Und das hat sehr gut funktioniert.
... und den Kunden bei durchgeführten Schulungen einen Tagessatz von 800 € bis 1000 € gekostet.
Und das hat sehr gut funktioniert.
... und den Kunden bei durchgeführten Schulungen einen Tagessatz von 800 € bis 1000 € gekostet.
Naja, naja! Der BWLer ist allerdings jemand, der nach abgeschlossenem Hochschulstudium potentiell ein richtig dickes Gehalt verdienen kann.
Auf die Gefahr hin, dass die Diskussion abdriftet:
Der Durchschnittsverdienst von Diplom-Betriebswirten mit Uni Abschluss liegt etwa zwischen 50 000 € und 55 000 € pro Jahr. Wenn man die Lohnnebenkosten abzieht, liegt der durchschnittliche BWLler noch deutlich unterhalb des durchschnittlichen Gymnasiallehrers.
Hallo,
grundsätzlich habe ich absolut Verständnis dafür, dass deine Situation schwierig und sicher auch frustrierend ist. Nicht ganz soviel Verständnis kann ich allerdigs für diese Haltung
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich fühle mich wirklich im Stich gelassen von meinem Bundesland, in dem ich mir den Hintern aufgerissen habe, um so weit zu kommen.
aufbringen. Du hast die Überschuss-Kombi schlechthin studiert, bei der alle Beteiligten seit 10 Jahren sagen, dass es problematisch mit Stellen wird. Das dich das Land trotzdem zu Ende ausgebildet hat, liegt an der Pflicht allen Absolventen mit 1. StEx einen Referendariatsplatz anzubeiten. Nicht du hast dem Bundesland einen gefallen getan, sondern umgekehrt. Spätestens nach dem 2. StEx werden aber nun mal nur noch die Stellen besetzt, die auch benötigt werden. Das du also nun nicht sofort eine Stelle bekommst ist kein Schicksalsschlag, sondern eine absehbare Konsequenz deiner Entscheidungen zur Fächer- und Schulformwahl.
Kein BWLler käme auf die Idee nach Abschluss seines Studiums auf "die Wirtschaft" zu schimpfen, weil die ihm nicht umgehend eine passende Stelle vor seiner Haustür schafft, aber bei Lehreämtlern blitzt immer wieder die Haltung durch, dass Stellen nicht mach Bedarf und Qualifikation geschaffen und vergeben werden sollten, sondern quasi eine soziale Maßnahme sind, die möglichst großzügig unter den Bedürftigen verteilt werden sollten.
Bewirb dich auf Vertretungsstellen, Arbeite bei Nachchilfeinstituten, sei örtlich flexibel und bleib am Ball, dann steigen die Chancen in absehbarer Zeit eine Stelle zu bekommen.
Nur so macht das Klassenlehrerprinzip an Grundschulen doch Sinn!
Macht es das denn in dieser Form überhaupt?
Grundsätzlich gibt es sicher gute Argumente dafür, dass der Klassenlehrer jeden Tag in seiner Klasse präsent ist, aber ich habe schon das Gefühl, dass das Prinzip in den Grundschulen in den letzten Jahren völlig übersteigert wird und das eher zu Lasten der Schüler geht. Vor allem in zwei Punkten:
1. Vorbereitung auf die weiterführende Schule - die Schüler werden bis Ende Klasse 4 daran gewöhnt sich sehr auf eine einzelne Bezugsperson zu verlassen und Anfang Klasse 5 kommt dann der Bruch mit 8 bis 10 unterschiedlichen Fachlehrern (was sich an einer weiterführenden Schule kaum vermeiden lässt). Das ist aber das kleinere Problem, die meisten Schüler kommen relativ schnell ganz gut damit klar, gravierender ist in meinen Augen.
2. Das Klassenlehrerprinzip ist an vielen Grundschulen inzwischen wichtiger als die fachliche Qualifikation des Lehrers. Das merke ich insbesondere in Mathe ganz massiv (in Niedersachsen müssen GHRler nur eines der Langfächer studieren), Anfang Klasse 4 habe ich immer wieder Schüler in der Klasse, die Verfahren und Schreibweisen eingetrichtert bekommen haben, die zweifelhaft, bis hin zu mathematisch falsch sind, offensichtlich, weil dem Lehrer da selber das mathematische Verständnis und der Blick auf eine verünftige fachliche Basis für die folgenden Schuljahre gefehlt hat.
