Wir werden auch dazu angehalten bei Abwesenheit, also auch im Falle einer Krankheit, Aufgaben für die Klassen zu stellen. Wenn ich dazu (noch) fähig bin und es nicht zu aufwändig ist, tue ich es. Ansonsten nicht.
Beiträge von MrsPace
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Naja Moment, auch bei uns können Eltern nach Anmeldung hospitieren. Das ist doch völlig normal. Da ich nichts zu verbergen habe, habe ich da auch überhaupt nichts gegen. Das hat nichts mit einem Schulleiter zu tun, der einem in dem Rücken fällt.
Als ob Eltern beurteilen könnten, ob der Lehrer seinen Job gut macht oder nicht... Und das natürlich auch noch nachdem sie eine einzige Unterrichtsstunde gesehen haben...
Ich werde meine Hautärztin dann auch fragen, ob ich erstmal bei einer ihrer OPs hospitieren darf, bevor sie mich in den Osterferien operiert... Muss ja sehen, ob sie das kann...
Sachen gibt's...
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Mein Mann hat M/Ph auf Lehramt studiert, arbeitet mittlerweile in der Chefetage eines großen regionalen Unternehmens und verdient das Dreifache von mir. Ja, netto...
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Solche Schulleitungen muss man einfach auflaufen lassen. Ganz schrecklicher Führungsstil.
Der allergrößte Teil des Kollegiums schluckt diese "Kröten" einfach. Das ist das Traurige daran. Aber das ist völlig OT.
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In dem Fall geht es aber um eine Fahrt nach den Osterferien. Die (mehr oder weniger) subtile "Empfehlung", spontan krankzumachen, ist also nicht nur ein Dienstvergehen, sondern auch noch unkollegialer, da es dann jemanden trifft, der innerhalb eines Tages alles organisieren muss.
Das beantwortet allerdings leider meine Frage nicht: Wie kann ein Kollege rechtskonform handeln, wenn er Mittwoch erfährt, dass er kommenden Montag auf Klassenfahrt gehen muss (dienstliche Verpflichtung) und bis dahin keine Kinderbetreuung organisiert bekommt? Ich nehme es dem Kollegen nicht übel, dass er sich krank gemeldet hat. Er kann ja schließlich die Kinder nicht alleine zuhause hocken lassen. Da kommt er dann nämlich wiederum seiner Fürsorgepflicht nicht nach. In diesem Fall hatte übrigens kein Kollege Mehrarbeit, weil die Fahrt dann ausgefallen ist.
Hätte die SL in diesem Fall evtl. mal breit im Kollegium gefragt, hätte die Fahrt unter Umständen stattfinden können. Nein, stattdessen muss sie ihre Macht demonstrieren, indem sie jemanden dienstlich verpflichtet. Leidtragende sind in diesem Fall die Schüler. Ich sehe auch nicht ein, dass ein Kollege sich dann die Schuld geben lassen muss für die Unzulänglichkeiten einer katastrophalen Schulführung...
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Wie ich in dem anderen Thread schon schrieb: Es empfiehlt sich, die geltende Rechtslage zu kennen und entsprechend rechtskonform zu handeln. Krankmachen, weil es keine Kinderbetreuung gibt, zählt nicht dazu.
Welche anderen Möglichkeiten hat denn ein Kollege, der kommende Woche nach dienstlicher Verpflichtung auf Klassenfahrt gehen muss und definitiv KEINE Kinderbetreuung organisieren kann?
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Wenn es möglich/sinnvoll ist, plane ich immer Mo - Fr. Dieses Jahr geht es von Dienstag bis Samstag. Ging vom Veranstalter aus nicht anders. Macht mir aber nichts aus. Ich kann auf Klassenfahrten immer gut schlafen, sogar besser als in meiner regulären Unterrichtswoche, da man doch meist länger schlafen kann. Ein Wochenende "zur Erholung" ist nett, muss aber nicht unbedingt sein.
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Es gibt Schulleiter, die einen krank machen.
Zum Glück gibt es ja bei uns einmal im Jahr einen Gesundheitstag bei dem Anwesenheitslisten geführt werden. Damit es alles allen wieder gut geht, zum Ende des Schuljahres... :-/
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Ich möchte wirklich die Schulleitung sehen, die in so einer Situation - so kurzfristig - jemanden mit kleinen Kindern gegen seinen Wunsch zu einer Fahrt verpflichtet. Wenn doch: Lehrerrat/Personalrat einschalten.
