Beiträge von Moebius

    Ich bezweifle, dass Russland überhaupt in der Lage ist, die Vorkommen vernünftig zu erschließen und zu verarbeiten, das ist bei Lithium nicht ganz so trivial. Wie woanders schon mal geschrieben, ist Lithium grundsätzlich nicht so selten, der Mangel besteht nur an erschlossenen und einigermaßen kurzfristig wirtschaftlich verwertbaren Vorkommen. In den letzten Jahren haben sich westliche Firmen da stark Richtung Australien und Südamerika orientiert und Lithium wird in den nächsten Jahrzehnten nicht unbedingt billig aber auch kein Flaschenhals sein.

    (Es gibt Pläne für einen Lithiumkonverter in Deutschland, für den es abgeschlossene Lieferverträge für Rohstoffe gibt, der wird nicht genau, weil die Bundesregierung kein Geld mehr aus dem Förderprogramm zur Verringerung der Abhängigkeit von China übrig hatte, war alles schon Intel zugesagt.)

    Die Süd-Ukraine und die angrenzenden Meergebiete sind aber auch sonst sehr rohstoffreich, es gibt sehr große Gasvorkommen, die dürfte Russland wohl eher im Auge haben, als Lithium.

    Das ist kompliziert.


    1. Grundsätzlich muss auf besondere gesundheitliche Einschränkungen immer Rücksicht genommen werden. Allerdings nicht "auf Zuruf", sondern auf Basis ärztlicher Atteste. Bei wesentlichen Einschränkungen wird das dann auch über den Amtsarzt gehen. Größere Entlastungen wird es nur geben, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, zB ein bestimmter GdB.


    2. Nicht alles, was über den Kernunterricht hinaus geht, ist eine "Zusatzaufgabe". Praktikanten zu betreuen gehört zu den ganz normalen dienstlichen Aufgaben, der zentrale Ansprechpartner an der Schule für alle Praktikanten zu sein, eher nicht.


    3. Alle Aufgaben, die an der Schule erledigt werden müssen, kann der Schulleiter auch verteilen, im Ernstfall auch ohne die Zustimmung des Betroffenen. Er muss dabei pflichtgemäßes dienstliches Ermessen walten lassen, darf also niemanden über Gebühr oder Qualifikation belasten, unter anderem wird er auch auf 1. Rücksicht nehmen müssen. Eine Aufgabe Einseitig abzugeben ist aber nichts, auf das man einen Anspruch hat.

    Mithilfe von Mittelwerten (der ersten Amtszeit) Aussagen über Erwartungswerte (zur zweiten Amtszeit) zu treffen, ist statistisch erst einmal ein sinnvolles Vorgehen und wurde im Abitur Mathematik wiederholt angewandt.

    Dann wäre eine relativ harmlose Präsidentschaft zu erwarten.

    Ich glaube tatsächlich nicht, dass man aus der 1. Amtszeit vor Trump so einfach auf die 2. extrapolieren kann, aber das relativ platte Abarbeiten an den Kandidaten, dass die deutsche Presse weitgehend betreibt, ist auch nicht mehr als Unterhaltung für den geneigten Leser.


    Ich denke, wir können zB froh sein, dass Grenell nicht Außenminister werden soll, sondern Rubio, der kommende Finanzminister scheint von Fachleuten vergleichsweise positiv aufgenommen zu werden. Der ursprünglich vorgesehene Justizminister wäre in meine Augen übel gewesen, die neue Kandidatin kann ich nicht beurteilen. Interessant ist aber, dass der Senat trotz republikanischer Mehrheit offenbar nicht alles durchwinkt.


    Ganz offensichtlich wählt Trump Kandidaten, die in aller erster Linie mal ihm gegenüber loyal sind. Davon kann man nicht ernsthaft überrascht sein. In zweiter Linie sind die meisten aber auch Fachleute auf ihren Gebieten, der Finanzminister kommt aus der Finanzbranche, die Justizministerin war Generalstaatsanwältin in Florida, auch der umstrittene Verteidigungsminister hat wohl mehr militärische Erfahrung, als jeder seiner sonstigen Amtskollegen in der Nato.

    Musk ist nicht Teil des Kabinetts von Trump und ich selber bin nur sehr begrenzt in der Lage zu beurteilen, wie qualifiziert die meisten der Bewerber sind, ich bin mir ziemlich sicher, dass das für dich mindestens genau so gilt.

    In jedem anderen akademischen Beruf ist ein Vorbereitungsdienst selbstverständlich?

    In vielen andern auch und es fällt mir schwer zu glauben, dass in irgend einem Ärzteforum jemand, der zwar das Studium geschafft hat, dann aber im praktischen Jahr gescheitert ist, Tipps bekommen würde, mit welchen Verfahrenstricks er dann doch noch praktizierender Arzt werden könnte. Da würde wohl so ziemlich jeder sagen, "wenn du mit der Praxis nicht klar kommst, lass die Finger von Patienten".

