Beiträge von MrsPace

    Inwiefern findest du den Lernertrag größer, einen kopierten Text einzufügen als einen Artikel, dessen Inhalt im Unterricht Verwendung findet, vorher lesen zu lassen?

    Die Schüler konnten sich die Aufgabe auf ihren Lerntyp anpassen. Einer hat den Artikel z.B. tatsächlich gelesen und sich dann vom GPT Quizfragen dazu stellen lassen. Ein anderer Schüler hat sich nen Podcast draus machen lassen und es sich angehört. Ein weiterer Schüler hat es sich die Kernaussagen zusammenfassen lassen und damit eine Info-Grafik erstellt. Alles nur Beispiele.

    Ist das rechtlich so? Kann man das einwandfrei nachweisen? Dünnes Eis

    Steht bei uns (BW) in der Notenverordnung. §8, (6)


    "Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."


    Edit: Es liegt hier eine schwere Täuschung vor und damit gibt es 0 NP. (Der Schüler hat ja nicht nur mal eben eine Vokabel von einem Spickzettel abgespickt, sondern einen KOMPLETTEN Aufsatz von ChatGPT abgeschrieben. Und das auch noch unter den Augen einer extra dafür abgestellten Aufsicht, d.h. hier musste eine gewisse "Raffinesse" an den Tag gelegt werden.)

    Naja, rein rechtlich dürfte die Sache doch klar sein. Da gibt's kein Rumeiern. Die Schüler:innen haben eine Arbeit, die von ChatGPT erstellt wurde als ihre eigene ausgegeben. Das ist ganz klar ein Betrugsversuch. Und damit 0 NP.


    Die "Problemstellung" sehe ich hier eher im pädagogischen / didaktischen Bereich.


    Diese Diskussionen haben wir bei uns an der Schule auch immer. Manche KuK stellen völlig unreflektiert irgendwelche Aufgaben, bei denen den Schüler:innen überhaupt nicht klar ist, was sie lernen sollen oder worum es dabei überhaupt geht. Und dann wundern sich die KuK, warum die Schüler:innen ChatGPT benutzen.


    Meine 12er bekamen vor Kurzem von einer Kollegin die Aufgabe, sie sollen einen 13-seitigen Artikel zusammenfassen. Das war die Aufgabenstellung. "Fassen Sie den folgenden Artikel zusammen." Wieso? Warum? Weshalb? Kein Hinweis dazu. Ich hab gesagt, sie sollen die Kollegin mal fragen, wozu das gut sein soll. Geht es darum, das Textformat "Inhaltsangabe" zu üben? Oder geht es um den Inhalt des Artikels an sich? Wenn Letzteres der Fall ist, wie intensiv sollen sich die SuS mit dem Inhalt beschäftigen? Geht es nur um grobes Überblickswissen? Oder soll der Artikel richtig durchgearbeitet werden? Es stellte sich heraus, dass die Aufgabe gestellt wurde, weil die Kollegin den Artikel interessant fand und sie ihn als Vorentlastung für die nächste Unterrichtseinheit verwenden wollte. Die Schüler:innen haben dann das meiner Meinung nach einzig richtige gemacht und das Ding in ChatGPT hochgeladen, mit genau diesem Hinweis als Prompt. Hat wunderbar funktioniert und sicher mehr gebracht als die ursprüngliche Aufgabe.

    Einfach mal bei einigen solcher Veranstaltungen die Dienstanweisung in schriftlicher Form verlangen… Oft hat es sich dann erledigt.


