Beiträge von MrsPace

    Ich auch nicht, aber dennoch fühlt es sich noch sehr falsch an, die Schüler einfach nur arbeiten zu lassen und nur für Fragen bereitzustehen und ggf. Hilfestellung zu geben.


    Aber recht hast du, die Unterrichtszeit ist eben genau dafür da. Aber de facto für 10 Minuten eigentlich fast überflüssig zu sein kommt mir sehr komisch vor.

    Stell‘s dir einfach vor wie in der Fahrschule… Da fährt doch auch nicht der Fahrlehrer… Learning by doing.

    Naja, also viel ist eben auch Erfahrung und die kann man sich als Berufsanfänger halt nun mal nicht backen. Zumal es immer so sein wird, dass deine Planung in einer Klasse super auf geht und in der anderen Klasse klappt dann vielleicht gar nichts. Mit der Zeit lernt man aber sehr gut und sehr schnell einzuschätzen, welcher Unterrichtsstil zu welcher Klasse passt.


    Generell wird es darauf hinauslaufen, dass du irgendwann deinen "Stil" finden wirst und dir quasi ein Grundgerüst für den Stundenablauf erarbeitest. Dieses kannst du dann relativ easy auf die unterschiedlichen Klassentypen anpassen.


    Bei mir sieht das Grundgerüst so aus:


    1. Reaktivierung des Vorwissens bzw. der Vorstrukturen: Gerne nutze ich hierzu auch digitale Tools, wie z.B. LearningApps oder ZUM-Apps. Zum Einstieg in eine neue Einheit bietet sich auch eine "Ich-Kann-Liste" an.

    2. Erarbeitungsphase: Hier kann man den neuen Stoff auf unterschiedliche Weise darbieten. Ich habe meist ein Lernvideo in petto. Zusätzlich gibt es ja Erklärungen/Erläuterungen im Buch. Häufig kann man auch sogenannte gestufte Hilfen verwenden, mithilfe derer sich die SuS die neuen Inhalte schrittweise erarbeiten können.

    3. Übungsphase: Hier möglichst gut differenziertes Übungsmaterial anbieten, dann ist für Jeden etwas dabei.

    4. Abschluss: Am Ende jeder Stunde gibt es irgendeine Form von Feedback über den Lernfortschritt. Entweder ein kleines Quiz, oder sonstige Spielereien (kahoot!, Socrative, Blitzlicht, etc.)


    Wichtig finde ich, dass die SuS fast durchweg selbstständig arbeiten und fast die ganze Doppelstunde als echte Lernzeit nutzen.


    Das ist jetzt natürlich kein Patent-Rezept, aber für meinen Unterricht (Mathe) hat es sich sehr gut bewährt. Zumindest bekomme ich seit Jahren immer positives Feedback von den SuS. Wenn sie mal "jammern", ist das Jammern auf hohem Niveau. ;)

    Ich kann Auslandsaufenthalte nur empfehlen! Zwischen Studium und Referendariatsbeginn wäre doch eine gute Gelegenheit! Schau doch mal beim PAD, ob da irgendwas für dich dabei wäre. Ich finde auch, dass man sich in einem derart jungen Alter nicht schon fest an einen Arbeitgeber binden muss.

    Ich weiß nicht, dienstunfähig wegen Hund, finde ich ehrlich gesagt genauso zweifelhaft wie Dienstunfähigkeit wegen Handwerkerbesuch, Dienstunfähigkeit wegen Unlust oder Dienstunfähigkeit wegen Faulheit. Da hab ich schon sehr starke Zweifel, ob das rechtlich so haltbar ist.


    Ob eine SL dann eine Dienstzeitverschiebung wegen einer Hundenotsituation vielleicht doch genehmigt, ist eine andere Sache. Aber als Rechtsanspruch wegen Dienstunfähigkeit.... ich weiß nicht.