In den Kurzfächern mag das gehen (in Physik zB habe ich kein Problem damit, dass den Sachkundeunterricht vorher jemand gemacht hat, der kein technisches Verständnis hatte, da fange ich eh von Null an). Aber in den Langfächern sollte zumindest in Klasse 3 und 4 die fachliche Qualifikation wichtiger sein als die Stunde 14 bis 17 auch noch beim Klassenlehrer zu haben.
Notfalls benötigt man eine Bescheinigung der Ärztin darüber, dass die Behandlung medizinisch notwendig und nicht außerhalb der Unterrichtszeit möglich ist.
Eventuell können die Stunden ja verlegt werden.
In Niedersachsen entscheidet der Schulleiter alleine über die Verteilung von Anrechnungsstunden.
Stunden für die Betreuung von Referendaren sind unüblich, weil es die Rolle des Mentors in der Ausbildung in Niedersachsen offiziell gar nicht gibt. Der Referendar begleitet normalerweise quartalsweise verschiedene Lehrer (was auch gewollt ist, da er verschiedene Unterrichtsstile kennenlernen soll). Die jeweiligen Ausbildungslehrer haben dann auch nicht so weit reichende Pflichten, zum Beispiel ist der Referendar für seinen eigenverantwortlichen Unterricht auch wirklich alleine verantwortlich, die Seminarausbilder besuchen den zwar regelmäßig, aber nicht unbedingt ein Lehrer der Schule.
Ich vermute, es geht eher um Teilzeitbeschäftigung und der Schulleiter will nun die Stundenzahl raufsetzen.
Geht es um Teilzeit nach §61? Wenn ein bereits bewilligter Antrag für dieses Jahr vorliegt, würde ich mal abwarten, wie der Schulleiter das Raufsetzen begründet. Ich wüsste keine Rechtsgrundlage, nach der ein einmal bewilligter Antrag rückwirkend geändert werden könnte.
Geht es um Teilzeit nach §62? Dann dürfte der Schulleiter überhaupt keine Chance haben, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Jemand, der ein eigenes Haus besitzt, wird wohl auch keinen ALG II Anspruch haben.
Diese Überlegung ist schon etwas seltsam. Ich habe schon meine Zweifel, dass man sich tatsächlich aussuchen kann, ob man etwas glaubt. Schlimmer noch ist allerdings die intellektuelle Bauernschläue dahinter; andererseits bin ich mir bei Pascal manchmal nicht sicher, ob da nicht eher scharfzüngige Ironie hinter dem hervorblitzt, was er an der Oberfläche zu sagen scheint... Das Hauptproblem ist allerdings, dass die Wette von einer fehlerhaften Prämisse ausgeht, die Überlegung geht davon aus, das es nur eine einzige Religion gibt, die Entscheidung, ob Glauben oder nicht, also eine reine Entscheidung zwischen "ja" und "nein" sei. Nun gibt und gab es leider unzählige Religionen in der Menschheitsgeschichte, viele von ihnen mit Absolutheitsanspruch. Was macht der gläubige Christ, wenn er plötzlich Charon gegenübersteht und keine Münzen dabei hat? Was der Buddhist, wenn er in Walhalla von der Ziege Heidrun essen soll? Letztlich läuft die Pascalsche Wette auf eine reine Lotterie hinaus, bei der es kein Gewinnsystem gibt - egal, ob man einer Religion oder dem Unglauben anhängt, wenn man nicht Glück hat, hat man in die Scheiße gegriffen.
Zitate raten:
"Mormonen ... Mormonen wäre die richtige Antwort gewesen."
Stünde ich dem Big Daddy in the Sky gegenüber, hätte ich allerdings auch einiges zu fragen, was aber mehr in die Richtung ginge, warum der liebe Gott die Wohlhabenden dieser Welt so schamlos gegenüber den Armen bevorzugt, warum er eigentlich nichts gegen Hunger und Seuchen tut, wie es sein kann, dass so viele blutige Morde, Folter und Massaker in seinem Namen verübt werden. Kurz, ich würde darauf hoffen, zum ersten Mal im Leben mal eine Apologetik des Theodizee-Vorwurfs zu hören, der keine Beleidigung des Verstandes ist.
Sollte es ihn tatsächlich geben, dann wird er diese Fragen vermutlich so häufig hören, dass es inzwischen bei Eintritt einen Flyer zu dem Thema gibt.
