Verstehe ich das richtig, dass man diese einbehaltenen 8% auch ohne eingelegten Widerspruch bis 2015 zurückbekommt?
Beiträge von Realschullehrerin
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Sorry, ich komme nicht ganz mit: Mit wem hast du es dir denn jetzt verscherzt? Mit der Seminarleitung? Dann stellt sich mir die Frage, wie schafft man das? Ich meine, ich hatte während meines gesamten Refs nie Kontakt zur Leitungsebene. Die Seminarleitung ist doch nie bei Unterrichtsbesuchen usw. dabei, wie kann sie sich also ein Urteil über dich bilden? Werden deine UBs schlecht bewertet oder wie kann das Seminar in dieser Phase Druck machen? Eine Verlängerung ("gelbe Karte") hast du ja nicht bekommen, oder?
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Insofern... solange schon Gesamtschulen nur als "bessere Hauptschulen" gelten, wo soll denn dann die Gemeinschaftsschule enden? Ich halte von der Idee gar nichts. Sinnvoll wäre wirklich eine Art Auffangbecken noch unter der Hauptschule, damit diese wieder ihren ursprünglichen Zweck erfüllen kann, und der Strom der dafür völlig ungeeigneten aufs Gymnasium wieder nachlässt.
Naja, das liegt zumindest in BaWü hauptsächlich auch daran, dass fast nur ehemalige Hauptschulen (oder Werkrealschulen, was im Prinzip das gleiche ist) zu Gemeinschaftsschulen wurden. Aus Überzeugung machen es ohnehin die wenigsten Schulen, es läuft eher nach dem Motto 'Entweder ihr werdet Gemeinschaftsschule und dürft alles ganz toll sanieren - oder die Schule wird geschlossen'. Sozusagen friss oder stirb...
Bei den wenigen Realschulen, von denen ich gehört habe, dass es überhaupt ernsthaft zur Debatte stand, haben sich die Kollegien mit Händen und Füßen dagegen gewehrt - mit Erfolg, denn dort ging es eben nie darum, dass die Schule andernfalls geschlossen wird. (nur eben um die zusätzlichen Gelder für eine Sanierung). Es ist also kein Wunder, dass sie (in BaWü) weiterhin als eine Art Hauptschule gelten. -
So wie es in Baden-Württemberg läuft, ist es die große Resterampe. Noch schlimmer als die frühere Haupt- und Werkrealschule. Das geht eher in Richtung Förderschule.
Womöglich kann das irgendwo auf dem tiefsten Land funktionieren, wo die anderen weiterführende Schulen kilometerweit entfernt sind. In größeren Städten/ Ballungsgebieten... Keine Chance. Ohne Bildungsempfehlung wechseln die Schüler auf die Realschule oder das Gymnasium.Kann ich von dem, was ich so von Kollegen höre, bestätigen. Natürlich sagt das keiner offen (z.B. in einer Zeitung), aber im persönlichen Gespräch hab ich schon so manche "Story" gehört. Und ich komme eher aus dem ländlichen Bereich (Kleinstadt + ländliche Umgebung).
Dazu gibt es auch für Realschulen jede Menge Druck seitens der Kommunen, da es ja für Gemeinschaftsschulen mehr Geld vom Land gibt. Wir müssen zusehen, dass gerade so das nötigste saniert werden kann, aber die Gemeinschaftsschulen bekommen eine Mensa und auch sonst noch eine super Ausstattung.
Tja und dann läuft es wie im Nachbarort: Vor ein paar Jahren wurde die dortige (Grund- und)Hauptschule zur Gemeinschaftsschule "umfunktioniert" und bereits dieses Schuljahr ist es der letzte Jahrgang, der dort seinen Abschluss macht. Nur die Grundschule bleibt bestehen. Das ganze Geld umsonst verpulvert. -
Vielleicht noch eine Rückfrage an die Baden-Württemberger hier: es ist schon so, dass für die Elternzeit i.d.R. keine neuen Lehrer unbefristet eingestellt werden, sondern wenn, dann nur als Elternzeitvertretung, oder?
