Unterrichtet Deutsch ...
an einem Gymnasium in Bayern ...
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Unterrichtet Deutsch ...
an einem Gymnasium in Bayern ...
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Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf Freistellung für Bewerbungsgespräche, wenn er gekündigt wurde oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Umgekehrt hat er kein Recht auf Freistellung, wenn er in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis ist oder wenn der Befristungszeitraum noch in erheblicher ferne liegt (wobei arbeitsgerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist, wie lange vor Auslaufen des Vertrages man so einen Anspruch hat).
Ein Beamter auf Lebenszeit hat keinen Anspruch auf Freistellung, wenn sich dein Dienstherr querstellt, nicht mal durch "Stundentausch". Wenn du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hast, ließe sich wohl ein Anspruch ableiten, ob es so eine gute Idee wäre, bevor man eine Alternative hat, sei mal dahingestellt.
Einzig sinnvolle Lösung: der möglichen neuen Firma das Problem mitteilen und um einen Termin in der Unterrichtsfreien Zeit bitten.
Das Ganze wird wohl spätestens dann eine Schulveranstaltung werden, wenn was passiert und betroffene Eltern hinterher jemanden suchen, den sie verantwortlich machen können. Auch der super Draht zum Schulleiter hält einen solchen Belastungstest in der Regel nicht stand.
Ich kann wirklich nicht verstehen, wieso sich hier Leute Gedanken machen, wie man irgendwelche Hilfskonstruktionen zusammenschustern könnte um die Sache irgendwie ohne vernünftige Aufsichten durchführen zu können.
Wenn ich eine schulische Veranstaltung verantworte, plane ich sie sauber, mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und so, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist, lass ich es.
Und nochmal: bei schulischen Fahrten setzen Jugendherbergen Aufsichten der Schule voraus, bei Jugendgruppen lassen sie sich normalerweise unterschrieben, dass mindestens ein Teilnehmer älter als 25 ist und die Verantwortung übernimmt. Eine Fahrt einer Schule, bei der die Lehrer die Schüler in der JH abladen und dann verschwinden wird wohl kein zweites mal in der gleichen Lokalität stattfinden.
Vorweg:
Jede Schulveranstaltung wird vom Schulleiter genehmigt, der trägt dann letztlich auch die Verantwortung. Das setzt aber natürlich voraus, dass man ihm gegenüber auch die Bedingungen, unter denen eine Veranstaltung stattfinden soll, klar (sprich: schriftlich und belegbar) kommuniziert. Wenn der das dann absegnet, ist es nicht mehr dein Problem.
Probleme, die ich hier sehe:
Wer bucht bei der Jugendherberge und ist der Herrbergsleitung klar, dass Nachts nur ältere Schüler als Begleitpersonen anwesend sein sollen? Ich glaube eher nicht, dass sich die Herberge unter diesen Bedingungen darauf einlässt und kann mir vorstellen, dass es auch Probleme gibt, wenn Nachts was passiert und die feststellen, dass sie keinen Lehrer auftreiben können.
Bei schulischen Veranstaltungen geht die Aufsichtspflicht auf die Schule über. Der Schülerrat ist ein Organ der Schule und wenn der zu einer Fahrt einlädt können und werden die Eltern minderjähriger Schüler davon ausgehen, dass die Schule der Aufsichtspflicht auch nachkommt.
Ich persönlich würde das als Schulleiter in der beschriebenen Konstellation auf keinen Fall genehmigen.
Und selbstverständlich werdet Ihr also Verbindungslehrer nicht so dumm sein, und die tatsächlichen Bedingungen der Veranstaltung der Schulleitung gegenüber zu verschleiern, denn dann seit ihr definitiv dran, wenn was passiert, und zwar nicht nur mit grober Fahrlässigkeit, sondern mit Vorsatz.
Kinners is gut jetzt.
Pflicht sind die aber nicht, vor allem eine Berufshaftpflicht halte ich für groben Unsinn.
Bei der HUK kostet mich eine Privathaftpflicht + Berufshaftpflicht incl. Schlüsselversicherung 80 €, nach Gewinnbeteiligung zahle ich aktuell 62,95 € pro Jahr. Wenn ich nur eine Privathaftpflicht hätte, würde ich vielleicht 10 € sparen.
Der Mehrwert in meinem Fall:
- Ich bin gegen Schadensfälle mit grober Fahrlässigkeit im Dienst abgesichert. (Vorsatz ist niemals abgesichert, bei einfacher Fahrlässigkeit tritt der Dienstherr sowieso ein). Diese Fälle sind zwar selten, können aber existenzbedrohend sein, weil es potentiell um hohe Schadenssummen geht.
- Ich bin abgesichert, falls ich auf dem Rückweg von der Schule noch schnell in den Supermarkt gehe und dabei meinen Schlüssel verliere, den Verlust trägt der Dienstherr nämlich nur, wenn er mir im Dienst oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert.
