Ich habe auch nur noch eine halbe Schilddrüse und es war kein Problem. Allerdings war meine Schilddrüsen-OP damals (beim Amtsarzt) schon einige Jahre her.
Beiträge von Realschullehrerin
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Wo steht das? Ich hab nur die Mitteilung für die Angestellten gesehen:
https://lbv.landbw.de/-/inform…n-zur-tarifanpassung-2019
Oder verstehe ich das falsch? ...aber von Beamten steht da noch nichts...
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Nein, bei mir kam auch noch nichts an. Ich lese die Mitteilung bisher ohnehin eher als Absichtserklärung und nicht als beschlossene Sache:
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Das Hauptproblem dürfte sein eine Freigabe deiner Schulleitung zu erhalten. Hast du schon mit deiner SL darüber gesprochen?
Ich kann mir schon vorstellen, was so deine "verschiedenen Gründe" sind und das ist auch der Grund, warum an diese Schulart (in BW) kaum einer freiwillig hin will. Deshalb wird es mit der Freigabe Der SL vermutlich schwierig.
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In der Sek.I in BaWü wird und darf auch sehr viel fachfremd unterrichtet werden (ebenfalls mit Ausnahmen wie Reli), auch wenn der Wunsch nach Fachunterricht besteht. Wenn aber eben die Lehrkräfte in bestimmten Fachbereichen knapp sind, kommt es darauf an, ob andere Lehrkräfte bereit sind fachfremd einzuspringen. Bei uns an der Schule gibt man das bei der Deputatsplanung direkt mit an, welche Fächer (+ ggf.in welchen Klassenstufen) man auch fachfremd unterrichten würde. Bei Bedarf und vermutlicher Eignung könnte mein SL mich dann auch tatsächlich für ein von mir genanntes Fach einsetzen. Hauptfächer werden dabei aber wenn irgend möglich nicht fachfremd unterrichtet. Ob es eine Sperre gibt für Abschlussklassen müsste ich nochmal nachlesen, da bin ich spontan nicht sicher.Also Bei Hauptfächern in Abschlussklassen habe ich das auch noch nie erlebt. Auch Fremdsprachen werden eigentlich nie fachfremd unterrichtet. Ansonsten kann ich sagen, dass ich auch schon sei Jahren Geschichte fachfremd unterrichte (auch in Abschlussklassen => hier gibt es ja aber auch keine Prüfung). Ich kenne viele Kollegen, die irgendwann mal angefangen haben ein Fach fachfremd zu unterrichten und sich im Laufe der Jahre Hintergrundwissen angeeignet haben. Dass das nicht ein Studium ersetzen kann, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Anderseits gab es in BaWü auch einige Jahren eine Prüfungsordnung an den PHs, bei der drei Fächer studiert wurden. Das dritte Fach galt als sog. "affines Fach". Nach Aussage der Referendare, hatten sie in diesem affinen Fach allerdings kaum Veranstaltungen belegt und mussten das Fach dann mehr oder weniger fachfremd im Referendariat belegen (und prüfen lassen!). Was ich damit sagen will: fachfremdes Unterrichten ist in der Sek. 1 (zumindest an Realschulen) ziemlich normal.
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"Achtung: Auf der Autobahn kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen." - "Einer? Hunderte!"
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Wann entschieden wird, ist wahrscheinlich auch unterschiedlich. Ich habe auch einen Versetzungsantrag gestellt und weiß, dass Ende März darüber entschieden wird. Das ist allerdings ein Antrag auf Versetzung im gleichen Schulamtsbezirk.
Dass Referendare hier Vorrang haben, glaube ich eher nicht, da diese meist erst später ihre Zusage erhalten. -
Um mal einen Spruch zu nennen, den ich mir immer wieder anhören muss (der dann aber zum Glück nicht ernst gemeint ist):
Der Lehrer kommt auf die Welt, hat Ferien und stirbt.
Aber zurück zum Thema: Ich bin auch jedes Jahr froh an den beweglichen Ferientagen Fastnacht/Fasching. Die kommen einfach genau zur richtigen Zeit: nach dem zweiten Durchgang an Klassenarbeiten, den Zeugniskonferenzen und dem Elternsprechtag. Das sind dann auch mal wieder ein paar wirklich freie Tage.
