Beiträge von Frechdachs

    CDL: Danke für dein Beispiel! Meine Erfahrungen mit geistig Behinderten sind in der Tat begrenzt, aber ich freue mich natürlich über jeden Einzelnen, der es auf dem freien Arbeitsmarkt schafft, eine Stelle zu ergattern. Im Lehrplan für die Förderschule GE gibt es in meinem Bundesland sogar extra einen eigenen Kompetenzbereich, der der Vorbereitung auf die spätere Arbeitswelt dient. Ich bin ja jemand, der auch immer den sozialen Aspekt und nicht nur den wirtschaftlichen von Arbeit hervorhebt, daher finde ich es wichtig (genauso wie du, nehme ich an :) ), dass es Behindertenwerkstättten und Arbeiten in geschützten Bereichen gibt.

    Eine ehemalige Schülerin von mir bekam in der Volksschule den sonderpädagogischen Förderstatus. Wir konnten ihn später aufheben und mittlerweile hat sie Matura.

    Die Volksschule kann bei Bedarf den Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) beantragen. Wir leider nicht mehr, wir können ihn aber wieder aufheben lassen, wenn sich ein Kind noch entwickelt. Wie bereits geschrieben, gilt für diese Kinder der Lehrplan der Sonderschule bzw ein eigener Förderplan. Dafür haben wir Integrationslehrer (Sonderschullehrer).

    Für schwache Schüler, die keinen SPF haben, bieten wir Förderkurse und kostenlose Nachhilfe an. In den meisten Stunden haben wir noch im Rahmen des Teamteachings Ressourcen bzw sie werden dem Leistungsniveau Mittelschule zugeordnet und müssen den gymnasialen Anspruch nicht erfüllen.

    Die Lehrpläne haben bei uns Gesetzescharakter und müssen daher eingehalten werden. Die Überlegung danach, welche Inhalte relevant sind oder nicht, muss ich nicht treffen. Ich kann aber Schwerpunkte setzen. Ich habe auch nicht die Möglichkeit, wie in Deutschland soundsoviel Prozent davon abzuweichen.

    Wenn einem Schüler wirklich die Inhalte aus den ersten 3 Volksschuljahren fehlen sollten, dann liegt der Fehler nicht bei uns, sondern an der Volksschule. Diese Lehrperson ist dann zu entlassen. Aber so eine heftige Situation hatte ich noch nicht. Wir würden wahrscheinlich einen Förderplan erstellen, der aber auch das Wiederholen von Schuljahren beinhalten würde (vermute ich mal, je nach Kind - müsste man sich anschauen). Sollte das Kind ohne Schulabschluss abgehen müssen, gibt es noch weitere Bildungsmaßnahmen.

    Ich denke nicht, dass meine Liste zu lang ist. Sie entspricht auch dem Lehrplan der Volksschulen. Zudem bin ich mit den abgebenden Kollegen der Volksschulen immer im Gespräch. Wir haben ca 5 bis 6 Wochen, um den Stoff der Volksschulen zu wiederholen und zu üben. Die Volksschule hat dafür 4 Jahre Zeit. Das muss reichen. Dann kommt neuer Stoff dazu. Wir haben ebenfalls unseren Lehrplan und müssen auf Ausbildungen bzw weiterführende Schulen vorbereiten.

    Von den 5. Klässlern erwarte ich bei Schuleintritt bei uns (habe 3 Leistungsniveaus in der Klasse):


    Förderschüler: nichts - erhalten einen individuellen Förderplan


    Mittelschüler (Hauptschüler):

    - Beherrschung des kleinen 1x1

    - Addition und Subtraktion mündlich und schriftlich

    - Multiplikation mündlich und schriftlich (2. Faktor reichen 2 Stellen)

    - Division mündlich

    - Messen von Längen (ohne Dezimalzahl)

    - Dass sie sich mit Geodreieck oder Zirkel nicht selbst abstechen, also damit schon einmal gearbeitet haben (und, wenn es auch "nur" künstlerisch war)

    - Beherrschung der grundlegenden Schülerausstattung (Zeichnen mit gespitztem Bleistift,...)

    - Heftführung

    ...


    Gymnasiales Leistungsniveau:

    Im Prinzip ähnlich wie Mittelschüler, aber vertieftere und selbständigere Herangehensweise an Arbeitsaufträge und Problemstellungen

    Ich kann deine Argumente nachvollziehen und werde auf jeden Fall tiefer darüber nachdenken.


    Spontan denke ich, dass Erklärungen und Übungsphasen gerade im Matheunterricht in Präsenz einen großen Stellenwert behalten. Bei uns ist momentan die Präsenzpflicht wegen Corona aufgehoben. Viele Schüler probierten aus, von zu Hause zu lernen. Aber es findet ja kein Onlineunterricht mehr statt. Sie bekommen sozusagen nur meine Tafelbilder. Spätestens nach einer Woche waren fast alle wieder da.

    Auch in Deutschland besteht keine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises. Die Polizei wird im Fall einer Kontrolle um Angaben zur eigenen Person bitten und diese auf Plausbilität prüfen. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, sind die Angaben nicht glaubhaft oder werden erst gar keine gemacht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden. Das wird in Österreich vermutlich nicht viel anders sein, oder?

    Ich denke, im Extremfall natürlich schon. Aber hier reicht die Nennung von Namen, Geb.datum und Meldeadresse. Im Idealfall hast du noch einen Zeugen, der das bestätigt. Das war in Deutschland schon strenger.

    Gestern wurde bei uns in Österreich die Impfpflicht beschlossen. Aber in einer sehr seltsamen Weise. Bestraft wird man nur, wenn man kontrolliert und dabei als Ungeimpfter erwischt wird. In Österreich gibrt es aber keine Ausweispflicht wie in Deutschland. Wie soll das umgesetzt werden? Mal wieder so eine seltsame Regelung auf österreichische Art. Wir machen ein Gesetz, sorgen aber dafür, dass sich keiner daran halten muss.

    Bei uns in der Schule rennt gerade Omikron durch.

    Wir haben unser Lehrerzimmer soweit aufgelöst, dass kleine Gruppen ihr Lehrerzimmer in freien Räumen verteilt haben. Ich wünschte, wir dürften es auch nach Corona beibehalten. Es ist ruhiger und angenehmer. Meine Gruppe hat es sich sehr gemütlich eingerichtet.

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