Beiträge von MrsPace

    Den Antrag auf Umsetzung kannst du auf jeden Fall stellen. Du hast ja nichts zu verlieren. Gegebenenfalls kann man auch mal persönlich bei den Entscheidern vorsprechen. Ich finde auch, dass man das heutzutage nicht mehr "einfach so" verlangen kann, sein komplettes Leben umzuschmeißen!


    Bei uns war es damals sehr ähnlich. Mein Mann saß hier beruflich schon im Sattel. Dann bekam ich eine Schulzuweisung in einen über 90km entfernten Ort. Umziehen kam nicht infrage. Hätte auch wenig Sinn gemacht, da wir am Seminarort wohnten und Di und Do Seminar war. Auto hatten wir nur eins und konnten uns auch kein zweites leisten, weil mein Mann ja Alleinverdiener war. Mit den Öffis war die Schule nicht pünktlich vor der 1. Stunde zu erreichen. Ich habe meine Situation so geschildert und erhielt dann eine Schulzuweisung an eine nähere Schule.

    genau, zwei Fächer braucht es. Meiner Auffassung nach würde ich ja als Fächer zumindest Psychologie und Sozialpädagogik haben, da ich beides getrennt studiert habe. Aus Sozialer Arbeit könnte man vllt. noch Politik/Gesellschaftskunde (oder wie auch immer das im jeweiligen BL genannt wird) ableiten. Was heißt SGG? :)

    Ja, aber du brauchst zwei Fächer, die an den Schulen auch als "getrennte" Fächer unterrichtet werden, z.B. Päd. und Englisch, Päd und Deutsch, etc. Ob man aus Sozialer Arbeit GGk herleiten könnte, weiß ich nicht. Da kommt es eben auf die ECTS-Punkte an. Deswegen würde ich konkret an besagter Stelle nachfragen BEVOR du den Master beginnst, damit du ggf. noch Veranstaltungen zusätzlich belegen kannst, damit es dann mit den ECTS-Punkten reicht. SGG = Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium.

    weisst du zufällig ob die von dir erwähnte Schule ins Kriterium 3 laut Zulassungsraster passt? Nach Kriterium 3 kann man nämlich auch mit dem Bachelor unterrichten. Den habe ich ja

    Ziemlich sicher nicht. Du kannst im gehobenen Dienst nicht oberhalb der Fachhochschulreife unterrichten, d.h. es fiele dann Unterrichten im Beruflichen Gymnasium, also wie z.B. SGG, flach. Das steht auch hier:

    "Der unterrichtliche Einsatz ist auf die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik eingeschränkt."


    Die Schule die ich im Sinn habe braucht Päd eigentlich "nur" fürs SGG.


    Generell würde ich dir nicht empfehlen über eine Öffnungsklausel zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du schränkst dich da zu sehr ein. Nicht nur, was das Unterrichten betrifft sondern auch was die Aufstiegsmöglichkeiten betrifft. Du könntest zwar im Nachgang einen Aufstiegslehrgang machen, der dauert aber WIEDER drei Jahre. Dann machst du lieber gleich das Masterstudium.

    Viele SGGs haben das Profilfach "Pädagogik und Psychologie". Das wäre doch passend, oder? Ich würde auch direkt beim RP nachfragen, welchen Master du benötigst. Für den Seiten-/Quereinstieg werden die ECTS-Punkte nachgezählt, also wäre es schon wichtig, das genau zu wissen. Vor allem: Es müssen ja im Endeffekt zwei Fächer bei rum kommen. Ein Fach reicht nicht dafür.


    Falls es dich tatsächlich nach Freiburg verschlagen sollte, wüsste ich schon eine Schule die dringenden Bedarf hätte.

    Solange der Kollege selbst nicht einsieht, dass er ein Problem hat, wird sich nichts verändern. Ihr habt getan, was ihr konntet. Das Einzige, das ich tatsächlich noch machen würde, ist Anzeige erstatten wegen Alkohol am Steuer. Ab 1,1 Promille (und das dürfte er locker haben, wenn er Pegeltrinker ist) ist das eine Straftat. Und da wundert es mich ehrlich gesagt, warum man da solange zuschaut... Es werden laufend andere Menschen gefährdet und man schaut zu? Also das entzieht sich nun wirklich meinem Verständnis.


