Die Kostendämpfungspauschale ist vor allem abhängig vom Dienstgrad.
In BaWü liegt sie bei A13 bei 180€, d.h. wenn man weniger als 360€ Arztkosten im Jahr hat, braucht man gar keine Rechnungen einzureichen.
Die Kostendämpfungspauschale ist vor allem abhängig vom Dienstgrad.
In BaWü liegt sie bei A13 bei 180€, d.h. wenn man weniger als 360€ Arztkosten im Jahr hat, braucht man gar keine Rechnungen einzureichen.
Und das soll professionelles Lehrerhandeln sein? Puh...
Leider gibt es aber Kollegen, die derart unprofessionell sind... Und wenn man dann Pech hat und so einen erwischt, ist es halt ärgerlich...
Dazu fällt mir ein Zitat von Bridge of Spies ein: "Machen Sie sich denn keine Sorgen?!" - "Würde mir das helfen?"
Mach dich nicht verrückt. Wenn nicht einmal der Anhörungsbogen kam, hast du nichts zu befürchten.
Ob das RP die Befugnis hat, einfach mal so "heimlich" das BZR abzufragen, wage ich mal zu bezweifeln.
Generell kenne ich die Faustregel, dass bei einer Strafe von unter 90 Tagessätzen der Verbeamtung nichts im Wege steht.
Ich würde den Typen immer noch anzeigen übrigens!
Für die Verbeamtung brauchst du weiterhin nur das erweiterte Führungszeugnis. Da wird das nicht drin stehen. Also steht der Verbeamtung wie schon gesagt wurde, nichts im Wege.
Kam nun doch ein Anhörungsbogen oder warum eröffnest du einen zweiten Thread zu dieser Frage?
Im Vergleich zu Englisch würde ich bei Mathe nicht von "Korrekturaufwand" sprechen. Ein großer Satz Klausuren in der Jahrgangsstufe ist in maximal vier Stunden durch, wenn man die Aufgaben entsprechend geschickt gestellt hat.
Allein vom Korrekturaufwand her, könntest du also locker Französisch dazunehmen.
Wobei es da auch wieder auf die Schulart ankommt. Korrekturaufwändig ist bei uns nur das A-Niveau. A-Niveau-Kurse sind wiederum eher klein. Das B-Niveau ist Anfängerunterricht, also erstmal hauptsächlich Vokabeln, Grammatik, Texte wenn nur kurz und simpel.
Bei Japanisch wiederum kenne ich keine einzige Schule, die das anbietet.
Sport, ja, kann man machen, wenn man darauf steht, grundsätzlich die 10. und 11. Stunde zu unterrichten.
Ich frag mich manchmal, wie die Leute zurecht gekommen sind, bevor es das Internet gab...
Sowohl von der Beihilfe als auch von der Versicherung wird es dazu Informationen geben.
In BaWü ist alles online.
Weil ich natürlich nie sicher sein kann, ob ich richtig informiert bin.
Vielleicht weiß es ja jemand hier tatsächlich besser....
Die Betonung liegt wohl auf dem Wörtchen "tatsächlich"...
Warum fragst du überhaupt, wenn du sowieso schon weißt, was zu tun ist und dass es einer Verbeamtung nicht im Wege steht?
Alles anzeigenLiebe Antwortenden ,
ich bedanke mich erstmal für Eure guten Antworten!
Zunächst möchte ich die Fragen beantworten:
Vor 13 Tagen bin ich mit einem Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten, der gehubt und gedrängelt hat, weil ich ihm zu langsam links abgebogen bin (ich bin ein langsamer und sehr vorsichtiger Fahrer). Daraufhin bin ich zum Teil aus Verunsicherung und zum Teil extra (weil der Typ mich aufgeregt hat) langsam weiter gefahren. Als ich dann beschleunigt habe, fängt er an, mich zu überholen und währenddessen provokativ zu hupen. Dann habe ich ihm an der nächsten Ampel gesagt, dass ich ihn anzeigen werde, woraufhin er mir hinterher gefahren ist und mein Nummernschild fotografiert hat - ich weiß: totaler Kindergarten! - . Ich hab ihn nicht angezeigt, befürchte aber, dass er es getan hat. Er könnte mich ja wegen vorsätzlichen langsam fahren anzeigen!
Bis heute ist nichts von der Polizei gekommen (Anhörungsbögen kommen ja in der Regel recht schnell).
