Beiträge von Moebius

    Ich bin von dir sachlichere Kommentare gewöhnt.


    Das muss eine Verwechslung sein.


    Die WHO stuft Handystrahlung als "möglicherweise krebsauslösend" ein. Es dauert zehn bis 30 Jahre nach einem auslösenden Ereignis, bis ein Hirntumor auftritt. Das massenhafte Auftreten von Handys in der Schule haben wir erst seit wenigen Jahren. Wir haben als Lehrer die Pflicht sorgsam zu sein und "mögliche Gefahren" von den Schülern abzuwenden. Da gehört dieser Punkt für mich dazu.


    Und du behandelst alle anderen Punkte mit vergleichbarem Gefährungspotential genau so? Du bist auch für ein Fleischverbot in der Schule, weil Wurstkonsum das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen steigert? Du schaltest auch das schulinterne WLan ab, weil das ebenfalls im gleichen Frequenzbereich funkt und verzichtest auf Halogenlampen und Radiowecker? Du verbietest deinen Schülern auch Jeans im Vintage-Look, weil das Herstellungsverfahren für hunderte Todesfälle verantwortlich ist?
    Oder ist es nicht eher so, dass du dir hier punktuell eine theoretisch mögliche Gefährdung rauspickst, weil diese ganz gut zur Rechtfertigung deine aus ganz Gründen anderen bestehenden Meinung passt, während du alle anderen vergleichbare (oder teilweise wesentlich realere) Gefahren als allgemeines Lebensrisiko akzeptierst?


    Ansonsten schließe ich mich den ausfürungen von Meike an.

    Dir ist aber schon die Ironie klar daran, wenn jemand einen Artikel der Welt ablehnt, weil die tendenziös sei, der vorher selbst eine beliebige privat betriebene Seite von nicht überprüfbarer Glaubwürdigkeit zur Stützung seines eigenen Standpunkts verlinkt hat, oder?
    Handystrahlung wird seit 30 Jahren wissenschaftlich untersucht, spätestens seit der Hysterie um die Jahrtausendwende sehr intensiv. Mit dem Ergebnis, dass es kei Ergebnis gibt. Keine seriöse Studie hat jemals eine schädliche Wirkung der von Handystrahlung nachweisen können. Mit "Man weiß ja nie, es könnte ja trotzdem schädlich sein, sicherheitshalber lieber trotzdem verbiete" kann man natürlich immer noch kommen, dass ist ein Totschlagargument, das man grundsätzlich nicht entkräften kann. Eine Rechtfertigung für ein Verbot im Klassenraum ist übrigens gar nicht nötig, da kann das jeder Kollege von mir aus gerne aussprechen. Aber nur zur Erinnerung: wir diskutieren hier über ein generelles Handyverbot an der Schule, im gesamten Gebäude und auch in Pausen und Freistunden.


    Im Kern läuft es doch auf das gleiche sich immer wiederholende Muster raus. Vor 50 Jahren war es "diese Rockmusik", vor 30 Jahren "das Privatfernsehen", vor 20 "Computerspiele" und vor 10 "das Internet". Technische und gesellschaftliche Entwicklungen werden von Jugendlichen nun mal am schnellsten adaptiert, während mit steigendem Alter auch der Anteil der Skeptiker steigt und man sich zunehmend unwohl dabei fühlt, wenn man sieht, wie eine Entwicklung die man selber nicht nachvollziehen kann, einen quasi überrollt. Lustigerweise ist jede älter werdene Generation dann felsenfest davon überzeugt, dass sie die ersten sind, die völlig richtig liegen - "Früher waren meine Lehrer ja alles verkalkte alte Säcke, die ernsthaft glaubten von den Stones ginge eine gesellschaftszersetzende Gefahr aus. Heute ist das was völlig anderes, bei diesem ständigen Handygedaddel können doch aus den Jugendlichen nir sozial gestörte Erwachsene werden."


