Beiträge von Realschullehrerin

    Aber weiß man das nicht vorher, dass man nicht die Wahl hat?


    Wenn ich das vorher wüsste und es mich mein ganzes Berufsleben ärgern würde, würde ich mich evtl. zu etwas anderem entscheiden.

    Nein, das weiß man nicht immer zu Beginn des Studiums (bzw. darüber habe ich mir damals einfach auch keine Gedanken gemacht). Außerdem macht man den Beruf in der Regel ja nicht des Beamtentums wegen.
    Ich war auch aus gesundheitlichen Gründen zunächst etwa sieben Jahre "nur" im Angestelltenverhältnis und kann sehr gut nachempfinden wie frustrierend es sein kann, bei gleicher Arbeit deutlich weniger zu verdienen (von der Rentengeschichte ganz zu schweigen).

    Das sind so genannte Fachlehrer, die relativ mies bezahlt werden (ich glaube A9). Außerdem sind die Fächer sehr begrenzt (Kunst, Musik, Sport, Hauswirtschaft und Technik).
    Aber klar, ein Kollege meinte kürzlich, dass er die miese Bezahlung gerne in Kauf nimmt, wenn er dann kein Klassenlehrer sein kann. Muss jeder selbst wissen...
    Dennoch ist die Ausbildung mit dem üblichen Studium nicht gerade vergleichbar.

    Ja, mittlerweile kam auch die Anweisung von der SL GfS in Klasse 8 durchzuführen.


    Weil ich es gerade lese: Bei den Fächern wie AES etc. wird die FüK wegfallen und -soweit ich weiß- eine schriftliche Prüfung stattfinden.

    Naja, statt der FÜK soll es doch in Klasse 9 eine Art Projektprüfung geben (unabhängig von G- oder M-Niveau). Das ist es ja, ich finde die NVO widersprüchlich zum neuen Bildungsplan - aber Hauptsache der neue BP konnte schnell eingeführt werden -.-

    Ich habe es mir gerade noch einmal in Ruhe durchgelesen und bin noch verwirrter, denn alles ist noch auf den alte Bildungsplan ausgerichtet:
    - Nach dem neuen BP gibt es das Fach NWA nicht mehr => vermutlich daher auch keine fachinterne Prüfung mehr
    - Nach dem neuen BP soll es doch eine schriftliche Prüfung in den Wahlpflichtfächern geben (auch keine fachinterne Prüfung mehr)
    - In Klasse 9 sollen die Schüler eine GfS halten UND diese neue Projektprüfung (als Ersatz für die FÜK) machen?


    Das ergibt doch alles so keinen Sinn...

    Tatsächlich starte sogar ich mal einen Thread ;)


    Meine Frage wendet sich an alle, die in der Sek I in Baden-Württemberg unterrichten: Wisst ihr wie es mit den GfS im neuen Bildungsplan aussieht? Irgendwie herrscht gerade viel Unklarheit auf allen Ebenen darüber und im Netz habe ich bisher auch noch keine Angaben dazu gefunden. Wie handhabt ihr das an eurer Schule?

    Darf ich mal fragen, wie es sich mit diesem Fach "Technik" verhält? Ist das kein grundständiges Zweitfach? Wundert mich, dass da noch Physik oder Informatik dazukommen musste.

    Doch, ist es.Es ist ab Klasse 7 sogar ein Wahlpflichtfach (und damit Hauptfach). Das dritte Fach hat vermutlich mit der damals gültigen Studienverordnung zu tun: Zu meiner Zeit hat man zwei Fächer studiert, dann waren es kurz danach drei (eines davon ein sog. affines Fach mit nur eher wenig Scheinen) und ich glaube heute sind es wieder zwei.



    @Lehrerhoch2: Bist du der einzige Physiklehrer an deiner Schule?

    (...)
    Manche Klassenlehrer machen die Kopfnoten auch komplett selbst und "ersparen" den Fachlehrern die Liste - da sagt dann auch niemand was dagegen.


    Im Gegensatz zu Betrieben sind für Schulen, die neue Schüler aufnehmen, deren Kopfnoten doch uninteressant oder? Gibt es Fälle in denen Bewerber von einer Schule wg. schlechter Kopfnoten abgelehnt wurde? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Das habe ich so ehrlich gesagt noch nicht erlebt und finde das auch nicht gut. Es ist ja keine Seltenheit, dass sich das Verhalten/Mitarbeit in den Fächern unterschiedlich auswirken. Bei uns liegt dem Notenblatt zum Eintragen der Fachnoten automatisch auch ein Blatt für die Kopfnoten mit dabei.