Ich habe trotzdem Angst, dass das, falls noch was kommen sollte, zur Verurteilung kommt, obwohl ich mir natürlich einen Anwalt nehmen würde, weshalb ich da gut rauskommen könnte ... aber man weiß ja nie, wie es läuft.
Was mir aber noch viel mehr Angst macht ist, ob diese Verurteilung meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden könnte.
Ich weiß, dass diese Verurteilung, so sie denn überhaupt kommen sollte, noch nicht mal im erweiterten Führungszeugnis stünde.
Daher würde mich interessieren, weil es Leute in Foren gibt, die das behaupten, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit, die ja vor einer Lebenszeitverbeamtung kommt, nur ins erweitere Führungszeugnis der Belegart oe geguckt wird, oder direkt nach einem Eintrag im BZR geguckt wird: denn im BZR würde eine solche Verurteilung ja stehen.
Zu meiner Situation: ich studiere im 5. Semester gerade und bin vermutlich mit allem in 4,5 Jahren fertig, hätte dann ja noch ein halbes Jahr, bis es gänzlich getilgt würde.
Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ... aber ich investiere sehr viel Energie in mein Studium und möchte daher sicherstellen, dass sowas meinem Ziel nicht im Wege steht!
Dann nimm doch bitte den Hörer in die Hand und zeig ihn an! Wenn er dich tatsächlich anzeigt und du ihn nicht, rate mal, wer dann die schlechteren Karten hat.
Du sagst, du bist extra langsamer gefahren, weil der Typ dich aufgeregt hat. Damit hat sich das mit der Nötigung doch schon bestätigt.
Ergreif die Initiative, bevor du als Verlierer aus der Sache gehst.
PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...
In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass
Ich verstehe deine Frage nicht. Ist der Fall nun fiktiv oder erwartet dich tatsächlich so eine Verurteilung?
Falls letzteres der Fall ist, bist du entweder anwaltlich sehr schlecht beraten oder du versuchst uns hier einen Bären aufzubinden...
Falls du einfach gerne langsam fährst (z.B. 60km/h auf der Landstraße), kannst du das gerne tun. Allein deswegen wärst du nicht wegen Nötigung durch langsames Fahren anzuzeigen. Ein vernünftiger Anwalt sollte doch in der Lage sein, dich aus der Sache rauszuholen, wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Natürlich ist es für einen Studenten unter Umständen billiger, einfach die Tagessätze zu bezahlen als sich anwaltlich vertreten zu lassen... Aber gerade wenn du Lehrer werden willst, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen wollen, wenn ich nichts getan habe! Für die Zukunft würde ich dir dann auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.
Wenn du aber tatsächlich diese Nötigung begangen hast und zurecht angeklagt bist, hoffe ich, dass du zumindest vor dir selbst einsiehst, dass das keine unerhebliche Straftat ist, die gerade im Straßenverkehr durchaus gefährliche Folgen haben kann. Ich finde es daher nicht angebracht, dieses Vergehen derart herunterzuspielen und als "lächerlich kleine Sache" zu bezeichnen. "Nötigung" bedeutet ja wie gesagt in diesem Zusammenhang NICHT, dass du einfach deswegen langsam gefahren bist, weil du das gerne tust, oder weil du nicht schneller fahren konntest, sondern es bedeutet, dass du absichtlich langsamer gefahren bist um einen anderen Verkehrsteilnehmer zu zwingen, auch langsamer zu fahren.
Da du nicht konkret geworden bist, dazu ein Beispiel: Ich wohne in der Nähe der Schweizer Grenze und es gibt sehr viele Autofahrer, die sich darüber ärgern, dass manche Schweizer die Autobahnen hier als Rennstrecke nutzen. Daher kommt es des Öfteren vor, dass manche Autofahrer meinen, sie müssten Verkehrserziehung betreiben. Wenn sich ein solcher "Raser" nähert, setzen sie sich auf die linke Spur und überholen dann erstmal mit knappen 100km/h eine Reihe von LKWs. Dabei lassen sie bewusst Gelegenheiten aus, wieder rechts einzuscheren und den "Raser" überholen zu lassen. Sie nötigen den "Raser" also dazu, eine ganze Weile unter 100km/h zu fahren, obwohl es auf diesem Teil der Autobahn keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung gibt...
Dass solche "Aktionen" andere Verstöße gegen die StVO provozieren (Abstandsverstöße, unerlaubtes rechts-Überholen, in anderen Fällen auch Missachtung von Überholverboten, etc.) und schwerwiegende Folgen (schlimme Unfälle mit erheblichem Personenschaden) haben können, dürfte und sollte jedem Autofahrer klar sein!