    Pädagogische Mitarbeiter:in an Grundschulen, dafür hätte es das Examen nicht gebraucht,

    Für die Einstellung als PM wird idR eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung vorausgesetzt. Bei uns sind die PMs Sozial- oder Diplompädagogen. Mit dem 1. Staatsexamen hat man keine abgeschlossene Berufsausbildung, es wäre also erst mal zu klären, ob man überhaupt die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. Ich persönlich würde immer den ausgebildeten Sozialpädagogen für die Aufgaben eines PMs vorziehen und nicht den teilausgebildeten Lehrer. Unsere PMs können Dinge und haben eine Art von Zugang, gerade zu jüngeren SuS, die ich, der ich primär Fachlehrkraft bin, nicht unbedingt habe und jemand der den praktischen Teil der Ausbildung nicht gemacht hat, noch weniger.

    Warum nicht?

    Weil sie nicht vollständig ausgebildet ist.

    Ist schon lustig, dass selbst KuK bei Lehrkräften Dinge als optional für die Ausübung des Berufes ansehen, die in jedem anderen akademischen Beruf selbstverständlich sind.

    Früher oder später wird ein sogenanntes "Quartalssaufen" zu Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung führen und dann geht es den Arbeitgeber sehr wohl was an.

    Ja, aber eben erst in dem Moment, in dem das eintritt und nicht "präventiv".

    Und dann eben mit der konkreten Begründung über die Art der Beeinträchtigung und nicht mit einem "Eltern reden darüber, dass sich sie jedes zweite Wochenende betrinken würden". Eine medizinische Untersuchung ist ein weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, so etwas mit Sicherheit nicht alleine auf Basis von Gerüchten und Erzählungen über Verhalten im privaten Umfeld möglich.

    (Das ist in den entsprechenden Vorgaben auch genau so geregelt, die in der Regel auch vollständig den Namen "Dienstvereinbarung Sucht am Arbeitsplatz" tragen.)

    Letztlich ist die Frage nach der Suchterkrankung müßig, da sie kein Kriterium für irgendeine dienstliche Maßnahme ist. Jemand kann Alkoholiker sein und seinen Dienst nüchtern, zuverlässig und von seiner Erkrankung unbeeinträchtigt wahrnehmen, dann geht das den Dienstherren schlicht und ergreifend nichts an. (Es gibt Formen von Alkoholismus, die sich nicht durch durchgängigen, sondern exzessiven Konsum in einzelnen Phasen auszeichnen.)


    Wenn man eine persönliche Beziehung zu dem Kollegen hat, kann man Dinge trotzdem ansprechen und Hilfe anbieten. Der Schulleiter ist die denkbar ungeeignetste Person dafür, denn er ist der Dienstvorgesetzte und ein "Gespräch beim Schulleiter" ist kein freundlicher Plausch sondern die Vorstufe einer disziplinarischen Maßnahme für die auch eine entsprechende rechtliche Grundlage gegeben sein muss. Da ist dann auch egal, wie der Schulleiter sein persönliches Verhältnis zum Betroffenen einschätzt, die Professionalität gebietet einfach, da das dienstliche Vorgesetztenverhältnis von einem "Ratschlag unter Kumpeln" zu trennen.

    Das Gespräch wird wohl der SL alleine führen müssen. Und so ist es auch beispielsweise in der Kölner Dienstvereinbarung vorgesehen.

    Ein Gespräch nach DV Sucht kommt meines Erachtens überhaupt nicht in Frage, weil die ein konkretes Fehlverhalten vorsehen, mit dem man den Betroffenen konfrontieren kann und muss. Das ist weder ein abstraktes "Du hast ein Suchtproblem", noch Gerüchte von Dritten, die man gar nicht benennen kann.

    Das ist jetzt alberne Haarspalterei. Der TE hat eine Situation als Tatsachen geschildert, darauf hat er Empfehlungen bekommen, dann hat er nachgereicht, dass nichts davon wirklich Tatsachen waren, sondern alles nur Gerüchte und Hörensagen und erklärt, dass er es als seine persönliche Aufgabe sieht, den Chef dazu zu bringen, hier tätig zu werden. Darauf beziehen sich meine Antworten und das hast du auch verstanden.

    Der Einwand geht am Thema vorbei, es geht darum, dass der PR nicht dafür zuständig ist, Gerüchte und Hörensagen von anonymen und unbekannten Quellen weiter in der Schule zu verbreiten. Im Gegenteil.


    Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich in einem klaren und mir bekannten Fall, natürlich etwas tun würde um eine Fremdgefährung zu verhindern. Darum geht es hier aber nicht.

    Also auf gut deutsch, all die Dinge, sie im Ausgangspost als Tatsachen hingestellt worden sind, sind in Wirklichkeit einfach Stille Post der Sorte "Ich habe mal gehört, der Schwippschwager meines Metzgers hat gesehen..."?


    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ.

    Kaum oder überhaupt nicht? Kannst du irgendeine konkrete Konkrete und Sache berichten, die zweifelsfrei passiert ist und nicht auf Hörensagen beruht?

    Zur Weihnachtsfeier oder zum Ausklang vor den Ferien vielleicht mal, aber nicht bei Kleinigkeiten wie Geburtstagen. Wir haben 100 Kolleginnen und Kollegen, wenn man da anfangen würde zu Geburtstagen mit Sekt zu feiern und wöchentlich im Lehrerzimmer zugeprostet würde, würde ich das auch unangenehm und unpassend finden.

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