    Eine Freundin von mir ist auch an so einer Schule. Sie sollte mit ihrer Klasse drei Wochen nach Australien. Zwei Wochen davon lagen in den Pfingstferien. Außerdem sollte sie dafür 3000€ aus eigener Tasche zahlen. Sie hat der SL deutlich gesagt, dass sie das aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht leisten kann. Antwort: Sie ist Klassenlehrerin; sie muss mit. Ich hab ihr dann den Tipp gegeben, dass sie diese Anweisung in Schriftform verlangen und dazu sagen soll, dass sie sie auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen will… Zack, war sie raus aus der Nummer…^^

    Ich habe zwar keine passende Antwort - "da ich nicht bereit bin für den drastisch geringeren Lohn die selbe Arbeit zu machen" triggert mich aber.
    Aus verschiedenen Gründen (Alter, Kinder) bin ich auf der Seite des geringeren Lohns und mir macht es trotzdem viel Freude. Zur Zeitplanung deinerseits: Musst du dann in BW kein Referendariat machen?

    Wenn dich das triggert, ist es wohl ein You-Problem. Ich kann dieses Aussage absolut nachvollziehen und sehe es genauso. Ich würden den Job auch nicht für 1000€ weniger aber mit 3 Deputatsstunden mehr machen.

    Ich hab dazu mal wieder eine lustige Anekdote: „Mrs Pace, wir haben heute schon gefrühstückt, einen Film geschaut und waren Kaffee trinken. Was machen Sie heute noch mit uns?“ - „Unterricht. Das hatten Sie heute ja offenbar noch nicht.“


    Mit meinen Englisch-Klassen schaue ich ggf. mal A Christmas Carol von Dickens. Das ist finde ich schon ein Stück englische Kultur, die man kennen sollte.

    Gespräche 1-16 mit den involvierten Personen ;)


    Im Ernst: bevor man wegen so etwas eine Überlastungszeige auf den Weg bringt, sind Gespräche mit Sicherheit wesentlich schneller, weniger aufwendig und zielführender.

    Vor allem: Was folgt denn auf eine Überlastungsanzeige? Wenn du Pech hast, verschwindet sie bei der übergeordneten Stelle in irgendeiner Schublade. Wenn sie diese übergeordnete Stelle überhaupt je erreicht. In der Theorie ja, aber in der Praxis bringt das meiner Erfahrung nach wenig.


    (Und selbst wenn die Überlastungsanzeige an der übergeordneten Stelle ankommt UND bearbeitet wird, werden die nichts Anderes tun als beim Schulleiter anzurufen, dass er eine Lösung finden soll. Und dann kann man auch direkt miteinander sprechen.)

    Den Antrag auf Umsetzung kannst du auf jeden Fall stellen. Du hast ja nichts zu verlieren. Gegebenenfalls kann man auch mal persönlich bei den Entscheidern vorsprechen. Ich finde auch, dass man das heutzutage nicht mehr "einfach so" verlangen kann, sein komplettes Leben umzuschmeißen!


    Bei uns war es damals sehr ähnlich. Mein Mann saß hier beruflich schon im Sattel. Dann bekam ich eine Schulzuweisung in einen über 90km entfernten Ort. Umziehen kam nicht infrage. Hätte auch wenig Sinn gemacht, da wir am Seminarort wohnten und Di und Do Seminar war. Auto hatten wir nur eins und konnten uns auch kein zweites leisten, weil mein Mann ja Alleinverdiener war. Mit den Öffis war die Schule nicht pünktlich vor der 1. Stunde zu erreichen. Ich habe meine Situation so geschildert und erhielt dann eine Schulzuweisung an eine nähere Schule.

    genau, zwei Fächer braucht es. Meiner Auffassung nach würde ich ja als Fächer zumindest Psychologie und Sozialpädagogik haben, da ich beides getrennt studiert habe. Aus Sozialer Arbeit könnte man vllt. noch Politik/Gesellschaftskunde (oder wie auch immer das im jeweiligen BL genannt wird) ableiten. Was heißt SGG? :)

