Beiträge von MrsPace

    Danke euch! Dann werde ich mal der Schulleitung zurückschreiben. ;)


    Welche Begründung hat er denn bei der Schulleitung angegeben, warum er nicht kommen kann?

    Das weiß ich nicht. Und ich denke die Schulleitung wird mir die Gründe dann auch nicht nennen dürfen.


    Dass er gesagt hat, er hätte Tennis, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Bzw. fände es krass, wenn das als Grund durchginge.

    Hallo,


    ich selbst habe nicht diese Kombi, kann dir aber sagen, dass in Englisch (vor allem an den BBS) der Korrekturaufwand enorm ist. Englisch ist grundsätzlich Prüfungsfach, d.h. du bist mit Englisch immer betroffen. Es gab Jahre, da hatte ich fünf Abschlussklassen... Wenn du nun Deutsch dazunimmst, das Gleiche. Da bist du auch in jeder Schulart mit Prüfungen betroffen. Teilweise auch in einer Schulart doppelt, pro Fach eine Klasse. (Ich habe Mathe/Englisch und habe, bis auf ein Jahr, bisher immer Doppelabitur gehabt.)


    Auch unterm Jahr ist der Korrekturaufwand hoch. Für eine Englisch-Klausur im Klassensatz brauche ich einen vollen Arbeitstag (8-9 Zeitstunden). In Mathe schaffe ich es im Vergleich an einem halben Arbeitstag (meist 4 Zeitstunden). Und ich wage zu behaupten, dass ich das sehr flott machen. Die Deutsch-Kollegen berichten mir, dass sie pro Klausur im Klassensatz zwei volle Arbeitstage benötigen.


    Keiner meiner D/E-Kollegen unterrichtet ein volles Deputat, weil es "nicht machbar" sei. OT. Wegen einer "unglücklichen" Kombi auf Geld zu verzichten, würde ich nicht einsehen.


    Fazit: Ich kann dir nur abraten. Gerade an den BBS. Am grundständigen Gymnasium, wo du auch mal Unterstufe unterrichtest und vielleicht eine Abi-Klasse pro Jahr hast, mag das gehen. Aber an den BBS? Never. Ich würd's mir nicht antun.


    Mit GGk hingegen, wärst du besser beraten. Wird auch in jeder Schulart unterrichtet. Der Bedarf ist daher immer gegeben. Und du hast da selten und wenn doch wenig Prüfungsaufwand.

    Hallo zusammen,


    am kommenden Donnerstag tagt bei uns die Schulkonferenz. Heute bekam ich eine E-Mail von der Schulleitung, dass ich einen Kollegen vertreten soll, der verhindert sei, da ich damals auf der GLK als seine Vertretung gewählt wurde. Ich war etwas verwundert, was einen abends um 20 Uhr dienstlich verhindern könnte und fragte daher bei dem Kollegen nach. Er habe Tennistraining.


    Nun bin ich Pendlerin (>50km) und müsste daher zweimal anfahren. Am nächsten Tag habe ich wieder zur ersten Stunde Unterricht, d.h. eine kurze Nacht ist vorprogrammiert.


    Auf gut Deutsch: Das sehe ich nicht ein! Dann fällt eben das Tennistraining mal aus.


    Kann ich mich irgendwie wehren? Legal.


    (Die anderen Vertreter sind leider auch alle Pendler. Zudem möchte ich nicht um einen "persönlichen Gefallen" bitten, das für mich zu übernehmen. Das ist ja eigentlich Sache der SL.)


    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Mrs Pace

    Ist das denn überhaupt legal? Ich erinnere mich noch an meine Schulzeit (primär Sek I), in der es mal hieß, dass die Note einer Klausur nachträglich nur nach oben, aber nicht nach unten korrigiert werden darf. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

    Warum sollte es nachträglich nicht nach unten korrigiert werden dürfen, nach oben aber schon? Macht absolut keinen Sinn.


    Hab auch schonmal aus einer 2- eine 2-3 gemacht, weil ich falsch in der Tabelle geschaut hatte. Kommt halt vor. Wieso sollte ich das nicht berichtigen dürfen?