Das sehe ich anders: Wenn ich mir der Nicht-Erkennbarkeit Gottes bewusst bin und überdies auch über die Wahrnehmung Gottes in meinem eigenen Leben unsicher bin, heißt das nicht unbedingt, dass ich zum Schluss gelangen muss, dass es keinen Gott gibt.
Der Agnostiker ist sich aber nicht über die Wahrnehmung Gottes unsicher, er lehnt die Frage nach Gott grundsätzlich ab.
Der Theist beantwortet die Frage nach der Existenz Gottes mit "ja", der Atheist mit "nein", der Agnostiker gar nicht, da er die Frage für genau so sinnlos hält wie die Frage nach dem Geschmack der Farbe blau. Zumindest gilt das für den "harte Agnostiker". Und da sich organisierte Religion nun mal im Wesentlichen mit der Frage nach Gott beschäftigt, sei es nun im wörtlichen, übertragenen oder sonst irgendeinem Sinne, lässt sich das schwer unter einen Hut bringen.
So gibt es agnostische Christen, die sagen dann, sie wissen nicht ob Gott existiert, aber sie glauben an ihn bzw. seine Existenz.
Es gibt agnostische Atheisten, die sagen, sie wissen nicht ob Gott existiert und glauben nicht an ihn bzw. an seine Existenz.
Agnostizismus ist komplexer. Ich persönlich würde mich als Agnostiker betrachten, für mich heißt das, dass die Existens eines göttlichen Seins per Definition außerhalb der meschlichen Auffassungsfähigkeit liegt und die Frage nach Gott somit grundsätzlich sinnlos da unentscheidbar ist. Somit würde ich mich keinesfalls als Theist, aber auch nicht unbedingt als Atheist einordnen wollen.
Jegliche Form von Agnostizismus ist auf jeden Fall nur sehr schwer bis gar nicht vereinbar mit "organisiertem" Glauben in Form von Kirche und Religion.
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ich unterrichte an einer christlichen, staatlich anerkannten Privatschule. Und ich verwehre mich aufs Strengste dagegen, was hier quasi als "christlicher Lehrplan" dargestellt wird.
Längst nicht jede christliche Schule unterrichtet nach solchen verquasten Ansichten. Nur damit hier kein falscher Eindruck ensteht!
Gar keine Privatschule in Deutschland unterrichtet nach einem "christlichen Lehrplan", das ist absoluter Unsinn. Ich habe auch zwei Jahre an einer Privatschule in kirchlicher Trägerschaft gearbeitet und selbstverständlich wird dort die Evolutionstheorie genau so unterrichtet, wie überall sonst auch. Die Freiheit der Privatschulen (die keine besonders große ist) bezieht sich auf pädagogische Konzepte und personelle Details, nicht jedoch auf Inhalte. EPAs und Kerncurricula gelten für Privatschulen ohne Einschränkungen, die Schüler schreiben am Ende das gleiche Zentralabitur. Begrenzte Ausnahmen sind lediglich im Rahmen von Schulversuchen möglich, wenn es um wissenschaftlich begleitete Forschung geht, da wäre mir aber kein einziger Schulversuch bekannt, der in einer Schule in kirchlicher Trägerschaft stattfinden würde.
Ich möchte aber stark bezweifeln, dass der TE sich schon jemals mit dem KC Englisch oder Geschichte auseinandergesetzt hat.
Ich habe nicht das Bedürfnis mit dir über Religion oder Inhalte der Bibel zu diskutieren. Zum einen, weil ich grundsätzlich kein Interesse an dem Thema habe, zum anderen aber auch, weil es wohl sinnlos sein dürfte - du bist offensichtlich darin geschult, zumindest verfällst du sehr schnell in die üblichen Antwortmonologe, die man von der "Wir würden gerne mit ihnen über ein gutes Buch reden"-Fraktion so kennt. Letztlich ging es ja auch um eine andere Frage. Und da bleibt festzuhalten, dass hinter den abmlidernden und ausfühlich umschreibenden textlichen Ausschweifungen doch Grundhaltungen bei dir vorliegen, die mit deiner späteren beruflichen Tätigkeit in meinen Augen unvereinbar sind:
- Die Frau ist dem Mann untergeordnet
- Die Evolution ist eine Ideologie
- Die Ehe in einer heterosexuelle Beziehung ist die einzig anzustrebende Lebensweise, Homosexualität ist annormal
Ich glaube nicht, dass du im deutschen Schulsystem gut aufgehoben bist. Du kannst uns oder dir selbst tausendmal versuchen einreden, dass du im Unterricht deine persönlichen Überzeugungen hinter dem Bildungsauftrag zurückstellen wirst - das wird nicht funktionieren, fachlich übergeordnete Themen, die diese drei Punkte berühren, sind heute in allen Unterrichtsfächern viel zu präsent. Formulierungsfragen beim Amtseid dürften da noch das geringst Problem sein, das dir im Referendariat begegnet.
