Beiträge von MrsPace

    Hab jetzt die anderen Beiträge nicht gelesen... Aber kommt doch drauf an, was man unter "Es lohnt sich" versteht... Ich habe jeden Monat knapp 4000€ netto auf dem Konto. Also würde sagen ja, es lohnt sich... :cash:


    Ansonsten... Der "ideelle" Wert... Wenn dir die Arbeit grundsätzlich Freude bereitet, dann ist das doch schon mal was. Denn dann heißt es, du kommst mit der Schülerschaft klar, du kommst mit den Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung klar, du bekommst deinen Unterricht hin, etc.


    Ob man mal A14 bekommt oder nicht, naja. Die 150€ mehr im Monat... Gut, da springt ein schöner Jahresurlaub raus. Aber den kann man sich mit 48k netto im Jahr auch so schon leisten. Und ob man Abteilungsleitung, Schulleitung, etc machen wollen würde, das sei mal dahingestellt. Ich habe mir statt dessen ein Hobby gesucht, das mich erfüllt. Arbeiten gehe ich in erster Linie um Geld zu verdienen und nicht um darin meine Erfüllung zu finden. (Was nicht heißt dass ich nicht engagiert bin bei der Arbeit, im Gegenteil!)

    Hallo,


    ich hatte mal intensiver Kontakt zu einem Schulbuchverlag und stand auch kurz davor, Autorin zu werden. Allerdings habe ich meine Bewerbung dann nach dem ersten Treffen zurückgezogen. Die Vergütung war mehr als dürftig; der Zeitrahmen in dem das Ganze ablaufen sollte, mehr als knapp. Also wenn du sonst keine Hobbys und viel zu viel Freizeit hast, paterminator, dann ist das vielleicht was. Aber mit vollem Deputat UND umfangreichem Hobby (ehrenamtlich Tätigkeit im Umfang von 12h/Woche) war das definitiv nichts für mich. Und dann wie gesagt, die sehr geringe Vergütung, ne.


    Lg,

    Mrs Pace

    Mal abseits von den Paragraphen: Wenn ich keine Lust habe, eine Lesenacht anzubieten, lasse ich es halt. Wo ist das Problem? Sicher findet sich eine andere Lehrkraft, die da Lust zu hat. Ist doch das Allergleiche bei Klassenfahrten. Da haben auch nicht alle Kolleg*innen Spaß dran.


    Wegen Einhaltung der Ruhezeit: Naja, ich finde das könnte man doch ausnahmsweise mal aushalten… Aber vielleicht bin ich kein Maßstab. (Ich bin gelegentlich nachts bis 3 oder 4 Uhr im Einsatz, fahre dann heim, gehe mit den Hunden Gassi, dusche und fahre dann in die Schule… Mal geht das schon.)

    Man kann dann für jede Stunde die Note "ungenügend" erteilen, wenn die anderen SuS' für die jeweiligen Stunden ebenfalls bewertet werden. Ansonsten würde man für diese "Nicht-Leistung", die ja auch bei den anwesenden SuS' vorkommen kann, aber in der Regel nicht so wahrgenommen wird, strengere Maßstäbe anlegen als bei den anderen SuS. Anteilig, d.h. auf die Gesamtzeit hochgerechnet, ist das natürlich machbar.


    Wie würde man aber eine Handvoll an Zwischeneinschätzungen mit beispielsweise zehn unentschuldigten Fehlstunden zu einer SoMi-Note zusammenziehen?


    Die Antwort auf die Frage ist m.E. also ein "ja", wenn alle anderen SuS' auch für jede Stunde eine Mitarbeitsnote bekommen.

    Eben, das ist genau mein Gedanke. D.h. die Kollegin müsste für jeden Schüler jede Unterrichtsstunde eine mündliche Note feststellen...


    Ich stelle zweimal im Halbjahr eine mdl. Note fest. Wobei ich es über das gesamte Halbjahr mache wenn es sich eben anbietet und der Schüler sich eh gerade gemeldet und was Schlaues gesagt hat.

    Wie viel Zeit man hat, um das Attest nachzureichen, ist bei uns auch immer Grundlage von Diskussionen. Ich bin da gerne nachsichtig, weil ich keine Lust habe, dass irgendwann die Behörde oder sogar ein Verwaltungsgericht meine Auslegung kassiert. Datum der Zeugniskonferenz ist aber der allerspäteste Termin 😀.

    Danke dir. Ja, das ist eben die Frage. Kann man "nur" wegen einer Fristverletzung direkt die Note 6 erteilen? Bei uns ist die Frist drei Tage.


    Was passiert, wenn ein Schüler mir am Tage der Notenabgabe alle Atteste nachreicht?

