Beiträge von Moebius

    Das ist weder üblich noch zulässig. Die Note setzt letztlich der Prüfungsausschussvorsitzende fest. Falls der FPL anderer Meinung ist als 1. und 2. Prüfer, dann muss er ein entsprechendes Gutachten schreiben und den Fall dem PAV zur Entscheidung vorlegen. Was sagt denn der PAV dazu?
    Ein bischen spät kommt das Ganze allerdings schon, schließlich sind die Abiturienten in Niedersachsen seit einer Woche entlassen.

    Sind die anderen betroffenen Schüler überhaupt schon strafmündig? Falls nein, werden sie von der Anzeige auch nichts mitbekommen, da die Polizei nicht ermittelt, wenn die Möglichkeit einer strafrechtlichen Relevanz überhaupt nicht gegeben ist.

    Mal ganz nebenbei: Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist für sich genommen gar kein Straftatbestand- Strafrechtlich relevant wird es höchstens dann, wenn die Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung oder fahrlässigen Körperverletzung überschritten wird, und da muss schon einiges passieren. Wenn man also zur Polizei geht und jemanden wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" anzeigt, wird die in der Regel gar nicht tätig werden, sondern auf den zivilrechtlichen Weg verweisen, auf dem gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. In Frage würde höchstens noch eine Dienstpflichtverletzung kommen, dafür ist aber ebenfalls nicht die Polizei zuständig sondern der Dienstherr.

    Diese Argumentation ist nicht nur überzogen, sie wird von jedem Verwaltungsrichter oder wahlweise der vorgesetzten Behörde zerpflückt und der resultierende Beschluss einkassiert werden. Ein Fehlverhalten der Eltern - das hier nicht mal vorliegt, denn einen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen, ist grundsätzlich erst mal jedermans gutes Recht - kann niemals zu einem Ausschluss des Kindes führen. Der Versuch würde (möglicherweise auch zu Recht) als Vesuch die Eltern unter Druck zu setzen gewertet werden und könnte durchaus zu weiteren Problemen führen.


    Was man machen kann, ist sich in Zukunft besonders abzusichern, also Elterngespräche nur noch mit Zeugen zu führen, darauf zu achten sich im Zweifelsfall zu allem eine schriftliche Einverständniserklärung dewr Eltern zu holen, etc.


    Da ich in meinem Ref gesehen habe, dass an einem Gymnasium durchaus 40% der Lehrer A14-Stellen belegen, ...


    Ich weiß nicht, wie dieser Eindruck entstanden ist, aber unsere Schule hat bei ca. 100 Lehrkräften (um die 80 Vollzeitstellen) ca. 15 A14 und 5 A15 Stellen. Es kann zwar sein, dass noch einige weitere Kollegen entsprechende Dienstposten haben, diese hängen dann aber nicht an der Schule sondern sind für externe Funktionen ausgeschrieben (zB Fachleiter im Studienseminar) und die Chancen bei der Bewerbung darauf hängen auch nicht von der Arbeit an einer bestimmten Schule oder Schulform ab. Der Schlüssel für Gesamtschulen ist meines Wissens nach ziemlich der gleiche.


    könnt ihr mir ein paar Gründe nennen, die von Kassel akzeptiert werden.
    Meine eigenen Gründe möchte ich nicht hier posten.


    Was immer man als Grund anführt (zB pflegebedürftigen Elternteil pflegen, etc.) wird man durch entsprechende Nachweise belegen müssen. In den blauen Dunst zu diskutieren, was bei anderen geklappt hat, dürte ziemlich sinnlos sein, wenn die Voraussetzungen bei einem selber nicht erfüllt sind.


    Die TE schreibt doch, die Schule wurde evakuiert, nicht der Unterricht fällt aus oder sie ist geschlossen!


    Also gehen wir nicht einfach von etwas aus, sondern nehmen die gegebenen Informationen der TE ;)


    Evakuiert wird normalerweise bei akutem Hochwasser, wenn die Schule bereits "voll läuft". Mein Vorstellungshorizont reicht einfach nicht so weit, dass es Schulleiter gibt, die auch in diesem Fall noch anordnen, dass die Lehrer in der Schule zu bleiben haben ("Die Kapelle spielt bis zum Untergang"). Wenn man hingegen in die regionalen Medien schaut, stehen da überwiegend Varianten der Art "Schulen wurden vorsorglich Montag Mittag geschlossen und bleiben bis Mittwoch zu, stellen aber eine Notbetreuung bereit." Fall letzteres hier eher zutreffen sollte, wäre natürlich auch klar, dass die Lehrer weiter in der Schule bleiben müssten und das wäre auch zumutbar (wir hatten den Fall vor 3 Jahren selber).
    Da die Fragestellerin sich aber seit gestern nicht mehr gemeldet hat, könnte es natürlich tatsächlich sein, dass ersteres der Fall war und masseurin derzeit versucht auf irgend einem Grundschuldach mit abgewickelten Klopapierrollen "Hilfe, bitte rettet uns" zu schreiben

