Wenn ich in so einem Fall einen Bedarf an rechtlicher Beratung habe (den ich eigentlich nicht erkennen kann), hole ich mir die an der zuständigen Stelle, also beim Dienstvorgesetzten oder der Behörde. Einen privat beauftragen Anwalt bezahlst Du auch selbst.
Beiträge von Moebius
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Wo ist denn üblich, dass Schüler ab 14 Jahre gesiezt werden?
HogwartsPS: Eine Umfrage aus der Hölle. wer denkt sich sowas aus? Spätestens nach 20 Fragen verliert auch der gutwilligste Proband die Nerven und beginnt auf Zufallsantworten zu klicken.
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Genau genommen waren es im ersten Monat bei mir sogar nur 70 € mehr. Das lag an der niedrigen Altersstufe und daran, dass es sich um den Übergang von A13 zu A14 handelte, bei dem in Niedersachsen gleichzeitig die allgemeine Stellenzulage wegfällt. Jetzt bin ich zwei Altersstufen höher und der Unterschied beträgt knapp 150 € netto.
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Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind immer noch meldepflichtig (in den meisten Bundesländern gibt es den Unterschied eh nicht mehr). Und bei Überschreitung von 6 Stunden pro Woche wird die Nebentätigkeit regelmäßig untersagt. 40 Stunden pro Woche sind somit zu viel.
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Ich war 32 als ich eine Funktionsstelle übernommen habe, in den letzten 10 Jahren kann ich mich an keinen Fall erinnern, bei dem an unserer Schule ein Kollege über 40 noch eine Beförderungsstelle übernommen hätte. Was daran liegt, dass Beförderungsstellen in Niedersachsen sehr knapp sind und man meistens die Arbeit vorher 2 bis 3 Jahre für geringe Entlastung machen muss um dann am Ende 100 € netto mehr in der Tasche zu haben. Das tun sich die meisten älteren Kollegen nicht mehr an.
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Hier werden einige Dinge ziemlich wild durcheinander geworfen.
1. Ein digitales Klassenbuch ist kein Lehrwerk, die entsprechenden Erlasse sind daher nicht einschlägig.
2. Die Gesamtkonferenz hat in Niedersachsen generell nur noch wenig Funktionen, genau genommen entscheidet sie nur über pädagogische Fragen. Dazu gehört die Einführung eines digitalen Klassenbuches nicht.
3. Das digitale Klassenbuch enthält keine Informationen über die Beschäftigten. Dass der Personalrat da mitbestimmungspflichtig ist, bezweifle ich. Im Zweifelsfall kann man sich aber natürlich an den Bezirkspersonalrat wenden. (Maximal muss der Personalrat ins "benehmen gesetzt werden" verhindern können wir da nichts.)
4. Der Schulleiter legt dem Schulvorstand den Haushalt vor, er erstattet Bericht darüber. Eine Zustimmung für einzelne Haushaltsposten oder Anschaffungen muss er nicht einholen, schon gar nicht für Ausgaben aus dem kommunalen Verwaltungshaushalt (und daraus wäre die Anschaffung zu finanzieren). Auf den Landeshaushalt kann der Schulvorstand zumindest indirekt Einfluss nehmen, indem er etwa Grundsätze für ein Fährtenkonzept beschließt, über den Verwaltungshaushalt verfügt der Schulleiter im Tagesgeschäft eigenverantwortlich.
5. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu erfüllen und oft kompliziert. Das sicher zu stellen, fällt aber bei der Einführung nicht in die Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Wenn der Schulleiter die Umstellung auf digitale Klassenbücher anordnet, hat er sicher zu stellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. (Allerdings sind die entsprechenden Produkte auch so gebaut, dass das der Fall ist.)
Wenn man als Lehrer gegen die Einführung ist, argumentiert man wohl am besten inhaltlich, indem man seine Bedenken begründet und etwa praktische Probleme aufzeigt, die während der Erprobungsphase aufgetreten sind. Wenn man dem Schulleiter mit "Ich erkläre Dir mal, wie man Deinen Job macht" begegnet, dürfte das eine Garantie dafür sein, dass der seine Vorstellungen erst recht durchdrückt (und am Ende des Tages kann er das auch).
Am stichhaltigsten ist für mich übrigens der finanzielle Punkt - digitale Klassenbücher benötigen eine technische Infrastruktur inclusive Eingabegerät für jeden Lehrer. Die müssen natürlich von der Schule angeschafft werden. Kosten an einem Gymnasium mit 100 Lehrern bei Anschaffung von Tablets für 250 €: 25 000 €, und selbst wenn der kommunale Träger das einmal mitmacht, sollte man sich gut überlegen, ob die langfristigen Kosten auch gedeckt sind (bei durchschnittlich 5jähriger Nutzung bis zum Defekt des Gerätes immerhin 5000 € pro Jahr).
