Beiträge von Moebius

    Ich hatte einen Antrag zur Zustimmung des Personalrates vor einer Woche im Fach, vermutlich sind die meisten positiven Bescheide aktuell in der Zustimmungsphase für Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. Die Betroffenen werden an dieser Stelle noch nicht informiert. Also Personalrat ansprechen, wenn die noch nichts gehört haben, arbeitet entweder die Behörde langsam oder dein Antrag wurde nicht berücksichtigt. In dem Fall kann man auch mal beim Bezirkspersonalrat anrufen und nachfragen.


    Grüße,
    Moebius

    Ich erinnere an die "Kevinismus"-Studie und rate davon ab, solchen wissenschaftlichen Dilettantismus zu unterstützen.


    Es mag eine unterhaltsame Ebene haben, aber die wissenschaftliche Qualität an vielen Didaktik-Lehrstühlen ist so schlecht, dass es auch solche "Forschungen" mit provozierten Pseudoerkenntnissen am Ende in die Zeitung schaffen und letztlich fällt das auf unseren Berufsstand zurück.

    Das Gerichtsurteil besagt nur, dass man nicht untätig daneben stehen darf. Und das halte ich auch für richtig.
    Nebenbei gesagt geht es um einen Prozess gegen das Land, nicht gegen die Lehrer.

    Schulische Emailadressen die zur dienstlichen Kommunikation, unter anderem mit Eltern, eingerichtet worden sind, darf die Schule auch weitergeben. Du musst diese nicht auf deine private Adresse weiterleiten lassen, es genügt, dass du 1 bis 2 mal pro Woche nachsiehst.
    Auch der Name darf auf der Homepage veröffentlicht werden, lediglich Fotos sind nur mit Zustimmung erlaubt (bei normalen Lehrern, wer bestimmte Funktionen übernommen hat, muss sich ggf. auch gefallen lassen, dass sein Bild auch ohne Zustimmung veröffentlicht wird).


    Ob es klug ist, die Emailadressen offen auf der allgemeinen Webseite zu posten, steht auf einem anderen Blatt. Umverschlüsselt auf allgemein zugänglichen Seiten wiedergegebene Emailadressen werden relativ schnell von Bots eingesammelt und dann mit Spam zugebombt, dann sind sie irgendwann nicht mehr zu gebrauchen und dem einzelnen Lehrer ist auch kein Vorwurf zu machen, wenn er die eine echte Elternmail unter 30 Werbemails übersieht.

    Die Frage, wie politisch man als Lehrer sein kann, soll oder darf, ist grundsätzlich sicher interessant, hat aber mit dem vorliegenden Problem rein gar nichts zu tun.
    Wie ich mit den FFF-Aktionen umgehe ist eine reine Sachentscheidung, sie muss völlig unabhängig von meiner persönlichen Haltung sein. Wenn Schüler A heute für das Klima streiken möchte, muss ich ihn genau so behandeln, wie Schüler B, der morgen während der Schulzeit gegen das neue Polizeigesetz demonstrieren will oder Schüler C, der gemäß seines Glaubens übermorgen für ein konservatives Familienbild und gegen die Ehe für alle demonstrieren will (ja, auch letzteres ist letztlich demokratisch legitim und sogar durch die Religionsfreiheit besonders grundgesetzlich geschützt, auch wenn es meinem persönlichen Empfinden vielleicht zuwider läuft).
    Das wollen aber auch viele Schüler und deren Eltern nicht verstehen, sie sind der Meinung, dass FFF durch die hohe Medienpräsenz etwas besonderes ist und privilegiert behandelt werden soll.

    Ich persönlich finde es eigentlich begrüßenswert, dass Politik heute deutlich weniger in die einzelnen Schulen hineinwirkt, als früher. Vor 30 Jahren wurden die Schulleiterposten in Gymnasien nach Parteibuch vergeben, das ist nach meinem Eindruck vorbei.

    Links sein ist aus der renovierten Altbauvilla in Innenstadtnähe auch deutlich komfortabler. Die Grünen haben neben der FDP die Wählerschaft mit dem höchsten Durchschnittseinkommen. Und während sich bei der FDP vor allem Freiberufler wiederfinden, sind es bei den Grünen eher Akademiker im Staatsdienst.

    1. Was ich persönlich von irgend einer Form politischen oder sonstigem Engagements halte hat nichts damit zu tun, wie ich in meiner Rolle als Lehrer damit umgehe. Demonstrationen habe ich gleich zu behandeln, so lange sie im Rahmen des demokratischen Grundkonsens stattfinden, egal ob es um Klimaschutz oder irgendwelche anderen Ziele geht.


    2. Ich persönlich finde die Diskussion bei den FFF Demos paradox. Die Grundprämisse bei der ganzen Veranstaltung ist, dass man gegen Regeln verstößt um aufzufallen. Gleichzeitig möchte man aber die Erlaubnis dafür haben.
    Selbst wenn es für unentschuldigtes Fehlen ein ungenügend gibt und man fünf mal pro Halbjahr am Freitag fehlt, hat das bei den meisten Schülern im schlimmsten Fall die Konsequenz, dass aus einer schwachen zwei im Zeugnis mal eine drei wird. (Und bei uns sind gerade die Eltern aus dem bildungsbürgerlichen Milieu mit den Zweierschülern die, die sich am meisten beschweren, wenn die Schule die eigenmächtige Freistellung durch die Eltern nicht akzeptiert).
    Wir wollen rebellieren, aber nur mit Erlaubnis und bitte ohne irgendwelche Opfer bringen zu müssen.

