Wenn du beurlaubst bist unterliegst du weiterhin den beamtenrechtlichen Beschränkungen und darfst im Ausland nicht arbeiten. Ländertausch gibt es zwischen Bundesländern aber nicht über Staatsgrenzen. Bleibt also nur der Antrag auf Entlassung aus dem Dienst.
Also: neue Stelle in Österreich suchen und, wenn du eine hast, in Bayern die Entlassung beantragen, die dauert maximal 3 Monate.
Beiträge von Moebius
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Die Klassenlehrer festzulegen fällt in den Verantwortungsbereich der Schulleitung. Das kann sie auch nach einem bestimmten System machen. Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass Belastungen im Kollegium insgesamt gleichmäßig verteilt werden.
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Bei Abordnungen sind natürlich auch solche Dinge zu berücksichtigen. Eine scharfe Grenze gibt es aber nicht. Wenn sich das Ganze abzeichnet, frühzeitig mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen, der sollte so einer Abordnung bereits von vornherein nicht zustimmen, wenn die Entfernung zu groß wird.
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Mir fällt einfach nichts ein!
Schon mal auf die Idee gekommen, die Betroffenen zu fragen, was und ob überhaupt sie gerne machen wollen?
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Wenn Du in eine Jugendherberge fährst, bietet der Verband da bei der Buchung eine eigene Reiserücktrittsversicherung an, die preislich einigermaßen günstig und vor allem unkompliziert für dich ist. Allerdings bezweifle ich, dass überhaupt irgend eine Versicherung existiert, die für die gesamte Gruppe eintritt, wenn nur ein einziger Betreuer ausfällt.
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Ich finde es völlig unangebracht, vor seinen Schülern eine solche Erkrankung auszubreiten, kindgerecht oder nicht.
Und wenn ich mich mal ganz weit aus dem Fenster lehnen darf: sich nicht abgrenze zu können, ist eine der zentralen Risikofaktoren für Burnout. Du warst leider längere Zeit krank, jetzt geht es Dir wieder so weit gut, Ende der Geschichte. Wer da anschließend wie und worüber spekuliert, ist nicht Dein Problem. Wenn Dir so etwas Schwierigkeiten macht (was ja offenbar der Fall ist), wird es höchste Zeit, das zu lernen.
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Exkursionen werden auch von der Schulleitung genehmigt.
In diesem Fall scheint die Schulleitung aber offensichtlich den längeren Zeiten ablehnend gegenüber zu stehen und wer glaubt, eine einzelne Fachgruppe könnte dies denn per internem Beschluss erzwingen, wird sich da vermutlich ein Klatsche abholen.
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Die Gesamtkonferenz muss entscheiden, weil die Entscheidung nicht nur das einzelne Fach betrifft sondern in erheblichen Maße in den sonstigen Unterrichtsbetrieb hinein wirkt, da bei jeder Klausur anderer Unterricht ausfällt und ggf. auch andere Kollegen die Aufsicht übernehmen müssen, wenn das Fachkollege anderweitig Unterricht hat.
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Wenn, dann entscheidet das die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz kann höchstens einen Antrag an diese stellen.
Wenn es irgendwo anders ist, dann hat die Gesamtkonferenz vorher beschlossen, dass die Fachkonferenzen de Länge der Klausuren festlegen können. -
Auf jeden Fall kannst Du nicht einfach nach eigenem Ermessen über den Unterricht anderer Kollege verfügen. Wenn Du vierstündig schreibst fehlen die Schüler ja dieses Mal zwei Stunden im angrenzenden Unterricht. Das geht nur, wenn es bei Euch auch eine entsprechende Regelung seitens der Gesamtkonferenz oder eine Genehmigung der Schulleitung gibt.
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Ist die Frage, ob man über Noten disziplinieren muss. Du bist sicher nicht verpflichtet, jedem einen Atlas zur Verfügung zu stellen, vielleicht ist es aber auch kein so großer Aufwand, zwei Atlanten dabei zu haben oder ein Kind zu bitten, das mit seinem schon fertig ist, ihn an den Mitschüler auszuleihen. Wenn die Bücher aber häufiger fehlen, bzw. einer gar keinen Atlas hat, würde ich die Eltern anrufen und daran erinnern, dass sie die Pflicht haben, sich um diesen Schulkram zu kümmern.
Genau, Gott behüte, dass die Kinder am Ende noch die Erfahrung machen müssen, dass eigene Versäumnisse auch mal negative Folgen für einen selber haben können.