    Ist das dein Ernst?! Faulheit, Unlust und den Hund nicht elendig verrecken lassen wollen, stellst du auf die gleiche Stufe?! Sorry, da hört‘s bei mir echt auf… Ich verstehe es total, wenn Jemand nicht hunde-affin ist, ok… Aber das…


    Vielleicht denkst du nochmal nach, was du da geschrieben hast… Wäre sie zur Arbeit gegangen, hätte sie riskiert, dass ihr Hund während ihrer Abwesenheit qualvoll verendet… Es gibt auch ein Tierschutzgesetz! Das übrigens Ende 2022 nochmal grundlegend überarbeitet wurde und nun viel strenger ist als früher.


    Und da steht auch ganz klar drin, dass unnötiges Leid zu vermeiden ist.


    Edit: Wenn diese Krankheit je einen meiner Hunde ereilen sollte, wäre ich ohnehin nicht fähig zu arbeiten. Auch wenn mein Mann theoretisch bei den Hunden sein könnte. Für mich wäre das emotional eine so belastende Situation, dass da nie und nimmer an Unterricht zu denken wäre. Ich weiß, das versteht Niemand, der keinen Hund hat. Aber das ist mir offen gestanden auch egal.

    Ich habe auch nirgends was von "generell" geschrieben, Quittengelee


    Aber es gibt halt einfach auch andere Gründe für Dienstunfähigkeit als eine Erkrankung. Deswegen steht da auch "Dienstunfähigkeit". Eine Bekannte war drei Tage dienstunfähig weil ihr Hund einen Ileus hatte. Da muss der Hund engmaschig überwacht werden, 24/7, sozusagen. Jeden Tag einmal in die TK zum Röntgen. Da kannst du den Hund nicht einfach mal so 6 Stunden alleine lassen, um zur Schule zu gehen. Und den Hund in Betreuung zu geben, geht nicht. Auch nicht in eine professionelle Betreuung und auch nicht stationär in der TK. Dafür haben sie nämlich nur dann Kapazitäten, wenn es unbedingt notwendig ist. Hund am Tropf, etc.


    Wir können uns halt nicht mal einfach so "Urlaub" nehmen, wie der "normale" Arbeitnehmer. Und es muss einfach, gerade für solche Notfälle, einen Spielraum für Flexibilität geben.


    Und wenn man sonst zuverlässig ist. Immer da ist, auch Vertretungen macht. Selbst auch mal flexibel ist. Dann stellt sich da auch kein SL, der einen vernünftigen Führungsstil pflegt, quer.

    Eine Attestpflicht einzuführen, ist für den Sonderfall durchaus möglich.

    Wobei sich mein Schulleiter da an höherer Stelle erkundigt hat und die Hürde dazu wohl nicht ganz gering ist. Er hatte sich es in einem Fall überlegt, das Ganze dann aber wieder verworfen. Jetzt hofft er halt, dass die Gespräche dazu beitragen, dass die KuK ihr Fehlverhalten einsehen und sich bessern.


    Es ist auch in Baden-Württemberg sicher nicht so, dass man eine Woche in Urlaub fahren kann, wenn einem danach ist.

    Das habe ich auch nirgends geschrieben! Ich habe geschrieben, dass man sich bis zu einer Woche dienstunfähig melden kann, ohne eine AU vorlegen zu müssen. Und die Gründe für eine Dienstunfähigkeit können ja vielfältig sein und müssen nicht immer gleichbedeutend sein mit einer Erkrankung.


    Edit: Und am besten spielt man natürlich mit offenen Karten! Ich habe dem Schulleiter damals gesagt, dass mein Opa gestorben ist und ich in die Heimat fahren muss deswegen. Der Vertretungsplanung habe ich einfach geschrieben, ich bin dienstunfähig bis dann und dann. SL weiß Bescheid.

    Also naja, wenn ich so sehe, was manche KuK bei uns so abziehen, dann verstehe ich das Problem einer aus Versehen verpassten Dienstbesprechung nur bedingt.