    Du kannst einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellen, diesem muss innerhalb von 3 Monaten entsprochen werden. Einen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Datum hast du nicht, und die Entlassung so zu timen, dass du die kompletten Ferien noch bezahlt wirst, wird nicht funktionieren. Die Entlassung wird in aller Regel zum Monatsende ausgesprochen, bei Entlassungen, die zum Schuljahresende erfolgen ist das der 31.07.

    Soso, wie viel hab ich denn im letzten Schuljahr genau für DaZ-Förderung bekommen? Ich erinnere mich nicht genau.


    Wir in Niedersachsen werden da sehr großzügig ausgestattet. Wenn wir zB einen syrischen Flüchtling aufnehmen, der anschließend in unsere Sprachlernklasse kommt, bekommen wir 12,50 € zur Anschaffung von Sprachlernmaterialien.
    Einmalig.
    Im Folgejahr.
    Davon kann man dann fast ein ganzes Arbeitsheft kaufen, mit dem der Schüler dann erfolgreich in das deutsche Schulsystem integriert wird und 3 Jahre später Abitur macht.

    Kein Mensch an der Schule brauch VERA, es bring weder Lehrern noch Schüler irgendwelche Erkenntnisgewinne. VERA ist ein rein politisches Instrument, das installiert wurde, weil "wir machen jetzt in Vergleichbarkeit und Kompetenz" auf KMK-Ebene in der nach-Pisa Zeit in Mode gekommen ist.

    Die 30 Tage Regelung gilt grundsätzlich für alle Lehrer mit den von Valerianus genannten Einschränkungen. Und der Personalrat ist durch das Personalvertretungsgesetz in besonderer Art und weise geschützt, wie genau der Personalrat seine Aufgaben ausübt ist nicht Sache des Schulleiters und er hat auch keine diesbezüglichen Anweisungen zu erteilen.

    Auch in den Ferien können mittbestimungspflichtige Vorgänge anfallen. Für diese Fälle sollte der Personalrat eine Bereitschaftsregelung finden, etwa indem ein Mitglied einmal pro Woche ins Postfach guckt oder man mit der Schulleitung eine Information per Email verabredet. Wenn man das nicht macht, läuft ggf. eine Frist ab und die Nichtreaktion des Personalrates wird als Zustimmung gewertet. Wenn man das selber zu verantworten hat, weil man sich in den Ferien um nichts kümmert, kann man sich zumindest hinterher nicht beschweren.
    Eine Pflicht zur Anwesenheit in des Ferien gibt es natürlich nicht.

    Eine amtsärztliche Attestpflicht muss vorher ausgesprochen werden.
    Nur dieses Attest abzulehnen, scheitert vermutlich an der praktischen Umsetzung: das genaue Attest sehe ich ja erst, wenn es der Schüler vorlegt und nicht bei der telefonischen Krankmeldung, also erst einige Tage nach der Prüfung. Außerdem sind die Atteste der Firma äußerlich nicht als solche zu erkennen, die Atteste werden von Privatärzten (= ohne kassenärztliche Zulassung, Privatärzte dürfen Atteste ausstellen, ohne den Patienten persönlich behandelt zu haben, Kassenärzte müssen ihn zumindest vorher einmal körperlich untersucht haben) ausgestellt und sehen aus, wie ganz normale Atteste.


    Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Schule zu entscheiden, wann eine Entschuldigung glaubwürdig ist, man könnte ein solches Attest also auch ablehnen, wenn man stichhaltige Gründe für diese Ablehnung anführen kann. Ob man damit Erfolg hat, wird letztlich dann wohl das Verwaltungsgericht entscheiden, bisher ist das nicht ausgeteilt.


    Natürlich bekommt jeder, der ein Attest möchte um einen Prüfungstermin zu vermeiden irgendwie auch eins, machen wir uns nichts vor. Auf der anderen Seite lässt sich sicher auch nicht bestreiten, dass dieser "Service" die Schwelle dafür weiter senkt.

    Da Englisch fest ist, können sie dann Französisch oder Latein abwählen. Das sie Ersatzunterricht in Form von Wahlpflichtkursen bekommen, davon ist hier nicht die Rede.

    Das ist aber eindeutig verpflichtend und die Bedingungen sind so, dass eigentlich keine Schule mit klarem Versand dieses Modell wählen kann. Die Ersatzkurse müssen in zeitlichem Umfang dem abgewählten Unterricht entsprechen, die Ersatzkurse sind versetzungsrelevant und die behandelten Inhalte dürfen keine Überschneidungen mit dem Stoff der regulären Kurse aufweisen und auch keine Inhalte aus der Kursstufe vorwegnehmen, was für den Lehrer bedeutet, dass er sich die Kursinhalte und das Curriculum komplett selber erarbeiten muss und ohne Lehrwerk unterrichten darf (und das vermutlich genau ein mal, bis das Modell in 3 Jahren wieder in die Tonne getreten wird). Und da es ein Ersatzfach für verschiedene andere Kurse ist, was sich nur schwer in den regulären Stundenplan integrieren lässt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Ersatzkurse im Nachmittagsbereich liegen.

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