Beiträge von Tacheles

    Meines Wissens ist Logineo in NRW durch alle Hauptpersonalräte gegangen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Legineo allen schul- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Wichtig hierbei ist, dass es sich bei der Plattform um Datenverarbeitung im Auftrag handelt. Der Auftraggeber ist in NRW das Land und der Auftragnehmer sind Kommunale Rechenzentren.
    Damit kann die Nutzung dieser Plattform immer nur freiwillig sein. Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten von SchülerInnen und LehrerInnen benötigen Schulleitungen von allen eine Einverständniserklärung mit Widerrufsbelehrung.
    Wer also keinen Logineo-EMail-Account will, der unterschreibt einfach keine Einverständniserklärung.
    Die Weiterleitung von Mails von Logineo-Mail nach einem privaten EMail-Account ist übrigens nicht (mehr) möglich.

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