Kann mal ein Moderator all das auslagern, was wieder mal nichts mit der Frage zu tun hat?
Beiträge von Moebius
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Super, wieder mal eine Grundsatzdiskussion zur Schulpolitik und allgemeinen Lage.
Vielleicht mal etwas, was für die ursprüngliche Frage hilfreich ist:
Ich hatte den Fall selber, vor zwei Jahren - sonderpädagogischer Förderbedarf, jedoch keinen Förderschullehrer. Der Schüler hatte damals 3,5 Stunden. Diese Stunden hat dann unsere Schule bekommen um sie zur Förderung des Schülers zu verwenden, 0,5 Stunden ich, für alles was an formalen Dingen anfällt, und für 3 Stunden haben andere Kollegen den Schüler gezielt in Fächern gefördert, in denen er Einzelbetreuung benötigte. In deinem Fall könnte man also für 9 Stunden einen zweiten Kollegen aus deiner Schule mit einplanen. Ob als Doppelbesetzung oder besser, indem man die Schüler in dieser Zeit raus nimmt und in einer Kleingruppe arbeitet, das könnt ihr selber entscheiden.
Wichtig ist, das frühzeitig mit der Schulleitung abzuklären, damit die Stunden nicht irgendwo versickern. -
Natürlich hat der Schüler "abgebrochen", er war volljährig und hat die Schule auf eigenen Wunsch verlassen, so etwas wie eine "Unterbrechung" gibt es im Schulrecht nicht. Bei der beschriebenen Konstellation müssen ihn Gymnasien aus den schon genannten Gründen auch nicht mehr aufnehmen. Er kann versuchen ein Gymnasium zu finden, das ihn freiwillig aufnimmt, alternativ kommt das Abendgymnasium in Frage, die bieten inzwischen auch "ganz normale" Klassen an.
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Schutzfolie abgezogen?
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Gerade wenn man das Gerät lange benutzen will, wäre ich mit den günstigen Modellen von Samsung aber vorsichtig. Bei denen ist es üblich, die neuen Android Versionen nur 1 bis 2 Jahres unterstützt werden, dann kann man die neuen Betriebssysteme nicht mehr aufspielen und das Handy meist auch nicht mehr lange nutzen, weil es dann sehr langsam wird. Die günstigen Samsung sind eher Wegwerfgeräte, für Leute, die wenig ausgeben und trotzdem jedes Jahr ein neues Gerät haben wollen. Es gibt andere Anbieter von Android-Geräten, die nachhaltiger sind.
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Das Ganze ist ein typisches NRW-Problem.
In nahezu allen anderen Bundesländern werden auch in den "Kurzfächern" ganz reguläre Klassenarbeiten geschrieben. Normalerweise ist das eine pro Halbjahr, die dann auch den Stoff des Halbjahres abprüft. Wenn ich die Arbeit nach ca. 2/3 des Halbjahres schreibe, bezieht sie sich also auf 10 bis 12 Doppelstunden. Auch in Klasse 5 ist das völlig normal und auch nicht problematisch.Mir ist klar, dass die Bedingungen in NRW andere sind und dass die Lehrer das sich nicht ausgesucht haben sondern die Problematik auf das Bestreben der gerade abgewählten Landesregierung zurückzuführen ist, das Niveau im Gymnasium so weit abzusenken, dass auch ein durchschnittlicher Golden Retriever das Abitur erreichen kann. Mit dem Ergebnis, dass das NRW-Abi (ebenso wie das Berlin-Abi) außerhalb des eigenen Bundeslandes von niemandem mehr ernst genommen wird.
Aber man muss ja als Lehrer nicht jeden noch so großen Blödsinn auch noch auf die Spitze treiben, eine selbst gegebene Beschränkung, Tests nur auf maximal 4 Doppelstunden zu beziehen, hat mit gymnasialer Bildung auf jeden Fall nichts mehr zu tun. -
Um eine qualifizierte Antwort zu geben, müsste die vorhandene IT-Struktur genannt werden, also welche Software für den Stunden- und Vertretungsplan wird genutzt und in welcher Form ist ein Intranet vorhanden. Denn alles was man dann macht, muss ja mit den vorhandenen Schnittstellen funktionieren. Ein allgemeine "App" für gibt es nicht, die muss ja die Daten irgendwo her bekommen und da gibt es für jede vorhandene Struktur verschiedene Lösungen.
