Beiträge von Kapa

    Nein, das tut die Lehrkraft gerade nicht. Sie würde sonst auch nur fahren, wenn die Reisekosten vollständig übernommen werden. Bei nicht vollständiger Übernahme findet die Fahrt schlicht nicht statt. Die einzelne Lehrkraft hat keinerlei persönlichen wirtschaftlichen Vorteil davon, ob der Förderverein nun ermöglicht, dass mehr Schulfahrten stattfinden sollen, als es das Fahrtenbudget hergibt oder nicht. Du gehst hier schlicht von der falschen Annahme aus, die Lehrkraft müsse eine solche Fahrt sonst selbst finanzieren und profitiere anschließend davon, weniger als andere Teilnehmer zahlen zu müssen.

    Sofern die Fahrt genehmigt wird (und das muss sie vor der Durchführung), sind auch die Fahrtkosten der Beteiligten vollständig zu übernehmen. Das gilt (zumindest in NDS) sogar dann, wenn vorher ein Fahrtkostenverzicht erklärt wurde, wie das OVG Lüneburg bereits 2014 entschieden hatte und damit klargestellt hat, dass selbst ein impliziter Druck für Erklärung auf Fahrtkostenverzicht rechtswidrig ist.


    Die Ermöglichung von mehr Fahrten als eigentlich möglich (z.B. auch in Form von Austauschprogrammen u.ä.) kann indes ein sinnvolles Förderziel schulischen Lebens für einen Förderverein darstellen.

    Ich gehe davon aus das, wie hier von einigen schon angesprochen, das Kollegen sich eine Fahrt genehmigen lassen und dann die Fahrt notgedrungen vom Förderverein bezahlen lassen weil der Dienstherr sich weigert.

    Und genau das ist dann Vorteilsnahme weil Kollegen sonst nämlich die Fahrt selber bezahlen müssten (statt einfach nicht zu fahren)

    Inwiefern ist das Vorteilsnahme? Welcher dienstrechtliche Unterschied besteht zu anderen Geldern, die die Schule vom Förderverein erhält, dass es sich hierbei um eine Straftat handeln soll, sonst aber nicht? Wer macht sich deiner Sicht nach denn strafbar?

    Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer den Vorteil empfängt:

    Allgemeine Zahlungen des Fördervereins an die Schule:

    Gelder, die der Förderverein der Schule für allgemeine Projekte oder Anschaffungen zur Verfügung stellt, sind auf die Institution Schule bezogen und kommen keinem einzelnen Amtsträger zugute. Sie sind daher keine persönliche Vorteilsannahme.

    Direkte Zahlungen zugunsten eines Amtsträgers:

    Wird eine Dienstreise (z. B. die Klassenfahrt) direkt für die Lehrkraft bezahlt, entsteht ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil, da die Lehrkraft selbst von der Kostenübernahme profitiert.


    Weiterführende Frage:
    Ihr habt Unterricht geplant (vielleicht auch der unterhaltsamen/jahreszeitlichen Art). Zu Beginn der Stunde fragen die Schüler*innen, ob sie den Film aus der vorherigen Stunde weitersehen können. Was macht ihr?


    Ich gehöre ebenfalls zu den Menschen, die den SuS sagen, dass man nicht fürs Filmeschauen morgens aufgestanden ist. Manchmal gibt es in meinem Unterricht Filme passend zum Thema (dann nicht nur zu Weihnachten und den Sommerferien).


    Andererseits wird die Motivation der SuS nach einem "halben Film" und entsprechender mentaler Schläfrigkeit (und einem "unfairen" Nein - OTon SuS) irgendwo im Keller oder darunter sein. "Kämpft" ihr dagegen an? Oder gebt resigniert nach? (Und ärgert euch über KuK, die mit SuS eindeutig zu lange Filme starten.?)

    „Ich werde nicht dafür bezahlt das ihr mich mögt. Ich werde auch nicht fürs Schauen von Filmen bezahlt. Angebot an euch: Wir machen Unterricht und können mit einer Doku zu xyz (zum Thema passend und mit einer konkreten Aufgabe) für euch entspannter das Thema behandeln.“.


    Und dann wird das so durchgezogen. Meine Schüler wissen: Wenn sie in Still-/Arbeitsphasen zu laut sind oder zu oft stören…dann wird geschrieben und das Tafelbild komplex vorgegeben statt gemeinsam erarbeitet. Das wissen sie auch wenn wir uns ein Video anschauen. Ich schaue Videos nicht ohne Zweck für den Unterricht.