    Moebius: platter geht's nicht.


    ich könnte noch ein paar "Deine Mudder"-Sprüche einstreuen.

    Ich verweise nochmals auf den Erziehungsauftrag.


    ... der nicht dazu gedacht ist, Lehrern einen Freifahrtsschein zu geben Schülern ihre persönliche Lebensvorstellung aufzuzwingen. Der Erziehungsauftrag der Schule hat zum Ziel, die Grundlagen für ein vernünftiges Miteinander sicherzustellen. Er ist weder dafür gedacht, dass die vegetarische Lehrerin täglich die Fleischwurst von den Pausenbroten ihrer Schüler einsammelt, noch dafür, dass der Kollege, der eher technikskeptisch ist und sich persönlich von dem ständigen Rumgetippe seiner Schüler in den Pausen gestört fühlt, meint seinen Schülern die Handynutzung alleine deshalb untersagen zu müssen.


    Finde ich einen interessanten Ansatz. Das stellt sich aber die Frage nach Selbstverständlichkeiten, wie ich auch schon gesagt habe. Vieles (oder gar alles?) in einer Hausordnung (und Gesetzen) ist eine Selbstverständlichkeit. Wieso gibt es ein Gesetz gegen Diebstahl? (§242: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) Das ist doch eigentlich klar, oder? Aber diese scheint nicht allen klar zu sein, deswegen schreibt man es fest. Gleiches gilt für ein Handyverbot. Weil einige nicht wissen, wie und wann sie es zu benutzen haben, wird so etwas in einer Hausordnung reglementiert.


    Und steht in eurer Hausordnung sicherheitshalber auch noch einmal, "Das Erstechen / Erschießen / Zusammenschlagen von Mitschülern und Lehrern ist untersagt."?
    Die Hausordnung hat nicht die Aufgabe die Rechtslage noch einmal zu wiederholen, sondern dafür besondere, zusätzliche Verabredungen über das Zusammenleben in der Schule zu klären, die nicht bereits gesetzlich eindeutig festgelegt sind. Ein Handyverbot hat somit letztlich ausschließlich die normale, sonst gesetzlich zulässig Nutzung in den Pausen zum Ziel, alles andere ist sowieso schon eindeutig geregelt. Wer für ein Handyverbot ist, mögle also bitte begründen, warum er nicht möchte, dass Schüler in den Pausen mit dem Handy Musik hören, ihre Eltern wegen irgendwas anrufen oder eine Email schreiben. Und die Begründungen, die ich dazu höre (auch in diesem Thread) laufen mir persönlich oft zu sehr auf (teilweise generationsbedingte) Technikressentiments hinaus, als dass ich sie für einen Eingriff in persönliche Grundrechte akzeptieren möchte.

    Wo hast du denn nachgefragt?
    i


    Auch wir hatten im letzten Jahr einen Fall, der damit geendet ist, dass die Schule einem Schüler die Kosten für einen mp3-Player ersetzen durfte. Was meine grundsätzlichen Ausführungen zum Thema "Einschränkungen von Schülerrechten durch die Schulordnung" angeht - ich habe diverse Werke zum Bereich Schulrecht bei mir im Schrank stehen, in denen so etwas dagelegt wird, ich glaube auch im allseits bekannten Heogg steht was dazu. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen des eigenen Berufes gehört zu den Dienstpflichen, leider ist es in der Praxis aber so, dass es gerade unter Lehrern sehr weit verbreitet ist, sich da ausschließlich auf Flurfunk, subjektive eigene Überlegungen und "das haben wir schon immer so gemacht" zu verlassen. Manche Kollegen gucken einen an wie ein Uboot, wenn man ihnen sagt, dass man nach einer vorangegangenen Diskussion unm ein rechtliches Problem einfach mal in das betreffende Gesetz geguckt hat und da doch tatsächlich eine eindeutige Antwort steht.