Doch, solche Schulleitungen gibt es leider.
Wir veranstalten für die Eingangsklassen anfangs des Schuljahres Kennenlerntage. Da ich jedes Jahr Klassenlehrerin bin, MUSS ich das jedes Jahr machen. 2015 konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht. Das habe ich meiner SL gesagt. Kommentar: "Warum, ich sei doch auch im Unterricht. Dann kann es ja nicht so schlimm sein." Ich wurde dann dienstlich dazu verpflichtet zu fahren, bin darauf gleich zum Arzt, habe mir ein Attest geholt, damit zumindest die Chance besteht, Ersatz zu finden. Es traf dann den Co-Klassenlehrer, der zwei kleine Kinder (2 und 5 Jahre alt) zuhause hat. Er sagte, er könne nicht fahren, weil er so kurzfristig keine Betreuung für die Kinder finde. Seine Frau ist auch Lehrerin, d.h. kann sich auch nicht so einfach frei nehmen. Er wurde dann dienstlich verpflichtet und sah keine andere Möglichkeit, als sich dann am Tag der Fahrt krank zu melden... Leidtragenden eines solchen Vorgehens der SL sind natürlich die Schüler, für die die Fahrt dann leider ausfiel...
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Ich mache gerne Klassenfahrten. ABER: Unter meinen Bedingungen!
Ich bestimme das Ziel, welche Schüler mitgehen und gebe die Regeln vor.
Ich buche grundsätzlich über einen Reiseveranstalter und bezahle erst, wenn ich von den Schülern alle Überweisungen bekommen habe. Ich sage ganz klar, dass ich nichts auslegen werde und der Veranstalter die Reise stornieren kann und wird, wenn wir in Zahlungsverzug kommen. Hatte beim Bezahlen noch nie Probleme.
Während der Fahrt haben sich die Schüler an meine Regeln zu halten. Tun sie es nicht, fahren sie heim. Bei gravierenderen Verstößen auch die ganze Gruppe.
Die meisten Schüler kennen mich jedoch vorher und wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich zu meiner Fahrt anmelden. Vielen ist das auch recht so. Denn es gibt trotz allem immer noch Schüler, die auf Klassenfahrt nicht nur saufen und feiern, sondern wirklich ein anderes Land, eine andere Stadt kennenlernen wollen.
Dass Klassenfahrten zur Dienstpflicht gehören ist klar. Aber da ca. 80% des Kollegiums keine solchen Fahrten anbieten, ist das schon ein außergewöhnliches Engagement und da nehme ich es mir einfach heraus zu bestimmen, was, wann, wer und wie. Immerhin opfere ich da auch einen Großteil meiner Freizeit. Wenn ich schon so nett bin und den Schülern ein solches Angebot mache, verlange ich auch, dass sie sich entsprechend verhalten!
Wie gesagt, ich hatte noch nie Probleme auf Klassenfahrt. Zumindest keine, die von Schülern direkt verschuldet waren.
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Wenn ein Arzt mir ein Attest ausstellt, bin ich krank. Ansonsten würde er mir keines ausstellen. Oder willst du dem Arzt jetzt auch ein Dienstvergehen vorwerfen?
Wenn eine Schulleitung nicht nachvollziehen kann, dass man aus Gründen der Kinderbetreuung nicht auf Klassenfahrt gehen kann und soweit geht, mich gegen meinen Willen dienstlich dazu zu verpflichten... Glaub mir, dann geht es mir schlecht!
Was soll ich denn machen? Die Kinder alleine zuhause lassen? Wie soll ich in der Praxis auf Studienfahrt gehen, wenn ich keine Kinderbetreuung habe???
Theoretisch ist immer alles so einfach... Aber praktisch...
Ganz davon abgesehen müssten sie mir es erstmal nachweisen, dass ich nicht krank war... Und dem Arzt, dass er ein falsches Attest ausgestellt hat. Dürfte schwierig sein.
Zumal ich nicht mal ein Attest bräuchte. Bis drei Tage muss man bei uns keines vorlegen.
