Beiträge von Moebius

    Nur weil ein Schüler dich beleidigt bist du nicht automatisch befangen. Wäre ja ein super Trick, wenn ich einen bestimmten Prüfer nicht möchte, gehe ich eine Woche vor der müdlichen hin und sage einmal "Sie sind ein Arschloch" und schon darf der mich nicht mehr prüfen, ernsthafte Konsequenzen drohen mir ja schon aufgrund von Ladungsfisten nicht mehr.


    Ich würde den Fall der Schulleitung schildern und die darum bitten sich darum zu kümmern, das aber so schnell wie möglich.


    Am besten fände ich allerdings eine dazwischen geschobene Stunde zur Sicherheit und Privatsphäre im Internet. Ernsthaft. Ich finde, dass es erschreckend ist, wie die Jugend, die ich persönlich kenne, sich im Netz bewegt.


    Wir reden hier von einem volljährigen Schüler der Kurz vorm Abi steht. Der weiß genau, was er tut, er hat nur nicht damit gerechnet, dass der Lehrer das so kurzfristig sieht. Irgendwo ist auch mal die Grenze erreicht, bei der ich nicht mehr pädagogisch tätig werde. Ein gleichaltriger Realschüler der in der Ausbildung ist und sich so über seinen Chef äußert, dürfte sich vermutlich seine Papiere abholen.


    Es wird wohl kein “xyz ist doof“ sein. aber alles, was in die Richtung geht - ehrlich, da solltest du drüber stehen und dich nicht weiter reinsteigern.
    ...
    ein weiteres Problem, was ich sehe: du bist jetzt schon “befangen“ und hast diese Antihaltung...


    Bitte? Ich weiß nicht, wo du in die Postings von Brick eine Antihaltung reinliest, aber ich kann da keine erkennen. Befangenheit bedeutet die mangelde Fähigkeit objektiv Urteilen zu können. Nur weil man sich über das Verhaltens eines Schülers ärgert ist man noch lange nicht befangen.
    Und vilelleicht solltest du mal darüber nachdenken, ob vielleicht zwischen deiner selbst getroffenen Feststellung, dass Jugendliche zu unbedarft mit Veröffentlichungen im Internet umgehen, und deiner Empfehlung, man solle im Ernstfall aber die Füße still halten, ein Zusammenhang besteht.

    Vor 10 oder 20 Jahren ging es bei dieser Gender-Diskussion immer darum Nachteile für Mädchen abzubauen, also darum ihr technisches Interesse zu förden, wenn denn welches vorhanden ist, oder andere typische Jungs-Domänen zu öffnen. Nach meinem Eindruck hat sich das in den letzten Jahren gedreht und gerade im Grundschulkontext geht es inzwischen sehr oft darum, den Jungs typische "Jungs-Verhaltensweisen" abzugewöhnen. Da ist ja inzwischen alles, was in Richtung "Konkurrenzkampf", "Raufen" oder ähnlichem geht negativ besetzt.


    Und jetzt bin ich mal ganz provokativ:
    dabei ist die ganze Gleichberechtigungskiste oft nur vorgeschoben, das wirkliche Problem ist, dass die Grundschulen inzwischen fast nur noch rein weibliche Kollegien haben in denen viele Lehrerinnen mit den ganzen typischen "Jungs-Verhaltensweisen" schlicht überfordert sind und damit nicht umgehen können (weil solche Dinge wie klare Grenzen zu setzen ihnen ja schon im Studium als autoritärer Kram ausgetrieben werden). Die wissen sich dann gar nicht mehr anders zu helfen als zu versuchen aus den kleinen Jungs möglichst kleine Mädchen zu machen, indem dann permanent die "wir fassen und an den Händen, haben uns alle ganz lieb und sprechen über unsere Gefühle"-Nummer abgezogen wird (aber bitte nur, wenn du den Sprechstein hast), und notfalls wird halt über die Note reguliert.


    Das ist zwar etwas polemisch überspitzt, aber im Kern ist es ja heute durchaus wissenschaftlicher Erkenntnisstand, das die Jungen in der Schule das benachteiligte Geschlecht sind und nicht die Mädchen.


    Zur Ausgangsfrage: warum muss man eigentlich irgendwas spezielles veranstalten, nur weil ein Teil der Klasse fehlt. Ich würde im Normalfall Unterricht machen, nicht unbedingt was neues, aber schon sinnvolle Übungen.

