Beiträge von Kapa

    Naja, was heißt Ratschlag. Das ist common knowledge. Es kann natürlich unterstützend wirken, aber sicher keine Wunder bewirken.

    Und ich muss dir widersprechen, man findet je nach Lebenssituation definitiv nicht immer Zeit für Sport, und das hat nichts mit fehlendem Willen oder Ausreden zu tun.

    In der großen Regel findet man Zeit für Sport.

    Gerne ist aber „Morgen früh raus/muss das mich fertig machen obwohl nicht so wichtig/uhhh ..:::: hier Ausrede einsetzen“ schnell gezogen. Tatsächlich kommt es darauf an wie wichtig einem die Bewegung ist, denn dann findet man freiräume indem man zB den Alltag anpasst.


    Ich bin nebenberuflich „Life Coach“ (ich mag den Begriff nicht, darunter kann sich in der Regel aber erstmal jeder was vorstellen) und meine Klienten haben am Anfang meistens Probleme damit, ihre Prioritäten zu setzen. Vor allem im Hinblick auf das umstellen des eigenen Tagesablaufs.


    Sobald man eine Familie oder einen Partner hat wird es dann schwieriger.

    Meine Routine mit Kids, Frau, Leitungsfunktion, kranken Eltern, Ultralauftraining etc ist da ganz strikt:


    05.00 Uhr aufstehen, kleine Sporteinheit (Yoga, kleine laufeinheit, HIT Training)

    06.00 Frühstück / waschen

    06.20 Arbeitsweg antreten

    07.50-15.30 Unterricht (Freistunden werden für Leitungsaufgaben genutzt; zwei Tage die Woche bin ich dann vor 12.30 daheim und hab Zeit für lange Lauftrainings oder Training allgemein)

    16.00/16.30 Kids abholen und bespaßen (einschließlich einkaufen und Sport)

    19.00/19.30 Kinder ins Bett

    Bis 21 Uhr Schuldsachen oder Zeit mit meiner Frau

    22/22.30 Bettruhe


    So sehen meine Arbeitstage Montag - Donnerstag aus, Freitag ab 14.00 in der Regel Feierabend.


    Klingt alles sehr strikt und durchgeplant. Gerade die freien Stunden sind aber in der Regel offen und flexibel. Voraussetzung: ehrliche Absprache mit meiner Familie und Schaffung von freiräumen für meine Frau als fairer Ausgleich.



    Bei vielen meiner Klienten scheitert es dann aber genau daran am Anfang: Routinen fair etablieren und durchziehen. In Peakzeiten bei Klausuren/Abitur/Belastungsspitzen muss so ein Plan dann individuell angepasst werden….das fällt den meisten extrem schwer. Es gibt aber nur sehr wenig Lebenssituationen wo Sport nicht integrierbar ist. Zeitfresser müssen dazu lokalisiert und eliminiert werden, dann klappt das. Bei mir war zB ein Riesen zeitfresser das Handy. Hat mich einige Monat gekostet den mIst abzuwürgen.

    Komischerweise hat die UN auch noch keine einzige Resolution gegen die Türkei beschlossen (die die kurdischen Gebiete in Syrien nebenbei gesagt schon seit Jahren angreift). Ist denen vermutlich noch nicht aufgefallen, vielleicht rufe ich da einfach mal an.

    Mach nen videocall draus und schalt mich zu.


    Seit Beginn des Bürgerkriegs und Erstarken der Kurden in dem Gebiet treibt die Türkei da ihr Schindluder. Teilweise durch aktives Einschleusen von islamistischen Kämpfern nach Syrien.

    Ist lange bekannt, gibt genug Beweise für, interessiert sich nur niemand so wirklich für.

    Eigentlich wär eine spannende These zur Überprüfung ja mal warum da so janusköpfig von der deutschen Presse/internationalen Gemeinschaft auf zwei ähnlich völkerrechtlich schwierige Handlungen geschaut wird.

    Für allgemeine Elterngespräche: Elternsprechtag reicht.


    Für Krisen-/Konfliktklärung lade ich nach Absprache mit, möglicherweise zu involvierenden, Kollegen ein. Dann vor allem wenn ich als Klassenleiter gefragt bin.

