Beiträge von Moebius

    Eine Entlastungsstunde ist nur eine Entlastungsstunde, der Rechtfertigungsdruck ist nur in deinem Kopf.
    Die Bedingungen für die Stunde müssen vorher klar sein. Wenn dein Chef dann versucht dich darüber hinaus zu gängeln, lässt du ihn halt auflaufen. Schlimmstenfalls bist du dann die Anrechnungsstunde im nächsten Jahr wieder los.

    Ich würde mich bei so einer entscheidenden Frage nicht auf Antworten in Internetforen verlassen.
    Alle relevanten Stellen erteilen auch direkt Auskünfte und die sind in der Regel richtig. Also
    - PKV anrufen und nach einem Angebot fragen
    - Versorgungsfelle anrufen und erfragen, welcher Versorgungsstand bis zum Dienstzeiten erreicht würde


    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass sich die Verbeamtung mit PKV trotzdem noch lohnen dürfte, aber das würde ich auf jeden Fall absichern.

    Das ist doch nichts wirklich neues, nur ein CAS, auf das halt zusätzlich eine Texterkennung aufgesetzt ist.
    Ob ich die Gleichung nun eben eintippe oder abfotografiere jetzt keinen so großen Unterschied.

    Natürlich können Eltern gegenüber der Behörde ihre Meinung kundtun. Was das Bewirkt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Außerdem sollte man sich im klaren darüber sein, dass die Versetzung mit Sicherheit aufgrund einer Überversorgung der Schule zu Stande gekommen ist (die vermutlich durch die externe Besetzung der Konrektorenstelle entstanden ist). Wenn man erreicht, dass die betreffende Lehrerin bleiben kann, wird dafür eine andere gehen müssen.

    Das sind alles ganz normale Lehrerstellen (man ist in der Regel auch ganz normaler Beamter beim Land) für die man auch eine ganz normale Ausbildung braucht. Somit keine Alternative für jemanden, der im Referendariat scheitert.

    Es mag ein Verstoß gegen die AGBs des Verlages sein, mehr aber nicht. Maximal könnte also der Verlag reagieren und den ursprünglichen Käufer von zukünftigen Käufen ausschließen. Werden die aber nicht machen, schließlich ist der Käufer vermutlich wirklich Lehrer und gibt den Band nur im persönlichen Umfeld weiter.
    Amazon und co werden da nicht reagieren, der Weiterverkauf verstößt nicht gegen ihre Nutzungsbedingungen (und schon gar nicht gegen irgendwelche Gesetze).

    Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass Schüler verfügbares Lehrermaterial wie Analysen oder Lösungsbände haben. Das war schon früher so, weil irgendwer immer einen Lehrer in der Verwandtschaft hatte, der das Werk bestellen konnte, heute ist es in Zeiten des Internets nun wirklich überhaupt kein Problem mehr.
    Damit muss man als Lehrer leben.
    Klausuren übernehme ich nie aus Lehrermaterialien, bei Hausarbeiten ist es mir egal, wer da Musterlösungen abschreibt muss sich halt nicht wundern, wenn er es später nicht alleine auf die Kette kriegt.

    Meine satirisch überspitzte Empfehlung beruht durchaus auf langjähriger Erfahrung und dem anfänglich echten Bemühen VERA ernst zu nehmen und möglichst produktiv zu nutzen. Es geht nicht (für Mathe).


    - Die VERA Aufgabenformate sind so zugespitzt, dass man sie auf "1" (=Richtig, es gibt eine Punkt) und "0" (=alles andere) reduzieren kann. Das ist aus Gründen des zentralisierten Auswerten vielleicht notwendig, im Unterricht und normalen Klassenarbeiten wollen wir (aus gutem Grund) genau davon weg. Gleichzeitig sind die einzelnen Punkte bei VERA dabei so simplifiziert, dass es schlicht nicht möglich ist daraus so etwas wie einen Lerneffekt mitzunehmen.


    - In Mathe gibt es immer etwa 35 Punkte. Davon sind ca. 15 so simpel, dass sie auch der größte Depp richtig beantworten kann (bei ca. 120 VERA Arbeiten hatte ich noch nie weniger als 12 Punkte), etwa 5 beziehen sich entweder auf Themen, die noch nicht dran waren (weil sich VERA auf den Stoff bis Ende Klasse 8 bezieht aber Mitte Klasse 8 geschrieben wird), oder sie sind extrem schwer. Dadurch spielt sich die gesamte Differenzierung trotz 35 BE nur in einer Bandbreite von 15 BE ab. Da gleichzeitig aber viele Multiple-Choice Fragen enthalten sind, bei denen man eine gewisse Chance besteht, dass man richtig rät, wird diese Differenzierung durch Zufallseffekte überdeckt.