    Alles Andere (Suchtberatung, etc.) finde ich auch ein bisschen übergriffig, ehrlich gesagt. Bei einem Kettenraucher würde das auch Keinem einfallen, die Suchtberatung anzurufen...

    Kleine Anekdote an dieser Stelle: Ich habe mal aus Versehen das Handy eines Schülers über's Wochenende in meine Heimatstadt mitgenommen. Der Schüler hat es vergessen nach dem Unterricht abzuholen und ich habe vergessen, dass es noch in meiner Tasche ist. Auf der Zugfahrt hatte ich mich noch gewundert, dass ständig in irgendeiner Tasche ein Handy klingelt und keiner ran geht. Hab dann erst hinter Stuttgart gemerkt, dass ich das Handy von dem Schüler noch in der Tasche hatte.


    Dieser war dann das ganze WE ohne Handy und dementsprechend eingeschränkt. Verabreden mit Freunden ging ja nicht. Er saß wohl das ganze WE zuhause. Zu allem Übel war dann natürlich am Montag der Akku leer UND er wusste die PIN seiner SIM nicht mehr. Ergo musste er beim Kundenservice anrufen, etc.


    Vorteil war, dass in dieser Klasse danach nie mehr Jemand am Handy gespielt hat. :teufel:

    Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

    Eine Freundin erzählte mir unlängst, dass im Rahmen der GLK beschlossen wurde, dass mit jeder Klasse jedes Jahr (also 5-13) eine mehrtägige Fahrt unternommen werden muss. Die lieben Kleinen hätten ja soviel verpasst wegen Covid… Mit den 11. Klassen geht es jedes Jahr für drei Wochen nach Australien. Dafür geht eine Schulwoche und zwei Wochen Pfingstferien drauf. Jede Lehrkraft muss 3.000€ aus eigener Tasche bezahlen. Meine Freundin hätte vergangenes Jahr mitgehen sollen, weil sie da eben Klassenlehrerin einer 11. Klasse war. Sie konnte und wollte aber nicht. Ich hab ihr dann empfohlen, sich diese Dienstanweisung schriftlich geben zu lassen. Zack, war sie raus aus der Nummer. :gruss:

    müsste ich meine Tochter also an allen Tagen bis 16.30 Uhr im Hort anmelden bzw sie diese dann auch dort verbringen, damit ich die Zusatztermine halbwegs abfangen kann.

    Ja, dann passt's doch. Wenn die Konferenz länger als angesetzt geht, geht man halt früher. Da wäre ich dann echt schmerzlos.

    Das finde ich eine Frechheit von Seiten der Schule bzw. der Stundenplaner*innen, junge Kolleg*innen derart zu verheizen, muss ich sagen! Wir haben an meiner Schule zum Glück ein Stundenplankonzept, nach dem u. a. niemand mit VZ-Stelle mehr als max. dreimal die Woche "Hohlstunden" haben soll. Dieses Schuljahr haben es die Stundenplaner*innen sogar geschafft, dass nur ein paar einzelne KuK zweimal die Woche eine Doppelstunde als "Hohlstunde" im Plan haben; die überwiegende Mehrheit hat gar keine oder nur eine Doppelstunde "Hohlstunde". Und es gibt schon seit Jahren KuK, die trotz VZ-Stelle einen unterrichtsfreien Tag pro Woche haben (wir haben weder Abend- noch Samstagsunterricht haben).

    Wir sind eine sehr spezialisierte Schule und haben eh schon unglaublich viele Einschränkungen auf den Stundenplan. Das auf diese Art und Weise noch weiter einzuschränken funktioniert leider nicht. Sonst kommt gar nix Händelbares mehr raus.

    s3g4


    Also den Stundenplaner, der es schafft bei 16 freigegebenen Stunden 20 einzuplanen, möchte ich sehen. Das muss ein wahres Genie sein oder zaubern können. Mir ging es um die Wunschzettel, die die KuK abgeben. Wenn der Stundenplaner die Wünsche erfüllen kann, ohne dass andere KuK darunter leiden, dann sehr gerne. Aber das ist halt meistens nicht so. Und als ÖPR vertrete ich ALLE KuK und nicht nur junge Eltern.