    Mein Mann und ich wohnen in einem Genossenschaftskomplex in Norddeutschland. Wir haben viele Nachbarn, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine vergleichbare Wohnung gefunden hätten. Vor Beginn der Bauphase stand die Anzahl der geförderten Wohnungen bereits fest. Auch wusste man vorher, dass Diversität eine Rolle bei der Zusammensetzung der Mieter*innenschaft spielen würde. Explizit wurde gesagt, dass es ausländische und sozialschwache Mietparteien, Studierende, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen ... geben soll.

    Man konnte sich bewerben und der Vorstand hat dann nach den vorher bekannten Kriterien ausgewählt.

    Wir haben uns u.a. genau deshalb dort beworben. Die Miete für uns wirkte am Anfang wirklich happig, aber das war es uns wert. (Inzwischen hat sich der Markt so übel entwickelt, dass wir sogar richtig gut dran sind.) Und die Zusammensetzung ist tatsächlich so divers (Es gibt dunkelhäutige, "arabisch-" und "osteuropäisch-aussehende" Mietparteien.) wie angekündigt.

    Unser Fazit ist: Dieses Konzept müsste viel mehr gefördert werden.

    Klingt ganz stark nach Singapur.

    Die machen das nämlich nach Ethnien- und Einkommensverteilung prozentual in den staatlichen Wohngebäuden. Dort kannst du dir auch eine der Wohnungen kaufen und ausbauen wie du möchtest. Nach 100 Jahren geht das dann an den Staat zurück.

    Ohne Genehmigung ist es keine Dienstreise. Dann bezahlt mir der Förderverein eine Reise (wie aber schaffe ich es dann, dem Unterricht fern zu bleiben?). Das wäre ein Vorteil.


    Mit Genehmigung fallen mir keine Kosten an. In dem Fall habe ich keinen Vorteil, wenn der Förderverein der Schule bei den Kosten aushilft.

    Ohne Gehnemigung kann ich die Reise nicht antreten, da es keine Dienstreise ist.


    Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme.

    Aber Lehrer für den Unterricht bezahlen geht? Ich kenne nâmlich Fördervereine die zusätzliche LK bezahlen.

    Und diese haben in der Regel auch einen Vertrag mit dem Förderverein und nicht mit dem Dienstherren. Alles andere ist rechtlich nicht zulässig.

    ... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.

    Sic!


    Nehme ich als Lehrkraft Gelder vom Förderverein für eine Dienstreise an, habe ich einen Vorteil (Durchführung der Dienstreise ohne eigene Kosten) sobald ich das ohne Genehmigung annehme. Abnehmen mit Genehmigung kann ich es aber nicht, da eine Genehmigung die Verpflichtung des Dienstherren zur Bezahlung einer genehmigten Dienstreise nach sich ziehen muss. Beamtenrecht ist da ganz klar genau wie das Reisekostengesetz. Wird eine Reise vom Dienstherren genehmigt ist diese vollumfänglich durch diesen zu zahlen.


    Alles andere ist nicht rechtens.

    Und zwar genauso nicht rechtens wie es bei einigen Schulen im Land Brandenburg verlangt wird, dass Kollegen auf die Zahlung der Kosten durch den Dienstherren verzichten und es sich über die Steuer wiederholen sollen. Dazu gibt’s sogar Urteile.


    https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-183-11/#:~:text=Ein%20Land%20verstößt%20als%20Arbeitgeber,die%20Erstattung%20ihrer%20Reisekosten%20verzichten.

    Inwiefern ist das „privat“, wenn der Förderverein der Schule Geld gibt? Wo ist der Unterschied zwischen der Förderung von Klassenfahrten und anderen Teilen der Schule?

    Der Förderverein ist nicht der Dienstherr. Der Dienstherr ist in der Regel das Land und für die Übernahme der Kosten von bewilligten Dienstreisen verpflichtet.

    Wird eine Dienstreise genehmigt, kommt der Dienstherr auf…Übernimmt ein Förderverein, der nicht dem Land gehört, die Kosten und besteht die Möglichkeit, dass durch diese Übernahme andere, in der Satzung festgehaltene, Zwecke als nachrangig behandelt werden…dann ist das Vorteilsnahme. Vor allem dann wenn die Einzelfälle in denen das passiert nicht explizit durch den Dienstherren schriftlich genehmigt sind.