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Hm, ich hasse es auch, mir jedes mal überlegen zu müssen, ob ich einen "Kolumpuss" gelten lassen kann oder nicht. Deshalb habe ich für mich folgende Faustregel gefunden: Ich lasse es gelten, so lange bis zu zwei Buchstaben falsch sind. Ab drei falschen Buchstaben ist es falsch. (dazu zählen auch ie, ck, tz usw.). Ausnahme: es wird durch die falschen Buchstaben der Sinn des Wortes verändert.
Darüber, ob das nun eine gute Methode ist oder nicht, lässt sich vermutlich streiten, aber die Schüler verstehen die "Regel" und ich kann so schneller durchkorrigieren. -
Wird denn NwT als Fach an der Uni angeboten?
Nur ein Gedanke dazu: Wie sähe denn die Lehrbefähigung aus, wenn es das Fach irgendwann nicht mehr gibt? Gerade solche halbgaren Fächerverbünde haben ja meist keine lange Laufzeit...und da man am Gymnasium ja nicht so einfach fachfremd unterrichten darf... -
Mach dich auf jeden Fall auf Diskussionen gefasst, wenn du den Schülern erst ankündigst, dass neu geschrieben wird und dann doch nicht geschrieben wird. Da haben sich evtl. auch andere Hoffnungen gemacht.Naja, wenn sie ihre Ergebnisse noch nicht kennen, besteht da wohl weniger Gefahr.
Ansonsten, finde ich, ist es doch auch okay, mal zu sagen, dass man sich noch einmal Gedanken darüber gemacht hat und nun entschieden hat, die Ehrlichen nicht auch bestrafen zu wollen. So lange das nicht ständig vorkommt, sollte das kein Problem sein. -
@MrsPace Deswegen mehrtägiger Unterrichtsausschluss? Damit würdest du an meiner Schule niemals durchkommen.
Ich würde auch die Sechs geben und dazu noch eine ausgedruckte Kopie des Originaltextes samt Quellenangabe zur Sicherheit anheften. Selbstverständlich dann auch die entsprechenden Klassenarbeiten noch kopieren, falls eine der Klassenarbeiten "verloren geht", bevor sie die Eltern zu Gesicht bekommen.
Alle nochmal schreiben zu lassen, hätte ich auch Bauschmerzen, denn es bestraft ein Stück weit die Vernünftigen und dich (doppelte Arbeit).
Das einzig Schöne daran ist: Das wird dir nicht noch einmal passieren. -
Du scheinst ja auch aus BaWü zu kommen, deshalb gilt:
Wenn es nicht unbedingt das Gymnasium sein muss, gibt es für die Sek 1 auch ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule. Die Chancen für eine feste Stelle sollten dort besser sein, das Studium vermutlich kürzer und du könntest auch das Fach Technik unterrichten (dürfte mit deinem verhassten Maschinenbau nicht sehr viel zu tun haben). -
Wenn deine Schule bei schroedel aktuell mitmacht, kannst du dort sicher auch leicht etwas Brauchbares finden:
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Jepp, da die Verjährung 3 Jahre dauert. Bei einem vollen Deputat entspricht das, je nach Steuerklasse, 7.000€ - 10.000€.Bei mir wird es wohl deutlich weniger sein, da es sich nur um ein paar Monate gehandelt hat, bis das Ganze aufgehoben wurde.
Ich glaube das sowieso erst, wenn das Geld auf dem Konto ist. Nicht, dass sie sich wieder einen "tollen" Kniff überlegt haben, um da drum herum zu kommen. Würde mich nicht überraschen (siehe Urteil zur Bezahlung von Klassenfahrten)
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Verstehe ich das richtig, dass man diese einbehaltenen 8% auch ohne eingelegten Widerspruch bis 2015 zurückbekommt?
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Sorry, ich komme nicht ganz mit: Mit wem hast du es dir denn jetzt verscherzt? Mit der Seminarleitung? Dann stellt sich mir die Frage, wie schafft man das? Ich meine, ich hatte während meines gesamten Refs nie Kontakt zur Leitungsebene. Die Seminarleitung ist doch nie bei Unterrichtsbesuchen usw. dabei, wie kann sie sich also ein Urteil über dich bilden? Werden deine UBs schlecht bewertet oder wie kann das Seminar in dieser Phase Druck machen? Eine Verlängerung ("gelbe Karte") hast du ja nicht bekommen, oder?