Naja, Mathe und BWL sind erheblich weniger korrekturaufwendig . Ein Satz Klausuren an einem Nachmittag ist für Deutsch eher weniger möglich.
Meine Kombination ist Mathe/Englisch. Englisch würde ich jetzt schon zu den korrekturaufwändigeren Fächern zählen. Aber ich finde, auch in Englisch gibt es Mittel und Wege, Klausuren und Prüfungen korrekturfreundlicher zu gestalten.
Muss in Englisch wirklich in jeder Klausur ein Aufsatz geschrieben werden? Ich finde nicht. Wenn Aufsätze angefertigt werden sollen, muss es wirklich sein, dass Schüler da 300 Wörter und teilweise mehr aufs Papier bringen sollen? Kurz und knapp und präzise formuliert halte ich für eine eindeutig bessere Leistung als seitenlanges Geschwafel, bei dem man nicht auf den Punkt kommt. Zur Beurteilung der sprachlichen Leistung reichen mir auch 200 Wörter.
Für 19 Abi-Klausuren in Englisch (2 Leseverstehensaufgaben, 2 Aufsätze) habe ich dieses Jahr 1,5 Tage gebraucht. Inklusive Verwaltung. Zwei Stunden für den Klassensatz Leseverstehensaufgaben, fünf Stunden je Klassensatz der Aufsätze, eine halbe Stunde Verwaltung. Macht 12,5 Zeitstunden. So läuft das jedes Jahr; Beschwerden, dass ich das nicht ordentlich gemacht habe, gab es nie. Im Gegenteil, wenn ich mir in der Rolle es Zweitkorrektors manche Erstkorrekturen durchschaue... In einem Jahr gab es sogar mehr grüne als rote Korrekturzeichen, nachdem ich durch war.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Klausur pro Schuljahr durch eine anderweitig erbrachte Leistung zu ersetzen. Das nutze ich jedes Schuljahr aus. In jeder Klasse, in der diese Regelung gilt und sinnvoll ist.
Es gab schon Jahre, da hatte ich in allen vier bei uns angebotenen Schularten Prüfungen. Ist halt so an den BS. Ich unterrichte zwei Hauptfächer.
Dafür haben wir dann in anderen Bereichen weniger zu tun. Es fällt sehr wenig Elternarbeit an; Konferenzen halten sich auch in Grenzen.
Wenn ich von den Kollegen am Allgemeinbildenden höre, dass sich da abends um acht getroffen wird um Bilder von der Klassenfahrt gemeinsam anzugucken... Also ne, danke, da korrigiere ich lieber...
Am besten man ergreift gar keinen Beruf mehr nach der Schule. Denn die Aussichten sind ja generell sehr schlecht.
Ach so, Berufsberatung soll ich jetzt auch noch machen???
Bei uns haben die Ferien erst am Montag angefangen und ich habe ehrlich gesagt nicht vor, auch nur einen Strich für die Schule zu machen, in diesen Ferien...
Ich hab in 2,5 Korrekturtagen 45 Abi-Klausuren (19 Englisch, 26 Mathe) "runtergerissen" muss man fast sagen und das reicht, wie ich finde. Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass mich vor den Pfingstferien noch die FHSR-Prüfung erwartet...
Ich hab noch 1,5 Klassensätze Berufsschulklassenarbeiten liegen, aber die werden auch nach Ostern noch da liegen...
Ich mache meine Steuer meist Ende Februar, Anfang März und bekomme den Bescheid meist Ende April, Anfang Mai.
Danke für eure Beiträge!
Punkt eins: ja, warum nicht? Gerade wenn sich die Betrugsversuche so dermaßen häufen, müsste das doch leicht einzurichten sein. Zumindest in deinen Klassen/ bei deinen Klausuren.
Ok, das werde ich im Hinterkopf behalten und bei Gelegenheit so vorschlagen. Ich plane nämlich, die SL zu bitten uns da KLARE Richtlinien an die Hand zu geben. Da könnte man das gleich als "Maßnahme" vorschlagen. Ich hatte da Bedenken, weil das ja auch "prophylaktisch" wäre und daher nicht zulässig. Auf der anderen Seite wird es ja im Abi auch so gehandhabt, also muss es eigentlich rechtlich i.O. sein.
Punkt zwei: ich kenne die Regelung, dass in der Oberstufe jedes Fehlen bei einer Klausur per Attest nachgewiesen werden muss.