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Die Schweigepflicht schließt immer die Weitergabe von informationen aus, so lange dieses nicht dienstlich notwendig ist. Ob das jetzt der Fall ist, kann man nicht beurteilen, so lange man nicht weis, worum genau es geht.
Mal in den blauen Dunst: Wenn ein Kollege A gegen Kollege B konkrete Vorwürfe erhebt, die eine Reaktion der Schulleitung geboten lassen, sofern sie denn stimmen, dann kann dafür natürlich keine Schweigepflicht gelten, weil die Schulleitung Kollege B mit diesen Vorwürfen konfrontieren muss. -
Im Gymnasialbereich bin ich gar nicht sicher, ob die Kombination Physik / Informatik überhaupt geht, zumindest an meiner Uni konnte man Informatik nur als Ergänzungsfach studien. Eine Stelle zu finden, wird sicher nicht ganz einfach und wenn, dann müsstest du dich darauf einstellen hauptsächlich Physik zu unterrichten: Wenn ein Gymnasium Informatik nicht als Prüfungsfach anbietet, ist der Bedarf auch nicht größer als 6 Stunden, wenn doch, ist der Bedarf zwar etwas größer, dann hat die Schulen aber auch mindestens drei Lehrerkräfte mit Fakultas, die alle was von den Stunden abhaben wollen.
Mathe Unterrichten bis Klasse 10 darf im Prinzip jeder Lehrer, wenn die Schulleitung das mitmacht. Bei uns zumindest wäre das wohl eher nicht der Fall, wenn man das Fach nicht studiert hat.Im Berufsschulbereich glaube ich, dass die Optionen mit der Kombination besser wären.
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Zur alten Schule gehen, mitteilen, dass man die derzeitige Situation aus familiären Gründen nicht mehr stemmen kann und den Antrag auf Beurlaubung vom Dienst gemeinsam mit dem Antrag auf Versetzung abgeben. Dabei deutlich machen, dass man nicht mehr zurückkommen wird, auch wenn die Schulleitung den Versetzungsantrag weiter blockiert. Allerdings sollt man in der finanziellen Situation sein, dass man das dann notfalls auch ein Jahr durchhalten kann. Außerdem sollte man mit dem übergeordneten Personalrat Kontakt aufnehmen.
Zu jonglieren, wer dann wie stundenweise oder ganz für dich kommt, ist nicht deine Aufgabe, du lieferst deiner Schulleitung nur Argumente deinen Antrag weiter zu verzögern, weil solche komplizierten Tauschgeschäfte in der Praxis schlecht bis gar nicht funktionieren. -
Entscheidend dürfte auch sein, dass man nach dem 4/5 Modell einen Anspruch auf das Jahr hat, wenn die Ansparphase erst mal genehmigt ist. Beurlaubung ohne Bezüge ann man zwar beantragen, es gibt aber keinen Anspruch darauf. Genehmigt wird das nur, wenn keine "dienstlichen Belange dagegen sprechen", du also nicht benötigt wirst. Du bist also auf das Wohlwollen der Schulleitung (und die kann sich ja in 5 Jahren auch mal personell verändern) angewiesen.
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Wichtig ist, dass du nicht nur freigestellt bist, sondern ausdrücklich auch die Genehmigung für die Tätigkeit als Ortslehrkraft hast. So lange du Beamte bist, bleiben alle Beschränkungen für Nebenbeschäftigungen grundsätzlich bestehen. Ich würde vielleicht auch mal den Bezirkspersonalrat anrufen.
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Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den eigenen Schulleiter sind wohl eher selten, jemand der hier seinen konkreten Fall schildert macht sich vermutlich identifizierbar, ich glaube nicht, dass das jemand macht. Grundsätzlich sollt einem klar sein, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein wenig effektives Werkzeug ist, weil damit keinerlei Pflichten für den Empfänger der Beschwerde verbunden sind.
