Entschuldige bitte, aber das "wir" wird von "euch" immer nur genau dann als "allgemeingültig" oder irgendwie anstössig interpretiert, wenn jemand aus Österreich und der Schweiz schreibt. Es ist völlig klar, dass sowohl Frechdachs als auch ich uns jeweils an die Vorschriften halten, die für *uns* gelten wobei das auch in Österreich von einem Bundesland zu anderen unterschiedlich sein wird und bei uns ist es von einem Kanton zum anderen unterschiedlich. Ich habe mich diesbezüglich und bis hierhin eigentlich jeweils sehr klar ausgedrückt. Die Notenverordnung Baselland verlangt von mir, dass ich "in der Regel" Prüfungen innert 2 Wochen korrigiert retourniere (ja, ich gebrauche jetzt absichtlich ein paar schöne Helvetismen weil es mir allmählich zu kleinlich wird) und wenn das nicht möglich ist, den Schüler*innen den Grund für die Verzögerung nenne. Zudem gilt bei uns im Kanton auch, dass eine weitere Leistungserhebung erst durchgeführt werden darf, wenn eine zuvor offene Prüfungsleistung bekanntgegeben worden ist. Was - wie du schreibst - in Baden-Württemberg genau gleich ist und das setzt natürlich voraus, dass die Prüfungen zur Einsicht auch zurückgegeben worden sind. Um nichts anderes geht es eigentlich seit x Seiten.
Ich akzeptiere im Gegenzug von meinen Schüler*innen auch Reklamationen zu einer zurückgegebenen Prüfung auch nur bis zur darauffolgenden Stunde, ansonsten gehe ich davon aus, dass die Note zur Kenntnis genommen wurde und es nichts zu beanstanden gibt. Es gibt immer wieder ein paar ganz Gewiefte, die meinen, sie könnten am Schuljahresende noch einzelne Lehrpersonen abgrasen, ob man bei dieser oder jener Prüfung nicht vielleicht doch noch einen halben Punkt finden würde, es wäre sonst arg knapp mit der Zeugnisnote. Überhaupt verlangen wir von unseren Schüler*innen, dass sie sich an Regeln halten, z. B. auch, dass sie Entschuldigungen und Arztzeugnisse innerhalb der gesetzten Fristen beibringen. Wer bei "euch" unentschuldigt an einer Prüfung fehlt, kassiert eine 6, meine ich. Zumindest habe ich das schon oft hier gelesen. Das darf ich ja leider nicht, ich würde aber sehr gerne. Also habe ich mich als Lehrperson mal so ganz grundsätzlich auch an die geltenden Vorschriften zu halten.
Wie ich bereits mehrfach schrieb stimme ich dir da grundsätzlich ja zu. Wenn du alleinstehend bist (was bei dir meines Wissens tatsächlich der Fall ist), mag es durchaus die Situation geben, dass es eben nicht geht. Ich halte das aber für ziemliche Ausnahmefälle und die Schulleitung hat - zumindest bei uns (und zwar wirklich landesweit) - das Recht abzuklären, was eben möglich ist und was nicht. Ich verstehe sehr gut, dass du exakt diese unangenehme Situation selbst schon erlebt hast, aber für den allgemeinen Fall solltest du etwas aufpassen nicht zu viel zu projizieren. Die längerfristig und spontan erkrankten Kolleginnen und Kollegen, die bei uns an der Schule in den letzten Jahren ausgefallen sind, hatten sowas wie Herzinfarkte, Hirntumore und schwere Frakturen. Da gab es immer Familienangehörige, die man hätte kontaktieren können um allenfalls einen Transfer von irgendwas zu Hause Liegengebliebenen an die Schule zu organisieren. Selbstredend nach einer gewissen Karenzzeit. Tatsächlich sind bei uns an der Schule längerfristige Ausfälle aber viel häufiger auf geplante Eingriffe zurückzuführen und die betroffene Lehrperson organisiert die Übergabe an die Stellvertretung vorgängig selbst.