    Die Einladung enthält in der Regel zwei Terminvorschläge aus denen die Eltern wählen können. Die Wahl bedingt eine Rückmeldung innerhalb eines von mir vorgegebenen Zeitraums. Die Termine liegen in der Regel unmittelbar nach der letzten Stunde der involvieren Kollegen.

    In Ausnahmefällen, je nach Grund der Einladung, können die Eltern dann im Zweifelsfall zwei Ausweichtermine benennen, die wir als involvierte Kollegen auf Machbarkeit prüfen.

    Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.


    Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.

    Ich beruf mich an der Stelle einfach auf die Info die wir als Schulleitungsteam im Zuge der Schulentwicklung unserer Schule im Hinblick auf das Fahrtenkonzept von unsrer zuständigen Rechtsstelle bekommen haben:


    - keine Bezahlung durch dritte, es sei denn im Zuge von Schul/-Trägerpatenschaften ins Ausland und dann darf Dritter auch nur der Träger selbst sein.


    - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen


    - keine Abgeltung über Steuer


    - Genehmigung nur über PTravel und nur im rahmen des schulfahrtenbudgets

    Das ist leider in Berlin deutlich anders, mind. 600 Minuten je Schuljahr und das muss bei der Schulleitung nachgewiesen werden und in der Regel zählen nur die aus dem Fortbildungsportal problemlos.

    Finde ich nicht verkehrt.

    Ich bin bei uns u. a. für die Fortbildungsplanung zuständig (haben wir schulintern als Qualitätsbereich eingeführt): etwa 60% der KuKs kommt ihrer Pflicht nicht nach und das bereits schon mehrere Jahre lang nicht.

    Also grundsätzlich ist die Frage aus meiner Sicht sind nicht bundeslandspezifisch. Der Schulträger wird in der Regel nicht die Reisekosten bezahlen. Daher hätte ich es eher an das Land überwiesen. Wohin überweisen denn die Eltern?

    Aber letztlich sind das nur organisatorische Feinheiten. Inhaltlich ist es so, dass ein Förderverein durchaus finanzielle Zuwendungen zu einer Klassenfahrt/Tagesausflug/etc. machen kann und damit Reisekosten decken kann. Beim ERASMUS-Programm gibt es das beispielsweise auch.


    Losgelöst davon steht natürlich die Frage, ob der Förderverein es will. Ich würde es schon als Elternteil komisch finden, wenn ich den Förderverein dafür beitrete, dass dieser Landesaufgaben übernimmt.

    Schulträger trägt bei uns zB für bestimmte Fahrten die Kosten, ist immer eine Frage der Mitarbeiter die sich nen Kopf gemacht haben wie sie uns unterstützen können wenn der Dienstherr sich doof anstellt.


    Grundlegend bleibt aber halt: wenn ein Förderverein direkt der Lehrkraft die Kohle für eine genehmigte Fahrt überweist wird es kritisch. Die vorteilnahme besteht in dem Falle darin, dass hoheitliche Aufgaben des Dienstherren von Dritten übernommen werden und dies zu genehmigen ist (was in der Regel nie beantragt wird). Der Vorteil besteht dabei das ich als Lehrer fahren kann und nicht mit meinem Dienstherren in den Rechtsstreit muss wenn dieser die Zahlung nicht auslöst.

    Aber wie bereits gesagt: Recht und Usus werden zumindest von vielen Brandenburger Lehrkräften weit gedehnt und solange sich da niemand rechtlich beschwert wird das so weiterlaufen. Man meiner derzeitigen Schule gab es einen riesenaufschrei als wir unser fahrtenkonzept (rechtlich durch unsere Rechtsstelle geprüft und halt genau solche Zahlungen vom Förderverein oder über die Steuer ausschließend) vorgestellt haben.

    Das ist das z.B. was ich meine, in Berlin gibt es weiterhin eine Fortbildungspflicht, welche Bundesländer haben sie denn abgeschafft? Welche hatten sie überhaupt?

    Fragen über Fragen aus dem Artikel

    In Brandenburg gibt es die auch: unspezifisch hinsichtlich der Anzahl und des Inhalts. Überprüfung, ob dieser nachgekommen wird, erfolgt in der Regel nicht.