    Gruppenflüge sind oft teurer, da aus jeder Buchungsklasse ein Kontingent herausgenommen und dann ein Durchschnittspreis errechnet wird.


    Die Flüge in 9er-Grüppchen zu buchen, würde ich auf keinen Fall machen. Was passiert, wenn der Flieger voll ist und noch eine 9er-Gruppe nicht gebucht? Zumal du da "privat" buchst. Wäre mir viel zu riskant.


    Ich fahre nur mit Reiseveranstalter auf Studienfahrt (CTS, etc.). Reiseveranstalter bekommen oft sehr gute Konditionen bei den Airlines, Hostels, etc., so dass es nicht wirklich teurer ist, obwohl man den Service natürlich bezahlt.


    Ich war letztes Jahr vier Nächte in Rom für 380€/Person. Mit Flug, Flughafentransfers, Übernachtung, Frühstück, einen Tag Busgestellung vor Ort und jeden Tag zwei Programmpunkte. Davor war ich schon in London für 360€/Person und in Nizza für 340€/Person. Kann man eigentlich nicht meckern.

    Was auch hilft: Einem reklamierenden Schüler einfach mal die Note um eine Viertelnote schlechter machen.


    Ich nehme Reklamationen immer nochmal mit nach Hause und wenn man dann einfach noch ein paar weitere Fehler entdeckt, sind es dann halt auch mal schnell 7 statt 8 Notenpunkte... Sowas spricht sich rum... ;)

    Wenn man seine Bewertungskriterien und Notenvergabe transparent macht, eventuell noch einen Lösungsvorschlag herausgibt bzw. die Klausur zumindest bespricht, hat man schon viel weniger Diskussionen. Über die Ergebnisse schriftlicher Leistungsüberprüfungen habe ich daher nur sehr selten Diskussionen.


    Bei mündlichen Noten kommt das schon eher vor. Da bin ich dazu übergegangen, direkt in der Stunde für Einzelleistungen Noten zu geben und diese am Ende der Stunde direkt den Schülern bekanntzugeben. Auf diese Weise kann man auch Noten, die schlechter ausgefallen sind, den Schülern halbwegs verständlich machen.


    Wer in der Oberstufe nichtmal eine einfach lineare Gleichung aus der Mittelstufe umgestellt bekommt, bringt einfach keine ausreichende Leistung mehr. Das ist auch einem Schüler klar.


    Ich nehme mir da für jede Klasse eine bestimmte Woche vor und sage der Klasse auch vorher Bescheid, dass diese Woche mündliche Noten gemacht werden. Wenn ich nach dieser Woche noch nicht für alle eine Note habe, wird eben verlängert um eine Woche. Meistens bekomme ich es aber hin.

    Darin wurde er noch einmal zusammengeschissen, weil er angeblich in den letzten Tagen des Schuljahres seinen Unterricht nicht mehr ordentlich gemacht hätte und deshalb eine Notiz in die Personalakte vornehmen würde.

    Und woher will der SL das wissen? Hörensagen der Schüler?


    Versetzungsantrag.

    Wenn ich mal Literatur behandel, mache ich mir meist schon die Mühe, selbst Material auszuarbeiten. Diese vorgefertigten Arbeitsblätter behandeln die zentralen Themen doch eher stiefmütterlich bzw. enthalten für meinen Geschmack viel zu wenige produktiv-kreative Elemente.


    Ich behandel demnächst A Study in Scarlet von Arthur Conan Doyle und habe da alle Materialien dazu selbst erstellt.

    Im Abi darf in BaWü nur der „eingeführte Taschenrechner“ verwendet werden. Wir schaffen daher für die Schüler einheitlich den gleichem an und NUR dieser darf verwendet werden. Würde mich da schon nochmal genauer erkundigen bevor du den falschen kaufst.

    Vielen Dank für deine Einschätzung!

    Im Prinzip ja. Allerdings nur, wenn es (auch) Sekundarstufe II bzw. etwas Äquivalentes beinhaltet. Vom Gefühl her würde mir Unterricht am Gymnasium mehr zusagen, weil man statistisch gesehen häufiger auf sehr begabte Schüler stoßen dürfte (in der Regel gehen die ja gleich auf ein Gymnasium und machen Abi), und solche Schüler würde ich gerne durch Vorbereitung auf Mathewettbewerbe etc. unterstützen. Ich weiß, das klingt vielleicht alles bisschen idealistisch, aber es ist hoffentlich nicht ganz unrealistisch. Außerdem kann man in der Unterstufe frühzeitig für Mathe begeistern.

