Nein, gibt es nicht. Zu häufige Fehltage habe ich auch noch nicht erlebt - möglich ist es aber natürlich schon. Bei einem entsprechenden Notenbild (1./2. Staatsexamen und ich glaube Schulleiterbewertung) kann die Probe-Phase auch auf ein Jahr verkürzt werden. Eventuell trifft das bei dir ja zu.
Wenn es irgendwie geht, würde _ich_ bis nach der Lebenszeitverbeamtung warten, damit du 100%ig auf der sicheren Seite bist. Aber auf der anderen Seite geht die Gesundheit natürlich vor. Es kommt halt einfach auch darauf an, wie schlecht es dir geht oder ob es "aushaltbar" (wenn ich es mal so nennen darf) für dich ist. Eine schwierige Entscheidung.
Einerseits ist die Verbeamtung nicht alles, auf der anderen Seite ist es echt frustrierend wegen so etwas möglicherweise Monat für Monat deutlich weniger Geld (im Vergleich zu deinen anderen Kollegen) für exakt die gleiche Arbeit zu verdienen. Ich weiß gut wie das ist...
Beiträge von Realschullehrerin
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Die Wehrdienstzeit wird dir nur bei der Altersgrenze für eine Verbeamtung angerechnet. Wenn du noch keine 42 Jahre alt bist (oder knapp davor), sollte der Wehrdienst keine Rolle spielen. = Infos dazu
Mit Einstufung meinst du vermutlich die Erfahrungsstufen. Hier wird dir nichts angerechnet, außer du hast einen vergleichbaren Beruf zuvor ausgeübt (was bei der Bundeswehr vermutlich nicht der Fall gewesen sein wird). Zum Beispiel war ich einige Jahre "nur" im Angestelltenverhältnis als Lehrerin in BaWü tätig und das wurde mir angerechnet.
Soweit ich weiß, steigt man immer noch mit A13 in der Sek I ein. Alle Infos dazu hier: Klick -
Ich bin aktuell in keiner Gewerkschaft. Gibt es auch Nachteile Mitglied bei einer Gewerkschaft zu sein? Hier wäre es die GEW glaube ich.
Hm, vielleicht sollte ich dort wirklich Mitglied werden. Vielen Dank für den tollen Denkanstoß!
Nachteil: Der Beitrag
. Nee, als Student ist man glaub ich sowieso kostenlos dabei und später kann man ja auch wieder kündigen, wenn man will. Es gibt auch noch andere Gewerkschaften (z.B. VBE und Philologenverband), aber ich glaube die Rechtsberatung bei der GEW hat einen ganz guten Ruf (musste sie allerdings auch noch nie in Anspruch nehmen).
Ich will noch kurz ergänzen:
- Wenn du das Ref in Teilzeit machst, dauert es natürlich länger (= späterer Antritt einer möglichen Planstelle und du wärst älter)
- Für Gymnasiallehramt mit Englisch und Deutsch wird es vermutlich nicht einfach schnell eine Planstelle zu finden (außer die Einstellungssituation würde sich in den kommenden Jahren um 180° drehen). Ich vermute mal, dass du durch deine Familie auch nicht sonderlich flexibel bist. Das wird es nicht leichter machen. -
Danach folgt ja das 1,5 jährigr Referendariat in dem man bei Beginn, Beamter auf Probe ist.
Das stimmt nicht. Du bist während des Refs Beamter auf Widerruf, das ist etwas anderes. Beamter auf Probe bist du erst mit Antritt deiner ersten Planstelle (sofern der Amtsarzt keine Einwände hat).
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Ich habe auch nur noch eine halbe Schilddrüse und es war kein Problem. Allerdings war meine Schilddrüsen-OP damals (beim Amtsarzt) schon einige Jahre her.
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Wo steht das? Ich hab nur die Mitteilung für die Angestellten gesehen:
https://lbv.landbw.de/-/inform…n-zur-tarifanpassung-2019
Oder verstehe ich das falsch? ...aber von Beamten steht da noch nichts...
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Nein, bei mir kam auch noch nichts an. Ich lese die Mitteilung bisher ohnehin eher als Absichtserklärung und nicht als beschlossene Sache:
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Das Hauptproblem dürfte sein eine Freigabe deiner Schulleitung zu erhalten. Hast du schon mit deiner SL darüber gesprochen?
Ich kann mir schon vorstellen, was so deine "verschiedenen Gründe" sind und das ist auch der Grund, warum an diese Schulart (in BW) kaum einer freiwillig hin will. Deshalb wird es mit der Freigabe Der SL vermutlich schwierig.
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In der Sek.I in BaWü wird und darf auch sehr viel fachfremd unterrichtet werden (ebenfalls mit Ausnahmen wie Reli), auch wenn der Wunsch nach Fachunterricht besteht. Wenn aber eben die Lehrkräfte in bestimmten Fachbereichen knapp sind, kommt es darauf an, ob andere Lehrkräfte bereit sind fachfremd einzuspringen. Bei uns an der Schule gibt man das bei der Deputatsplanung direkt mit an, welche Fächer (+ ggf.in welchen Klassenstufen) man auch fachfremd unterrichten würde. Bei Bedarf und vermutlicher Eignung könnte mein SL mich dann auch tatsächlich für ein von mir genanntes Fach einsetzen. Hauptfächer werden dabei aber wenn irgend möglich nicht fachfremd unterrichtet. Ob es eine Sperre gibt für Abschlussklassen müsste ich nochmal nachlesen, da bin ich spontan nicht sicher.Also Bei Hauptfächern in Abschlussklassen habe ich das auch noch nie erlebt. Auch Fremdsprachen werden eigentlich nie fachfremd unterrichtet. Ansonsten kann ich sagen, dass ich auch schon sei Jahren Geschichte fachfremd unterrichte (auch in Abschlussklassen => hier gibt es ja aber auch keine Prüfung). Ich kenne viele Kollegen, die irgendwann mal angefangen haben ein Fach fachfremd zu unterrichten und sich im Laufe der Jahre Hintergrundwissen angeeignet haben. Dass das nicht ein Studium ersetzen kann, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Anderseits gab es in BaWü auch einige Jahren eine Prüfungsordnung an den PHs, bei der drei Fächer studiert wurden. Das dritte Fach galt als sog. "affines Fach". Nach Aussage der Referendare, hatten sie in diesem affinen Fach allerdings kaum Veranstaltungen belegt und mussten das Fach dann mehr oder weniger fachfremd im Referendariat belegen (und prüfen lassen!). Was ich damit sagen will: fachfremdes Unterrichten ist in der Sek. 1 (zumindest an Realschulen) ziemlich normal.
