ehesten in Frage kommen. insgesamt ist der Bedarf an Seiteneinsteigern in Niedersachsen in Physik in letzter zeit eher abgeebbt (in Mathe hat es ihn nie gegeben). -
Ich vermute, damit ist gemeint, dass es einen Bewerber gibt, der bereits einen höheren Dienstrang hat. Damit wäre er bei einer Bewerbung in der Tat vorranging zu berücksichtigen, Bewerber mit "niedrigerer" Ausgangspostition haben nur dann eine Chance, wenn sie innerhaln des Verfahrens deutlich besser beurteilt werden. "Auszuhebeln" gibt es da nichts, das entspricht (meines Wissens nach) juristich dem korrekten Verfahren.
Ob die Behauptung tatsächlich auch zutrifft, kann natürlich niemand hier beurteilen.
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