Beiträge von Cat1970

    Wenn ich solche Versprechungen höre... Wo soll das Personal herkommen? Es bewirbt sich ja kaum wer auf Stellen an Brennpunktschulen. Meine Schule ist unterbesetzt mit zu vollen Klassen. Wir sind übrigens Talentschule. Hahaha. Geld gab es noch keins. Der Schulträger, also die Stadt hat kein Geld. Deshalb wird der Talentschulversuch nicht vom Schulträger finanziell unterstützt. Die Unterstützung seitens der Bezirksregierung beschränkte sich bisher auf „wissenschaftliche Begleitung“ des Schulversuchs, sprich Geschwafel.


    Mit 38 Lehrerstunden betreuen wir etwa 50 Schüler/innen in der Inklusion, die auf 16 Klassen verteilt sind. Das wird sich im nächsten Schuljahr nicht verbessern. Theoretisch stünden uns 5 Lehrkräfte in Vollzeit für die Förderschüler/innen zu.

    Die 165-er Inzidenz-Regel für Kreise ist total absurd: Meine Heimatstadt hat schon seit Wochen eine Inzidenz um die 180 und seit letzter Woche bis heute etwa 260. In der Zeitung stehen immer neue Kitas (heute 5) und Schulen mit Coronafällen. Hier wird aber so verfahren, als hätten wir eine niedrigere Inzidenz, denn die des Kreises zählt. Und die ist unter 165. Meine Heimatstadt ist mit Abstand die größte Stadt innerhalb des Kreises. Aber egal, Menschenverstand zählt nicht. Kitas und Schulen bleiben offen.

    Die Frage ist halt, wann wäre man wohl dran und hätte die Möglichkeit Biontech zu erhalten?
    Da sehe ich erstmal nur den Hausarzt als Option, in NRW kann man sich nämlich nicht einfach als "Lehrer" beim Impfzentrum registrieren.

    Das scheint in NRW unterschiedlich geregelt zu sein! Ich konnte mich einfach beim Impfzentrum in der Stadt, wo meine Schule ist, registrieren. Jeder kann sich da registrieren. Nur muss man im Impfzentrum dann seine Berechtigung nachweisen, entweder nur durch seinen Ausweis (Alter) bzw. ein Schreiben des Arbeitgebers, d.h. des Schulleiters, das die Berechtigung bescheinigt.


    Am Abstand der Impftermine konnte ich mir den Impfstoff im Grunde ausrechnen.

    @Botzbold: Vielen Dank für deine Antwort! Dann warte ich mal den 30.04. ab.


    Ja, die Genesung hat Vorrang. Aber trotzdem wäre es schön (gewesen), wenn mein Neffe die Fachhochschulreife (d.h. den schulischen Teil davon) mitnehmen könnte. Das Schuljahr dauert jetzt nur noch etwa 2 Monate und bisher hat er alles regulär gemacht. Mal sehen, er wird ja noch in der Schule beraten werden.

    Hallo,


    ich frage mal für meinen Neffen, der seit ein paar Tagen längerfristig erkrankt ist. Er ist in der Q1 am Gymnasium in NRW. Gilt in diesem Schuljahr 2020/21 diese Regelung:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000186

    Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 21.4.2021 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) § 46 (Fn 5) Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen 4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase.

    Oder ist diese oben angegebene Regelung nicht mehr gütig? Denn ich habe auch das gefunden:

    https://bass.schul-welt.de/9607.htm

    7. Abschnitt

    Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020


    Die nachfolgenden §§ 44 bis 50 gelten nur im Schuljahr 2019/2020.



    Mein Neffe wird während der zweite Klausurenphase, die ab der nächsten Woche beginnt, fehlen, er ist krankgeschrieben. Es ist nicht sicher, wann er wieder die Schule besuchen kann (psychische Erkrankung). Würde die Regelung gelten, dass er dann ggf. die Noten aus dem dem ersten Halbjahr bekommt bzw. dass er Noten bekommt aus den ersten Klausuren und der bisherigen sonstigen Mitarbeit? Die erste Klausuren in diesem Halbjahr hat er alle geschrieben, die Facharbeit hat er abgegeben und ist bisher ein durchschnittlich guter Schüler (zwischen gut und befriedigend, zwei Grundkurse im ausreichenden Bereich).


    Oder kann er mit längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht in die Q2 versetzt werden? Das ist meine zweite Frage an euch: Ab wann wären vom Arzt entschuldigte Fehlzeiten in der Q1 zu hoch, um noch benotet werden zu können? Bis jetzt hat er ganz normal teilgenommen.


    Es ist nicht sicher, ob er im nächsten Schuljahr psychisch "gesund" wieder teilnehmen kann, das ist eher unwahrscheinlich. Aber wenn er in die Q2 versetzt würde, hätte er damit zumindest den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Die Beratungslehrer der Schule haben im Moment zeitnah keinen Termin zur Beratung für meine Schwägerin, es kam im Telefongespräch wohl der Rat, dass er coronabedingt zurückgehen könnte, ohne dass es angerechnet wird. Es erscheint bei meinem Neffen aber fraglich, dass er bei einer Wiederholung erfolgreicher wäre. Wenn er sich nach einem Klinikaufenthalt erholt hat, wäre es nach momentaner Einschätzung für ihn sicher besser, ohne Druck durch die gymnasiale Oberstufe etwas anderes zu machen, d.h. die Q2 ggf. nicht mehr zu machen.


    Ich freue mich, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Ich hab meine Versicherungen bei verschiedenen Anbietern. Ich habe meine Haftpflicht bei der Docura Brandkasse Deutscher Lehrer. Allerdings einen alten Tarif. Hab mal geguckt, jetzt haben die andere Tarife. Sind aber auch günstig. Schlüsselversicherung habe ich über die Gewerkschaft.


    Bei der HUK bin ich nicht mehr, da die -als ich zum ersten Mal Ansprüche gegen sie hatte- echt unmöglich waren. Ich hatte mein Autoversicherung dort seit etwa 30 Jahren und nie einen Unfall. Dann ist mir jemand ins Auto gefahren, der bei Knallrot schnell über die Ampel fuhr und derjenige war auch bei der HUK. Als jemand, der jetzt Ansprüche hatte, als Gegner, war es für die HUK uninteressant, dass ich dort selber Kunde war. Und die waren so unzuverlässig bei der Bearbeitung meiner Ansprüche und absolut unverschämt am Telefon. Ich musste mir einen Anwalt nehmen, um mich da durchzusetzen (ging auch um Schmerzensgeld, ich war verletzt und wochenlang arbeitsunfähig). -Hat aber geklappt und Kunde bei der HUK bin ich jetzt nicht mehr. Mein Auto war ein Totalschaden nach dem Unfall, da hatte ich ein Sonderkündigungsrecht.


    Na ja, wahrscheinlich kommen so die günstigsten Tarife zustande.

    Ich mag Händeschütteln und bei Familie und Freunden sehr gerne Umarmungen. Nur Luftküsschen links und rechts finde ich überflüssig.


    Ich finde, dass man dadurch andere wirklich persönlich begrüßt, man guckt sich an, sagt den Namen des Anderen. Meine Förderschüler müssen nach Kleingruppenunterricht auch dadurch, so üben wir gleich, dass es in unserem Kulturkreis höflich ist, sich in die Augen zu gucken, was woanders ja als respektlos gelten kann.


    Aber ich seh an euren Reaktionen, dass viele das ganz anders sehen. Da bin ich echt verblüfft.

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