Du kennst Superman? 🥺🥺🥺🥺 [fangirlt sehr männlich]
Für mich ist jetzt Geralt of Rivia relevanter… Aber ja. Hab auch teilweise sehr unvorteilhafte Party Pics von ihm. Bin aber nicht bestechlich.
Du kennst Superman? 🥺🥺🥺🥺 [fangirlt sehr männlich]
Für mich ist jetzt Geralt of Rivia relevanter… Aber ja. Hab auch teilweise sehr unvorteilhafte Party Pics von ihm. Bin aber nicht bestechlich.
Wer ist’s denn? Kannste doch ruhig verraten, wenn schon deine SuS das wissen😉
Henry Cavill. Dachte, es ist schon bekannt. Hab das hier glaub schon einmal erzählt.
MrsPace : Da hast du auf jeden Fall recht. Ich hatte allerdings die Fragestellung der/des TE so verstanden, dass bei ihr/ihm die Frage nach dem Thema "Irland im Englischunterricht" nur mehr oder weniger zufällig bei der Beschäftigung mit dem geplanten Auslandssemester aufgekommen ist. Sprich: Sie/Er würde auch das Semester in Irland verbringen wollen, wenn diese Land nicht im EU behandelt würde.
Ach so, ok. Ich hatte es irgendwie so verstanden, als wollte er nur in ein Land das lehrplan-relevant ist… Aber du hast recht. War wohl eher so gemeint wie du sagst.
Ich sehe da die SL in der Pflicht. Sie hat sich da ganz klar schützend vor dich zu stellen und dem Schüler eine entsprechende Ansage zu machen. Nennt sich Fürsorgepflicht. Ggf. kann man auch mal dem Betrieb melden, dass der Schüler ständig Stunk macht. Falls die SL sich nach deinem Hinweis auf die Fürsorgepflicht nicht bewegt… ÖPR erinnert die SL sicher gerne daran.
Es ist vollkommen egal, ob das Land in dem du dein Auslandssemester verbringst, lehrplan-relevant ist. Es geht um die Auslandserfahrung, darum dass du dein Englisch auf near native Niveau bekommst und natürlich auch um Authentizität. Wer dort gelebt hat, hat etwas von dort zu erzählen. Was meinst du, wie beeindruckt die Kids sind, wenn ich erzähle, dass ich einen sehr bekannten A-Lister zu meinem Bekanntenkreis zählen kann. Ich hatte mein iPad am Beamer; plötzlich kommt eine Push-Mitteilung wegen einer Nachricht dieses besagten Herrn. Die Augen der Kids hättest du sehen sollen. Und dann kannst du sagen, „Lernt Englisch, geht ins Ausland, tolle Erfahrung von denen man ein Leben lang zehrt.“
Achso. Noch ein praktischer Tipp. Ich streiche immer leere Teile und Lücken in der Arbeit durch. Dann kann man da nichts einfügen. Am Ende der Arbeit kommt ein Strich, danach die Note. Dahinter kann nichts mehr kommen.
Zusätzlich vermerke ich es auch, wenn Aufgabenteile nicht bearbeitet wurden, z.B. „Aufgabe 1a nicht bearbeitet.“ Weiterhin schreibe ich bei Fehlern sehr genau hin, was wo falsch ist. Also z.B. Rundungsfehler, Rechenfehler, kein Rechenweg, Denkfehler, etc.
Ich würde in diesem Fall ganz klar ein Exempel statuieren wollen und so massiv wie möglich reagieren. Ein Glück hattest du einen Nachweis, dass der Schüler eine Fälschung begangen hat. Ich wage zu behaupten, dass viele KuK da keinen solchen Nachweis hätten... Und wenn ein solches Vorgehen seitens der Schüler Schule macht...
Ich würde mit der SL sprechen, was sie maximal mittragen würde. Der Schüler ergänzt nachträglich eine Lösung und beschuldigt dich dann, du hättest einen Fehler beim Korrigieren gemacht. Das ist schon ein starkes Stück...