    Ob der Standpunkt des Schulleiters nachvollziehbar ist, hängt doch sehr von den Details ab, die im Ausgangspost nicht genannt werden. Ist der Katastrophenalarm für die Region ausgerufen (was die meisten hier ja vorauszusetzen scheinen) oder wurde nur Unterrichtsausfall für die Schulen beschlossen? Ist die Schule selber vom Hochwasser bedroht oder liegt die sie völlig sicher auf einem Berg und der Schulausfall wurde nur aus Gründen der Schülerbeförderung oder anderer Dinge beschlossen? Ist die Schule und die umliegende Ortschaft wirklich evakuiert oder wurde lediglich der Unterricht beendet?


    Natürlich wäre es abwegig von Lehrern zu verlangen in die Schule zu kommen, wenn diese in einem evakuierten Gebiet mit Katastrophenalarm liegt und schon halb unter Wasser steht. Umgekehrt wäre es absolut zumutbar, wenn der Schulausfall nur aufgrund des Busverkehrs beschlossen wurde und die Schule selber völlig ungefährdet ist.

    Gilt für das Abi und für Niedersachsen, in wie weit das übertragbar ist, muss jeder selber recherchieren:


    Wie hatten im letzten Jahr Dezernentenabitur und wurden in diesem Zusammenhang recht ausführlich informiert.
    Die Schüler können nach einem halben Jahr Einblick nehmen, aber darum geht es bei den Randkommentaren weniger. Sie sind eher relevant, falls ein Schüler gegen eine Bewertung klagt, da dann geprüft wird, ob Gutachten und Randkommentare konsistent sind. Insgesamt gilt die Vorgabe, dass die Randkommendare die Vorzüge und Mängel einer Klausur kennzeichen sollen. Das Gutachten geht dann bilanzierend aus den Randkommentaren hervor. In einer normalen Abiturklausur ergibt der Randkommentar bei mir etwa 2 bis 3 handschriftliche DinA4 Seiten, das Gutachten eine Seite getippt. Das scheint auch ungefähr den Erwartungen zu entsprechen. Ein befreundeter Kollege hat in seiner Korrektur zwar Fehler kurz kommentiert, richtige Passagen aber nur durch einen Haken gekennzeichnet. Das entsprach nach Auffassung des Fachberaters nicht der Vorgabe, auch die positiven Aspekte entsprechend im Randkommentar zu würdigen. Als Ergebnis gab es ein Vieraugengespräch mit dem Dezerneten und an dessen Ende den Stapel mit Klausuren zurück samt des Auftrags die Korrektur zu überarbeiten. Ähnliches konnten auch eine Reihe andere Kollegen berichten.

    Im Falle einer Abordnung muss man die dienstlichen Pflichten an der Zielschule ebenso wahrnehmen, wie an der Stammschule. Man muss Konferenzen besuchen und kann auch für alle anderen Tätigkeiten herangezogen werden, zumindest in einem Umfang, der sich nach dem Anteil der Abordnung bemisst. Grundsätzlich gilt das auch für eine Klassenleitung, wenn das Gesamtmaß der Belastung durch zusätzliche Funktionen nicht gravierend das Maß übersteigt, dass beispielsweise auch eine Teilzeitkraft mit 12 Stunden leisten muss.


    Und was ist mit dem guten alten Wirschaftsfaktor? Dann bin ich gleich in einem Dienstverhältnis und falle in keine Arbeitslosentstatistik oder falle dem Staat nicht zur Last... nur mal so als Gedanke. Aber die deutschen Mühöen der Verwaltung mahlen eben extreeem langsam.


    Der Termin ist sehr frühzeitig bekannt und noch ein halbes Jahr hin. Dass man zum Eintritt in das Referendariat nun mal nachweisen muss, dass man die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist auch nicht wirklich überraschend und die Frist von 2 Wochen vorher ist inzwischen auch recht entgegenkommens, da waren früher ganz andere Zeiten üblich. Ein paar Tage sind nun mal notwendig um die Unterlgen zu prüfen und alles einzutüten. Dass du das alles 6 Monate im voraus weißt weißt und dich trotzdem nicht in der Lage siehst, deine Prüfung 2 Wochen vorher zu machen, weil du die Zeit zum lernen brauchst ist deine Entscheidung, dann aber die Schuld für die absehbaren Konsequenzen bei allen anderen zu suchen, ist ein bischen billig.
    Nur mal so als Gedanke.

    Nein, er möchte darauf hinweisen, dass gerade bei Neuanmeldungen ein einigermaßen vollständiges und glaubwürdiges Profil in diesem Forum erünscht ist, da wir "gelegentlich" mit unberechtigten Anmeldungen zu tun haben. Es wäre auch hilfreich, nicht gleich unsachlich zu werden, nur weil nicht schon die allererste Antwort das gewünschte Ergebnis liefert.