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Insofern... solange schon Gesamtschulen nur als "bessere Hauptschulen" gelten, wo soll denn dann die Gemeinschaftsschule enden? Ich halte von der Idee gar nichts. Sinnvoll wäre wirklich eine Art Auffangbecken noch unter der Hauptschule, damit diese wieder ihren ursprünglichen Zweck erfüllen kann, und der Strom der dafür völlig ungeeigneten aufs Gymnasium wieder nachlässt.
Naja, das liegt zumindest in BaWü hauptsächlich auch daran, dass fast nur ehemalige Hauptschulen (oder Werkrealschulen, was im Prinzip das gleiche ist) zu Gemeinschaftsschulen wurden. Aus Überzeugung machen es ohnehin die wenigsten Schulen, es läuft eher nach dem Motto 'Entweder ihr werdet Gemeinschaftsschule und dürft alles ganz toll sanieren - oder die Schule wird geschlossen'. Sozusagen friss oder stirb...
Bei den wenigen Realschulen, von denen ich gehört habe, dass es überhaupt ernsthaft zur Debatte stand, haben sich die Kollegien mit Händen und Füßen dagegen gewehrt - mit Erfolg, denn dort ging es eben nie darum, dass die Schule andernfalls geschlossen wird. (nur eben um die zusätzlichen Gelder für eine Sanierung). Es ist also kein Wunder, dass sie (in BaWü) weiterhin als eine Art Hauptschule gelten. -
So wie es in Baden-Württemberg läuft, ist es die große Resterampe. Noch schlimmer als die frühere Haupt- und Werkrealschule. Das geht eher in Richtung Förderschule.
Womöglich kann das irgendwo auf dem tiefsten Land funktionieren, wo die anderen weiterführende Schulen kilometerweit entfernt sind. In größeren Städten/ Ballungsgebieten... Keine Chance. Ohne Bildungsempfehlung wechseln die Schüler auf die Realschule oder das Gymnasium.Kann ich von dem, was ich so von Kollegen höre, bestätigen. Natürlich sagt das keiner offen (z.B. in einer Zeitung), aber im persönlichen Gespräch hab ich schon so manche "Story" gehört. Und ich komme eher aus dem ländlichen Bereich (Kleinstadt + ländliche Umgebung).
Dazu gibt es auch für Realschulen jede Menge Druck seitens der Kommunen, da es ja für Gemeinschaftsschulen mehr Geld vom Land gibt. Wir müssen zusehen, dass gerade so das nötigste saniert werden kann, aber die Gemeinschaftsschulen bekommen eine Mensa und auch sonst noch eine super Ausstattung.
Tja und dann läuft es wie im Nachbarort: Vor ein paar Jahren wurde die dortige (Grund- und)Hauptschule zur Gemeinschaftsschule "umfunktioniert" und bereits dieses Schuljahr ist es der letzte Jahrgang, der dort seinen Abschluss macht. Nur die Grundschule bleibt bestehen. Das ganze Geld umsonst verpulvert. -
Vielleicht noch eine Rückfrage an die Baden-Württemberger hier: es ist schon so, dass für die Elternzeit i.d.R. keine neuen Lehrer unbefristet eingestellt werden, sondern wenn, dann nur als Elternzeitvertretung, oder?
Ja, zumindest an der Realschule habe ich es auch bisher so erlebt (dass es "nur" KV-Verträge für das eine Jahr gab)
Aber manchmal kommt es eben auch anders. Gerade bei mir an der Schule so ein Fall: Lehrerin A möchte ganz normal nach einem Jahr im Dezember zurückkommen und muss jetzt aber wahrscheinlich für Lehrerin B weichen, da diese auch nach wie vor zur Schule gehört, aber seit mindestens fünf Jahren in Elternzeit war und nun auch zurückkommen will. Da Lehrerin B länger in Elternzeit war, hat sie Vorrang und Lehrerin A wird evtl. versetzt oder auch nur abgeordnet. (Es steht noch nichts endgültig fest, aber der SL setzt sich schon auch für Lehrerin A ein.)
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