    Das weiß ich nicht. Aber als aufnehmende Schule würde ich glaub ich schon auch darauf achten.

    Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.
    Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.


    NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
    Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))


    Oha, das wusste ich nicht!Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)

    Es wird halt so gemacht (und zwar auf allen Schulen gleich, auf denen ich bisher war). Das mit §90 ist wohl zum Schutz vor Klagen der Eltern, damit kann man das Ganze halt dann gut begründen. Da die Noten für einen Ausbildungsplatz schon relevant sind und wohl kaum einer einen Lehrling einstellt, der in den Kopfnoten Vierer hat, kann ich mir gut vorstellen, dass es da zu Problemen kommen kann (erlebt hab ich das aber noch nie).
    Naja, in der Realität läuft es so ab, dass ja jeder Lehrer der Klasse vorab seine Verhalten- und Mitarbeitsnote in eine Liste einträgt und der Klassenlehrer dann den Schnitt ausrechnet (meist Zweier, manchmal Dreier). In der Konferenz wird dann nur noch über Grenzfälle und eben Einser oder Vierer abgestimmt. Ich denke das wird aus Zeitgründen so gemacht, aber hinterfragt hab ich die Praxis bisher auch nicht.


    Ja, genau. Nur für die weiterführenden Schulen kann das Abschlusszeugnis noch eine größere Rolle spiele, wenn der Schüler nur auf der Warteliste gelandet ist. Die, die schon im Halbjahr 10 (sehr) gute Zeugnisnoten (ja, das ist in dem Fall ein Zeugnis) hatten, hatten bisher ihren Schulplatz schon früher sicher.

    Sich mit Kollegen auf eine gemeinsame Note einigen oder verrechnen ist das eine, aber ein Dreier in einer Kopfnote dürfte die meisten Eltern oder Ausbilder - die ja die Schüler kennen - auch nicht groß überraschen. Von daher halte ich den Informationswert für begrenzt. Und einen Vierer (in B.-W. die schlechteste Note bei den Kopfnoten) habe ich noch nie auf einem Zeugnis als Kopfnote gesehen.


    Welche Uni oder Firma fordert neben dem Abschlusszeugnis noch weitere alte Zeugnisse an, um die Kopfnoten zu sehen?

    Oh doch, auch Vierer gibt es durchaus. Allerdings darf eine Vier in Verhalten nur gegeben werden, wenn es mindestens eine §90-Aktion während des Schuljahres gab und/oder eine entsprechende Anzahl an Klassenbucheinträgen vorliegt. Grundsätzlich muss bei einer Eins oder einer Vier in der Notenkonferenz darüber abgestimmt werden.


    Naja, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht, spielen die vorangegangenen Zeugnisse (Klasse 8/9) eine große Rolle. Das Abschlusszeugnis interessiert da eher kaum noch (außer der Schüler hat sich massiv verschlechtert)

    Deine erste Stelle war dann eine KV-Stelle oder eine unbefristete?


    In dem Fall müsste es ja für mich auch möglich sein meine Verbeamtung abzugeben und dann aber trotzdem an der Schule zu bleiben wo ich bin. Mir würde nun ein paar mal gesagt, dass ich dann auch meine Schule verliere mit dem Beamtenstatus, aber wenn ich die Stelle auch als Angestellte bekommen hätte macht es doch keinen Ungerschied.


    Ja, den schwrbehindertenstatus hat sie, aber der Amtsarzt meinte, dass es trotzdem schwierig wird.

    Nein, ich wurde unbefristet eingestellt. Der einzige Unterschied war, dass ich beim Amtseid (Massenveranstaltung) den Mund halten musste ^^


    Ja, normalerweise müsstest du an der Schule bleiben können. Aber wie schon an der anderen Stelle gesagt: Es wäre mehr als dumm auf die Vorzüge zu verzichten. Rund 800 Euro im Monat mehr sind ein Wort (für die gleiche Arbeit!). Ich war jedenfalls froh, dass es bei mir nach einigen Jahren noch geklappt hat mit der Verbeamtung und ich bin mir relativ sicher, dass du es nach ein paar Jahren bei dem "Laden" bereuen würdest. Es gibt einfach keine Vorteile.


    OK, das ist schon mal "gut" (im Sinne von einer Hürde weniger). Dann soll sie kämpfen, da darf man sich nicht unterkriegen lassen. Inzwischen ist es in BaWü doch auch so, dass bestimmte niedergelassene Ärzte die amtsärztliche Untersuchung vornehmen dürfen. Hier sind alle nötigen Infos dazu (rechts in der Liste sind alle nötigen Links). Wenn man sich da einen Fachmann heraussucht (evtl. auch einfach mal mit dem Hausarzt darüber sprechen, wen er/sie da empfehlen würde), stehen die Chancen vermutlich besser.