- Ich kann noch deutlich gelassener auf alle potentiellen "wenn sie das machen, dann verklagen wir sie"-Anwandlungen von Helikoptereltern reagieren, da sich eine Haftpflicht immer auch um die Abwehr unberechtigter Forderungen kümmert.
Man kann über den Wert jeder Versicherung streiten, ich persönlich halte eine Berufshaftpflicht für genau so elementar, wie eine Privathaftpflicht. Sie sichert mich für einen verschwindend geringen Beitrag gegen Risiken ab, die zwar sehr unwahrscheinlich sind, die mich finanziell aber ruinieren würden, wenn sie denn eintreffen.
"Runter" geht da erst mal gar nichts, du bekommst den Nettobetrag so ausgezahlt.
Du bist gleichzeitig verpflichtet, eine private Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, andere Sachen sind dringend zu empfehlen (Dienstunfähigkeit, Privat- und Berufshaftpflicht). Das zahlst du aber alles selber und direkt.
Warum gibt es eigentlich keinen *Kopf gegen die Wand schlag* - Smily?
Der Mutterschutz ist gesetzlich geregelt und die Zeiträume festgelegt.
Ihr wählt doch den Lehrerrat.
Der Unterschied zwischen dem Personal- bzw. Lehrrerrat und dem Partykomitee ist in manchen Fällen weder dem Kollegium ich den Amtsinhabern klar.
Wenn man zum Halbjahr schon über 30 einzelne Tage (ohne AU) blau gemacht hat, braucht man sich auch nicht wundern, wenn da mal hinterfragt wird.
Wenn die Schulleitung glaubt, ein Kollege "macht blau", ist der korrekte Weg, den Amtsarzt einzuschalten.
PS: Don't feed the troll.
"Vorsicht, auf der A1 kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen."
"Einer? Hunderte!"
Orignialpost auf Referendar.de ist 2 Jahre alt:
http://www.referendar.de/forum/viewtopic.php?f=1&t=34526
Kann mir mal einer erklären, was man damit bezweckt, sich hier neu anzumelden um irgendwelche alten, kopierten Posts aus anderen Foren aufzuwärmen? Das ist jetzt das x-te mal in ein paar Wochen.
Hälftige Anrechnung ist in Niedersachsen ausschließlich im Ganztagserlass für reine Aufsichten vorgesehen.
Der Ganztag findet erst nach der 6. Stunde statt. Wenn du also in der 7. Stunde für eine Aufsicht in einer Gruppe eingeteilt wirst, und nebenbei dein Brot essen und die Stunde für morgen vorbereiten kannst, dann ist eine hälftige Anrechnung denkbar, sonst nicht.
Es ist je nach Programm und Bundesland völlig unterschiedlich, was man verdient, ob man verbeamtet werden kann, etc. .
Also entweder schreibst du genau, wo und wie du den Einstieg machen möchtest, oder du wendest dich besser direkt an den potentiellen Dienstherrn.
Ab dem letzten regulären Prüfungstag für mündliche Prüfungen.
Möbius, möchtest du mir einfach nur was unterstellen oder hast du auch noch was konstruktives dazu zu sagen?
Kl.gr.Frosch
Ich haben meine Position hier schon ausführlich geäußert. Schule hat sich bei jedem demokratisch legitimen Anliegen neutral zu verhalten.
Das ist doch lächerlich. Auf den Demos wird doch nicht mal konkret was gefordert, sondern allgemein auf den Notstand hingewiesen.
Und ja, ich würde auch jede Menschenrechtsdemo unterstützen und jede Nazidemo kritisch beleuchten. Der Beamtenstatus sollte einem nicht das Gehirn vernebeln.
Die Forderungen von FFF sind inzwischen sehr konkret (CO2-Preis von 180€/To, kompletter Ausstieg aus fossilen Energien bis 2030, etc.). Es ist kein netter Spaziergang um mal allgemein auf das Klima aufmerksam zu machen. Bei uns nimmt nur ein harter Kern an den Streiks teil, die stehen dafür dann aber morgens auch mit Plakaten vor der Schule, auf denen neben den FFF-Symbolen auch AntiFa-Zeichen und "macht das System kaputt"-Sprüche stehen.
Bezeichnend ist übrigens, dass man sich alleine für Nichtzustimmung (nicht nur in diesem Forum) direkt beleidigen und in bestimmte politische Ecken drängen lassen muss. Meine persönliche Meinung zur FFF und der Klimadebatte ist durchaus differenziert, die schreibe ich hier aber nicht, weil sie überhaupt keine Rolle spielt bei der Frage, wie ich als Lehrer damit umgehe.
Für Eltern und Schüler gilt der Beutelsbacher Konsens nicht.
Kein Problem also.
Ich bezweifle, dass du das genau so sehen würdest, wenn Eltern und Schüler mit ihrer Mehrheit eine vergleichbare Aktion beschließen würden, die deinen persönlichen Überzeugungen diametral entgegen steht.
Kann man da vielleicht einfach jeweils einen Helfer in die Nähe stellen, der den Durchlauf der Gruppen notiert?
Du meinst, wie ein Höhlenmensch?
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