Laut meiner SL ist es rechtlich nicht zulässig, eine allgemeine Attestpflicht für Klassenarbeiten, etc. auszusprechen. Das dürfte man erst für den Nachtermin oder wenn es eben zum wiederholten Mal vorkam. Dann dürfte man sagen, Schüler xy erhält in Zukunft Attestpflicht für alle Leistungsnachweise, weil...
Hier ist auch das Problem, dass wir als Kollegen da nicht geschlossen vorgehen. So kann Schüler xy bei Herrn Müller fehlen, bei Frau Mayer, etc. bis irgendwann mal etwas passiert. Jeder versucht das Problem individuell zu lösen und der Schüler lacht sich ins Fäustchen... Wie kann man ein geschlossenes Vorgehen erreichen?
Punkt drei: in flagranti erwischen, bzw. wenn du nachträglich zwei in Teilen identische Arbeiten hast, hast du doch den Beweis
Das ist genau das Problem. Ich finde es sehr schwierig zu bestimmen, was Spicken und was "durch die Gegend gucken" ist. Klar, wenn ein Schüler dauernd auf das Blatt des Nachbarn guckt, das ist wohl Spicken. Aber so blöd sind sie ja nicht. Und bei 30, 31 Leuten in einem kleinen Raum ist es schon schwierig, genau zu erkennen, wann jemand spickt und wann nicht.
Punkt vier: redest du von einem Plagiat während einer Klausur? Also mit einem Handy wurde betrogen? Oder meinst du ein Plagiat bei einem Vortrag oder einer Präsentation?
Eigentlich auch egal, Plagiat = Note 6.
Ja, genau. Während einer Klausur. Ohne, dass ich es bemerkt hätte. Wie gesagt, im Nachhinein dann mit freundlicher Unterstützung von Tante Google nachgewiesen. Eine Schülerin behauptete, sie hätte das auswändig gelernt. Klaro... Auf die Idee mit dem Schulausschluss kam ich, weil man ja an der Uni für ein Plagiat exmatrikuliert wird. Das darf man in der Schule nicht? Schade.
Punkt fünf: ja
Punkt sechs: ja, wenn das nicht schon längst erfolgt ist, wird es höchste Zeit. Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden.
Ok, super. Danke für die Auskunft.
Übrigens würde ich einem Schüler, der während einer Leistungskontrolle sein Smartphone benutzt, dieses gar nicht groß wegnehmen. Wohl aber die Klausur. Note 6.
Das Problem ist auch hier der Nachweis. Selbst wenn ich den Verdacht habe, bis ich beim Schüler bin ist das Smartphone schnell verschwunden. Wohin, weiß ich nicht. Ich kann ja nicht anfangen, den Schüler zu filzen?! Wenn er behauptet, er habe kein Handy bei sich, was tue ich dann?
Ich fühle mich generell dieser Problematik gegenüber mehr oder minder machtlos und wünsche mir einfach klare und möglichst strenge Vorgaben der SL, die für die Schüler eine derartige Abschreckung haben, dass sie das Spicken lassen.
Aber selbst dann, es gibt Schüler die bleiben unbelehrbar. Von zwei Fällen könnte ich erzählen, die mehrfach beim Spicken erwischt wurden und wo NICHTS passierte außer ein Gespräch bei der SL. Dort wird man teilweise dann offenbar noch belächelt, weil man deswegen so einen "Aufriss" macht...
Hallo zusammen,
bei uns an der Schule nehmen die Betrügereien bei Klassenarbeiten, Tests, etc. in letzter Zeit überhand. Gespickt wird nach allen Regeln der Kunst. Abschreiben vom Sitznachbarn oder vom Spickzettel ist noch das "Harmloseste". Das Hauptproblem sind die Smartphones. In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt. Noch effektiver ist es natürlich in den modernen Fremdsprachen. Da werden ganze Aufsätze aus dem Internet abgeschrieben. Während der Klausur!
Die Schüler gehen dabei derart geschickt vor, dass man während der Klausur nichts bemerkt. In Englisch hatte ich in diesem Halbjahr bereits vier Schüler (in unterschiedlichen Klausuren), die ihren Aufsatz nachweislich während des Klausur aus dem Internet abgeschrieben hatten! Obwohl ich gewissenhaft Aufsicht geführt habe, habe ich nichts bemerkt. Gott sei Dank konnte ich den Schülern das im Nachhinein nachweisen, weil ich die Quellen im Internet gefunden habe.