    Das lässt du aber wieder den Pädagogen heraushängen. In zig anderen Lebensbereichen gibt es ebenfalls Verbote und Strafen und da interessiert es auch niemanden, was "in den Köpfen der Täter" vorgeht. Das wird höchstens vor Gericht relevant. Mit deinem Argument könnte man von der Straßenverkehrsordnung bis zum allgemeinen Strafrecht gleich alle gesellschaftlich sinnvollen Regelungen abschaffen.


    Ich weiß nicht, wo du das herausgelesen haben willst, aber es ist das komplette Gegenteil, von dem was ich gemeint habe. (Ich kann dir versichen, den "Pädagogen raus hängen zu lassen" ist mir völlig wesensfremd). Um es noch mal klar zu sagen: Im Unterricht habe ich Weisungskompetenz gegenüber meinen Schülern. Das die da nicht anfangen mit dem Handy rumzudaddeln oder SMS zu schreiben ist eine Selbstverständlichkeit und wenn es einer trotzdem macht, kann ich dazu auch ohne Schulordnung so deutlich Stellung beziehen, dass er das kein zweites mal probieren wird. Wenn Schüler x seinen Mitschüler beleidigt, das Ganze filmt und dann bei uTube einstellt, ist das eine Straftat und so sollte man es auch nennen. Straftaten gegen Mitschüler reichen völlig aus um Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter zu rechtfertigen, wenn man da dann stattdessen in der Klassenkonferenz noch lange darüber diskutiert, dass ja auch gegen die Schulordnung verstoßen wurde, ist das Pipifax, der den Betrachtungsschwerpunkt nur vom eigentlichen Problem (der begangenen Straftat) weg verschiebt.
    Für keinen von beiden Fällen brauche ich also in der Schulordnung eine Regelung über Handys in der Schule.


    Wenn man darüber hinaus noch mit Kollegen dirkutiert, die trotzdem noch auf eine Regelung drängen, dann stellt man oft auch fest, dass der eigentliche Knackpunkt bei vielen ein anderer ist: da läuft es dann oft darauf hinaus, dass "die heutigen Jugendlichen ja von morgends bis abends nur noch auf ihren iPhones rumdaddeln, wir sind ja früher auch ohne ausgekommen". Es geht also eher darum, dass gerade viele ältere Kollegen sich von der technischen Entwicklung der letzten Jahre überrollt fühlen, und irgendwie das Bedürfnis haben, in dem Bereich den sie beeinflussen können, das ganze auszubremsen. Aus so einer Basis irgendwelche Verbote zu erlassen, lehne ich persönlich aber ab.


    Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.


    Das habe ich oben bereits erläutert: Es gibt eine Schulpflicht, die Schüler kommen gezwungenermaßen in die Schule. Und weil die Schüler keine Möglichkeit haben, dem aus dem Weg zu gehen, kann die Schule nicht einfach hingehen und die persönlichen Freiheiten der Schüler weiter einschränken in dem Maße, in dem ein Unternehmen in seinem Laden oder ein Fußballclub in seinem Stadion das könnte. Im Allgemeinen haben Schüler das Recht ein Handy zu besitzen und zu benutzen. Wenn die Schule dieses Recht nun beschränken will, muss sie das legitimieren. Wenn man dann noch in der Recht auf persönliches Eigentum eingreift (was in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auch einen hohen Stellenwert besitzt) und ein Handy zeitweise einzieht, ist das nur in gut begründeten Fällen möglich und man gerät in eine Garantenpflicht hinsichtlich des Eigentumsschutzes.
    Falls es jemand genau wissen will - es gibt diverse Rechtsforen im Netz, dort wird man wahrscheinlich noch qualifiziertere Antworten erhalten.


    Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...


