Beiträge von MrsPace

    Ich könnte nur hiermit


    naturnah, keine Touristenhochburg


    dienen. Meer, ja. Aber Wetter-Garantie, nein.


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    Weit und breit kein Mensch. Wir haben teilweise mehrere Tage überhaupt Niemanden gesehen. :verliebt:


    Wo das ist, findest du im Spoiler...


    Off Topic:

    Man kann mit ChatGPT ein Bewerbungsgespräch simulieren. Die Stellenbeschreibung hochladen, Fragen so gut es geht beantworten, und mit dem Feedback vom GPT immer weiter verbessern. Es gibt einen Custom GPT, der den Referenzrahmen und die ganzen OES-Unterlagen enthält. Mit dem geht das gut. Ich kann gerne den Link weitergeben, falls gewünscht.

    Es gibt keine Minusstunden im Arbeitsrecht. Natürlich dürfen Ausfallstunden mit Vertretungsstunden gegengerechnet werden. Steht aber am Jahresende ein Minus, muss das gestrichen werden.

    Hallo zusammen,


    nach 7,5 Jahren komme ich zu diesem Faden zurück und bin total baff, wie sich das Leben doch ändern kann. :victory:


    Mittlerweile haben sich unsere Pläne ein bisschen geändert und es wird geringfügig später :autsch: mit der beruflichen Auszeit. Es kam ein zweiter Hund dazwischen. Und vor allem ein Wohnungskauf, der sich leider über mehr als 4 Jahre zog, aber jetzt im Frühsommer endlich abgeschlossen wird. D.h. wir können ab dem Schuljahr 2025/2026, also ab September 2025, mit Sparen anfangen. (Eigentlich schon früher aber wir wollen uns erstmal von den Vermögensschäden durch den missratenen Wohnungskauf erholen.)


    Wobei das Ansparen dann eh nicht mehr das Problem ist. Der Wohnungskredit ist mehr als abgedeckt durch die Mieteinnahmen, für unsere eigene Wohnung belaufen sich die Kosten dank Umschuldung dann nur noch auf unter 1.000€ (inkl. NK, Strom, Müll, Internet, etc.) Wir haben mittlerweile ein fast unverschämt hohes Haushaltseinkommen. Wir sind sogenannte DINKWADs, falls das Jemandem was sagt. :cash:


    Mein Mann ist seit drei Jahren selbständig und braucht sich keinen Urlaub mehr nehmen. Der Betrieb läuft auch mal ohne ihn. Nur bei mir ist es halt immer noch sehr unflexibel.


    Das Sabbatjahr scheint mir aus meiner heutigen Sichtweise nun doch etwas unattraktiv. Zumal uns für die Auszeit auch ein halbes Jahr oder vier Monate reichen würde. Wir wollen Australien - Neuseeland - Westküste der USA und Ostküste von Kanada machen. Jeweils vier Wochen pro Land, also max. 16 Wochen, was ca. vier Monate wären.


    Als benötigtes Budget hat uns der KI-TravelBuddy ca. 36.000€ ausgespuckt. Zusätzlich bräuchten wir großzügig gerechnet ca. 2.000€/Monat für unsere Fixkosten zuhause. Bei vier Monaten also 8.000€, macht 44.000€ gesamt. Mit großzügigem Puffer wären wir bei 60.000€, was wir ohne Probleme in einem Schuljahr ansparen könnten. So, d.h. wir könnten November 2026 - Februar 2027 los.


    Und dafür ein Sabbatjahr anzusparen, weil man vier Monate weg will, scheint irgendwie unverhältnismäßig. Zumal der Schulleiter sehr sicher Jemanden einstellen müsste, weil eine so lange Abwesenheit meinerseits nicht aufgefangen werden könnte. Wenn ich nur die vier Monate unbezahlten Urlaub nehmen könnte, wäre ich quasi bis zu den Herbstferien da und dann rechtzeitig zurück bevor die ganzen Prüfungen los gehen. Ich unterrichte 20 Deputatsstunden, Rest ist Anrechnung, d.h. es müssten für 4 Monate knapp 7 Deputatsstunden aufgefangen werden. Das würde meiner Einschätzung nach gehen.


