Eine amtsärztliche Attestpflicht muss vorher ausgesprochen werden.
Nur dieses Attest abzulehnen, scheitert vermutlich an der praktischen Umsetzung: das genaue Attest sehe ich ja erst, wenn es der Schüler vorlegt und nicht bei der telefonischen Krankmeldung, also erst einige Tage nach der Prüfung. Außerdem sind die Atteste der Firma äußerlich nicht als solche zu erkennen, die Atteste werden von Privatärzten (= ohne kassenärztliche Zulassung, Privatärzte dürfen Atteste ausstellen, ohne den Patienten persönlich behandelt zu haben, Kassenärzte müssen ihn zumindest vorher einmal körperlich untersucht haben) ausgestellt und sehen aus, wie ganz normale Atteste.
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Schule zu entscheiden, wann eine Entschuldigung glaubwürdig ist, man könnte ein solches Attest also auch ablehnen, wenn man stichhaltige Gründe für diese Ablehnung anführen kann. Ob man damit Erfolg hat, wird letztlich dann wohl das Verwaltungsgericht entscheiden, bisher ist das nicht ausgeteilt.
Natürlich bekommt jeder, der ein Attest möchte um einen Prüfungstermin zu vermeiden irgendwie auch eins, machen wir uns nichts vor. Auf der anderen Seite lässt sich sicher auch nicht bestreiten, dass dieser "Service" die Schwelle dafür weiter senkt.