Danke für eure Beiträge!
Punkt eins: ja, warum nicht? Gerade wenn sich die Betrugsversuche so dermaßen häufen, müsste das doch leicht einzurichten sein. Zumindest in deinen Klassen/ bei deinen Klausuren.
Ok, das werde ich im Hinterkopf behalten und bei Gelegenheit so vorschlagen. Ich plane nämlich, die SL zu bitten uns da KLARE Richtlinien an die Hand zu geben. Da könnte man das gleich als "Maßnahme" vorschlagen. Ich hatte da Bedenken, weil das ja auch "prophylaktisch" wäre und daher nicht zulässig. Auf der anderen Seite wird es ja im Abi auch so gehandhabt, also muss es eigentlich rechtlich i.O. sein.
Punkt zwei: ich kenne die Regelung, dass in der Oberstufe jedes Fehlen bei einer Klausur per Attest nachgewiesen werden muss.
Laut meiner SL ist es rechtlich nicht zulässig, eine allgemeine Attestpflicht für Klassenarbeiten, etc. auszusprechen. Das dürfte man erst für den Nachtermin oder wenn es eben zum wiederholten Mal vorkam. Dann dürfte man sagen, Schüler xy erhält in Zukunft Attestpflicht für alle Leistungsnachweise, weil...
Hier ist auch das Problem, dass wir als Kollegen da nicht geschlossen vorgehen. So kann Schüler xy bei Herrn Müller fehlen, bei Frau Mayer, etc. bis irgendwann mal etwas passiert. Jeder versucht das Problem individuell zu lösen und der Schüler lacht sich ins Fäustchen... Wie kann man ein geschlossenes Vorgehen erreichen?
Punkt drei: in flagranti erwischen, bzw. wenn du nachträglich zwei in Teilen identische Arbeiten hast, hast du doch den Beweis
Das ist genau das Problem. Ich finde es sehr schwierig zu bestimmen, was Spicken und was "durch die Gegend gucken" ist. Klar, wenn ein Schüler dauernd auf das Blatt des Nachbarn guckt, das ist wohl Spicken. Aber so blöd sind sie ja nicht. Und bei 30, 31 Leuten in einem kleinen Raum ist es schon schwierig, genau zu erkennen, wann jemand spickt und wann nicht.
Punkt vier: redest du von einem Plagiat während einer Klausur? Also mit einem Handy wurde betrogen? Oder meinst du ein Plagiat bei einem Vortrag oder einer Präsentation?
Eigentlich auch egal, Plagiat = Note 6.
Ja, genau. Während einer Klausur. Ohne, dass ich es bemerkt hätte. Wie gesagt, im Nachhinein dann mit freundlicher Unterstützung von Tante Google nachgewiesen. Eine Schülerin behauptete, sie hätte das auswändig gelernt. Klaro... Auf die Idee mit dem Schulausschluss kam ich, weil man ja an der Uni für ein Plagiat exmatrikuliert wird. Das darf man in der Schule nicht? Schade. 
Punkt fünf: ja
Punkt sechs: ja, wenn das nicht schon längst erfolgt ist, wird es höchste Zeit. Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden.
Ok, super. Danke für die Auskunft.
Übrigens würde ich einem Schüler, der während einer Leistungskontrolle sein Smartphone benutzt, dieses gar nicht groß wegnehmen. Wohl aber die Klausur. Note 6.
Das Problem ist auch hier der Nachweis. Selbst wenn ich den Verdacht habe, bis ich beim Schüler bin ist das Smartphone schnell verschwunden. Wohin, weiß ich nicht. Ich kann ja nicht anfangen, den Schüler zu filzen?! Wenn er behauptet, er habe kein Handy bei sich, was tue ich dann?
Ich fühle mich generell dieser Problematik gegenüber mehr oder minder machtlos und wünsche mir einfach klare und möglichst strenge Vorgaben der SL, die für die Schüler eine derartige Abschreckung haben, dass sie das Spicken lassen.
Aber selbst dann, es gibt Schüler die bleiben unbelehrbar. Von zwei Fällen könnte ich erzählen, die mehrfach beim Spicken erwischt wurden und wo NICHTS passierte außer ein Gespräch bei der SL. Dort wird man teilweise dann offenbar noch belächelt, weil man deswegen so einen "Aufriss" macht... 