    Bzgl. PKV würden wir es vermutlich so machen, dass wir für die vier Monate eine Reisekrankenversicherung abschließen. Wir wären ja dann eh die ganze Zeit weg. Wobei mein Mann eh 100% PKV zahlt und meint, dass ich für die vier Monate das Risiko schon eingehen könnte, nur 50% der Kosten abgedeckt zu haben. (Er vergisst leider manchmal dass er mit einer Beamtin verheiratet ist... :aufgepasst: )


    Vier Monate unbezahlt Urlaub nehmen, wäre auch flexibler. Wenn es halt dann im November 2026 - Februar 2027 nicht geht, verschieben wir es halt nochmal und legen das Geld an. Und wenn's aus irgendeinem Grund ganz ausfallen muss, dann hat man zumindest das angesparte Geld und die Kapitalerträge.


    Die Frage ist nur, bekomme ich für vier Monate unbezahlten Urlaub? Nov - Feb ist ja eigentlich auch die Unterrichts-intensivste Zeit. Ein Sabbatjahr würde ziemlich sicher genehmigt werden, weil ich noch keins hatte.


    Was meint ihr? Übersehen wir irgendwas?

    Inwiefern findest du den Lernertrag größer, einen kopierten Text einzufügen als einen Artikel, dessen Inhalt im Unterricht Verwendung findet, vorher lesen zu lassen?

    Die Schüler konnten sich die Aufgabe auf ihren Lerntyp anpassen. Einer hat den Artikel z.B. tatsächlich gelesen und sich dann vom GPT Quizfragen dazu stellen lassen. Ein anderer Schüler hat sich nen Podcast draus machen lassen und es sich angehört. Ein weiterer Schüler hat es sich die Kernaussagen zusammenfassen lassen und damit eine Info-Grafik erstellt. Alles nur Beispiele.

    Ist das rechtlich so? Kann man das einwandfrei nachweisen? Dünnes Eis

    Steht bei uns (BW) in der Notenverordnung. §8, (6)


    "Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."


    Edit: Es liegt hier eine schwere Täuschung vor und damit gibt es 0 NP. (Der Schüler hat ja nicht nur mal eben eine Vokabel von einem Spickzettel abgespickt, sondern einen KOMPLETTEN Aufsatz von ChatGPT abgeschrieben. Und das auch noch unter den Augen einer extra dafür abgestellten Aufsicht, d.h. hier musste eine gewisse "Raffinesse" an den Tag gelegt werden.)

    Naja, rein rechtlich dürfte die Sache doch klar sein. Da gibt's kein Rumeiern. Die Schüler:innen haben eine Arbeit, die von ChatGPT erstellt wurde als ihre eigene ausgegeben. Das ist ganz klar ein Betrugsversuch. Und damit 0 NP.


    Die "Problemstellung" sehe ich hier eher im pädagogischen / didaktischen Bereich.


    Diese Diskussionen haben wir bei uns an der Schule auch immer. Manche KuK stellen völlig unreflektiert irgendwelche Aufgaben, bei denen den Schüler:innen überhaupt nicht klar ist, was sie lernen sollen oder worum es dabei überhaupt geht. Und dann wundern sich die KuK, warum die Schüler:innen ChatGPT benutzen.


    Meine 12er bekamen vor Kurzem von einer Kollegin die Aufgabe, sie sollen einen 13-seitigen Artikel zusammenfassen. Das war die Aufgabenstellung. "Fassen Sie den folgenden Artikel zusammen." Wieso? Warum? Weshalb? Kein Hinweis dazu. Ich hab gesagt, sie sollen die Kollegin mal fragen, wozu das gut sein soll. Geht es darum, das Textformat "Inhaltsangabe" zu üben? Oder geht es um den Inhalt des Artikels an sich? Wenn Letzteres der Fall ist, wie intensiv sollen sich die SuS mit dem Inhalt beschäftigen? Geht es nur um grobes Überblickswissen? Oder soll der Artikel richtig durchgearbeitet werden? Es stellte sich heraus, dass die Aufgabe gestellt wurde, weil die Kollegin den Artikel interessant fand und sie ihn als Vorentlastung für die nächste Unterrichtseinheit verwenden wollte. Die Schüler:innen haben dann das meiner Meinung nach einzig richtige gemacht und das Ding in ChatGPT hochgeladen, mit genau diesem Hinweis als Prompt. Hat wunderbar funktioniert und sicher mehr gebracht als die ursprüngliche Aufgabe.

    Einfach mal bei einigen solcher Veranstaltungen die Dienstanweisung in schriftlicher Form verlangen… Oft hat es sich dann erledigt.


