Beiträge von Moebius


    Ich würde auf keinen Fall etwas hinter seinem Rücken machen, sonderrn alles im Gespräch mit ihm lösen.


    Ich würde mir auf keinen Fall einreden, dass ich qualifiziert wäre, so ein Problem selber zu lösen. Selbstverletzendes Verhalten kann eine schwerwiegende Erkrankung sein und wohlmeinende Hilfsbereitschaft ersetzt keine therapeutische Ausbildung. Gerade bei psychischen Erkrankungen würde ich mir immer Unterstützung von jemandem holen, der mindestens eine Ausbildung als Beratungslehrer hat und auf gar keinen Fall in die "Das bleibt aber unter uns, weil wir so ein supergutes Verhältnis haben"-Falle laufen.

    Eine feste Grenze gibt es meines Wissens nach in Niedersachsen nicht, das ist eine Einzelfallentscheidung, die der Amtsarzt trifft.
    35 halte ich allerdings für zu hoch gegriffen (das sind ca. 115 kg bei 1,80 m), ich kenne drei Fälle, die erst nicht verbeamtet wurden und ein Jahr als Angestelle abnehmen mussten, bis dann der Verbeamtung zugestimmt wurde, die werden alle so bei gut 30 gelegen haben.

    - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.


    Die Nennleistung der Anlage oder die reale (durchschnitts-)Leistung im späteren Betrieb?
    Du müsstest erstere schon nennen, damit man beurteilen kann, ob der Preis angemessen ist. Wenn nur die Nennleistung garantiert ist, kannst du dir natürlich hinterher möglicherweise in den A**** beißen, denn die hat die Anlage auch, wenn man sie dir in den Keller montiert, es müsste also zusätzlich sichergestellt sein, dass die Bedingungen bei dir auch so sind (Dachausrichtung, Neigung, Lage, etc.), dass die Anlage auch wirtschaftlich arbeitet.


    Mit 16 qm dürfte die Anlage knapp unter 2 kWp liegen. Das ist ziemlich klein, damit dürfte man so um die 40 € bis 50 € an Stromkosten einsparen, bei aktuellen Strompreisen könntest du am Anfang also möglicherweise draufzahlen.
    Du zahlst bei dem Leasingmodell ca. 12 500 € über die Laufzeit.
    Eine entsprechende Anlage zu kaufen kostet ca. 5000 €, da kommen dann noch Wartungskosten dazu und du hast ein höheres Risiko. (Wobei ich beim letzten Punkt sehr vorsichtig wäre, in Leasingverträgen tauchen hinterher auch gerne mal Dinge auf, die man vorher übersehen hat.)
    Ich pesönlich würde nicht zu einem Leasingmodell greifen. So groß sind die Investitionskosten für so eine Anlage nicht und beim Leasing verdient grundsätzlioch eine Partei mehr mit, als beim Kauf. Die theoretische Neumantage bei Dachdeckung zahlst du bei dem Modell zum Beispiel auch mit, wenn du sie am Ende gar nciht brauchst.

    Erst informieren, dann schimpfen.
    Ganztagserlass Niedersachsen, Punkt 5:



    Heißt auf gut deutsch: die hälftige Anrechnug gilt nur für für "Betreuungen" vor oder nach der Schulzeit oder während der Mittagspause, sie gilt NICHT, für die übrigen Angebote im Ganztag, auch wenn die Schulleitung das gerne hätte.


    Edit: bear war schneller

    Was meinst du mit "geregelt"?
    Du machst genau das gleiche, was du auch sonst machst, wenn wenn dein Portemonnaie weg ist - fluchen, Karten sperren, Dokumente neu beantragen.


    Ersetzen wird dir private Wertgegenstände niemand, versichert sind höchstens dienstlich notwendige Gegenstände.

    Wenn damit die schulinternen "Nebenarbeitszeitkonten" gemeint sind, in denen +/- Halbjahresstunden gesammelt werden, falls der Unterrichtseinsatz von der Pflichtstundenzahl abweicht, ist das schwierig. Für die gibt es in Niedersachsen nämlich eigentlich keine hinreichende Rechtsgrundlage. Eigentlich sollte die Schulleitung dafür sorgen, dass da am Ende eine 0 steht.

    Unabhängig davon, was man von der Linkspartei hält, kann man aber feststellen, dass der TE offenbar ein Problem hat - weniger wegen der Mitgliedschaft in der Linkspartei alleine, die im Zweifelsfall höchstens zu einer Einzelfallprüfung geführt hätte, aber auf jeden Fall, weil er bei seiner Verbeamtung offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, wenn er den oben genannten Bayern-Passus unterschirieben hat.

    Die Beamtenbesoldung ist kein Geheimnis:
    http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/


    In der letzten Stufe beträgt der Unterschied zwischen A14 und A15 im brutto grob 10 %, vorher weniger, auch netto ist der Unterschied geringer. Alle anderen Abweichungen sind auf Kinderzuschläge und ähnliches zurückzuführen, die mit der Besoldungsstufe nichts zu tun haben. Der Arbeitszuwachs ist bei den meisten A15 Stellen nach meinem subjektiven Empfinden größer als 10 %.

    Du bewirbst dich für eine Stelle, das ist der völlig falsche Ort um vermeintliche oder tatsächliche Fehler der Schulleitung zu thematisieren.
    (Nicht nur weil es unklug ist, sondern weil es dort auch tatsächlich überhaupt nichts verloren hat.)