Grüße,
Moebius -
Ich vermute, der Familienstand wird auch in der Personalnebenakte in der Schule und der Personaldatei im Rechner geführt werden, da wird es zumindest die Sekretärin mitkriegen, die den Eintrag mal einlegen muss.
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Nein, Leute, die beim Verwenden von Onlineformularfeldern am Ende jeder Zeile Enter drücken werden leider grundsätzlich nicht mehr verbeamtet. Sorry, neue Erlasslage.
Viele Grüße,
Moebius -
Oder über die Bezahlung von Autoren bei Schulbuchverlagen, um die es hier ja eigentlich ging?
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Die oben beschriebene Praxis kann für die Schulen nicht nur organisatorisch höchst problematisch werden. Die Mittel für dieses Angebot kommen über den Ganztagserlass. Der sieht aber in Niedersachsen eine verbindliche Teilnahme per Anmeldung für das ganze Halbjahr vor. Wenn die Schule also unverbindliche "walk in AGs" macht, bei denen Schüler nur kommen, wenn ihnen danach ist, die Schule der Behörde gegenüber aber gleichzeitig Schülerzahlen weitermeldet, die in der Realität am Angebot aber gar nicht regelmäßig teilnehmen, erschleicht sich die Schule damit faktisch Mittel, die ihr nicht zustehen.
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Du solltest allerdings nicht den Durchschnittssteuersatz nehmen, da die hinzukommenden 1200 € progressiv versteuert werden. Das dürften dann ca. 35% - 38% sein.
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Und du erwartest dann ernsthaft, dass die Lehreraufsicht praktisch eine komplette Unterrichtsstunde die Bushaltestelle beaufsichtigt, ohne dafür eine Anrechnung zu bekommen? (Aufsichten gehören zu den normalen außerunterrichtlichen Tätigkeiten, dafür gibt es keine Anrechnung). Auch Schülern würde ich nicht zumuten, 40 Minuten bei Wind und Wetter an der Bushaltestelle zu stehen, wenn solche Wartezeiten unvermeidbar sind, muss es in der Schule eine Aufenthaltsmöglichkeit geben.
Die Busaufsicht bezieht sind für mich auf den unmittelbaren Schulbusverkehr nach Unterrichtsende und nicht auf ein dauerhaftes Beaufsichtigen des Linienverkehrs. Schließlich gibt es praktisch den ganzen Tag immer mal einen Schüler, der gerade kommt oder auf den Bus wartet, weil er in eine ungünstige Richtung will oder weil er aufgrund irgendwelcher Stundenplanänderungen oder Projekte außerhalb der vorgesehenen Taktuung ankommt. -
Wer braucht denn bitte in Zeiten von teachertool und Tapucate und was nicht noch für Alleskönnerprogrammen ein paar Excel-Tabellen??
Zusatz: kostenpflichtige Excel-Tabellen
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Ich leite auch die Schulbuchausleihe in einer vergleichbar großen Schule in Niedersachsen, natürlich muss man jedes jahr für "tausende von Euro Neuanschaffungen" tätigen. In Niedersachsen darf ein Schulbuch nur drei Mal an Schüler verliehen werden, danach muss es abgegeben oder ausgemustert werden. Wenn man sich daran hält, ist der ebenfalls vom Erlass vorgegebene Gebührenrahmen realistisch kalkuliert. Wenn man sich daran nicht hält, sollte man zumindest sehr vorsichtig sein, denn die lokalen Buchhändler achten auf diese Regel, ich habe schon Fälle an Schulen in meiner Region erlebt, bei denen sich Buchhändler bei der Behörde beschwert haben, etwa weil aus der Namensliste im Buch ersichtlich war, dass deutlich mehr Schüler ein Buch entliehen hatten,
Ich gebe pro Jahr ca. 40 000 bis 50 000 € für neue Bücher aus. Es schadet auch nicht, derzeit ein kleines Polster zu haben, denn es werden ja gerade 4 Jahrgänge gleichzeitig wieder auf g9 umgestellt und es kann gut sein, dass im nächsten Schuljahr in vielen Fächern in 2 oder 3 Jahrgängen gleichzeitig neue Bücher eingeführt werden sollen.