    In NRW ist es rechtlich zulässig. Unentschuldiges Fehlen gilt als verweigerte Leistung und demnach mit der Note 6 bewertet. (SchulG, §48 (5))


    In BW ist es ebenfalls zulässig, vgl. §8 NVO Abs. 5 & 7.

    Danke dir.


    D.h. einem Schüler, der eine Woche fehlt und das Attest zu spät abgibt, kann ich fünfmal die Note 6 eintragen, wenn ich ihn jeden Tag unterrichte?

    Hallo zusammen,


    eine Kollegin trägt den Schüler*innen für jede Unterrichtsstunde, die sie unentschuldigt fehlen, die Note 6 als mündliche Note ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Weiß jemand Bescheid bzw. könnte eine rechtliche Grundlage nennen?


    Viele Grüße und lieben Dank,

    MrsPace

    Ich ergänze die Liste von k_19 um die Möglichkeit "Dienstaufsichtsbeschwerde". Diese geht über den Dienstweg an die übergeordnete Stelle. Eine Überlastungsanzeige muss nicht weitergegeben werden. Einen Versetzungsantrag kann die SL ablehnen.

    Es kommt schon sehr auf die Schule und die Fächer an, ob Teilzeit sinnvoll ist oder nicht. Ich unterrichte ein Fach, das an der Berufsschule einstündig unterrichtet wird. Wenn ich jetzt mit diesem Fach viel in der BS eingesetzt wäre, hätte ich fünf Klassen weniger wenn ich auf 80% runter gehe. Das ist schon was! 250 Klassenarbeiten im Schuljahr weniger korrigieren, ist schon nice.


    Wenn ich natürlich zwei Hauptfächer unterrichte und im Gymnasium eingesetzt bin, ja, dann ist es halt eine Klasse weniger. Ob das jetzt so ins Gewicht fällt?


    Generell ist fast jede Aufgabe an der Schule teilbar. Zum Elternsprechtag kommen die Teilzeitkräfte dann nur nur ersten Hälfte, z.B. Auch Konferenzen kann man streng genommen teilen, wenn man mit Tandems arbeitet.


    Also ich würde nicht pauschal sagen, dass es sich nicht lohnt...


    Kommt halt auf den Grund an. Allein deswegen zu reduzieren, um überhaupt sein Arbeitspensum zu schaffen, würde ich nicht machen. Man verzichtet ja auch Geld... Da würde ich dann lieber an anderer Stelle justieren.


    Wenn man Teilzeit macht um mehr Freizeit zu haben, dann muss man es halt auch knallhart durchziehen. Wenn ich jemals auf 80% gehen sollte, ist nach 41,5 x 0,8 = 33,2 Stunden pro Woche bei mir Schluss...

    Man muss in der Regel allgemeinbildende Fächer unterrichten und auch die Lehrbefähigung für das allgemeinbildende Gymnasium haben. (Ich habe daher in meinem Ref an einer KS eine Zusatzlehrprobe an einem allgemeinbildenden Gymnasium gemacht.)


    Berufsbildende Fächer werden im Ausland nicht unterrichtet. Und ohne Fakultas an einen fachfremden Einsatz kommen? Eher nicht! Dazu ist der Auslandsschuldienst zu beliebt.

    Nett von dir, aber nimm die Meldung doch zurück. Das darf gerne als Statement so stehen bleiben. Auch so als Reminder, wer hier frustriert und unglücklich ist, ich bin es nämlich nicht.

    Ich hab es nicht gemeldet. Es war schon gemeldet als ich auf den Button geklickt habe.

    Unter Anderem deswegen bin ich mittlerweile (als ÖPR) dagegen, KuK unterrichtsfreie Tage einzuplanen. Wer mehr als 14 Stunden unterrichtet, kommt jeden Tag. Fertig. Braucht man diese KuK dann doch mal an einem unterrichtsfreien Tag, hat man laufend Diskussion. Und ausbaden dürfen es dann diejenigen KuK, die keinen unterrichtsfreien Tag haben, denn diese sind ja ohnehin an der Schule... Ich finde das ungerecht.


    Zum konkreten Fall: Ich denke hier kommt es drauf an, wie sich die TE sonst so gibt. Jemandem, der sehr engagiert ist und ggf. auch mal bereit ist Zusatzaufgaben zu übernehmen, wird dieser Faux-Pas vielleicht eher zugestanden als Jemandem, der sich grundsätzlich gegen alles sträubt.


    (Ich hatte das Problem schon einmal so ähnlich. Ich hatte durch eine glückliche Fügung an einem Freitag keinen Unterricht und bin dann spontan am Donnerstag Abend ins Altmühltal zum Wandern gefahren. Freitag morgen bekomme ich einen Anruf, ob ich in einer Klasse einspringen kann... Ja, da war ich halt 500km weit entfernt...Sprich, ging nicht. Da gab's einen Einlauf vom SL höchstpersönlich...)

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