    Wer allerdings als Angestellter die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, muss sich auch privat versichern


    Nein, wer die Jahresentgeldgrenze überschreitet kann sich privat versichern, muss es aber nicht.


    Ist das nun fahrlässig? Wenn das für Fahrlässigkeit noch nicht reicht, dann müsste der Schüler sich ja irgendwie noch "falscher" verhalten haben, damit man von Fahrlässigkeit sprechen kann. Der Schüler hätte sich z. B. zum Jacke Anziehen auf die Gitarre setzen können. Ist das dann aber nicht schon so doof, dass man dem Schüler Vorsatz unterstellen müsste?


    Fahrlässig wäre in meinen Augen, wenn der Schüler einen schweren Gegenstand quer durch die Klasse geworfen oder mit einem Mitschüler einen Wettlauf im Klassenraum veranstaltet hätte. "Jacke anziehen" ist nun mal ein normaler Vorgang im Klassenraum, die Gitarre hätte entsprechend gesichert werden müssen, gerade da das ganze ja offensichtlich passiert ist, als alle Schüler den Klassenraum verlassen haben. Das ist aber für einen Leien schwer zu entscheiden. Faustregel: Fahrlässig ist immer, wenn dabei gegen eine vorangegangene Sicherheitsbelehrung oder die Schulordnung verstoßen wurde.


    Zitat

    Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.


    Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?


    Ja, ganau das heißt es, es sei denn sie lassen die Geräte vom Gewerbeaufsichtsamt durchtesten.
    (Bei Elektrogeräten im Schuleinsatz muss alle 2 Jahre die Sicherheit geprüft werden, insbesondere die Erde muss auf maximalen Schutzwiderstand durchgetestet werden. Das erkennt man zumindest bei uns daran, dass dann diese Runden aufkleber mit Jahreszahl an allen Netzkabeln sind. Wenn man seine Sachen dauerhaft in der Schule liegen lässt, kann es aber passieren, dass man Glück hat und das irgendwann einfach mit gemacht wird, wenn der Prüfer mal wieder eine runde durch die Schule macht.)


    Grüße,
    Moebius

    Im normalen schulischen Alltag sind Schüler über den Schulträger versichert. Dieser hat aber wiederum keine Versicherung gegen Sachschäden sondern finanziert notwendige Ersatzanschaffungen über die normale Sachmittelausstattung der Schule mit (Was in der Praxis bedeutet, dass die Schulen so etwas über ihre regulären Mittelzuweisungen mit zu erledigen haben, so lange nicht ein Großgerät kaputt geht, welches den Etatrahmen sprengt). Das ist eben doch was ganz anderes , als wenn du die Vase deines Nachbarn zerdepperst, denn den besuchst du freiwillig, während die Schüler die Schule nun mal schulpflichtbedingt besuchen müssen.
    Ich war jahrelang Sammlungsleiter und habe den Fall mehr als einmal gehabt - erst bei eindeutiger Fahrlässigkeit müssen Schüler zahlen, bei Beschädigungen, die trotz Wahrung einer normalen allgemeinen Sorgfallt im Schulalltag mit 30 Schülern nun mal vorkommen können, nicht. Fahrlässigkeit kann ich in der (allerdings spärlichen) Fallbeschreibung nicht erkennen.


    Und der Schulleiter muss auch keine "ausdrückliche Anweisung" geben. Es genügt seine Kenntnis und seine stillschweigende Duldung (der Jurist nennt so etwas konkludentes Verhalten).


    Wenn man diese Kenntnis denn nachweisen kann...
    Die Verwendung eigener Gerätschaften im Unterricht auf "wenn der Schulleiter nichts sagt, ist es schon in Ordnung" zu reduzieren, ist etwas zu simpel. Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.


    Völlig egal ist im Übrigen die Frage der Haftpflicht. Entweder der Schüler ist schadensersatzpflichtig (denn wird diesen Schaden möglicherweise die Haftpflicht übernehmen) oder er ist es nicht, das ist völlig unabhängig davon, ob die Eltern eine entsprechende Haftpflicht abgeschlossen haben (die ja auch nicht Pflicht ist).

    Das Unterrichtsmaterialien auch im Rahmen der normalen Nutzung mal kaputt gehen, kann passieren und das müssen Schüler genau so wenige aus eigener Tasche bezahlen, wie Lehrer, dem schließlich auch einmal etwas herunter fallen kann. So lange der Schüler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, und das ist bei der vorliegenden Beschreibung nicht der Fall, wird er gar nichts zahlen müssen, auch seine Versicherung nicht (die machen das aber manchmal bei Kleinbeträgen trotzdem, weil die genaue Prüfung teurer wäre).
    Schäden werden normalerweise aus dem Schuletat getragen, indem die beschädigten Geräten daraus ersetzt werden. Falls ein Lehrer private Gerätschaften mit in die Schule nimmt und die im diestlichen Gerbrauch beschädigt werden, kann dies ebenfalls von der Schule ersetzt werden, dies setzt allerdings voraus, dass eine ausdrückliche Anweisung deines Schulleiters dafür vorlag. Falls du die Gitarre ohne Anweisung deines Schulleiters mitgebracht hast, war das dein Privatvergnügen und das Land NRW dankt dir ganz herzlich für deinen Einsatz. Was dich sicher über die Tatsache hinwegtrösten wird, dass du auf den Kosten in diesem Fall sitzen bleibts.

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