    Du meinst, die Tätigkeit eines Fördervereins sei nicht rechtens?

    Ich meine die Bezahlung eines dienstgeschäftes (Klassenfahrt), für deren Genehmigung und Vergütung der Arbeitgeber verantwortlich ist…..privat von einem Förderverein bezahlen zu lassen.

    Das mag sein, aber vielleicht ist nicht jede*r so taff wie du.
    Wenn auf einer Gesamtlehrerkonferenz (Beispiel, real) im TOP Fahrtkosten Kursfahrten eine Kollegin sich meldet und sagt, dass sie mitbekommen hat, dass einige sich nicht an der "Absprache" (guter Witz) gehalten haben, auf die Kostenpauschale zu verzichten, und sie es unsolidarisch finde, dann ist es sozialer Druck.
    Wenn man dazu nimmt, dass besagter Antrag mehrmals mit der Bitte, zu verzichten, ins Fach der Kolleg*innen zurück kam, dann wochenlang nicht weitergeleitet wurde UND ein "wichtiges Gespräch" mit der SL stattfinden sollte, dann ist es nicht nur illegal und unverschämt, sondern kann nur geschehen, weil fast das komplette Kollegium mitmacht und also den Druck erhöht (denn in Einzelgesprächen sagen das auch fast Alle: Ich will keinen Stress, ich will nicht der/diejenige sein, der/die ausschert...)

    Das hat nichts mit taff zu tun sondern mit professionellem Handeln.


    Ich hab auch einige Kollegen die meinen sie fahren auf Klassenfahrt und verzichten auf die Kosten Pauschale weil früher deren Schulleitungen drum gebeten haben. Ist nur nicht rechtens und man hat sogar dann Anspruch auf die Zahlung wenn man den Verzicht angekreuzt hat und die schuldhaft genehmigt wurde. Genehmigung heißt nämlich Anspruch auf die volle Kostenerstattung da mit dem schulfahrtenbudget abgedeckt.

    Wer also fährt und auf sein Geld verzichtet ist selber schuld. Vor allem dann wenn er in Brandenburg keinen Antrag auf Reisekosten (und damit verbunden den Dienstreiseantrag) stellt. Ohne den zu fahren bedeutet nicht versichert sein…und das kann richtig böse enden.

    Ganz ehrlich:


    Wenn Kollege X meint seinen Raum mit Weihnachtsdekoration zu zu müllen, soll er es tun. Wer mir da Druck machen will das ich das in meinem Raum dann auch mache, der beißt sich halt an mir die Zähne aus. Ist mir nämlich schnurz.


    Wenn Kollegin Y immer Kahoot spielt oder Methode 1 richtig toll und oft verwendet, interessiert mich das auch herzlich wenig wenn die Schüler mir die Ohren volljaulen weil ich das nicht mache.


    Wenn Kollege Z den neusten fancy scheiss für die Klasse besorgt hat oder aber die Arbeiten innerhalb von zwei Tagen zurück gibt…juckt mich das ebenfalls herzlich wenig.



    Druck entsteht nur dann, wenn ich mich drücken lasse….ich fahr meinen Stiefel und bei dem bleib ich auch. Das wissen die Schüler und Kollegen die mich kennen auch und sie müssen damit klar kommen. Wer damit ein Problem hat, muss das Problem bei sich suchen.

    Und was ich im Unterricht an Fancy shit mache muss auch niemand nachmachen. Wer da Bock drauf hat kann’s gerne aber es ist doch keine Pflicht oder Druck nur weil wer anders das noch nicht macht.

    4. stimmt das so per se immer noch nicht.

    5. wie ich weiter oben schrieb: man kann ein Privatkonto nutzen UND trotzdem ein Schulkonto bekommen. (was der Grund war, warum ich es hier erwähnt habe.)

    6. Wenn der Chef sein Privatkonto nutzt, müssen es gerade eben NICHT die Kollegen tun.


    Aber wie gesagt - brauchen wir hier nicht mehr diskutieren. Das Konto war oben nur das Gegenbeispiel zum "es ändert sich sonst nichts."

    Wenn der Chef oder der Kollege meint er müsse etwas machen, das als zu viel empfunden wird, sind weder Chef noch Kollege schuld daran wenn andere Kollegen sich moralisch verpflichtet fühlen das nachzumachen. Oder seh ich das falsch?