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Wenn ein Lehrwerk in Euer Schule eingeführt ist und Eure Schule angemeldet ist, bekommst Du den Zugriff auf die Schülerwerke so. Lediglich die Lehrermaterialien kosten. Auch da sollt man, wenn man das nutzen möchte, die Materialien nicht als einzelner Lehrer sondern über die Fachgruppe für alle Lehrer anschaffen. Wir haben mal testweise die Lehrermaterialien für ein Buch angeschafft sind aber dann wieder davon ab - von den 160 Seiten zusätzlichen Materialien blieben unterm Strich ca. 30 Seiten übrig, wenn man doppelte Formate, überflüssige Erläuterungen und methodischen Schnickschnack abzieht. Das ist aber sicher bei jeder Lehrwerksreihe anders.
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Nein, bei Kursen gibt es keine solche Regel. Die Schulen bekommen ihre Lehrerstundenzuweisung auf Basis eines Mittelwerts von 20 Schülern pro Kurs, wie sie den dann erreichen, bleibt ihnen überlassen. Insbesondere dann, wenn man ein breites Angebot haben möchte, können die Größen sehr schwanken. Wenn man einen Latein-Leistungskurs anbieten möchte, obwohl das nur 8 Schüler gewählt haben, muss es eben ein paar andere Kurse mit deutlich über 20 Schülern geben.
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Die aktuelle 10 ist der letzte Jahrgang bei dem die Grenze noch 26 ist. Ab dem nächsten Jahr ist die 10 wieder Teil der Mittelstufe und dann ist die Grenze 30 Schüler. Höchstgrenzen können in Einzelfällen überschritten werden, aber nicht beliebig und willkürlich. Etwa 10 % sind toleriert, 31 Schüler aber definitiv zu viel.
Die eigentliche Frage ist aber, warum die Eltern das mitmachen. -
Jemand ohne erweitertes Führungszeugnis steht nicht vor der Klasse, auch nicht vorbehaltlich. Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn das vorliegt und wenn das nicht bis zum vorgesehenen Termin klappt, ist der Termin halt nicht möglich.
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Privatschulen schließen mit ihren Schülern und Lehrern Verträge ab. Die verpflichtende Teilnahme an Fahrten kann Bestandteil eines solchen Vertrages sein, dann ist das auch rechtlich zulässig. Grundsätzlich steht es jedem frei, sich privatrechtlich zu Dingen zu verpflichten, die er sonst nicht tun müsste, du unterschreibst schließlich freiwillig. Ich kenne einige Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft in Niedersachsen, da ist das tatsächlich so üblich.
Bei Dir ist das aber offensichtlich nicht der Fall, in deinem Vertrag steht ja sogar nach Deiner Aussage das genaue Gegenteil. Daran kann dann auch die Gesamtkonferenz nichts ändern, das könnte höchstens durch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber geschehen.
Ansonsten kann man nur darauf verweisen, dass in Niedersachsen an fast allen anderen Schulformen an den staatlichen Schulen derzeit Lehrer gesucht werden. -
Die Einschulung ist eine außenunterrichtliche Veranstaltung, die, genau wie Konferenzen, Elternsprechtage oder bei uns die Abiturentlassung, zu den außerunterrichtlichen Dienstpflichten gehört, dafür gibt es keine weitere Anrechnung (in Niedersachsen sind die Möglichkeiten zur Vergütung von Mehrarbeit sowieso sehr nachteilig für die Beschäftigten geregelt, selbst wenn die Stunden angerechnet würden, würde sich bei diesem Umfang kein Kompensationsanspruch ergeben).
Bevor man sich darüber aufregt, sollte man sich bewusst machen, dass die Schüler dafür die ersten beiden Tage auch noch nicht da sind, wenn erst am Samstag die Einschulung ist, dort fallen im Gegenzug einige Stunden aus, vermutlich mehr, als man am Samstag dann nachholen muss.
Der Samstag ist übrigens rechtlich ein normaler Werktag.
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Aber eine befristete Vertretungsstelle ist etwas ganz anderes, als der Quereinsteiger mit Qualifizierungsmaßnahme. Da hilft nur anrufen und nachfragen.
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Ich persönlich würde mir von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass das Kind sicher schwimmen kann. Aber bei einer Schulveranstaltung für die ganze Schule kann das wohl kaum Aufgabe der Klassenlehrer sein, individuell für jede Klasse zu entscheiden. Also: Schulleitung auffordern, einheitlich für alle Klassen fest zu legen, auf welcher Basis die Klassenlehrer die Einteilung vornehmen sollen und das dann so umsetzen.
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Wieder einmal bringt Herr Fleischhauer für mich die Dinge treffend auf den Punkt:
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