    Darum gibt es bei uns von höherer Stelle auch die dringende Empfehlung auf dieses "Sammeln der Handys auf dem Lehrerpult" zu unterlassen. Stattdessen solle man sich auf den Verweis auf die Rechtslage "Kein Handy am Sitzplatz" beschränken und die genaue Umsetzung den Schülern überlassen. (Meistens lassen die das Handy einfach in der Tasche und legen diese dann vorne in den Raum, das machen sie dann aber auf eigenes Risiko.)

    Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.


    Genau so wie du es in Kauf nimmst, dass der Abschlepper dir den Lack zerkratzt und die Reifen ramponiert, wenn du deinen Wagen im Halteverbot abstellst? (Der muss übrigens auch haften.)
    Ich würde dringend empfehlen, einfach mal bei geeigneter Stelle (Rechtsabteilung der Behörde, Verbandsjurist) nachzufragen, bevor man sich die Rechtslage so zurechtreimt, das sie zu den eigenen Vorstellungen passt und man hinterher dumm aus der Wäsche guckt.



    Wenn jemand das Pult aufbricht, muss mit Sicherheit nicht der Lehrer haften, sondern der Aufbrecher.


    Der Straftäter haftet gegenüber der Schule, die Schule gegenüber dem Schüler. Die Schule muss dem Schüler also den Schaden ersetzen und kann dann den Dieb in Regress nehmen. Dafür muss sie ihn aber erst mal haben. (Gleiche Rechtslage wie bei eingesammelten Ketten im Sportunterricht oder Jacken, die voer der Tür hängen weil die Schulordnung das Aufhängen im Klassenraum untersagt.)

    Lustig.
    Bis das erste Handy mal nicht mehr funktioniert. In dem Moment, in dem die Schule die Abgabe von Wertgegenständen fordert, übernmimmt sie für den Abgabezeitraum auch die Verantwortung für die Aufbewahrung. Heißt also, dass ich (bzw der Träger), wenn ich das in einer Klasse mit 30 Schülern mache, die volle Verantwortung für Wertgegenstände im Wert von 10 000 - 15 000 € übernehme und auch dafür gerade stehen muss, wenn zB jemand in der Pause das Pult aufbricht und leerräumt.

    Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Wissen sticht Glauben: http://www9.landtag-bw.de/wp14…sachen/0000/14_0261_d.pdf



    (Die Begründung ist auf andere Bundesländer übertragbar, so lange im Landesschulgesetz keine explizite Regelung zum Thema steht und das ist nur in Bayern der Fall. Und auch da kann das Mitführen eines ausgeschalteten Handys meines Wissens nach nicht verboten werden.)
    Ein Geschäft kann per Hausrecht relativ weitgehend Dinge verbieten oder Kunden ablehnen. In Deutschland herrscht aber Schulpficht, die Schüler können sich nicht aussuchen, ob sie zur Schule gehen oder nicht (und in vielen Fällen auch nicht zu welcher). Darum sind die Möglichkeiten von Schulen per "Hausrecht" Dinge einzuschränken oder zu verbieten stark begrenzt.



    Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.


    Und in wie fern hat die Frage, ob in der Hausordnung eine Regelung zum Handygebrauch steht irgendetwas damit zu tun, was der Lehrer mitbekommt oder nicht mitbekommt? Blauäugig sind in meinen Augen höchstens die Kollegen, die glauben, ein Handyverbot würde irgendwas an in den Köpfen der "Täter" ändern. Diese haben kein Problem damit, zB einen Mitschüler zu quälen oder sich strafbar(!) zu machen, aber wenn auf in der Schulordnung steht "du sollst dein Handy ausgeschaltet lassen" hält sie das auf einmal ab?

    Bevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.


    Ich persönlich bin gegen ein Handyverbot, ich halte es schlicht für überflüssig. Die Benutzung von Handys im Unterricht kann ich auch so unterbinden, da brauche ich ein extra Verbot in der Schulordnung genau so wenig, wie ein Verbot im Unterricht die neuste Modezeitschrift zu lesen. Auch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd. Ansonsten habe ich persönlich nichts dagegen, wenn ein Schüler sich in einer Pause oder Freistunde mal alleine irgendwo hinsetzen, Musik hören und seine Ruhe haben will.