Ja, zumindest an der Realschule habe ich es auch bisher so erlebt (dass es "nur" KV-Verträge für das eine Jahr gab)
Aber manchmal kommt es eben auch anders. Gerade bei mir an der Schule so ein Fall: Lehrerin A möchte ganz normal nach einem Jahr im Dezember zurückkommen und muss jetzt aber wahrscheinlich für Lehrerin B weichen, da diese auch nach wie vor zur Schule gehört, aber seit mindestens fünf Jahren in Elternzeit war und nun auch zurückkommen will. Da Lehrerin B länger in Elternzeit war, hat sie Vorrang und Lehrerin A wird evtl. versetzt oder auch nur abgeordnet. (Es steht noch nichts endgültig fest, aber der SL setzt sich schon auch für Lehrerin A ein.) -
Aber weiß man das nicht vorher, dass man nicht die Wahl hat?
Wenn ich das vorher wüsste und es mich mein ganzes Berufsleben ärgern würde, würde ich mich evtl. zu etwas anderem entscheiden.
Nein, das weiß man nicht immer zu Beginn des Studiums (bzw. darüber habe ich mir damals einfach auch keine Gedanken gemacht). Außerdem macht man den Beruf in der Regel ja nicht des Beamtentums wegen.
Ich war auch aus gesundheitlichen Gründen zunächst etwa sieben Jahre "nur" im Angestelltenverhältnis und kann sehr gut nachempfinden wie frustrierend es sein kann, bei gleicher Arbeit deutlich weniger zu verdienen (von der Rentengeschichte ganz zu schweigen). -
Damit ist gemeint, dass deine Ref-Note (= 2. Staatsexamen) nachher über deine Einstellung für eine Planstelle mitentscheidet (also nicht nur die Note des 1. Staatsexamens).
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum man nicht allen Bundesländern eine Ref-Stelle garantiert. In BaWü geht das doch auch (oder hat sich das inzwischen geändert?)
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Das sind so genannte Fachlehrer, die relativ mies bezahlt werden (ich glaube A9). Außerdem sind die Fächer sehr begrenzt (Kunst, Musik, Sport, Hauswirtschaft und Technik).
Aber klar, ein Kollege meinte kürzlich, dass er die miese Bezahlung gerne in Kauf nimmt, wenn er dann kein Klassenlehrer sein kann. Muss jeder selbst wissen...
Dennoch ist die Ausbildung mit dem üblichen Studium nicht gerade vergleichbar. -
Ja, mittlerweile kam auch die Anweisung von der SL GfS in Klasse 8 durchzuführen.
Weil ich es gerade lese: Bei den Fächern wie AES etc. wird die FüK wegfallen und -soweit ich weiß- eine schriftliche Prüfung stattfinden.Naja, statt der FÜK soll es doch in Klasse 9 eine Art Projektprüfung geben (unabhängig von G- oder M-Niveau). Das ist es ja, ich finde die NVO widersprüchlich zum neuen Bildungsplan - aber Hauptsache der neue BP konnte schnell eingeführt werden -.-
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Erfahrungswerte nicht, aber im Amerika-Forum kennen sich sich gut mit Visa-Fragen aus. Ich würde es dort versuchen. Ich hoffe der Link ist erlaubt...
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Hab der SL schon Bescheid gegeben, hab aber noch keine Antwort erhalten. Meine Hoffnung ist/war, dass sie an anderen Schulen eine Lösung haben.
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Ich habe es mir gerade noch einmal in Ruhe durchgelesen und bin noch verwirrter, denn alles ist noch auf den alte Bildungsplan ausgerichtet:
- Nach dem neuen BP gibt es das Fach NWA nicht mehr => vermutlich daher auch keine fachinterne Prüfung mehr
- Nach dem neuen BP soll es doch eine schriftliche Prüfung in den Wahlpflichtfächern geben (auch keine fachinterne Prüfung mehr)
- In Klasse 9 sollen die Schüler eine GfS halten UND diese neue Projektprüfung (als Ersatz für die FÜK) machen?Das ergibt doch alles so keinen Sinn...