    Das ist eine spannende Rechtsauffassung. Hast Du dafür irgendwelche Belege oder Urteile?

    Ich mach das mal ganz einfach. Der Förderverein überweist einfach den Betrag XY an die Schule sprich das Land als Zuschuss zur Klassenfahrt Y. Die Schule zahlt aus ihrem nun erhöhten Budget die Reisekosten aus. Ist wahrscheinlich die sauberste Lösung. Wer macht sich nun wie strafbar? Das Land, wenn es die Zahlung annimmt?

    Wenn der Förderverein das Geld an den Schulträger überweist (in der Regel Haben Brandenburgs Schulen kein eigenes Konto) mit der Zweckbindung von Fahrten, wäre es durchaus legitim.

    Kollege plant Klassenfahrt + lässt sich diese genehmigen —> Kisten werden nicht vom Dienstherr übernommen trotz Genehmigung—> Kollege lässt sich Fahrt vom Förderverein zahlen statt einfach nicht zu fahren = profitieren von der Kostenübernahme

    Inwiefern ist der hier zitierte Teil „mutwillig unverständlich formulierte Satzbruchstücke schon respektlos.„?


    Es ist die Zusammenfassung dessen worüber wir bereits schon länger diskutieren. Kurz und prägnant zusammengefasst da bei den längeren Ausführungen bereits viele Sachen einfach ignoriert wurden.


    Kriegen wir einen respektvollen Umgang mit einander hin oder möchtest du weiter auf dieser Art kommunizieren?

    Wenn, wie in Berlin, das Ministerium, also die oberste Aufsichtsbehörde, sagt, man könne sich Geld für Klassenfahrt vom Förderverein geben lassen, klingt mir das nicht nach der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung.


    Ich bin mir auch nicht sicher, ob andere Gelder, die der Förderverein der Schule gibt, von der „ Dienstbehörde“ Einzelfallgeprüft werden

    Wenn mir das Ministerium das als Lehrkraft schriftlich als Blankogenehmigung oder Dienstanweisung gibt ist es rechtens. Wenn es bei einer undifferenzierten Aussage bleibt (wie bei dem Beispiel mit Britta Ernst) ist es nicht rechtsverbindlich.


    Und nur weil etwas dienlicher Usus ist, heißt es nicht, dass es rechtmäßig ist. Beste Beispiel: Es ist Usus, dass Kollegen ihre Fahrten lediglich steuerlich absetzen. Ist nicht rechtskonform.

    Und genau hier verkennst Du, wie so ein Druck aussehen kann. Und dass ihn nicht jeder aushalten kann wie Du. Das kann nicht den betroffenen KuK zugeschrieben werden. Ich will hier nicht von Täter und Opfer sprechen, aber im Kern wird hier das Versäumnis des Dienstherrn den KuK zugeschoben. Ziemlich geschickt! Und aus unseren Reihen wird das noch unterstützt mit "selbst Schuld".

    Verkennen nicht wirklich, aber regelmäßig mit dem Kopf schütteln wenn es wieder ein Kollege über die moralische Druckschiene versucht.


    In meinem Arbeits-Kosmos sind die KuK alle studierte A13er, in der Regel gestandene Personen. Es ist recht traurig wenn sich jemand mit einer A13 dann nicht einmal hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten auskennt und nicht bereit ist diese einzufordern.

    Es ist meine Pflicht, mich rechtlich auszukennen was meinen Status als Beamter angeht und wenn ich dann nicht einmal weiß das ich nicht versichert bin wenn ich in Brandenburg meine Dienstreise nicht auf dem digitalen PTravelweg genehmigen lasse….dann muss ich mich nicht wundern wenn ich dafür rangezogen werde wenn das rauskommt.


    Ist eine Fahrt genehmigt, hat sie der Dienstherr zu zahlen (da gibt es auch nur wenige Ausnahmen).

    Wird eine Zahlung vom Dienstherren von vornherein ausgeschlossen, dann fahre ich nicht, denn dann steht die Fahrt nicht im dienstlichen Interesse.



    Wenn ich mich als erwachsener Mensch moralisch von Kollegen oder Eltern oder Schulleitung erpressen lasse, muss ich mit den Kosten rechnen.