    In Niedersachsen kriegen die Schulen die Prüfungsaufgaben nach Abschluss auf CD, allerdings mit dem strikten Verbot der digitalen Weiterverbreitung über den Kreis der Fachlehrer hinaus. Nicht mal im geschlossenen Intranet dürfen die Datein digital zur Verfügung gestellt werden. Niedersachsen verkauft die Publikationsrechte an Verlage, wer sie also nicht von Kollegen (Fachgruppenleiter) bekommen kann, muss auf eine der Veröffentlichungen zurückgreifen.

    Nicht ganz unwesentlich für die Beantwortung dieser Frage dürften solche Details wie Schulform, Schulgröße, Bundesland und sonstige an der Schule eingesetzte Software sein.

    ".....allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass die Aufsichtführende Lehrkraft 10 Minuten vor U-Beginn auf dem Schulgelände anwesend sein muss. .."


    Ausgehen kann man von vielem, eine gesetzliche Grundlage ist das aber nicht. Zudem ist "auf dem Schulgelände anwesend sein" (da kann ich auch Kopieren, Kaffeetrinken, etc.) etwas ganz anderes als ein Vorziehen des Unterrichtsbeginns.


    Damit bezahlen die Gymnasiallehrer ihre Besoldungserhöhung praktisch über die Arbeitszeitverlängerung selbst.


    Schön wärs - Durch die Arbeitszeiterhöhung sinkt der "Stundenlohn" um 4,3%, die Bezügeerhöhung im nächsten Jahr ist deutlich geringer. Es war eigentlich schon an der diesjährigen Einstellungsrunde zu erkennen: wir haben ca. 4 Stellen abgegeben, aber nur 1 neue bekommen. Da war eigentlich schon klar, dass da eine Arbeitszeiterhöhrung vorbereitet wird. "Auf dem Papier" stehen die Gymnasiallehrer in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch nicht besonders schlecht da, daher ist es natürlich leicht für die neue Landesregierung, das zu rechtfertigen (zumal der Landesrechnungshof ja seit Jahren für Einsparungen im Bildungsbereich trommelt). Man muss aber dagegen rechnen, dass andere Rahmenbedingungen (Zahl der Arbeiten, Entlastungen für andere Tätigkeiten, etc) deutlich schlechter sind als in Nachbarbundesländern. Ich persönlich könnte mit der Stunde Mehrarbeit durchaus leben, wenn die dadurch erwirtschafteten Stunden komplett in die Schule gingen und als Anrechnung für die ganzen Zusatztätigkeiten zur Verfügung ständen, die in den letzten Jahren iin die Schulen gekommen sind (nächster großer Spaß: Inklusion für umsonst) und jetzt so nebenbei erledigt werden. Aber damit ist wohl kaum zu rechnen, schließlich geht es darum Geld zu sparen (und wohl bei dieser Landesregierung auch darum die Bedingungen an den Gymnasien im Vergleich zu den Gesamtschulen zu verschlechtern).
    Bleibt noch die vage Hoffnung, dass die 1-Stimmen-Mehrheit unserer Landesregierung nicht hält.

    Die wenigsten Privaschulen in Deutschland sind gewinnorientierte Unternehmen. Die allermeisten sind in kirchlicher Trägerschaft, bei den übrigen gibt es oft Trägervereine. Den meisten Privatschulen, die ich so kenne, würde ich bescheinigen, dass sie auf vergleichbarem Niveau wie staatliche Schulen arbeiten, aber eben auch mit vergleichbaren Bedingunen und Mitteln.
    Die Institute, die ein Geschäftsmodell daraus machen sich um schwierige Fälle besonders wohl situierter Eltern zu kümmern, gibt es aber natürlich auch.

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