    Wer sich anmeldern darf, steht in den Amazon-Rezensionsrichtlinien und Werke der Schüler darfst du genau so wenige unter deinem Namen veröffentlichen, wie die Schüler deine Klausuren ins internet stellen dürfen.

    Das erscheint mir extrem hoch. Ich zahle etwa die Hälfte, auch für den niedersächsischen Beihilfeergänzungstarif. Das ist noch der alte geschlechterspezifische Tarif, aber auch nach den neuen dürften es eigentlich auf keinen Fall über 200 € sein.

    Das ein Kind nicht "die gewünschten Noten bring" wäre für mich in keinem Alter ein Kriterium, sondern höchstens, dass es Noten schreibt, mit denen es sein Leistungspotential nicht ausschöpft (wobei das nicht nur die subjektive Einschätzung der Eltern sein sollte). Und dann muss man sich halt fragen, wordan es liegt, sinnvoll kann Nachhilfe bei Schülern sein, die einfach ein längeres und persönlichers Maß an individueller Zuwendung brauchen, als es der Lehrer im Klassenverband liefern kann.

    Das ist keine Abstimmungsfrage.


    Kein Lehrer kann gezwungen werden einer Veröffentlichung seines Bildes auf der Schulhomepage zuzustimmen, auch wenn nur ein einzelner das nicht möchte, muss das respektiert werden. Anders sieht es bei Kollegen in leitenden Postitionen aus, wenn ein überwiegendes Interesse daran besteht, dass eine bestimmte Postition nach außen hin auch mit einem Bild repräsentiert wird, kann das auch ohne Zustimmung geschehen. Das ist übrigens nicht meine persönliche Meinung, sondern Rechtsauskunft der Behöerde (und auch nicht bundeslandspezifisch, da es siich aus übergeordneten Bundesgesetzen ergibt).


    Ich persönlich möchte auch nicht, dass mein Bild auf der Schulhomepage steht. Aber das sei jedem selbst belassen.

    Wie soll ich mich weiter verhalten und wie kann ich es erreichen, dass die Eltern aufwachen und bemerken, dass es wichtig ist, etwas zu tun??


    Gar nicht, es ist nicht deine Aufgabe die Eltern zu erziehen und, so lange keine Kindswohlgefährdung vorliegt (und da liegen die Hürden wesentlich höher), auch nicht irgendwelche Maßnahmen durchzudrücken deren Notwendiglkeit die Eltern nicht einsehen und hinter denen sie nicht stehen.
    Deine Aufgabe ist es, die Eltern zu informieren und da zu beraten, wo Beratung gewünscht ist. Wenn das nichts fruchtet kannst du im Rahmen deiner unterrichtlichen Möglichkeiten versuchen den Jungen zu fördern und du kannst nötigenfalls Maßnahmen treffen um dafür zu sorgen, dass nicht andere Schüler oder die Klassensituation als ganzes durch das Verhalten des Schülers unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

    Persönliches Pech. Dass Sportkleidung verdrecken kann sollte bekannt sein. Letztendlich zählt der aktuelle Verkehrswert, nicht der Neuwert und ein "Felck" macht ein Sporttrikot nicht unbrauchbar, es erfüllt nach wie vor seinen Zweck. Töchterlein darf die Kleidung trotz Fleck weiterhin tragen bis sie zu klein ist. Also ist kein Schaden entstanden.


    Und die gleiche Haltung würdest du auch an den Tag legen, wenn dir privat jemand im Fitnessstudio einen Obstsaft über die Klamotten kippt und dabei Flecken verursacht, die nicht mehr zu entfernen sind?


    Mal unabhängig von der persönlichen Einschätzung: für einen verursachten Schaden muss immer derjenige gerade stehen, der ihn verursacht hat. Erleiden Schüler im Verantwortungsbereich der Schule einen Schaden, den ein Lehrer zu verantworten hat (und das ist der Fall, wenn er den Schülern untaugliche Materialien in die Hand drückt), ist der Anspruchsgegner immer der Dienstherr. Dieser kann sich etwaigen Schadensersatz vom Lehrer wiederholen, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen (beides sehe ich hier nicht). Der Ansprechpartner für den Vater ist also der Schulträger, nicht der Lehrer persönlich, der Antrag kann aber ggf. über die Schule gestellt werden. Bei gefordertem Schadensersatz gilt grundsätzlich, dass der Schaden zu belegen ist, und zwar konkret (alleine auf die Behauptung hin, dass die Klamotten mal x € gekostet haben und jetzt wertlos sein, wird man also keinen Schdadensersatz erhalten). Das könnte im vorliegenden Fall durch eine Reinigungsrechnung geschehen oder durch Vorlage der Rechungen für die Kleidung und eines geeigneten Nachweises darüber, dass eine Reinigung nicht mehr möglich ist. Im letzteren Fall wird aber nur der Zeitwert ersetzt werden.

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