    Ok. Zumindest für Gymnasien scheint es einen Seiteneinstieg in BaWü nur für das Fach Physik zu geben. Da ich Mathe nicht voll studiert habe, wird mir - so fürchte ich - nicht gestattet, vollständig bis zum Abi Mathe zu unterrichten. (Allerdings ist die Situation sowieso kompliziert: formal habe ich keinen Master in Physik, sondern in Mathe, weil ich diesen in England erworben habe, wo Physik der Mathe-Fakultät angerechnet wird.)
    Weißt du wie die Chancen auf eine Verbeamtung stehen, wenn man den Quereinstieg via Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert? Was sind die gängigen Anstellungsverhältnisse für Quereinsteiger? Dazu finde ich zu selten etwas im Netz (bis auf Horrorgeschichten auf SPON). Der Vorbereitungsdienst beginnt ja im Januar. Jetzt ist es zu spät, d.h. ich müsste bis nächstes Jahr warten und mich im Frühjahr bewerben. Mal gucken, wie lange ich es im jetzigen Job aushalte...


    Als Bayer kenne ich das Konzept von Gemeinschaftsschulen nicht. Muss man da auch auf Hauptschulniveau unterrichten, oder hat man als A13-Lehrer nur Klassen, die auf Gymnasialniveau zu unterrichten sind? Wie darf ich mir das vorstellen?

    Sehr idealistisch, ja. ;) Zumal berufsbildende Schulen auch Gymnasien haben. Wir haben ein Wirtschaftsgymnasium, ein internationales WG und ein Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium. Sehr motivierte Ex-Realschüler in der Klasse zu haben, kann auch sehr angenehm sein.


    Zum zweiten Punkt: Wir haben einige Seiteneinsteiger, die auch Fächer die sie nicht grundständig studiert haben bis zum Abi unterrichten. Einer meiner Kollegen ist Diplom-Informatiker mit Nebenfach Mathe und unterrichtet auch regelmäßig 13er in Mathe.


    Soweit ich weiß, musst du an der Gemeinschaftsschule das unterrichten, was eben anfällt. Ich glaube nicht, dass da differenziert wird. An der BBS hast du aber teils auch Hauptschulniveau. Was nicht schlimm ist. Ist halt ein anderes Klientel, aber hat auch seine Reize.

    Ganz ehrlich, mach den Seiteneinstieg. Was Pädagogik, Didaktik, etc betrifft, habe ich im Studium genau nichts gelernt. Das kam erst im Ref. Und diese Veranstaltungen hast du ja auch, wenn du einen Seiteneinstieg machst. Könntest du dir evtl. auch vorstellen, an berufsbildende Schulen zu gehen? Da ist der Seiteneinstieg oft unkomplizierter.


    Was den Bedarf betrifft, kann ich dir nur von der Situation in BaWü berichten. Mathe war in den vergangenen Ausschreibungszeiträumen sehr gesucht. Wir hatten zwei Mathe-Referendare, die weggingen wie warme Semmeln. Wir selbst hatten leider (noch) keinen Bedarf letztes Jahr; der wird aber in spätestens zwei Jahren (durch Pensionierung) kommen.


    Viele Gemeinschaftsschulen bei uns hatten auch beliebig, beliebig, beliebig ausgeschrieben, d.h. die haben wohl alles genommen, was es so gab.

    Ich habe jetzt interessehalber mal in der gültigen Verwaltungsvorschrift für BaWü geschaut. Da steht nichts davon, dass Lehrerinnen und Lehrer keine Freiplätze in Anspruch nehmen dürfen. Genauso wenig steht da drin, dass der Schulleiter nur Fahrten in Höhe des der Schule zurr Verfügung stehenden Budgets genehmigen darf. Falls die Kolleginnen und Kollegen auch mit einer teilweisen Erstattung der Reisekosten zufrieden sind.


    Verwaltungsvorschrift BaWü

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