    Dazu folgender Tipp, falls man z.B. Angst um die Unversehrtheit seines Lacks am Auto, Klingelstreiche oder ähnliches hat: Man kann bei der Anzeige als Adresse die Dienstadresse der Schule angeben, es muss nicht die private sein.

    Mach ich immer so wenn ich Anzeige 😅

    Ja ich halt mich an 100% auf, denn diese Forderung ist aus verschiedensten Gründen einfach falsch.

    Von der historischen Wiederholung von Enteignungen mal abgesehen:


    1. Verfassungsrechtliche Problematik (Deutschland)


    Eigentumsgarantie: Das Grundgesetz schützt in Art. 14 Abs. 1 GG das Eigentum. Eine vollständige Konfiszierung des Erbes könnte als unverhältnismäßiger Eingriff in dieses Grundrecht gewertet werden.

    Beleg: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer. Hier wurde betont, dass Erbschaften als private Vermögensübertragung unter den Eigentumsschutz fallen.

    Familie: Art. 6 GG schützt die Familie und ihre wirtschaftliche Basis. Eine 100%ige Steuer könnte als Verstoß gegen dieses Schutzgebot ausgelegt werden.


    2. Wirtschaftliche Auswirkungen


    Kapitalakkumulation und Unternehmertum: Familienunternehmen sind oft auf die Weitergabe von Vermögen angewiesen, um langfristig zu bestehen. Eine 100%ige Erbschaftsteuer könnte zur Zerschlagung von Unternehmen führen, da der Staat die Vermögenswerte verwertet.

    Beleg: Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln, 2020): Familienunternehmen tragen 57% zur Wertschöpfung in Deutschland bei. Eine hohe Erbschaftsteuer gefährdet deren Stabilität.

    Investitionen und Wachstum: Vermögen wird häufig in langfristige Projekte investiert. Die Unsicherheit durch eine 100%ige Erbschaftsteuer könnte Investitionsbereitschaft mindern.

    Beleg: OECD-Bericht 2021 zu Erbschaftsteuern: Hohe Erbschaftsteuern können Kapitalabfluss und geringere Investitionen zur Folge haben.


    3. Gesellschaftliche Auswirkungen


    Leistungsanreize: Der Wunsch, Vermögen für Nachkommen zu sichern, ist ein starker Anreiz für unternehmerisches und berufliches Engagement. Wenn Vermögen nicht weitergegeben werden kann, könnten diese Anreize schwinden.

    Beleg: Bénabou und Tirole (2006), Belief in a Just World and Redistributive Politics: Die Aussicht auf Weitergabe von Vermögen steigert Produktivität und Innovationsbereitschaft.

    Ungleichheit der Generationen: Eine 100%ige Steuer würde bedeuten, dass jede Generation von Grund auf neu beginnen muss. Dies könnte die soziale Mobilität fördern, jedoch auch soziale Spannungen erzeugen, da Vermögen nicht mehr langfristig angelegt wird.

    Beleg: Bastani & Waldenström (2020), How Should Inheritances Be Taxed? – Erbschaftsteuern müssen so gestaltet sein, dass sie die soziale Balance wahren, ohne ökonomische Dynamik zu zerstören.


    4. Praktische Umsetzbarkeit


    Verlagerung von Vermögen ins Ausland: Eine vollständige Besteuerung würde zu massiver Kapitalflucht führen, da Erblasser ihr Vermögen vor dem Tod ins Ausland transferieren könnten.

    Beleg: Gabriel Zucman (2015), The Hidden Wealth of Nations: Hohe Steuersätze auf Vermögen erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Steuerflucht erheblich.

    Bewertung und Verwaltung: Die staatliche Übernahme aller Vermögenswerte würde immense bürokratische Herausforderungen schaffen, insbesondere bei Immobilien und Unternehmensanteilen.

    Beleg: Bundesrechnungshof (2018), Bericht zu steuerlichen Vermögensbewertungen: Bereits die Bewertung von Betriebsvermögen bei bestehenden Erbschaftsregelungen ist fehleranfällig und kostenintensiv.


    5. Philosophische und moralische Aspekte


    Gerechtigkeit vs. Freiheit: Eine 100%ige Steuer könnte als Verletzung der individuellen Freiheit betrachtet werden, über das eigene Vermögen zu verfügen. Viele argumentieren, dass der Wunsch, Familie oder wohltätige Zwecke zu begünstigen, moralisch legitim ist.

