Beiträge von Moebius

    Wenn man die Letalitätsstatistik zu Grunde liegt, würden in einem durchschnittlichen Gymnasium mit durchschnittlicher Altersstruktur 2 Schüler und 2 Lehrer an der Krankheit sterben, wenn sich alle infizieren und auch bei einer normalen Infektionswelle ist das Risiko, dass jemand stirbt, tatsächlich real, also ganz so lustig finde ich die Aussicht nicht.

    Aber wenn nichts ganz umvorgesehenes passiert, wird es wohl über den Sommer bei einzelnen, lokalen Infektionsherden bleiben und ich bin vorsichtig optimistisch, dass bis zur nächsten Virensaison zum Jahresende ein Impfstoff vorliegt. Auch wenn das sonst länger dauert, aber in diesem Fall werden die chinesischen Behörden wohl dafür sorgen, dass sich die regulären Test- und Produktionsphasen drastisch verkürzen.

    Eine Beurlaubung zum Zwecke einer anderen beruflichen Tätigkeit ist in den Beamtengesetzen meines Wissens überall ausgeschlossen. Sich einen anderen Grund auszudenken und dann eine andere Stelle anzunehmen wird im Inland nicht funktionieren, dies wird spätestens auffallen, wenn die verschiedenen Versorgen miteinander in Konflikt beraten. Im Ausland kann man es versuchen, geht aber ein Risiko ein. Ich erinnere mich dunkel an den Fall einer Kollegin, die sich in D hat beurlauben lasse und dann in der Schweiz eine Stelle angenommen hat. Als das rausgekommen ist, wurde sie in D aus dem Beamtenverhältnis entlassen.


    An vielen "privaten Ersatzschulen" (im wesentlichen die in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten Beamte des jeweiligen Bundeslandes, dahin kann man sich grundsätzlich Versetzen lassen.

    Ok, mein erster Beitrag war wohl zu subtil. Noch mal deutlicher:


    Liebe Leute, lasst euch nicht verschaukeln, hier versucht ein Schüler an die Abi-Nachschreibaufgaben zu kommen, weil er sich ausrechnet, dass sein Lehrer die vielleicht für das anstehende Vorabi-Klausur verwendet.


    Abiturklausuren als Differenzierungsaufgaben für besonders leistungsstarke Schüler in der Mittelstufe sind völliger Unsinn.

    Entscheidend ist nicht die Mitnahme, natürlich ist die nicht verboten.

    Entscheidend ist die private Nutzung während der Dienstzeit. Und die muss nicht extra verboten werden, schon aus den beiden Begriffen "privat" und "Dienstzeit" schließen sich gegenseitig aus.

    Die Frage, wie die sächliche Ausstattung von Schulen ist - insbesondere die baulichen Zustände - hängt massiv davon ab, wer politisch in der Kommune gerade das Sagen hat. Ich arbeite in einer größeren Stadt, die schon seit Jahren aus dem linken Parteienspektrums regiert wird. Da liest man schon mal in der Zeitung darüber, dass für die Mensa der örtliche Gesamtschule ein Pizzaofen für einen fünfstelligen Betrag angeschafft wurde und ein paar Tage später, dass bei einer angrenzenden Hauptschule ein Kind beinahe von einem Fenster erschlagen wurde, das bei zu starkem Wind aus dem maroden Rahmen gefallen ist (keine ironische Überspitzung).

    In den etwas ländlicheren, konservativ regierten Regionen, sieht es eher anders rum aus.


    In meinen Augen wäre das eine viel wichtigere Baustelle, als die Frage nach der föderalistischen Bildungshoheit und der Vergleichbarkeit der Abiturprüfung. Es müsste zumindest landesweit eine objektive Grundlage geben, nach der die sächliche und personelle Ausstattung von Schulen zu erfolgen hat.