Aber wenn jemand schon in so einer Situation seine persönlichen religiösen Gefühle nicht hinten anstellen kann, kann man möglicherweise befürchten, dass er in wirklich kritschen Situationen erst recht Schwierigkeiten damit hat. Jemand, der mit dem Argument er lege die Bibel vollständig wortwörtlich aus, den Diensteid verweigert, wird möglicherweise auch ein Problem haben, wenn das Englisch-Curriculum zB auf einmal von ihm verlangt in Klasse 10 die Entwicklung der Homosexuellenbewegung in Amerika unter der Prämisse "Erziehung zur Toleranz" zu unterrichten. (Womit ich nicht unterstellen möchte, dass das bei dir so wäre.)
Die Vereidigung ist verpflichtend für alle, und as aus gutem Grund:
In ihr bringt der zukünftige Referendar zum Ausdruck, dass er den deutschen Staat und das Schulgesetz als oberstes Kriterium für seine dienstliche Tätigkeit anerkennt. Auch wenn man später an einer Privatschule (zB einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten möchte, kommt man darum nicht herum, denn auch diese unterliegen in Deutschlad den gleichen gesetzlichen Grundlagen (zB den fachlichen Curricula), wie vom Staat getragene Schulen (sie werden ja auch von ihm finanziert). Auch wenn man also an einer Privatschule arbeitet, muss man anerkennen, dass man sein dientliches Handeln im Zweifelsfall am staatlichen Bildungsauftrag und nicht an seinen persönlichen religiösen Überzeugungen ausrichten wird.
Das kann ich nicht bestätigen. Mein MAnn arbeitet selbst im Einzelhandel, in seiner Abteilung waren zwei Mitarbeiter jahrelang krank. Auch nach der Wiedereingliederung fehlen sie oft und können nicht das leisten was im Arbeitsvertrag drinnen steht. TROTZDEM kann man sie nicht versetzen oder kündigen. Der Gesetzgeber schützt da doch etwas zu effektiv.
Das ein einzelner Arbeitgeber darauf verzichtet seine Kündigungsmöglichkeiten zu nutzen ändert nichts an der grundssätzlichen Rechtslage. Bei regelmäßig auftretenden Bagatellerkrankungen ist eine Kündigung bei ca. 25 % Fehlzeiten (etwa 50 Arbeitstage im Jahr) möglich, diese Grenze steht zwar nicht exakt im Gesetz, entspricht aber der aktuellen Rechtssprechung. Ich kenne auch Fälle, in denen das praktiziert wurde und auch vor Gericht Bestand hatte. Wenn jemand "jahrelang" krank war, mag das für den Arbeitgeber weniger problematisch sein, da der Arbeitnehmer nach maximal 6 Wochen ja auch keine Lohnfortzahlung mehr erhält, wärend bei Bagatellerkrankungen die Kosten ja voll zu Lasten des Arbeitgebers gehen.
die schule ist ein arbeitsplatz... überall dürfen menschen krank sein und müssen vorher nicht fragen, ob es kollegen oder schülern gefällt..
... und müssen dann ggf mit der Kündigung wegen Krankheit rechnen, wenn so etwas in dem Umfang vorkommt, den die TE andeutet.
Da im Ausgangsposting keine Zahlen genannt werden, ist schwer abzuschätzen, wie problematisch die Situation tatsächlich ist, aber wer langfristig nicht in der Lage ist die Arbeitsleistung zu erbringen, die er in dem Beruf, den er gewählt hat nun mal liefern muss, der muss in der Schule wie in der Wirtschaft damit rechnen, dass seine Mitarbeiter das nicht auf dauer für ihn übernehmen werden und auch ein Chef keinen Mitarbeiter voll bezahlen wird, der auf Dauer nur 2/3 der Zeit da ist. Das sich dahinter möglicherweise persönliche Schicksale verbergen ist unbestritten. Wenn zB eine chronische Erkrankung vorliegt sollte man prüfen, ob diese nicht im Sinne einer Schwerbeschädigung anerkannt werden kann, dann ist man nicht nur rechtlich besser abgesichert, man kann sicher auch mit mehr Verständnis rechnen.