    Ich war neulich als ÖPR mit einer Kollegin bei einem Gespräch mit der SL weil sie seit 2 Jahren (!!!!) bei keiner GLK, Abteilungskonferenz, etc. war. Kommende Woche habe ich einen Termin bei der SL mit einem Kollegen, der laufend freitags fehlt. Und das auch schon seit Beginn des Schuljahres.


    Wie gesagt, in BaWü darf man bis zu einer Woche ohne Angaben von Gründen oder Vorlage einer AU dem Dienst fernbleiben. In anderen BL wird es ähnliche Regelungen geben. Die vielleicht weniger kulant sind, aber 1 bis 3 Tage ohne AU dürfte doch überall drin sein? Und wenn man das ausnahmsweise mal nutzt, so what. Andere nutzen das dauernd.


    (Ich selbst musste es bisher einmal für zwei Tage nutzen. Mein Opa war gestorben und ich musste spontan in die Heimat fahren um mit bei der Organisation des Beerdigung zu helfen. Es ging nicht anders. Da hat am Ende kein Hahn danach gekräht, warum ich da zwei Tage gefehlt habe. Weil sowas bei mir im Normalfall nicht vorkommt.)

    Kieselsteinchen


    Hier wird vermutlich auf die Möglichkeit bezahlten Sonderurlaubs nach §275 Abs. 3 BGB i.V.m. §616 BGB angespielt. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man einfach mal so bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben kann. Die persönlichen Gründe müssen entsprechend gravierend sein und zu einer Unzumutbarkeit der Leistungspflicht führen (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung naher Angehöriger u.ä.).

    Nein, das spielt nicht auf Sonderurlaub an!


    Kieselsteinchen Gilt für Baden-Württemberg. AZ: 14-0311.40/233


    "Einer ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorzulegen [...] von Beamtinnen und Beamten, wenn die Dienstunfähigkeit länger als eine Woche dauert"


    Auch zu finden im GEW-Handbuch 2023 auf Seite 575, rechts oben.

    Normalerweise muss eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Grundsätzlich bist du verpflichtet hin zu gehen, es sei denn es geht aus dienstlichen Gründen nicht. Wenn du z.B. an dem Tag auf Fortbildung bist.


    Wenn du private Gründe hast, aus denen du nicht hingehen kannst, wäre der korrekte Weg, eine Freistellung zu erbitten. Hier musst du aber damit rechnen, dass das Gesuch abgelehnt wird. Das kommt auf den Schulleiter an und erfahrungsgemäß auch darauf, wie du dich sonst so im Dienst gibst.


    Ansonsten kann man aus persönlichen Gründen bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben ohne eine AU vorlegen zu müssen.

    Ich hab das Ganze mal wahrscheinlichkeitstheoretisch analysiert. Beim letzten Streik hier fielen laut Angaben in der Presse 75% der Züge aus.


    Intuitiv könnte man meinen, dass die Schülerin ihre Chance, pünktlich zur Schule zu kommen verdoppelt, wenn sie schon auf einen Zug früher an den Bahnhof geht. Dem ist aber nicht so. Die Wahrscheinlichkeit beträgt dann nur 43,75% (statt 2 x 25% = 50%). Sie hat ihre Chancen also nicht verdoppelt sondern lediglich ver-1,75-facht.


    Man könnte untersuchen, wie viele Züge sie abwarten müsste, um auf dasselbe Niveau zu kommen. D.h. wie viele Züge muss sie abwarten, damit sie mit einer Wahrscheinlichkeit von mind. 75% pünktlich in der Schule ist? Equal odds, sozusagen. Das wären 4,81 Züge. Da es 0,81 Züge nicht gibt, runden wir auf 5 Züge. (Die Wahrscheinlichkeit, dass dann mindestens ein Zug kommt, der sie pünktlich in die Schule bringt, beträgt 76,3%.)


    Nehmen wir an, die Züge kommen im Halbstunden-Takt, dann hätte sie statt kurz vor 9 bereits kurz vor 7 am Bahnhof sein müssen.