    Ach so. Das läuft dann unabhängig von der Verbeamtung ab. Sie kann sich dann auch schulscharf oder über die Liste bewerben - ganz egal, ob daraus eine Beamten- oder Angestelltenstelle wird.


    Ich war zunächst auch "nur" im Angestelltenverhältnis und bin damals schulscharf an meine erste Stelle gekommen. Aber auch die Liste wäre möglich gewesen, aber das war mir zu unsicher (wo man dann landet oder ob man nur eine KV-Stelle abbekommt).
    Grundsätzlich gibt es bei der Stellenvergabe keinen Unterschied zu einer Verbeamtung oder nicht, da es sich bei der Verbeamtung ja nur um einen Status handelt.



    edit: Ich kenne mich mit der Thematik nicht so gut aus, aber hat sie evtl. ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis? Ich glaube damit könnte sie dann trotzdem verbeamtet werden - aber, wie gesagt, das ist eher Halbwissen.

    Ich bin den umgekehrten Weg gegangen und vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis gewechselt und bin froh, dass das geklappt hat. Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, es wäre dumm so viel Geld zu verschenken. (Dein Idealismus in allen Ehren)
    Eine Kollegin von mir ging einen ähnlichen Weg und hat sich zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis befreien lassen (warum, weiß ich nicht genau), aber sie hat es so etwas von bereut. Sie geht im September endlich in Rente und bekommt nur sehr wenig (sie war auch wegen den Kindern lange zu Hause).
    Zu deinen Fragen:
    1. Vermutlich schon, denn es ist nur ein Statuswechsel (war bei mir im umgekehrten Fall ja genauso)
    2. Ich habe mich damals ans RP gewendet, aber die SL sollte die ersten Anlaufstelle sein
    3. Lass es ;)
    4. Ja, man verdient deutlich weniger im Angestelltenverhältnis (bei mir sind es sogar ca. 800 EUR im Monat(!!!) netto (ich habe gerade einen alten Gehaltszettel von 2015 herausgeholt)- die KV habe ich dabei schon herausgerechnet). - und das für exakt die gleiche Arbeit. Das Weihnachtsgeld ist fast schon ein Witz dagegen, denn es waren in diesem Jahr 1957 EUR brutto, aber es blieben davon nur 992 EUR netto übrig. Tja, wenn man jetzt überlegt, dass ich einen ähnlichen Betrag nun monatlich mehr bekomme.....finde den Fehler. Und ich war E13, d.h. bei dir dürfte es eher weniger sein.
    5. Das kann dir heute keiner sagen, da daran ständig etwas verändert wird.
    6. Ich hatte immer genau so viele Vertretungsstunden (vorher wie nachher) und hab diese nie extra bezahlt bekommen
    7. Wahrscheinlich E11, wenn du bisher A11 warst.

    Ihr könnt die angegebenen Stundenzahlen auf die angegebenen Schuljahre verteilen, wie ihr es wollt. Also z.B. eben in Klasse 7 zwei Stunden und in Klasse 8 eine Stunde oder in Klasse 7 eine Stunde und in Klasse 8 zwei Stunden.
    Wir hatten letztes Jahr das "Problem", dass wir alles geplant hatten mit Gemeinschaftskunde und WBS ab Klasse 8 und dann kam zwei Wochen vor Schuljahresende die Anweisung, dass man damit in Klasse 7 beginnen muss. Also alles nochmal umgestellt.


    Die Abweichung von der Realität kommt vielleicht davon, dass es ja einen Bildungsplanwechsel gab und die höheren Klassen noch nach dem alten Bildungsplan unterrichtet werden.

    Mit "Herr vom Personalwesen" meinst du den Schulrat? Na, wenn er es schon angeboten hat, melde dich doch jetzt bei ihm - was hast du zu verlieren? Ich würde glaub ich trotzdem den neuen SL kontaktieren und die Situation schildern, eventuell kann er dich auch unterstützen. Unabhängig davon, kannst du, wenn machbar für dich, mal die Schulen im Kreis Offenburg, abklappern und die Fühler etwas ausstrecken (Gibt es evtl. Bedarf für deine Fächer dort?).


    Erst wenn alle Stricke reißen, würde ich die "Brecheisen-Methode", die oben beschrieben wurde, wählen.

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