    Weil sie auch Möbel fürs Klassenzimmer bezahlen, die eigentlich der Schulträger bezahlen müsste. Weil sie nicht rechnen können und von Steuerrecht keine Ahnung haben. Weil sie einem Druck ausgesetzt sind, private Mittel für Unzulänglichkeiten der Schulträger/Dienstherren einzusetzen.

    Aufzählung beliebig erweiterbar.


    Eine genehmigte Klassenfahrt muss vom Dienstherren getragen werden. O. Meier hat schon Recht, dass das keine Vorteilsnahme durch die Lehrperson ist sondern durch den Dienstherrn.

    Wenn Kollegen meinen die Aufgaben des Dienstherren zu übernehmen, sind sie zunächst erst einmal selber schuld. Der Druck den du ansprichst ist ein subjektiv Angenommener, niemand verpflichtet mich diesen Druck nachzukommen.


    Ich kann im Einzelfall als Dienstherr die Annahme von Zuwendungen Dritter genehmigen, ist aber nicht die Regel. Wenn also Förderverein X mir als Lehrer Y Kohle für die Klassenfahrt gibt ohne das die Genehmigung dazu vorliegt, habe ich die Vorteilsnahme weil mein Dienstherr mich sonst einfach stehen lassen würde finanziell für eine genehmigte Dienstreise.

    Man kann sowas und andere Ausgaben nicht "via Steuer" abrechnen.

    Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden

    Nein, das ist nachweislich falsch. Du bist noch immer bei der falschen Annahme, es gäbe für Lehrkräfte in irgendeiner Weise eine Verpflichtung, Dienstreisen auf (zumindest teilweise) eigene Kosten durchzuführen. Dem ist aber nicht so. Die Lehrkraft führt die Reise entweder unter Erstattung der vollen Kosten oder eben gar nicht durch. Sie selbst erlangt in keinem dieser Szenarien einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil durch Zuschüsse eines Fördervereins. Wie ich weiter oben schon schrieb, hat man als Lehrkraft einen vollen Kostenerstattungsanspruch gegen den Dienstherrn für genehmigte Dienstreisen. Es kann der Lehrkraft dabei völlig egal sein, ob die Budgets dafür noch vorhanden sind oder nicht. Zahlen muss das Land dennoch....und wird danach ein sehr ernstes Gespräch mit der Schulleitung führen, wie sie es wagen konnte, Fahrten über das zur Verfügung stehende Budget hinaus zu genehmigen.

    In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.

    Sie kann nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Die Kosten eghen zu Lastend er Dienstherrin. Die ist es dann auch, die sich vom Förderverein aushelfen lässt.


    Wenn die Schule hierbei kein Geld vom Förderverein annehmen darf, wieso darf sie es dann in anderen Situationen?

    Eine Bezahlung über den Förderverein benötigt eine explizite Genehmigung der Dienstbehörde und setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Eine Genehmigung dieser Art ist kein behördlicher Usus. Also sind wir immer noch ohne vorliegende Genehmigung der Annahme von Zuwendungen Dritter für Klassenfahrt X bei Vorteilsnahme.

    Es geht dich nichgts an, wie ich mit meinen Kolleginnen kommuniziere. Das ist eine Angelegenheit zwischen denen und mir.

    Mit welchem Recht läufst du hier mit Gestammel auf?

    Sitzt bei dir irgendwie die Hutschnur zu eng oder hast du solch Verhalten tatsächlich nötig. Auf eine solche respektlose Gesprächsführung kann ich verzichten.

    Nö die Lehrkraft profitiert davon doch gar nicht. Ich wäre in meiner Freizeit sicherlich nicht auf Klassenfahrt gefahren.

    Sie Krux ist bei der Sache:


    Ist die Fahrt genehmigt und der Dienstherr kann von vornherein nicht zahlen (was öfter mal der Fall ist weil Kollegen dann trotzdem fahren), bliebe ich als Kollege wissentlich auf meinen Kosten sitzen. Nehme ich also vom Förderverein in diesem Falle Geld vom verein an bin ich bei dem privaten Vorteil das ich auf meinen Kosten nicht sitzen bleibe.