    So, nun kann man argumentieren, es reicht ja "genau 1 Zug" und "mindestens 1 Zug" wäre zu viel verlangt. OK. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass von 5 Zügen genau 1 Zug kommt, beträgt 39,6%.


    So, und jetzt kann man sich selbst überlegen, wie sinnvoll die Taktik ist, einfach früher an den Bahnhof zu gehen und zu hoffen, dass schon ein Zug kommen wird...

    Mal ehrlich… Ich fahre auch Zug. Wenn ich eine KA schreiben lasse, nehme ich auch nicht vorsorglich die frühere Bahn! Ich nehme die Bahn mit der ich pünktlich in der Schule wäre. Und wenn die verspätet ist, ausfällt, etc. ist das halt höhere Gewalt.


    Ich finde auch, dass das ein Grund ist, den die Schülerin nicht zu vertreten hat. Was mir auch völlig logisch ist: Wenn ich weiß ich schreibe eine Klausur und bin eh schon 30 Min zu spät… Dann stehe ich doch nicht noch am Schalter an und lasse mir die Bescheinigung geben. Zumal gar nicht mehr alle Bahnhöfe mit Personal besetzt sind. Die Schülerin ist ja vielleicht davon ausgegangen, dass sie noch mitschreiben darf. Zumal es idR auch eine Frist gibt, bis wann Entschuldigungen, Atteste, etc. nachzureichen sind. Insofern hättest du die mündliche Auskunft von ihr erstmal akzeptieren müssen und sie unter Vorbehalt mitschreiben lassen.


    Eine 6 für eine unentschuldigt verpasste Klausur kannst du ihr meiner Meinung nach keinesfalls geben, weil du ihr die Möglichkeit eine Leistung zu erbringen verwehrt hast. Das wäre ja noch schöner… Der Lehrer erlaubt mir nicht, eine Klausur mitzuschreiben und gibt mir dann dafür ne 6.


    Rein rechtlich gesehen musst du ihr keinen Nachtermin anbieten. In diesem Fall würde ich es aber tun, weil du es verbockt hast. Und dann hoffen, dass die Schülerin damit nicht zur Schulleitung geht und sich beschwert. Gut, ich weiß ja nicht, wie deine SL drauf ist und wie erfahren du theoretisch bist.


    Aber wenn sich bei uns eine eigentlich erfahrene Lehrkraft einen solchen Klops leisten würde, gäbe es definitiv deutliche Worte vom SL…

    Bitte informiere dich darüber, wie dieser Prozess an deiner Schule läuft. Der ÖPR hilft dir da sicher weiter. Jede Schule regelt das anders und wir sind alle keine Hellseher.


    Bei meiner Schule muss man in diesem Fall beim Abteilungsleiter um eine Freistellung bitten. Diese/r leitet das dann an die Schulleitung und die Vertretungsplanung weiter. Wenn es etwas Akutes war, habe ich es aber auch schon so gemacht, dass ich mich einfach am Mittag für den Folgetag krankgemeldet habe. Dann haben die Vertretungsplaner immer noch genug Zeit, ggf. Ersatz für mich zu finden. In den allermeisten Fällen kann ich meinen Klassen aber auch Aufgaben zum Selbststudium / zur Freiarbeit (BBS) stellen.

    Huhu,


    leider kann ich dir auch nicht groß helfen. Natürlich ist erstmal abzuwarten, ob dieses traumatische Erlebnis als Dienstunfall anerkannt wird. (Frage am Rande: Wieso muss da eine Prüfung überhaupt stattfinden? Du sagst, das Erlebnis fand in der Schule statt. Da frage ich mich, wieso es dann eine Streitfrage ist...) Außerdem würde ich dir empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Es geht ja schon um Einiges. Selbst wenn du diesen Anwalt erstmal "privat" bezahlen musst.


    Lg,

    Mrs Pace

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