Zu den anderen Ausgaben hat bear eigentlich alles wesentliche gesagt - angeschafft werden dürfen nur Dinge, die tatsächlich real für die Ausleihe gebraucht werden, also ein bis zwei Rechner dürften kein Problem sein, wenn du aber meinst, der Schule durch die Hintertür einen neuen PC-Raum finanzieren zu können, kommst du in Teufels Küche.
Wenn noch Geld übrig ist, würde ich immer empfehlen Hilfskräfte zu beschäftigen, für Routinearbeiten wie Inventarisieren und Pflegen des Bestandes, Sortieren und Abheften der Anmeldezettel, etc, kann man gut jemanden aus den Bestandsmitteln beschäftigen, dann hast du Zeit für andere Dinge frei und das kommt wiederum der Schule zu gute. -
Man kann nicht dazu verpflichtet werden, sich ein Auto zu kaufen, genau so wenig allerdings dürfte man einen Anspruch darauf haben, die aktuell sehr kompfortable Situation beizubehalten. Grundsätzlich dürften die meisten Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Wie viel da zumutbar ist, hängt von der Einzelfallbetrachtung ab (Zahl / Alter der Kinder, Alter und Beschäftigungsdauer des Beschäftigten, eventuell vorhandene pflegebedürftige Eltern, etc.). So ganz grob würde ich aber mal davon ausgehen, dass ein Fahrtweg von bis zu einer Stunde pro Weg zumutbar ist.
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Diese Dinge nimmst ja nicht du persönlich an, sondern die Schule für die Verwendung im Unterricht.
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Ich persönlich bin ein Freund davon, berufliches und Privatleben relativ stark zu trennen. Ich schlage in der Klasse in der Regel keine Zeit damit tot, zu erzählen, was ich am Wochenende gemacht habe und meine Schüler wissen über mein Privatleben eher wenig, abgesehen von den Dingen, die der ein oder andere so mitbekommt, wenn er mich zufällig mal irgendwo trifft oder halt 3 Häuser weiter wohnt. Das was hier im Grundtenor geschrieben worden ist - privates ist privat und geht weder Dienstherr noch Eltern, Schüler oder Kollegen etwas an, so lange es sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt - halte ich grundsätzlich für richtig und wünschenswert.
In der Realität ist es aber leider oft nicht so einfach. In einer liberalen Gesellschaft sind zum Glück viele Ding erlaubt, die aber trotzdem polarisieren. Grundsätzlich ist es auch legal in Filmen erotischer Natur mitzuspielen und diese unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes zu veröffentlichen. Trotzdem müsste sich eine Lehrein, die so etwas macht und bei der dies in der Schule bekannt wird, wohl damit abfinden, dass es mit der Trennung von Berunfs- und Privatleben dann vorbei wäre. Auch bei dem hier diskutierten Youtube-Beispiel wäre wohl davon auszugehen, dass das Ganze Thema in der Schule werden würde (die Jugendschutzmechanismen bei Onlinemedien sind da alles in allem wohl kein unüberwindbares Hindernis), wenn die Schüler es denn mitbekommen.
Dabei geht es gar nicht so sehr um den dienstrechtlichen Aspekt, sondern eher darum, dass wir einen Beruf ausüben, bei dem wir bereits im Normalbetrieb häufig Konflikten und manchmal auch Angriffen ausgesetzt sind. Wer privat mit bestimmten Hobbys, Aktionen oder sonstwas in die Öffentlichkeit tritt, kann sich auch da dann manchmal mit Gegenwind konfrontiert sehen und wie weit das dann tatsächlich ungemütlich werden kann, hängt eben auch von Faktoren ab, die man nicht beeinflussen kann (zB dem Schulleiter).
Ob man das möchte, kann letzlich nur jeder für sich selbst entscheiden, da es doch sehr starkt davon abhängt, wie gut man mit Konflikten umgehen kann. -
Die Klassenleitung legt die Schulleitung fest.
Bist du sicher, dass du Lehrer bist?
Die Fächerkombination "Geschichte und Sport" gibt es meines Wissens nach an der Grundschule nicht.
Und ich finde auch die ganze Geschichte etwas zweifelhaft, zum Beispiel weil ein Schulpsychologe Schüler betreut, keine Konflikte zwischen Lehrern. -
Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.
Wenn du in deinem Unterricht im Eifer des Gefechtes über ein Kabel stolperst und dadurch den OHP oder den Schullaptop beschädigst, zahlst du den also auch gerne selber? -
Landesunfallkasse.
Fahrlässigkeit des Schülers kann ich in der Beschreibung so erst mal nicht erkennen, dass mal ein Ball über den Spielfeldrand geschossen wird, soll beim Fußball ja durchaus vorkommen.
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