    Ebenfalls nicht zulässig wäre an der Stelle das mein Dienstherr erwartet das ich mir das Geld über die Steuer „zurückhole“. Wäre ebenfalls nicht rechtens.

    Eine Fahrt kann ohne Kostenübernahme nicht genehmigt werden. Also muss das vorher passieren.


    Der Vorteil entsteht nur für den Dienstherren. Eine Lehrkraft muss niemals eine Klassenfahrt selbst bezahlen, weil es sich um Dienstgeschäfte handelt.

    Wird sie in der Praxis aber leider nicht selten dennoch. Zum Beispiel mit einem Formular auf dem der Kostenverzicht verzeichnet ist. Ist nicht zulässig aber kommt öfter vor.

    Bei Antritt der Reise entsteht der Lehrkraft der Vorteil, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.


    Brandenburg arbeitet zB mit PTravel. Wenn ich es rechtlich korrekt mache, stelle ich meinem Schulleiter die Fahrt zur Unterschrift des Vertrags vor und dieser unterschreibt mir diesen. Ich gehe dann in Vorkasse und stelle einen Dienstreiseantrag auf PTravel digital. Erst wenn dieser gestellt und von der Schulleitung (im Einvernehmen mit dem Schulfahrtenbudget) genehmigt wurde, darf ich die Reise antreten und bin auch versichert.


    Ich kenn leider eine Menge Fälle, wo Schulen nicht mit PTravel arbeiten sondern wo ganz einfach Kollegen sowie Schulleitung eine Papiervariante des Dienstreiseantrags nutzen und die Kosten dann über die Steuer abgesetzt werden. Das ist leider Usus.


    Lustigerweise kann ich aber meinen Dienstherren auf Zahlung der Kosten verklagen wenn der Antrag auf PTravel genehmigt wurde, ich die Fahrt angetreten und im Antrag den kostenverzicht angekreuzt wurde. Der Kostenverzicht ist nämlich nicht zulässig.


    Ich hatte als Lehrkraft mal den Fall das meine Schulleitung den Vertrag mit dem Reiseunternehmen unterschrieben hat, aber meinen Dienstreiseantrag auf PTravel nicht genehmigt hat. Nachdem am Freitag vor Beginn der Reise dann, trotz mehrfachem Hinweis auf den Dienstreiseantrag, immer noch nicht unterschrieben war, habe ich der SL mitgeteilt das ich die Fahrt dann nicht antreten werde. Daraufhin wurde Druck aufgebaut (u.a. auch von Lehrerrat die nicht wussten das das nicht rechtens ist) ich solle doch den Kostenverzicht unterschreiben. Habe ich nicht gemacht, SL hat dann unterschrieben (Alternative wäre eine absage der Fahrt mit entsprechenden 80% Stornokosten gewesen) und die Kosten waren ein Jahr später erstattet.

    Inwiefern profitiert sie? Welchen Profit hat sie denn, wenn sie fährt?


    Du darfst aber in ganzen Sätzen mit mir sprechen.

    Darf ich das ja? Ist ja sehr gnädig von dir das du mir das gestattest. Sprichst du mit deinen Kollegen auch so? Wenn nein, mit welchem Recht kommunizierst du dann mit mir an dieser Stelle so?


    Nochmal:

    Die Lehrkraft hat als Profit an der Stelle „nicht auf den Kosten sitzen bleiben“ im Zuge eines Dienstgeschäftes.

    Die Zahlung des Fördervereins ist unmittelbar mit der Dienstausübung verbunden und nicht mit einem privaten Verhältnis zum Förderverein. Dadurch entsteht die Vorteilsnahme.


    Ergänzung: hinzu kommt die, wenn auch für mich nicht nachvollziehbare, Verringerung des persönlichen Drucks bei der Annahme des Geldes statt Absage der Fahrt

    Nein. Der Lehrkraft entsteht kein Vorteil. Sie profitiert nicht von der Kostenübernahme.

    Kollege plant Klassenfahrt + lässt sich diese genehmigen —> Kisten werden nicht vom Dienstherr übernommen trotz Genehmigung—> Kollege lässt sich Fahrt vom Förderverein zahlen statt einfach nicht zu fahren = profitieren von der Kostenübernahme

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