Beiträge von Moebius

    An VERA nicht teilnehmen zu können, weil man an diesem Termin leider auf Klassenfahrt ist, würde für mich unter die Kategorie "glücklicher Zufall" fallen, auf keinen Fall käme ich auf die Idee, das vor Ort in einer Jugendherberge zu machen.


    (Allerdings kann es sein, dass man das dann halt nachholen muss, ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es entsprechende Regelungen für am entsprechenden Tag verhinderte Klassen gibt. So oder so hätte VERA für mich keine Relevanz bei der Planung einer Fahrt.)

    Schulfachliche Koordinatoren erhalten in Niedersachsen für die Funktionsstelle 5 Anrechnungsstunden.
    Grundsätzlich steht es dem Schulleiter frei, von den übrigen "Entlastungsstunden" auch welche an die Koordinatoren zu vergeben, auch andere Konstellationen können zu mehr führen, etwa wenn eine Koordinatorenstelle nicht besetzt ist, dann bleiben die 5 damit verbundenen Anrechnungsstunden in der Schule und werden üblicherweise auf die anderen Koordinatoren verteilt, die Aufgaben der freien Stelle mit übernehmen.

    Ich will mal eine Idee hervorheben, die mir spontan besonders zusagt:


    (PS.: K. und andere, nein, ich bin nicht Stefan T.) ;)

    Ein ganz wesentlicher Punkt, den ich an der Selbstwahrnehmung des Lehrerberufes noch nie verstanden habe, ist die Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Kundschaft. Ich bin jetzt 15 Jahre im Beruf und 10 Jahre Personalrat und habe in der Zeit gerade mal 2 Fälle miterlebt, bei denen Eltern rechtliche Schritte eingeleitet haben. Beide Fälle sind versandet, bevor es überhaupt vor Gericht gegangen ist.
    Ich fälle bei Notengebung oder Disziplinarmaßnahmen täglich Urteile, die für Schüler weitreichende Folgen haben. Ich tue das gut überlegt und auf Basis der Rechtsgrundlagen, die ich auch kenne (nein, das ist leider keine Selbstverständlichkeit). Wenn Eltern oder Schüler Zweifel äußern, kann ich meine Entscheidungen auch begründen und im Einzelfall ach mal überdenken (wobei eine Änderung der Entscheidung dabei nur äußerst selten vorkommt). Wenn die Betroffenen meiner Entscheidung dann immer noch Zweifel haben, steht es ihnen frei, ihre rechtlichen Möglichkeiten (die bereits jetzt recht begrenzt sind) auszuschöpfen. Falls dann tatsächlich mal rauskommen sollte, dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, wird der eben korrigiert - und das hätte für mich persönlich nicht einmal irgendwelche negativen Konsequenzen (mir ist deutschlandweit kein einziger Fall bekannt, bei dem es zu dienstrechtlichen Konsequenzen gegen Lehrer aufgrund von Fehlern im Dienst gekommen wäre, wenn nicht bereits die Schwelle zum Strafrecht berührt worden wäre).
    Der Stress den Lehrer mit juristischen Auseinandersetzungen haben ist in erster Linie hausgemacht, weil im vorauseilenden Gehorsam immer schon im Kopfkino worst-case-Szenarien ausgemalt werden, die in der Realität niemals eintreten. Die einzige Ausnahme sind Schulen, bei denen die Schulleitungen nicht hinter ihren Kollegen stehen und bei jeder Beschwerde der Eltern Druck auf die Lehrer ausüben, das ist dann aber kein juristisches Problem.

    Ganz nebenbei:
    du hast auf einen bestimmten Prozentwert reduziert, der ist fest und somit auch dein Gehalt.
    Wenn du überhälftig an eine andere Schulform abgeordnet wirst, wird deine Unterrichtsverpflichtung an diese Schulform angepasst. Du kriegst also nicht weniger Geld, sondern wirst mehr Stunden machen müssen.

    Auch in der PKV hat man immer die Möglichkeit, sich zum Basistarif zu versichern. Der Kostet im Augenblick knapp 700 €, das kann man also also Obergrenze der Kosten betrachten. Außerdem hat man als Pensionär Anspruch auf 7ß% Beihilfe. Ganz an die hier genannten Kosten wird man also nicht kommen.
    Aber es bleibt natürlich richtig, dass die PKV im Alter tendentiell teuer wird.

    Für sächliche Ausstattung des Schulgebäude ist der Schulträger zuständig, nicht der einzelne Lehrer.
    Schon alleine, weil solche Einrichtungsgegenstände in Schulen besonderen Brandschutzerfordernissen genügen müssen, würde ich da nicht selber rumfrickeln.

    In Niedersachsen hatten wir das vor ein paar Jahren auch mal, da sollten auf einmal alle ohne Anrecht auf Teilzeit weder Vollzeit machen. Viele Frauen um die 50 haben irgendwann mal Teilzeit gemacht als die Kinder gekommen sind, als diese dann aus dem Haus waren sind sie aber dabei geblieben. Da ist dann irgendwann die Erkenntnis durchgesickert, dass die wohl auch nicht mehr so einfach auf Vollzeit wechseln können ohne dass man hinterher eine Welle von DDU riskiert.
    Ende vom Lied war dann, dass die meisten "freiwillig" um 2-3 Stunden erhöht haben und die Teilzeitanträge dann doch wieder genehmigt wurden.

    Im Rahmen des dienstlichen Handelns haftet nach außen grundsätzlich der Dienstherr, selbst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In letzteren Fällen kann der Beschäftigte lediglich in Regress genommen werden.
    Nicht jeden Unsinn glauben, den man vom Schwippschwager eines guten Bekannten gehört hat.

    Es tut mir sehr leid für dich und deine Frau, beschissene Situation.
    Um vielleicht auf der Sachebene etwas beizutragen:
    1. Wenn ihr verheiratet seit ist nicht relevant, wie Eure reale Lebenssituation ist. Dir stehen die gleichen Rechte zu, wie jedem anderen Ehepartner (die gleichen Pflichten ja schließlich auch).
    2. Eine Freistellung vom Dienst wäre der zweite Schritt. Der erste wäre ein Krankschreiben, die hier in meinen Augen auch (wenn es denn akut um die Sterbebegleitung geht) auch völlig gerechtfertigt wäre, weil du bei einer so hohen psychischen Belastung schlicht nicht arbeitsfähig bist. Dieser Weg wäre auch vorteilhaft, weil es nicht zu anderen Nachteilen bei Berechnung von Pensionsansprüchen etc. kommen kann.

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