    PS: Ich kenne einen vergleichbaren Fall, bei dem eine Schule aufgelöst wurde, allerdings im Förderbereich. Die Lehrer sind dann entweder in die vorzeitige Rente gegangen oder vom Arbeitgeber einfach anderweitig eingesetzt worden, in der Regel einfach als Betreuungskraft in einer Wohngruppe oder in der angeschlossenen beschützenden Werkstadt.

    TE ist angestellt bei einem privaten Arbeitgeber, dieser hat ihm im Arbeitsvertrag Leistungen zugesagt, die denen einer beamtenrechtlichen Versorgung entsprechen. Irgend ein Dienst- oder Rechtsverhältnis zwischen dem TE und dem Land ist, soweit ich das sehen kann, nicht gegeben.

    Wenn dem so ist, gibt es auch keinerlei Pflichten des Landes den TE gegenüber, ich würde davon ausgehen, zur Schließung der Schule fristgerecht gekündigt zu werden.

    Ich würde mich, an deiner Stelle, schnellstmöglich an deinen Arbeitgeber werden, der ist der Einzige, der dir eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, was genau auf dich zu kommt.

    Nochmal:

    Bei einer Ersatzschule ist der Arbeitgeber in der Regel der Träger der Schule. In den meisten Fällen ist das ein Verein. Dass der Arbeitgeber das Land ist, gibt es nur in speziellen Fällen - etwa bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft, an denen auch beim Land beschäftigte Lehrer arbeiten, die dann dorthin abgeordnet werden. In so einem Fall endet die Abordnung bei Schließung der Schule und man wird wohl wieder an seiner Stammschule arbeiten.

    Dann sollte der TE dann aber wissen.

    Richtig.

    Natürlich wird auch verschwiegen, dass es noch ganz andere externe Faktoren gibt, die eine Rolle spielen. Der Grund für die teuren Hauptschulen dürfte zB ganz wesentlich darin liegen, dass die meisten davon inzwischen sehr klein - ein- oder zweizügig - sind. Pro Schüler gesehen geht das natürlich ins Geld. Gesamtschulen und Gymnasien sind meist große Systeme.

    Da sich der TE ja nicht mehr meldet, können wir nur im Dunkeln tappen und spekulieren.

    Wenn es sich um eine Ersatzschule in privater Trägerschaft handelt, ist es durchaus auch denkbar, dass der TE einfach angestellte Lehrkraft beim Trägerverein ist, dann wird es schlicht die betriebsbedingte Kündigung geben.

    So oder so würde ich mich aktiv kümmern und nicht einfach abwarten, was passiert.

    Hier wurde ja schon mehrfach über Sinn und Unsinn de arithmetischen Notenberechnung, wie sie in Bayern vorgeschrieben ist, disktuiert. Ich verstehe das mathematische Argument (also nicht wirklich, aber ich kann nachvollziehen, dass es mathematisch keinen Sinn macht), aber tatsächlich erzeugt die Rechnerei ein hohes Maß an Transparenz.

    Der Begriff dafür ist Scheinobjektivität.

    1. Es gibt eine Pflicht zur Transparenz bei der Notengebung. Diese schließt ein, dass erläutert werden muss, wie die Note zu Stande kommt.


    2. Es gibt keine Vorgabe darüber, wann und in welcher Form dies erfolgen muss, dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers. Ein vernünftiges Vorgehen scheint mir zu sein, die Noten vorher mit den Schülern zu besprechen und, im Falle von später auftretenden Irritationen einen Termin mit den betroffenen Schülern bzw. Eltern zu vereinbaren. Die Noten vorher nicht zu besprechen und stattdessen direkt nach der Zeugnisausgabe spontan und unvorbereitet Diskussionen mit situativ aufgebrachten Eltern und Schülern zu führen, erscheint mir in etwa das Gegenteil von einem vernünftigen Vorgehen.


    3. Die Pflicht zur dienstlichen Anwesenheit besteht, wenn der Schulleiter dienstliche Anwesenheit verlangt. Dies liegt nämlich in seiner Weisungskompetenz.

Werbung