Aber schinbar nur mit mäßigem Erfolg. Ich bin dauermüde, komme schlecht aus dem Bett, friere ständig, bin antriebslos...
Wenn das trotz ausreichend Schlaf dauerhaft so ist, sollte man mal zum Arzt gehen und die Schilddrüsen-Werte kontrollieren lassen.
Also werde ich nach den Herbstferien mit unserer Beratungslehrerin und ihr einen Termin vereinbaren, indem ich ihr sage, dass ich es mir verbitte, dass sie solche Äußerungen über mich tätigt.
Das erscheint mir eine durchaus vernünftige Herangehensweise.
Die "Verharmlosung" von Moebius ist hier völlig fehl am Platze.
Es ist relativ leicht im Internet große Reden zu schwingen, harte Reaktionen zu fordern und darauf zu bestehen, dass es ums Prinzip geht und man den Anfängen wehren muss (hier weitere übliche Floskeln einfügen). Vor allem, wenn man das aus der Ferne macht und nicht direkt betroffen ist.
Sollte Ceceile aber den hier gegebenen Ratschlägen tatsächlich folgen sind die Chancen relativ groß, dass sie damit bei der Nörgel-Mutter überhaupt nichts erreicht und stattdessen möglicherweise Geld zum Fenster rauswirft, sich wahrscheinlich bei den übrigen Eltern zum Horst macht und mit Sicherheit sich selber einer langen nervlichen Belastung aussetzt, denn der Versuch das juristisch anzugehen wird auf jeden Fall Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
Wer ernstlich glaubt, irgend ein Staatsanwaltschaft würde tätig werden, weil eine Lehrerin sich davon gemobbt fühlt daurch, dass eine Mutter herumerzählt, sie würde schlechten Unterricht machen, kennt das deutsche Justizsystem schlecht. Selbst wenn die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten würden (was ich nicht sehe) würde das Verfahren spätestens wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
Und der Versuch dagegen zivilrechtlich vorzugehen wird reichlich kompliziert, schon alleine weil man dann in einem etwaigen Prozess von den anderen Müttern genau und gerichtverwertbar eruieren müsste, was genau die Problemmutter wann, wie oft und zu wem gesagt hat, denn man wird schließlich genau nachweisen müssen, dass die Grenze des zulässigen überschritten wird. Es ist in Deutschland nun mal nicht verboten eine (auch unberechtigterweise) schlechte Meinung über einen Lehrer / Automechaniker / Arzt zu haben und es ist auch nicht verboten diese schlechte Meinung mitzuteilen, verboten ist lediglich, dieses mit falschen Tatsachenbehauptungen zu begründen ("Frau X schlägt Kinder / schläft im Unterricht / gibt rotharigen Kindern grundsätzlich schlechte Noten").
Praktikable Ratschläge gibt es in meinen Augen auch genug:
- Dem Schulleiter die eigene Sicht schildern und darauf hinweisen, dass man es befremdlich findet wenn er ständige Beschwerden von einer einzelnen Mutter an- und ernstnimmt, wenn diese Mutter noch gar keinen persönlichen Kontakt mit der Lehrerin gesucht hat.
- Wenn man das Gefühl hat, der Schulleiter verhält sich weiterhin so, dass er die Mutter noch zu ihrem Verhalten ermutigt, den Personalrat einschalten.
- Die Mutter betont sachlich aber deutlich anschreiben und dazu auffordern, sich zukünftig direkt an dich zu wenden, wenn sie Fragen zu deinem Unterricht hat - sie draf auch ruhg merken, dass es kein Recht auf anonyme Beschuldigungen gibt, dass ihr Gemecker gegenüber Schulleitung und anderen Eltern also an dich weiter gegeben wird.
- Sich den anderen Eltern gegenüber professionell und sachlich verhalten, wenn Dinge indirekt an einen herangetragen werden, dann merken die übrigen Eltern schon selber, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt, die nicht unbedingt den Tatssachen entspricht.
- Den Fall mal der Rechtsberatung des Verbandes vortragen.
Grüße,
Moebius
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