Ich wäre für mind. vier Stunden Nachsitzen (angeordnet durch die SL) ggf. auch einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss. Plus Gespräch mit den Eltern. Eine 6 würde ich ihm jetzt aber auch nicht geben. Die ursprüngliche Note hat er ja ordnungsgemäß erbracht.
Wie meinen?
Sorry, Dialekt. Das bedeutet quasi, dass viele Menschen auf engem Raum stehen.
Ich glaube ich hätte da beim Weihnachtsmarkt auch kein Problem. Ich meine, es ist ja was Anderes wenn man eh in der Innenstadt wohnt und sich da mittags was zum Essen holt als wie wenn man da Abends in der Käsdrucke mit Tasse in der Hand am Glühweinstand steht.
Danke dir. In der BGVO habe ich schon nachgeschaut. Da stand nichts über die Gewichtung drin. Dann ist es wohl in meinem Ermessen, nehme ich an.
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob es Vorgaben gibt wie Kurztests in der Oberstufe des BG in BaWü zu gewichten sind? Ich finde dazu weder etwas in der NVO noch in der BGVO. Ich schreibe im Laufe des Jahres ca. 5 - 6 Kurztests und gewichte diese wie eine Klausur. Ist dies zulässig?
Edit: Im zweiten Halbjahr habe ich dann statt zwei Klausuren eben drei Klausuren.
Vielen Dank,
Mrs Pace
Es ist keine Grundvoraussetzung selbst ein Gymnasium besucht zu haben um am Gymnasium Lehrer werden zu dürfen. Deine Vita hört sich aber generell eher nach einem Lehrer an Beruflichen Schulen an. Ist das u.U. eine Option?
Ziel ist, dass man zukünftig wieder zusammenarbeiten kann… Für mich ist der Drops allerdings gelutscht. Mehr als das absolut Nötigste will ich mit dem Kollegen nicht mehr zu tun haben…
Letzteres solltest Du ihm genau SO sagen. Ohne weitere Rechtfertigung.
Danke dir. Allerdings hatte ich ihm das beim ersten Vorfall schon freundlich aber deutlich gesagt und er hat es nicht gecheckt. Das ist jetzt der insgesamt dritte Vorfall (über den ich übrigens nur zufällig erfahren habe, da die SL wegen seiner Beschwerden bisher nie an mich herangetreten ist.)
Es soll jetzt eine Aussprache geben. Ich frage mich zu was. Er soll mich zufrieden lassen, dann gibt es kein Problem.
Hallo nochmal,
danke für alle eure Beiträge und eure Hilfe.
Die größten Ar******** sehen ihr eigenes Verhalten ja nur als gerechtfertigte Reaktion auf ein scheinbares oder projiziertes Fehlverhalten des Gegenübers
Das trifft es 1a. Er checkt auch gar nicht, dass er etwas falsch gemacht hat. Das ist ein Großteil des Problems.
Ich frage mich, was es für Vergehen gibt, warum mich jemand bei der SL melden könnte?
Pausenaufsicht vergessen? Diebstahl von Kreide?
Oder Schüler früher gehen lassen?
Sein Vorwurf war nachweislich unberechtigt. Im Endeffekt ging es um etwas wo er mir sowieso nicht reinreden dürfte weil ich in diesem Fall einen Ermessensspielraum habe.
Den Kollegen mal direkt drauf ansprechen, dass er aufhören soll, Gerüchte zu streuen und wenn er Probleme sieht, dich direkt ansprechen soll?
Je nach Ausgang des Gesprächs, insbesondere bei Uneinsichtigkeit ihm eine Email schreiben (Schuldirekter in CC) und nochmal deine Forderungen bzw. gegenseitige Abmachung auflisten.