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Danke, kein Wunder finde ich da nichts unter dem Stichwort Bildungsplan. Es wurde uns im vergangenen Schuljahr auf einer GLK kommuniziert, dass die GfS im neuen BP wegfielen.
Schade, dann muss ich mich wohl weiter damit herumschlagen -
Sonst hast du aber keine Probleme, oder?
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Tatsächlich starte sogar ich mal einen Thread
Meine Frage wendet sich an alle, die in der Sek I in Baden-Württemberg unterrichten: Wisst ihr wie es mit den GfS im neuen Bildungsplan aussieht? Irgendwie herrscht gerade viel Unklarheit auf allen Ebenen darüber und im Netz habe ich bisher auch noch keine Angaben dazu gefunden. Wie handhabt ihr das an eurer Schule?
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Darf ich mal fragen, wie es sich mit diesem Fach "Technik" verhält? Ist das kein grundständiges Zweitfach? Wundert mich, dass da noch Physik oder Informatik dazukommen musste.
Doch, ist es.Es ist ab Klasse 7 sogar ein Wahlpflichtfach (und damit Hauptfach). Das dritte Fach hat vermutlich mit der damals gültigen Studienverordnung zu tun: Zu meiner Zeit hat man zwei Fächer studiert, dann waren es kurz danach drei (eines davon ein sog. affines Fach mit nur eher wenig Scheinen) und ich glaube heute sind es wieder zwei.
@Lehrerhoch2: Bist du der einzige Physiklehrer an deiner Schule?
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(...)
Manche Klassenlehrer machen die Kopfnoten auch komplett selbst und "ersparen" den Fachlehrern die Liste - da sagt dann auch niemand was dagegen.Im Gegensatz zu Betrieben sind für Schulen, die neue Schüler aufnehmen, deren Kopfnoten doch uninteressant oder? Gibt es Fälle in denen Bewerber von einer Schule wg. schlechter Kopfnoten abgelehnt wurde? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Das habe ich so ehrlich gesagt noch nicht erlebt und finde das auch nicht gut. Es ist ja keine Seltenheit, dass sich das Verhalten/Mitarbeit in den Fächern unterschiedlich auswirken. Bei uns liegt dem Notenblatt zum Eintragen der Fachnoten automatisch auch ein Blatt für die Kopfnoten mit dabei.
Das weiß ich nicht. Aber als aufnehmende Schule würde ich glaub ich schon auch darauf achten.
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Ich sagte nicht, dass es keine Vierer gibt, nur, dass ich persönlich noch keine gesehen habe.
Wie kommst Du auf diese Regelungen? Mir scheinen sie falsch zu sein.NVO: "Die Note »unbefriedigend« soll erteilt werden, wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht."
Und weiter nichts! Und Kopfnoten werden grundsätzlich von Konferenzen beschlossen (auf Vorschlag des Klassenlehrers), nicht nur Einser und Vierer! (vgl. § 6 (5))Oha, das wusste ich nicht!Verstehe ich das richtig mit dem "noch" usw., dass dies daran liegt, dass sich die Schüler gar nicht mit ihrem Abschlusszeugnis bewerben? Bzw. dies gar nicht können, die da Fristen so früh sind, dass das Abschlusszeugnis noch gar nicht da ist? (Das ist ja auch so ein Thema für sich...)
Es wird halt so gemacht (und zwar auf allen Schulen gleich, auf denen ich bisher war). Das mit §90 ist wohl zum Schutz vor Klagen der Eltern, damit kann man das Ganze halt dann gut begründen. Da die Noten für einen Ausbildungsplatz schon relevant sind und wohl kaum einer einen Lehrling einstellt, der in den Kopfnoten Vierer hat, kann ich mir gut vorstellen, dass es da zu Problemen kommen kann (erlebt hab ich das aber noch nie).
