Ein ehemaliger Kollege von mir ist seinerzeits von Hessen nach B-W gewechselt auf eine Funktionsstelle. Da war es so, dass ihm unser Schulleiter Steine in den Weg legen wollte, mit dem Ergebnis, dass er statt zum Ende des Schuljahres mitten im Oktober von einer Woche auf die nächste weg war. Sein Weg war dann nämlich das Ausscheiden aus dem hessischen Schuldienst auf eigenen Wunsch und gleich danach die Verbeamtung im neuen Bundesland. Wenn die neue Schule und die entsprechende Schulaufsichtsbehörde jemanden wirklich wollen, geht sowas ganz schnell (im übrigen auch bei "normalen" Versetzungen).
Wie ist das dann mit den Pensionsansprüchen (die man ja erst nach 5 Jahren Verbeamtung hat). Angenommen man ist erst 4 Jahre verbeamtet (und hat noch keine Ansprüche), verfällt dann diese Zeit und man muss nochmal 5 Jahre warten, bis man Pensionsansprüche hat?
Und: Hat der Wechsel auf diese Weise einen Einfluss auf die Höhe der Pension? Muss nicht sofort bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in die Rentenkasse nachversichert werden, oder ist das nicht der Fall, wenn man sofort wieder verbeamtet wird?
Wo findet man hier klare Unterlagen?
Danke für jede Hilfe.