    Ich bin ja sonst niemand, der wegen jedem Tippfehler rummeckert, ich mache selbst genug davon. Aber wenn man überhaupt keine Absätze macht und duchgehend alles klein schreibt ist irgendwann die Grenze zu Unleserlichkeit überschritten, ich habe mich durch die ersten vier Zeilen gekämpft und dann aufgegeben, weil mir das so zu anstrengend ist.
    Wenn du Wert darauf legst, dass man sich mit deinen Beiträgen inhaltlich auseinandersetzt, wäre es hilfreich, wenn du ein bischen auf Lesbarkeit achtest.

    Ich vermute mal:
    Da er hier ja lautstark verkündet hat, dass er gar nicht mehr Lehrer werden will sondern sich den finanziell lukrativeren Arbeitgebern in der freien Wirtschaft zuwendet, die ihn alle bereits mit offenen Armen erwarten, und er somit hier gar nicht mehr schreibberechtigt ist.

    Merkwürdige Storry. Wenn der Rektor einen anderen Klassenleiter möchte, kann er jederzeit einen einsetzen, die Zustimmung des Lehrers braucht er dazu nicht. Das hätte in den 8 Wochen seiner Abwesenheit längst geschehen können. Schließlich muss in dieser Zeit auch jemand die Pflichten des Klassenlehrers übernommen haben.

    Grundsätzlich kann auch ein im nachhinein bemerkter Täuschungsversuch sanktioniert werden. Ob alleine die Bearbeitungsreihenfolge ausreichend ist, um da eindeutig den Abschreibenden zu identifizieren, erscheint mir etwas unsicher. Sicherere Methode: direkt in der nächsten Stunde beide Kandidaten schnappen und in verschiedene Räume setzen, mit dem Auftrag ihre Lösung für beide fraglichen Aufgabenteile noch einmal niederzuschreiben. Demjenigen, der abgeschrieben hat, wird dies vermutlich nur in Bruchstücken gelingen und dann ist der Fall eigentlich klar.

    .... aber in Niedersachsen z. B. eine Stunde mehr unterrichten müssen, als die Beamten.


    Wo müssen denn Angestellte in NDS eine Stunde mehr unterrichten? Meines Wissens nach ist die Regelstundenzahl in Niedersachsen in allen Schulformen unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis.

    An einer Schule in kirchlicher Trägerschaft ist man Kirchenbamter oder Landesbaemter in Abordnung (oder Angestellter). Von der Bezeichnung "Stiftungsbeamter" habe ich noch nie gehört. Eine normale Stiftung hat auch nicht das Recht beamtenrechtliche Beschäftigungsverhältnisse auszusprechen.


    Mit Deutsch / Geschichte auf Sek 1 dürfte die Freigabe eigentlich kein Problem sein, schwieriger wird die Aufnahme werden.

    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.


    Wie schön, die Empörungs-Eskalationsskala schreitet voran. Bei der Stasi sind wir jetzt schon, kann höchstens noch 10 Posts bis zum Nazi-Vergleich dauern.


    In Niedersachsen ist seit Einführung der eigenverantwortlichen Schule 2006 der Schulleiter Dienstvorgesetzter, meines Wissens nach auch an Grundschulen. Er ist somit auch als erster zuständig, wenn es um dienstliches Fehlverhalten geht. Da sich der Fragesteller auch auf Nachfrage beharrlich zu der Frage ausschweigt, wie es überhaupt zu der "Kontrolle" gekommen ist, lässt sich überhaupt nicht beurteilen, ob das Vorgehen der Schulleitung verhältnismäßig war oder nicht, es lässt sich lediglich feststellen, dass es höchst ungewöhnlich und sicher nur in besonderen Fällen gerechtfertigt ist.

    Wie und wo kann ich mich wehren?


    Wogegen denn genau? Du schilderst weder den genauen Ablauf und die Hintergründe, noch schreibts du, was genau dir jetzt droht.
    Dir wurde vorgeworfen, dass du unberechtigt krankgeschrieben warst um in den Urlaub zu fahren, du hast dieser Behauptung wiedersprochen. So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf. Und wenn das der Fall sein sollte, müsste die Schulleitung wohl deutlich mehr in der Hand haben, als hier geschildert und vermutlich gäbe es dann auch eine Vorgeschichte, die du hier bisher verschweigst (was natürlich dein gutes Recht ist).

    Das der vorliegende Fall, so wie geschildert, nicht geht und sowohl die Schulleitung als auch die Kollegen abseitig handeln ist klar, das brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich habe ja auch nur deiner generellen Aussage bezüglich der AU widersprochen.