Naja, in der Realität läuft es so ab, dass ja jeder Lehrer der Klasse vorab seine Verhalten- und Mitarbeitsnote in eine Liste einträgt und der Klassenlehrer dann den Schnitt ausrechnet (meist Zweier, manchmal Dreier). In der Konferenz wird dann nur noch über Grenzfälle und eben Einser oder Vierer abgestimmt. Ich denke das wird aus Zeitgründen so gemacht, aber hinterfragt hab ich die Praxis bisher auch nicht.Ja, genau. Nur für die weiterführenden Schulen kann das Abschlusszeugnis noch eine größere Rolle spiele, wenn der Schüler nur auf der Warteliste gelandet ist. Die, die schon im Halbjahr 10 (sehr) gute Zeugnisnoten (ja, das ist in dem Fall ein Zeugnis) hatten, hatten bisher ihren Schulplatz schon früher sicher.
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Sich mit Kollegen auf eine gemeinsame Note einigen oder verrechnen ist das eine, aber ein Dreier in einer Kopfnote dürfte die meisten Eltern oder Ausbilder - die ja die Schüler kennen - auch nicht groß überraschen. Von daher halte ich den Informationswert für begrenzt. Und einen Vierer (in B.-W. die schlechteste Note bei den Kopfnoten) habe ich noch nie auf einem Zeugnis als Kopfnote gesehen.
Welche Uni oder Firma fordert neben dem Abschlusszeugnis noch weitere alte Zeugnisse an, um die Kopfnoten zu sehen?
Oh doch, auch Vierer gibt es durchaus. Allerdings darf eine Vier in Verhalten nur gegeben werden, wenn es mindestens eine §90-Aktion während des Schuljahres gab und/oder eine entsprechende Anzahl an Klassenbucheinträgen vorliegt. Grundsätzlich muss bei einer Eins oder einer Vier in der Notenkonferenz darüber abgestimmt werden.
Naja, wenn es um einen Ausbildungsplatz geht, spielen die vorangegangenen Zeugnisse (Klasse 8/9) eine große Rolle. Das Abschlusszeugnis interessiert da eher kaum noch (außer der Schüler hat sich massiv verschlechtert)
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Deine erste Stelle war dann eine KV-Stelle oder eine unbefristete?
In dem Fall müsste es ja für mich auch möglich sein meine Verbeamtung abzugeben und dann aber trotzdem an der Schule zu bleiben wo ich bin. Mir würde nun ein paar mal gesagt, dass ich dann auch meine Schule verliere mit dem Beamtenstatus, aber wenn ich die Stelle auch als Angestellte bekommen hätte macht es doch keinen Ungerschied.
Ja, den schwrbehindertenstatus hat sie, aber der Amtsarzt meinte, dass es trotzdem schwierig wird.
Nein, ich wurde unbefristet eingestellt. Der einzige Unterschied war, dass ich beim Amtseid (Massenveranstaltung) den Mund halten musste
Ja, normalerweise müsstest du an der Schule bleiben können. Aber wie schon an der anderen Stelle gesagt: Es wäre mehr als dumm auf die Vorzüge zu verzichten. Rund 800 Euro im Monat mehr sind ein Wort (für die gleiche Arbeit!). Ich war jedenfalls froh, dass es bei mir nach einigen Jahren noch geklappt hat mit der Verbeamtung und ich bin mir relativ sicher, dass du es nach ein paar Jahren bei dem "Laden" bereuen würdest. Es gibt einfach keine Vorteile.
OK, das ist schon mal "gut" (im Sinne von einer Hürde weniger). Dann soll sie kämpfen, da darf man sich nicht unterkriegen lassen. Inzwischen ist es in BaWü doch auch so, dass bestimmte niedergelassene Ärzte die amtsärztliche Untersuchung vornehmen dürfen. Hier sind alle nötigen Infos dazu (rechts in der Liste sind alle nötigen Links). Wenn man sich da einen Fachmann heraussucht (evtl. auch einfach mal mit dem Hausarzt darüber sprechen, wen er/sie da empfehlen würde), stehen die Chancen vermutlich besser.
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