    - Die Auswertung und Rückmeldung beschränkt sich auf Weisheiten der Marke "Die Schüler haben Schwierigkeiten mit dem Funktionsbegriff" - Trivialitäten, die jeder durchschnittliche hospitierende Lehramtsstudent nach der zweiten Stunde auch feststellen kann und bei denen man sich als Fachlehrer, der die Klasse mindestens Monate unterrichtet für dumm verkauft vorkommt.


    - Mein persönliches Highlight: vor 3 Jahren hatte ich das letzte Mal VERA 8. Damals habe ich noch ernsthaft korrigiert und die Ergebnisse eingegeben. Offenbar gab es danach aber einen Datenbankfehler oder irgendwer hat meine Daten überschrieben. Die Auswertung habe ich anschließend auf Basis der Daten erhalten, die so offenkundiger Unsinn waren, dass sie bei jedem noch so oberflächlichen Versuch die Daten zu verifizieren sofort hätten auffallen müssen. Meine Arbeit war also sowieso für die Tonne, in die ich die Klausuren besser gleich befördert hätte.


    Fazit:
    Man mag wohlmeinende Versuche unternehmen dem ganzen Gutes abzugewinnen, einen noch so geringen realen Wert für die schulische Arbeit haben die VERA Arbeiten (zumindest in meinem Fach) nicht.



    Schönes Wochenende,
    Moebius

    Meine Erfahrungen beziehen sich auf Mathe, aber da würde ich sagen, dass das sinnvollste Vorgehen folgendermaßen ist.


    - Man informiert Schüler und Eltern darüber, dass es sich um eine zentrale Lernstandserhebung handelt, die extern gestellt wird, auf die an sich nicht vorbereiten kann und die nicht als Klassenarbeit gewertet werden darf und wird.
    - Man verschwendet keine Unterrichtszeit auf irgendwelche Vorbereitungen
    - Am Prüfungstermin schreibt man die Arbeit so wie vorgesehen und versucht ernst zu bleiben, in Anbetracht der teilweise lächerlichen Anweisungen, die man geben soll ("Jetzt alle gemeinsam die Seite umblättern...")
    - Nach dem Einsammeln transportiert man die Arbeit nach Hause und lagert sie sicher in der großen. grünen Plastiktonne, die die meisten vor dem Haus stehen haben.
    - Man setzt sich an den Computer, öffnet die dafür vorgesehene Webseite und verteilt zufällig die Zahlen 1 und 0 über die Eingabemaske, so dass ca. 60% der "1" vorkommt.
    - Abschicken, Rechner ausschalten und nie wieder drüber reden

    Es kommt nicht auf die Gründe an und es geht auch nicht um mich.


    Es geht darum, Alternativen außerhalb des Lehrerberufes zu zeigen, die man mit dem Abschluss "Bachelor" (Bayern, Grundschullehramt), hat.


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    Ein Lehramts-Bachelor bereitet auf den Lehrerberuf vor, andere berufliche Optionen lassen sich da so direkt erst mal nicht ableiten, schon gar nicht im Primarbereich, bei dem das Studium besonders pädagogik-lastig ist und die Fachausbildung kaum Tiefe hat. Andere Optionen für Abbrecher ergeben sich höchstens aus den persönlichen Gegebenheiten (vorangegangene Ausbildungen, besondere Kompetenzen, Lebenssituation). Da wirst hier kaum eine qualifizierte Antwort bekommen, wenn du dazu nichts genaueres schreiben möchtest.

    Bezüglich der Schwangerschaft muss man bei der Bewerbung nichts angeben, ich würde aber von vornherein mit offenen Karten spielen. Wenn die Bewerbungsfrist bis Ende Februar läuft, wir das eigentliche Verfahren erst nach Ostern stattfinden, du dürftest da dann also irgendwo zwischen der 30. und 40. Woche sein, da wird es schwierig mit dem Verbergen. Ausschließen darf man dich von der Bewerbung natürlich aufgrund einer Schwangerschaft nicht.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beamtenverhältnisses sind klar und transparent im Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Niemand wird gegen seinen Willen festgehalten, es ist jederzeit möglich "zu kündigen", also seine Entlassung aus dem Dienst zu beantragen. Das ist je nach Lebensalter eine durchaus realistische Alternative, wenn man sich im neuen Bundesland dann einfach neu bewirbt.
    Was aber halt nicht geht, ist alle Vorteile des Beamtenstatus haben zu wollen,nicht jedoch die Nachteile.

    Das Bewerbungsverfahren im "neuen" Bundesland ist unabhängig von der Freigabe des alten, umgekehrt ist das Freigabeverfahren im alten Bundesland unabhängig von einem eventuellen Erfolg im Bewerbungsverfahren des neuen Bundeslandes.
    Eine Freigabe erzwingen kann man auf diesem Wege auf jeden Fall nicht. Nach meiner Erfahrung erfolgen Freigaben nahezu nie nach dem ersten Antrag, ich würde also nicht davon ausgehen, dass man nach einer erfolgreichen Bewerbung die Stelle auch antreten kann.

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