    Ja, aber du brauchst zwei Fächer, die an den Schulen auch als "getrennte" Fächer unterrichtet werden, z.B. Päd. und Englisch, Päd und Deutsch, etc. Ob man aus Sozialer Arbeit GGk herleiten könnte, weiß ich nicht. Da kommt es eben auf die ECTS-Punkte an. Deswegen würde ich konkret an besagter Stelle nachfragen BEVOR du den Master beginnst, damit du ggf. noch Veranstaltungen zusätzlich belegen kannst, damit es dann mit den ECTS-Punkten reicht. SGG = Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium.

    weisst du zufällig ob die von dir erwähnte Schule ins Kriterium 3 laut Zulassungsraster passt? Nach Kriterium 3 kann man nämlich auch mit dem Bachelor unterrichten. Den habe ich ja

    Ziemlich sicher nicht. Du kannst im gehobenen Dienst nicht oberhalb der Fachhochschulreife unterrichten, d.h. es fiele dann Unterrichten im Beruflichen Gymnasium, also wie z.B. SGG, flach. Das steht auch hier:

    "Der unterrichtliche Einsatz ist auf die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik eingeschränkt."


    Die Schule die ich im Sinn habe braucht Päd eigentlich "nur" fürs SGG.


    Generell würde ich dir nicht empfehlen über eine Öffnungsklausel zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du schränkst dich da zu sehr ein. Nicht nur, was das Unterrichten betrifft sondern auch was die Aufstiegsmöglichkeiten betrifft. Du könntest zwar im Nachgang einen Aufstiegslehrgang machen, der dauert aber WIEDER drei Jahre. Dann machst du lieber gleich das Masterstudium.

    Viele SGGs haben das Profilfach "Pädagogik und Psychologie". Das wäre doch passend, oder? Ich würde auch direkt beim RP nachfragen, welchen Master du benötigst. Für den Seiten-/Quereinstieg werden die ECTS-Punkte nachgezählt, also wäre es schon wichtig, das genau zu wissen. Vor allem: Es müssen ja im Endeffekt zwei Fächer bei rum kommen. Ein Fach reicht nicht dafür.


    Falls es dich tatsächlich nach Freiburg verschlagen sollte, wüsste ich schon eine Schule die dringenden Bedarf hätte.

    Solange der Kollege selbst nicht einsieht, dass er ein Problem hat, wird sich nichts verändern. Ihr habt getan, was ihr konntet. Das Einzige, das ich tatsächlich noch machen würde, ist Anzeige erstatten wegen Alkohol am Steuer. Ab 1,1 Promille (und das dürfte er locker haben, wenn er Pegeltrinker ist) ist das eine Straftat. Und da wundert es mich ehrlich gesagt, warum man da solange zuschaut... Es werden laufend andere Menschen gefährdet und man schaut zu? Also das entzieht sich nun wirklich meinem Verständnis.


    Alles Andere (Suchtberatung, etc.) finde ich auch ein bisschen übergriffig, ehrlich gesagt. Bei einem Kettenraucher würde das auch Keinem einfallen, die Suchtberatung anzurufen...

    Kleine Anekdote an dieser Stelle: Ich habe mal aus Versehen das Handy eines Schülers über's Wochenende in meine Heimatstadt mitgenommen. Der Schüler hat es vergessen nach dem Unterricht abzuholen und ich habe vergessen, dass es noch in meiner Tasche ist. Auf der Zugfahrt hatte ich mich noch gewundert, dass ständig in irgendeiner Tasche ein Handy klingelt und keiner ran geht. Hab dann erst hinter Stuttgart gemerkt, dass ich das Handy von dem Schüler noch in der Tasche hatte.


    Dieser war dann das ganze WE ohne Handy und dementsprechend eingeschränkt. Verabreden mit Freunden ging ja nicht. Er saß wohl das ganze WE zuhause. Zu allem Übel war dann natürlich am Montag der Akku leer UND er wusste die PIN seiner SIM nicht mehr. Ergo musste er beim Kundenservice anrufen, etc.


    Vorteil war, dass in dieser Klasse danach nie mehr Jemand am Handy gespielt hat. :teufel:

    Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

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