Wo hast du denn nachgefragt?
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Auch wir hatten im letzten Jahr einen Fall, der damit geendet ist, dass die Schule einem Schüler die Kosten für einen mp3-Player ersetzen durfte. Was meine grundsätzlichen Ausführungen zum Thema "Einschränkungen von Schülerrechten durch die Schulordnung" angeht - ich habe diverse Werke zum Bereich Schulrecht bei mir im Schrank stehen, in denen so etwas dagelegt wird, ich glaube auch im allseits bekannten Heogg steht was dazu. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen des eigenen Berufes gehört zu den Dienstpflichen, leider ist es in der Praxis aber so, dass es gerade unter Lehrern sehr weit verbreitet ist, sich da ausschließlich auf Flurfunk, subjektive eigene Überlegungen und "das haben wir schon immer so gemacht" zu verlassen. Manche Kollegen gucken einen an wie ein Uboot, wenn man ihnen sagt, dass man nach einer vorangegangenen Diskussion unm ein rechtliches Problem einfach mal in das betreffende Gesetz geguckt hat und da doch tatsächlich eine eindeutige Antwort steht.
Das lässt du aber wieder den Pädagogen heraushängen. In zig anderen Lebensbereichen gibt es ebenfalls Verbote und Strafen und da interessiert es auch niemanden, was "in den Köpfen der Täter" vorgeht. Das wird höchstens vor Gericht relevant. Mit deinem Argument könnte man von der Straßenverkehrsordnung bis zum allgemeinen Strafrecht gleich alle gesellschaftlich sinnvollen Regelungen abschaffen.
Ich weiß nicht, wo du das herausgelesen haben willst, aber es ist das komplette Gegenteil, von dem was ich gemeint habe. (Ich kann dir versichen, den "Pädagogen raus hängen zu lassen" ist mir völlig wesensfremd). Um es noch mal klar zu sagen: Im Unterricht habe ich Weisungskompetenz gegenüber meinen Schülern. Das die da nicht anfangen mit dem Handy rumzudaddeln oder SMS zu schreiben ist eine Selbstverständlichkeit und wenn es einer trotzdem macht, kann ich dazu auch ohne Schulordnung so deutlich Stellung beziehen, dass er das kein zweites mal probieren wird. Wenn Schüler x seinen Mitschüler beleidigt, das Ganze filmt und dann bei uTube einstellt, ist das eine Straftat und so sollte man es auch nennen. Straftaten gegen Mitschüler reichen völlig aus um Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter zu rechtfertigen, wenn man da dann stattdessen in der Klassenkonferenz noch lange darüber diskutiert, dass ja auch gegen die Schulordnung verstoßen wurde, ist das Pipifax, der den Betrachtungsschwerpunkt nur vom eigentlichen Problem (der begangenen Straftat) weg verschiebt.
Für keinen von beiden Fällen brauche ich also in der Schulordnung eine Regelung über Handys in der Schule.
Wenn man darüber hinaus noch mit Kollegen dirkutiert, die trotzdem noch auf eine Regelung drängen, dann stellt man oft auch fest, dass der eigentliche Knackpunkt bei vielen ein anderer ist: da läuft es dann oft darauf hinaus, dass "die heutigen Jugendlichen ja von morgends bis abends nur noch auf ihren iPhones rumdaddeln, wir sind ja früher auch ohne ausgekommen". Es geht also eher darum, dass gerade viele ältere Kollegen sich von der technischen Entwicklung der letzten Jahre überrollt fühlen, und irgendwie das Bedürfnis haben, in dem Bereich den sie beeinflussen können, das ganze auszubremsen. Aus so einer Basis irgendwelche Verbote zu erlassen, lehne ich persönlich aber ab.