Sprich: die Dienstaufsichtsbeschwerde wird in der Regel gelesen und abgeheftet. Mehr nicht.
Sinnvoller und erfolgversprechender ist es, Rechtsmittel gegen konkrete Anweisungen oder Beschlüsse anzuwenden, darauf muss dann zumindest reagiert werden. -
Bei uns haben Lehrämtler und Andere die gleichen Klausuren geschrieben und sind auch gleich bewertet worden, da wurde nichts leichter gemach. Das mag aber von der Uni abhängen, je größer die Uni ist, desto eher gibt es getrennte Veranstaltungen für die einzelnen Studiengänge, die sich dann natürlich auch in den Anforderungen unterscheiden können.
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Relativ harmlos. Nicht der Dezernent ändert reihenweise die Noten, der Dezernent hält sich an die Vorschläge der Fachprüfungsleiter, die ja im Fall des Dezernentenabiturs die Landesfachberater sind. Dieses Jahr kommt noch dazu, dass die Fristen aufgrund der frühen Ferien sehr kurz sind. Soweit ich weiß, haben die Fachprüfungsleiter nur ca. eine Woche, was für einen externen natürlich sehr knapp ist. Da haben die gar nicht die Zeit, bei jeder Arbeit irgendwelche Diskussionen um halbe Bewertungseinheiten hier und da zu führen.
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Mir geht es um die Veröffentlichung auf der Homepage, die sicher verboten ist, da die Adresse meinen Namen enthält.
Des Weiteren ging es mir darum, dass ich sicher nicht dazu gezwungen werden kann über die Dienstadresse mit Eltern und Schülern zu kommunizieren.Warum fragst du dann, wenn du das sowieso schon weißt?
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1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?1. Privat nicht, der Dienstherr muss ggf. einen Rechner im Lehrerzimmer zur Verfügung stellen, dann ist aber zumutbar, dass man die Adresse nutzt und regelmäßig abruft.
2. Schreiben sicher, wie du dann mit den Mails umgehst, ist im Einzelfall zu prüfen, ein allgemeines Recht auf Antwort gibt es für die Eltern genau so wenig, wie ein Recht für dich, die Mails einfach zu ignorieren.
3. Vor- und Nachname dürfen im Allgemeinen veröffentlicht werden, werden sie ja in vielen anderen Kontexten ja auch, die dienstliche Emailadresse darf auch auf der Homepage veröffentlicht werden.
4. Es ist inzwischen so, dass zb Einladungen zu Konferenzen nicht mehr schriftlich erfolgen müssen, diese können auch per Email zugestellt werden. Aus den Ladungsfristen ergibt sich dann, dass eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Abfrage der dienstlichen Emails erwartet werden kann, mindestens also etwa ein Mal pro Woche. -
Eine rechtliche Grundlage für Korrekturtage gibt es zumindest bei uns überhaupt nicht. In den meisten anderen Bundesländern dürft das ähnlich sein. Eine Regelung, die zu 4 Korrekturtagen führt, halte ich für sehr großzügig, rein rechtlich gesehen gehören die Abiturkorrekturen zu den außerunterichtlichen Tätigkeiten, und sind einer der wesentlichen Gründe dafür, dass Gymnasiallehrer deutlich geringere Unterrichtverpflichtungen haben, als die Kollegen an anderen Schulformen.
Dass es bei hohem Korrekturaufwand im Abitur natürlich trotzdem zu schwer zumutbaren Arbeitsspitzen kommen kann, ist unbestritten. Allerdings würde ich dringend raten mich genau zu informieren, ob die Korrekturtage in meinem Bundesland überhaupt rechtlich abgesichert sind, sonst kann eine Beschwerde da auch schnell nach hinten losgehen. Die Angabe des Bundeslandes fehlt bei dir leider, sonnst könnte dir sicher jemand hier etwas genaueres dazu sagen.
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