Den Schülern das Smartphone VOR der Klausur prophylaktisch abzunehmen ist laut unserer SL unzulässig. Wir dürfen es erst wegnehmen, wenn wir sie beim Betrugsversuch ertappen. Dies ist aber wiederum schwierig, weil die Schüler wie gesagt derart geschickt sind... So ein kleines Smartphone ist ja auch sehr schnell verschwunden, wenn der Lehrer sich aufmacht, durch die Reihen zu laufen. Ich selbst nehme Schülern auch nur wirklich ungern das Handy ab, weil ich schon den Fall hatte, dass ein Schüler mich beschuldigt hat, sein Handy wäre in meiner "Obhut" kaputt gegangen. Ich bin froh, dass es da keine anwaltliche Auseinandersetzung im Endeffekt gab, obwohl die Eltern damit gedroht hatten. Beweisen, dass ich es nicht kaputt gemacht habe, hätte ich zumindest nicht können.
Einige Kollegen haben bereits resigniert und geben das auch offen zu. Sie sind der Meinung, dass die Schüler die Quittung dann in der Abschlussprüfung erhalten werden und diese nicht bestehen werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall und so spicken sich manche Schüler munter zum Abschluss... Ich weigere mich jedoch, diese Betrügereien einfach hinzunehmen. Erstens ist es den rechtschaffenen Schülern gegenüber unfair und zweitens bin ich der Meinung, dass die Schüler spätestens bei uns lernen sollten, dass ein solches Verhalten nicht geht bevor sie im "wahren" Leben mal ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen.
Was auch des Öfteren vorkommt, ist, dass Schüler gezielt zu Leistungsüberprüfungen fehlen. Teilweise auch mit Attest vom Arzt. Ich habe in der 13 einen Schüler, der bei mir (und bei den anderen Kollegen) noch NIE zum Haupttermin eine Klausur mitgeschrieben hat. Sein Arzt schreibt ihn dann brav für diesen einen Tag krank und wir können nichts machen... Eine AU müssen wir akzeptieren. Zudem sind viele Klassenleitungen extrem nachlässig und akzeptieren die Vorlage der AU/des Attest auch nach Fristende.
Sehr schlimm finde ich es auch, dass bei den Schülern überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist und sie einem teilweise ins Gesicht lügen. Einsehen, dass sie für einen vollendeten Betrug oder eben den Betrugsversuch 0 NP erhalten, tun die Wenigsten.
So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:
Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.
LG,
Mrs Pace
Das Argument einer gewissen Anfahrtsstrecke ist für mich nicht nachvollziehbar
"Herr X müsste dafür extra aus Z kommen, machen Sie das dann mal"
Für mich ist dieses Argument nicht nur nicht nachvollziehbar... Es ist schlicht nicht valide. Jedem steht doch die Möglichkeit offen, an den Schulort zu ziehen. Wenn man das nicht möchte, möchte man aus bestimmten Gründen offenbar pendeln. Ich finde nicht, dass darauf grundsätzlich Rücksicht genommen werden muss. Ich bin selbst Pendlerin und hätte kein Problem damit "extra" anzufahren. Hat ja auch Vorteile, NICHT am Schulort zu wohnen.
In begründeten Einzelfällen ist es ok darauf Rücksicht zu nehmen. Eine meiner Kolleginnen pflegt zuhause ihre Schwiegermutter. Da macht es wirklich einen Unterschied ob sie an drei, vier oder fünf Tagen anfahren muss. Sie arbeitet aber wiederum Teilzeit (14 Stunden). In diesem Fall sind freie Tage ja auch vollkommen legitim.
Bei uns an der Schule ist es leider so, dass gewissen Vollzeitkollegen grundsätzlich ein freier Tag eingeräumt wird und manche Teilzeitkräfte (die, die das halt ohne Murren mit sich machen lassen) an fünf Tagen kommen müssen und noch dazu dann Hohlstunden noch und nöcher haben. Eine TZ-Kollegin bei uns hat 13 Hohlstunden. Das ist bisheriger Rekord. Der ÖPR nickt dieses Vorgehen brav ab...
Wenn alle Teilzeitlehrkräfte auch einen freien Tag haben, sehe ich da kein Problem.
Was mMn nicht geht, ist, dass Vollzeitler einen freien Tag haben und einige Teilzeitler an allen fünf Tagen kommen müssen.
Teilzeitler verzichten auf Geld um mehr Freizeit zu haben! Vollzeitler werden für die volle Zeit bezahlt und sollten dann auch anwesend sein.
Werbung