genau, zwei Fächer braucht es. Meiner Auffassung nach würde ich ja als Fächer zumindest Psychologie und Sozialpädagogik haben, da ich beides getrennt studiert habe. Aus Sozialer Arbeit könnte man vllt. noch Politik/Gesellschaftskunde (oder wie auch immer das im jeweiligen BL genannt wird) ableiten. Was heißt SGG?
Ja, aber du brauchst zwei Fächer, die an den Schulen auch als "getrennte" Fächer unterrichtet werden, z.B. Päd. und Englisch, Päd und Deutsch, etc. Ob man aus Sozialer Arbeit GGk herleiten könnte, weiß ich nicht. Da kommt es eben auf die ECTS-Punkte an. Deswegen würde ich konkret an besagter Stelle nachfragen BEVOR du den Master beginnst, damit du ggf. noch Veranstaltungen zusätzlich belegen kannst, damit es dann mit den ECTS-Punkten reicht. SGG = Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium.
weisst du zufällig ob die von dir erwähnte Schule ins Kriterium 3 laut Zulassungsraster passt? Nach Kriterium 3 kann man nämlich auch mit dem Bachelor unterrichten. Den habe ich ja
Ziemlich sicher nicht. Du kannst im gehobenen Dienst nicht oberhalb der Fachhochschulreife unterrichten, d.h. es fiele dann Unterrichten im Beruflichen Gymnasium, also wie z.B. SGG, flach. Das steht auch hier:
"Der unterrichtliche Einsatz ist auf die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik eingeschränkt."
Die Schule die ich im Sinn habe braucht Päd eigentlich "nur" fürs SGG.
Generell würde ich dir nicht empfehlen über eine Öffnungsklausel zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du schränkst dich da zu sehr ein. Nicht nur, was das Unterrichten betrifft sondern auch was die Aufstiegsmöglichkeiten betrifft. Du könntest zwar im Nachgang einen Aufstiegslehrgang machen, der dauert aber WIEDER drei Jahre. Dann machst du lieber gleich das Masterstudium.