    Du kannst dir bei uns nahezu jeden Stundenplan der sehr jungen KuK ohne Kinder rausgreifen und wirst einen Schweizer Käse vorfinden. Weil die Jungen trauen sich nix sagen und lassen es mit sich machen. Weil sie müssen ja noch beurteilt werden. Letztes Jahr hatte sich eine junge Kollegin an mich gewandt, die (bei vollem Deputat) noch 13 Hohlstunden hatte. 13! Als ich dann angeboten habe, ihr Anliegen bei der Schulleitung vorzutragen, hat sie einen Rückzieher gemacht. Sie möchte nicht, dass sich das auf ihre Beurteilung auswirkt. Und natürlich ist es dann so, dass in die vielen Hohlstunden Vertretungsunterricht reingelegt wird. Weil sie ist ja eh da.


    Ich bin der Meinung, dass Jede/r selbst dafür verantwortlich ist, sein Leben so zu planen, dass man seine Mitmenschen nicht über Gebühr belastet / einschränkt. Klar muss man mit Jungeltern Absprachen treffen bzgl der Gestaltung des Stundenplans, aber das hat Grenzen. Wenn ich halt wirklich nur 9 - 12 Uhr arbeiten kann, weil ich sonst Kinder zu betreuen habe, ist das ja fein, und alles ok. Aber dann kann ich nicht 20 Stunden arbeiten gehen wollen.


    Die Kollegin, die sich bei uns vergangenes Jahr mit drei Kindern unter 6 Jahren 22 Stunden aufgehalst hat, hatte übrigens 40 Krankheitstage. Findet den Fehler. Sowas geht doch nicht. Ich hab mich am Ende geweigert, sie zu vertreten. Jede Woche die gleiche Anfrage. "Könntest du bitte..." Irgendwann habe ich halt gesagt nein, kann ich nicht mehr.


    Edit: Sorry, hab nochmal nachgezählt. Es waren 60 Krankheitstage. 40 waren es zum Halbjahr.

    Zwischen möchten und brauchen besteht aber unterschied.

    Bedeutet?


    Ich sehe als ÖPR sehr viele Wunschzettel, jedes Jahr. Und da geht mir regelmäßig der Puls hoch, wenn die Jungmamas und -papas meinen, sie müssen 20 Stunden arbeiten, aber bitte ein Tag frei und bitte nur 3.-6. Stunde. Ja, wie soll der Stundenplaner das bitte erfüllen? 4x4 ist nur 16…


    Muss man heutzutage Kinder haben, damit man einen halbwegs ordentlichen Stundenplan bekommt?


    Meine Schwester fängt jetzt nach einem Jahr Elternzeit wieder an zu arbeiten. Sie muss zwei Tage voll und einen Tag halb kommen. Da wird gar nicht diskutiert. Entweder sie bekommt das hin oder halt nicht. Dem Arbeitgeber ist das wurst.

    Hattest du einen Antrag nach Paragraph 29 des Chancengleichheitsgesetzes gestellt?


    Warum brauchst du einen freien Tag?


    Warum arbeitest du 22 Stunden?


    Klar, viermal 1.-9. Stunde muss auch nicht sein und ich finde es schon sehr verwunderlich, dass der Stundenplaner die Absprachen derart ignoriert.


    ABER: Der Stundenplan muss ja für alle funktionieren. Und die kinderlosen KuK möchten auch nicht immer 1./2. und dann wieder 7./8. und 9./10. Stunde haben. Das muss man auch verstehen.

    Ich führe einen für den Einsatz geprüften Rettungshund. Wir machen in der Prüfung die Übung „Sitz aus der Bewegung“ immer gleich. Mal ist es ne 2, mal ne 3; es war auch schon einmal ne 5. Kommt auf den Prüfer an und hat überhaupt nix mit unserer Ausführung der Übung zu tun.

Werbung