Das habe ich bereits getan. Aber wie gesagt, wenn jemand seinen Fehler nicht einmal erkennt... Dann wird's schwierig.
Es soll jetzt diesbezüglich eine Aussprache im Beisein der SL geben. Ich frage mich, was es da zu besprechen gibt. Er soll mich in Ruhe lassen und nicht laufend grundlos bei der SL anschwärzen. Problem gelöst.
B
Kannst du mir das erklären? Dann "ersetze" ich doch keine Klassenarbeit. Dann habe ich einfach eine Klassenarbeit zusätzlich.
Hallo zusammen,
laut Paragraph 9, Absatz 5, Notenverordnung darf ich pro Schuljahr eine Klassenarbeit durch eine "gleichwertige Feststellung von Leistungen der Schüler der Klasse" ersetzen. Zusätzlich heißt es dort:
"abweichend hiervon bleibt in den beruflichen Gymnasien die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten von den gleichwertigen Leistungen unberührt"
Wie ist das zu verstehen?
Ich unterrichte ein vierstündiges Fach in der Oberstufe eines BG, muss also pro Jahr vier Klassenarbeiten schreiben. Wenn ich jetzt eine davon durch eine gleichwertige Leistungsfeststellung ersetzen will, heißt dass...
(A) ... ich schreibe drei Klassenarbeiten plus die gleichwertige Leistungsfeststellung
ODER
(B) ich lasse die Schüler die gleichwertige Leistungsfeststellung schreiben, muss aber trotzdem insgesamt vier Klassenarbeiten schreiben. (D.h. im Endeffekt hätte ich dann pro Jahr 5 KAs)
Weiß jemand Bescheid?
Vielen Dank euch. Unten nochmal der komplette Absatz 5.
Mrs Pace
__________________________________________
(5) Von den nach Absatz 3 vorgeschriebenen Klassenarbeiten können nach Entscheidung des Fachlehrers jeweils eine Klassenarbeit, bei mindestens sechs vorgeschriebenen Klassenarbeiten bis zu zwei Klassenarbeiten und in Bildungsgängen, in denen der Unterricht in Gestalt von Handlungs- oder Lernfeldern erteilt wird, bis zu drei, höchstens aber die Hälfte der vorgeschriebenen Klassenarbeiten durch jeweils eine gleichwertige Feststellung von Leistungen der Schüler der Klasse ersetzt werden; abweichend hiervon bleibt in den beruflichen Gymnasien die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten von den gleichwertigen Leistungen unberührt. Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer. In den Werkrealschulen und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die vom Fachlehrer den Schülern der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten unberührt lässt. Unbeschadet der Entscheidung des Fachlehrers nach Satz 1 ist jeder Schüler in den Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen in den Klassen 8 und 9, in den Gymnasien der Normalform ab Klasse 7, in den beruflichen Gymnasien, in den Gymnasien der Aufbauform mit Heim ab Klasse 8 pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet. Besondere Regelungen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des beruflichen Schulwesens bleiben unberührt.
Ist der Kollege schon länger da und du bist relativ neu und hast ihm Tips gegeben, wie es besser geht? Oder machst du selbst Dinge innovativ, bist leistungsstark?
Ja, ich bin quasi neu an der Schule. Er ist hier für einen Bereich zuständig für den ich an meiner alten Schule jahrelang die Hauptverantwortung hatte. Als ich dann ankam, erklärte er mir, wie ich es zu machen habe. Da sein Vorgehen aber nicht den Vorgaben entspricht, habe ich zu ihm gesagt, dass er es gerne weiter so machen kann, ich mich aber an die Vorgaben halten möchte und es daher für meinen Verantwortungsbereich anders handhaben werde. Das war ihm nicht recht, also ging es vor die SL, den ÖPR und eine weitere Stelle und es stellte sich raus, dass ich recht habe und er es bisher einfach falsch gemacht hat.
Deine zweite Frage kann ich guten Gewissens mit Ja beantworten.
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