Ich wundere mich ein bisschen, dass der Personalrat da keine klaren Handlungsanweisungen hat, findet man da wirklich nichts?
Der Personalrat ist hier in einer ganz schwierigen Position. Es ist nicht Aufgabe des PRs, dienstliche Verfahren gegen Kollegen in die Wege zu leiten. Die Dienstaufsicht obliegt dem Schulleiter. Der versagt im beschriebenen Beispiel ganz offensichtlich. Wenn der seinen Job machen würde und ein Verfahren gemäß der Dienstvereinbarung Sucht in die Wege leiten würde, wäre der PR beteiligt und zwar in der Regel als Vertrauensperson zur Begleitung des betroffenen Kollegen. Das beißt sich massiv damit, wenn man das Verfahren selber ausgelöst hat.
Wie gesagt: als Kollege würde ich warten, bis der Problemfall alkoholisiert ins Auto steigt und dann die Polizei anrufen. Als Personalrat muss ich damit rechnen, dass ich in einem kommenden dienstlichen Verfahren die Interessen der Person vertreten muss und sollte mich vorher auch entsprechend verhalten. (Und Interessen vertreten bedeutet selbstredend nicht, ihn aus seinen Problemen raus zu hauen.)