    Beleg: Rawls (1971), A Theory of Justice: Gerechte Umverteilung muss die Freiheit der Individuen respektieren und Anreize zur gesellschaftlichen Teilhabe fördern.

    Offensichtlich nicht genug. Sonst hätten wir signifikante Vermögens- und Erbschaftsteuer. Zur Förderung des Leistungsprinzips bin ich übrigens für 100% Erbschaftssteuer.

    Gegen 100% wäre ich vor allem deswegen, weil das schon bei der Bodenreform mit den Enteignungen so gut geklappt hat (war meine Familie auch teilweise von betroffen: in der Regel war danach alles von den Neubesitzern runter gewirtschaftet). Abgesehen davon: wie soll 100% Abgabe bei Land durch wen verwaltet werden?

    Für eine höhere Besteuerung insgesamt bei wohlhabenden und reichen bin ich aber definitiv, auch wenn es mich treffen würde.


    Antimon ich verstehe das mit dem Neid auch nicht. Ich gönn jedem das was er bekommt.

    Davon abgesehen hab ich als Schüler und als Student für alles selber arbeiten müssen, Vorgabe meiner Eltern um Arbeit schätzen zu lernen. Selbst unsere Hochzeit durfte ich selbst bezahlen sowie die beiden Autos die ich mittlerweile über die Jahre selbst angeschafft habe. Werde ich bei meinen Kindern genauso machen.

    Im Großen und Ganzen nutze ich von dem Geld auch so gut wie nichts (derzeit zumindest). Für die Promotion war es aber damals gut einfach den Puffer im Hinterkopf zu haben.

    „Reich“ ist ja schon klar definiert worden.


    Wobei schon zwischen Einkommensreichtum und Besitzreichtum Unterscheidungen möglich sind.


    Meine Familie hat deutschlandweit 30 Immobilien (270 Mieter) von denen 10 derzeit in meinem Besitz sind (ich verwalte diese anteilig und meine Geschwister kriegen einen Anteil den wir vertraglich mal geregelt haben), 5 Immobilien im Ausland (davon sind drei dauerhaft vermietet und 2 Ferienhäuser in sehr guter Lage) sowie ca 29.000 Hektar (der größte Teil ist verpachtet, ca 1500 Hektar wird durch die Landwirtschaft meines Onkels bewirtschaftet, teile davon sind auch einfach nur Wald) Landbesitz im In- und Ausland.


    60% der benannten Immobilien befinden sich seit mindestens 50 Jahren in Familienbesitz, beim Landbesitz sind ca 70% seit mehr als 150 Jahren in Familienbesitz. Bei allem war auch ne Menge Glück mit dabei, da die Geschwister meiner direkten Vorfahren keine Erben hatten und es deswegen an meine Familie ging.

    All das sorgt eigentlich dafür, dass weder meine Eltern noch meine Geschwister oder ich in die Lohnarbeit müssten (da würde ich für mich reich definieren). Sind wir aber alle dennoch, denn vieles vom eingehenden Geld wird reinvestiert. Jährlich gehen von den Einnahmen in der Regel dann 50% an Stiftungen/soziale Einrichtungen/Natur- und Artenschutzprojekte sowie andere wohltätige Zwecke drauf. Müssten wir nicht, ist seit der Übernahme der Besitztümer durch meine Urgroßeltern aber zur ungeschriebenen Regel geworden. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Geschwister meines Vaters alle leer ausgegangen sind weil sie charakterlich eher geldgierig waren. Für die Verteilung der Gelder sehen wir uns jedes Jahr (mittlerweile auch digital dank Corona) und diskutieren aus wohin wieviel geht. Für die Verwaltung haben wir entsprechend eine Firma beauftragt, so haben wir die Zeit uns um andere Sachen zu kümmern.


    Von meinen Kollegen weiß davon niemand, man sieht’s mir weder an der Kleidung an noch merkt man es in meinem Konsumverhalten. Von meinen Freunden wissen es nur meine ältesten Freunde (sprich acht Personen) und dreien davon habe ich auch finanziell für ihre startups Starthilfe(ohne Bedingungen, die Idee mit Anteilen an den Firmen kam immer von denen) gegeben. Und das schöne: durch die Anonymität hier kann man das auch mal so schreiben ohne den dämlichen Neid der da oft persönlich mit kommt zu kriegen.


    Deswegen: Adel/Geld verpflichtet

Werbung