Wenn ich bedenke, wie viele Kollegen bei unliebsamen Terminen "krank" sind... Tag der offenen Tür, Elternsprechtag, etc. Wüsste nicht, dass da schonmal nachgeforscht wurde. Und zwar über Jahre nicht.
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Mrs Pace:
Moralisches Unrecht rechtfertigt kein Dienstvergehen. Ich bin erstaunt, wie selbstgerecht doch hier argumentiert wird.
Inwiefern liegt ein Dienstvergehen vor? Wenn ich krank bin, kann ich nicht mit auf Klassenfahrt. Punkt.
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Versetzungsantrag ist hoffentlich gestellt?! Was sind denn das für Zustände bei euch???
3,5 ist ein absolut vertretbarer Schnitt. Genau das arithmetische Mittel... Ich dachte bei "schlecht" eher an 4,x oder so....
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Du musst gar nichts. Wenn sie so weit gehen, dich dienstlich dazu zu verpflichten, einfach zum Arzt und Attest besorgen. Ich würde das nicht mitmachen, wenn solche Gründe wie du sie anführst, entgegensprechen.
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Vielleicht antworten hier mal Grundschullehrer.
Was hat das mit der Schulart zu tun, bitte?
Gerade in der Grundschule ist es doch sowas von egal, wenn mal eine schlechte Note dabei ist. Eine verbindliche Grundschulempfehlung gibt es ja nun nicht mehr, eine Abschlussprüfung, in die die Note einfließt, gibt es auch nicht, in der Regel.
Ich fände es jetzt gravierender wenn "sowas" zum Beispiel im Berufskolleg passiert. Da werden im zweiten Jahr nur drei Klausuren geschrieben und die Endnote des zweiten Jahres geht zu 1/3 in die Prüfungsnote mit ein. Aber selbst da... Wenn es halt eine 5 ist, ist es eine 5. Fertig.
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Wie soll der Test denn verloren gegangen sein? Ich würde mal davon ausgehen, dass die Schülerin nicht abgegeben hat, weil es schlecht lief und nun hofft, so an einen Nachtermin zu kommen. Ich würde keine Note geben und nicht nachholen lassen.
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Wie ist denn der Klassenschnitt?
Tja, hätten sie sich mal besser vorbereitet... Pech gehabt. Die Noten stehen.
Ich würde da nichts machen. Man könnte mal überlegen, was die Schüler aus solcher Notenkosmetik lernen und was für Konsequenzen das auf die Leistungsbereitschaft haben wird...
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Da muss man sich ja in Zukunft zweimal überlegen, was man für seinen Unterricht kauft...
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dir alle Mittel zur Verfügung stellen, die du für deinen Unterricht brauchst. Darauf würde ich schon achten! Ich habe noch nie Kopierpapier (für die Schule), OHP-Folien, Folienstifte, Rotstifte, etc. gekauft. Genauso müssen dir die eingeführten Schulbücher gestellt werden sowie evtl. eingeführte Hilfsmittel (TR, Wörterbuch, etc.).
Bei den anderen Sachen, die ich mir selbst anschaffen müsste, würde ich mir tatsächlich überlegen, ob ich das brauche oder nicht. Ich kaufe mir zum Beispiel oft Parallelwerke eines anderen Verlags um Zugang zu weiteren Übungs- bzw. teilweise auch Klausuraufgaben zu haben. Gerade in Englisch spart das immens Zeit, wenn man sich nicht selbst aus dem Guardian einen Text zurechtstutzen muss. Wie lang es allein dauert, bis da ein Text gefunden wird, der sich eignet.
Und dann, muss ich sagen, finde ich es schon "nett", dass ich das von der Steuer absetzen kann. Weil nötig, diese Parallelwerke zu haben, wäre es nicht.
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@MrsPace Seit wann müssen Angestellte mehr Deputatsstunden leisten als Beamte?
Ist hier so in BaWü. Ich meine, dass es "nur" eine Stunde mehr ist. Aber wenn dann noch 500€ netto weniger rauskommt am Ende...
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Jo, sollen sie doch mal klagen... Das Schlimmste, das passieren kann, ist dass die Maßnahme verzögert oder aufgehoben wird. Wenn die Drohung überhaupt wahr gemacht wird... Ich sehe solchen Androhungen immer ganz entspannt entgegen.
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