    Nebenbei: ich habe den leisen Verdacht, dass die Fallschilderung im Ausgangspost etwas subjektiv ist. Mal ganz ins blaue spekuliert, ließe sich durchaus auch folgender Fall so wie oben darstellen:
    A ist krankgeschrieben, hat aber wichtige Unterlagen, die dringend benötigt werden. Da A tagelang nicht ans Telefon geht, bittet die Schulleitung einen Kollegen, der in der Nähe wohnt mal vorbei zu fahren und die Unterlagen abzuholen. Der berichtet am nächsten Tag, dass sein Versuch erfolglos war, am Haus sämtliche Rollläden runter sind und bereits 4 Tageszeitungen vor der Haustür liegen.


    Muss natürlich auch nich die Realität sein, aber um den Fall seriös bewerten zu können, fehlen nun mal sehr viele Informetionen, etwa wie es überhaupt zu der "Haustürkontrolle" gekommen ist (die werden ja wohl nicht routinemäßig bei allen kranken Kollegen durchgeführt). Wenn man mal genau liest, erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass der TE zwar schreibt, dass er sich gegen den Urlaubs-Vorwurf wehren möchte, jedoch kein Wort darüber, ob dieser zutrifft oder nicht.

    Au ist AU. Basta. Das hat niemand anzuzweifeln.


    So pauschal würde ich das sicher nicht sagen.
    Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, bei einer Krankmeldung auch zu überprüfen, ob sich ein Arbeitnehmer auch entsprechend verhält, also zum einen wirklich krank ist und zum anderen keinen Tätigkeiten nachgeht, die dem Genesungsziel zuwiderlaufen. Das gilt im Grundsatz auch bei Beamten. In der Privatwirtschaft wird da auch schon mal ein Privatdetektiv eingeschaltet, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat.
    Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, dass im vorliegenden Fall ein einmaliges Nichtantreffen an der Haustür überhaupt nichts beweist, da ein Krankgeschriebener in keinster Weise verpflichtet ist, sich 24 Stunden am Tag zu hause auf zu halten. Die reine Annahme, dass ein Arbeitnehmer im Urlaub ist, ist irrelevant, dieses wird der Arbeitgeber schon nachweisen müssen. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichet, im Detail darzulegen, wo er sich jetzt bei dem einmaligen "Besuch" stattdessen aufgehalten hat.
    Im Übrigen darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer grundsätzlich auch in den Urlaub fahren, in den meisten Fällen wird das ja der Genesung durchaus zuträglich sein, er muss dies allerdings mitteilen, da es für den Arbeitgeber weiterhin möglich sein muss, den Arbeitnehmer zu kontaktieren, etwa falls er eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen möchte.

    Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat, Dienstrecht und Strafrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bestechung nach § 334 StGb liegt natürlich nicht vor, die Annahme von Geschenken ist aber über die genannte dienstrechtliche Regelung trotzdem untersagt, ein Verstoß dagegen kann zwar keine strafrechtlichen, wohl aber dienstrechtliche Folgen haben. Wie wahrscheinlich das ist oder was man persönlich davon hält kann sich jeder selbst übelegen, aber die Frage zielte ja auch nicht auf persönliche Meinungen ab, sondern auf die Rechtslage.
    (Und das was ich wiedergegeben habe ist nicht meine persönliche Einschätzung, sondern die unser übergeordneten Behörde, die sich vor geraumer Zeit mal aus mir unbekannten Anlass bemüßigt gefühlt hat uns das mitzuteilen.)

    Streng genommen, darf man die Bücher nicht mal annehmen.


    Das lässt sich umschiffen, wenn ich ein Buch formal nicht privat annehme, sondern nur für die Schule und das Buch im Besitz der Schule verbleibt und von mir lediglich genutzt wird.
    Verkaufen und das Geld privat behalten wäre aber auf jeden Fall Vorteilsnahme und könnte auch entsprechend sanktioniert werden.

    Ein Blick ins NRW Schulgesetz verrät:


    Zitat

    §19... In den Fällen des § 20 Abs. 7 und 8 ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.


    Zitat

    §30... (7) Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.


    Heißt für mich: eine Schule kann nicht einfach nach belieben Klassen zu GU-Klassen erklären, die Zustimmung des Trägers ist erforderlich.


    Ich muss noch einmal fragen: Wenn man Schüler anscheinend nur durch Druck zur Arbeit und zum Lernen motivieren kann - haben wir dann nicht ein viel grundsätzlicheres Problem?


    Ein Problem hat man eher dann, wenn man jegliche Form von Druck kategorisch ablehnt, selbst bei Schülern, bei denen alle anderen Varianten schon gescheitert sind und selbst bei diesen sofort ob der armen gequälten Kinderseelen aufrscheit, wenn dann irgendwann am Ende des pädagogischen Maßnahmenkataloges auch mal tatsächlich spürbare negative Konsequenzen drohen.

Werbung