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"Achtung: Auf der Autobahn kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen." - "Einer? Hunderte!"
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Wann entschieden wird, ist wahrscheinlich auch unterschiedlich. Ich habe auch einen Versetzungsantrag gestellt und weiß, dass Ende März darüber entschieden wird. Das ist allerdings ein Antrag auf Versetzung im gleichen Schulamtsbezirk.
Dass Referendare hier Vorrang haben, glaube ich eher nicht, da diese meist erst später ihre Zusage erhalten. -
Um mal einen Spruch zu nennen, den ich mir immer wieder anhören muss (der dann aber zum Glück nicht ernst gemeint ist):
Der Lehrer kommt auf die Welt, hat Ferien und stirbt.
Aber zurück zum Thema: Ich bin auch jedes Jahr froh an den beweglichen Ferientagen Fastnacht/Fasching. Die kommen einfach genau zur richtigen Zeit: nach dem zweiten Durchgang an Klassenarbeiten, den Zeugniskonferenzen und dem Elternsprechtag. Das sind dann auch mal wieder ein paar wirklich freie Tage.
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Hm, ich hasse es auch, mir jedes mal überlegen zu müssen, ob ich einen "Kolumpuss" gelten lassen kann oder nicht. Deshalb habe ich für mich folgende Faustregel gefunden: Ich lasse es gelten, so lange bis zu zwei Buchstaben falsch sind. Ab drei falschen Buchstaben ist es falsch. (dazu zählen auch ie, ck, tz usw.). Ausnahme: es wird durch die falschen Buchstaben der Sinn des Wortes verändert.
Darüber, ob das nun eine gute Methode ist oder nicht, lässt sich vermutlich streiten, aber die Schüler verstehen die "Regel" und ich kann so schneller durchkorrigieren. -
Wird denn NwT als Fach an der Uni angeboten?
Nur ein Gedanke dazu: Wie sähe denn die Lehrbefähigung aus, wenn es das Fach irgendwann nicht mehr gibt? Gerade solche halbgaren Fächerverbünde haben ja meist keine lange Laufzeit...und da man am Gymnasium ja nicht so einfach fachfremd unterrichten darf... -
Mach dich auf jeden Fall auf Diskussionen gefasst, wenn du den Schülern erst ankündigst, dass neu geschrieben wird und dann doch nicht geschrieben wird. Da haben sich evtl. auch andere Hoffnungen gemacht.Naja, wenn sie ihre Ergebnisse noch nicht kennen, besteht da wohl weniger Gefahr.
Ansonsten, finde ich, ist es doch auch okay, mal zu sagen, dass man sich noch einmal Gedanken darüber gemacht hat und nun entschieden hat, die Ehrlichen nicht auch bestrafen zu wollen. So lange das nicht ständig vorkommt, sollte das kein Problem sein. -
@MrsPace Deswegen mehrtägiger Unterrichtsausschluss? Damit würdest du an meiner Schule niemals durchkommen.
Ich würde auch die Sechs geben und dazu noch eine ausgedruckte Kopie des Originaltextes samt Quellenangabe zur Sicherheit anheften. Selbstverständlich dann auch die entsprechenden Klassenarbeiten noch kopieren, falls eine der Klassenarbeiten "verloren geht", bevor sie die Eltern zu Gesicht bekommen.
Alle nochmal schreiben zu lassen, hätte ich auch Bauschmerzen, denn es bestraft ein Stück weit die Vernünftigen und dich (doppelte Arbeit).
Das einzig Schöne daran ist: Das wird dir nicht noch einmal passieren. -
Du scheinst ja auch aus BaWü zu kommen, deshalb gilt:
Wenn es nicht unbedingt das Gymnasium sein muss, gibt es für die Sek 1 auch ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule. Die Chancen für eine feste Stelle sollten dort besser sein, das Studium vermutlich kürzer und du könntest auch das Fach Technik unterrichten (dürfte mit deinem verhassten Maschinenbau nicht sehr viel zu tun haben). -
Wenn deine Schule bei schroedel aktuell mitmacht, kannst du dort sicher auch leicht etwas Brauchbares finden:
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Jepp, da die Verjährung 3 Jahre dauert. Bei einem vollen Deputat entspricht das, je nach Steuerklasse, 7.000€ - 10.000€.Bei mir wird es wohl deutlich weniger sein, da es sich nur um ein paar Monate gehandelt hat, bis das Ganze aufgehoben wurde.
Ich glaube das sowieso erst, wenn das Geld auf dem Konto ist. Nicht, dass sie sich wieder einen "tollen" Kniff überlegt haben, um da drum herum zu kommen. Würde mich nicht überraschen (siehe Urteil zur Bezahlung von Klassenfahrten)
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Verstehe ich das richtig, dass man diese einbehaltenen 8% auch ohne eingelegten Widerspruch bis 2015 zurückbekommt?
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