    Eine Freundin von mir ist auch an so einer Schule. Sie sollte mit ihrer Klasse drei Wochen nach Australien. Zwei Wochen davon lagen in den Pfingstferien. Außerdem sollte sie dafür 3000€ aus eigener Tasche zahlen. Sie hat der SL deutlich gesagt, dass sie das aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht leisten kann. Antwort: Sie ist Klassenlehrerin; sie muss mit. Ich hab ihr dann den Tipp gegeben, dass sie diese Anweisung in Schriftform verlangen und dazu sagen soll, dass sie sie auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen will… Zack, war sie raus aus der Nummer…^^

    Ich habe zwar keine passende Antwort - "da ich nicht bereit bin für den drastisch geringeren Lohn die selbe Arbeit zu machen" triggert mich aber.
    Aus verschiedenen Gründen (Alter, Kinder) bin ich auf der Seite des geringeren Lohns und mir macht es trotzdem viel Freude. Zur Zeitplanung deinerseits: Musst du dann in BW kein Referendariat machen?

    Wenn dich das triggert, ist es wohl ein You-Problem. Ich kann dieses Aussage absolut nachvollziehen und sehe es genauso. Ich würden den Job auch nicht für 1000€ weniger aber mit 3 Deputatsstunden mehr machen.

    Ich hab dazu mal wieder eine lustige Anekdote: „Mrs Pace, wir haben heute schon gefrühstückt, einen Film geschaut und waren Kaffee trinken. Was machen Sie heute noch mit uns?“ - „Unterricht. Das hatten Sie heute ja offenbar noch nicht.“


    Mit meinen Englisch-Klassen schaue ich ggf. mal A Christmas Carol von Dickens. Das ist finde ich schon ein Stück englische Kultur, die man kennen sollte.

    Gespräche 1-16 mit den involvierten Personen ;)


    Im Ernst: bevor man wegen so etwas eine Überlastungszeige auf den Weg bringt, sind Gespräche mit Sicherheit wesentlich schneller, weniger aufwendig und zielführender.

    Vor allem: Was folgt denn auf eine Überlastungsanzeige? Wenn du Pech hast, verschwindet sie bei der übergeordneten Stelle in irgendeiner Schublade. Wenn sie diese übergeordnete Stelle überhaupt je erreicht. In der Theorie ja, aber in der Praxis bringt das meiner Erfahrung nach wenig.


    (Und selbst wenn die Überlastungsanzeige an der übergeordneten Stelle ankommt UND bearbeitet wird, werden die nichts Anderes tun als beim Schulleiter anzurufen, dass er eine Lösung finden soll. Und dann kann man auch direkt miteinander sprechen.)

    Den Antrag auf Umsetzung kannst du auf jeden Fall stellen. Du hast ja nichts zu verlieren. Gegebenenfalls kann man auch mal persönlich bei den Entscheidern vorsprechen. Ich finde auch, dass man das heutzutage nicht mehr "einfach so" verlangen kann, sein komplettes Leben umzuschmeißen!


    Bei uns war es damals sehr ähnlich. Mein Mann saß hier beruflich schon im Sattel. Dann bekam ich eine Schulzuweisung in einen über 90km entfernten Ort. Umziehen kam nicht infrage. Hätte auch wenig Sinn gemacht, da wir am Seminarort wohnten und Di und Do Seminar war. Auto hatten wir nur eins und konnten uns auch kein zweites leisten, weil mein Mann ja Alleinverdiener war. Mit den Öffis war die Schule nicht pünktlich vor der 1. Stunde zu erreichen. Ich habe meine Situation so geschildert und erhielt dann eine Schulzuweisung an eine nähere Schule.

    genau, zwei Fächer braucht es. Meiner Auffassung nach würde ich ja als Fächer zumindest Psychologie und Sozialpädagogik haben, da ich beides getrennt studiert habe. Aus Sozialer Arbeit könnte man vllt. noch Politik/Gesellschaftskunde (oder wie auch immer das im jeweiligen BL genannt wird) ableiten. Was heißt SGG? :)

    Ja, aber du brauchst zwei Fächer, die an den Schulen auch als "getrennte" Fächer unterrichtet werden, z.B. Päd. und Englisch, Päd und Deutsch, etc. Ob man aus Sozialer Arbeit GGk herleiten könnte, weiß ich nicht. Da kommt es eben auf die ECTS-Punkte an. Deswegen würde ich konkret an besagter Stelle nachfragen BEVOR du den Master beginnst, damit du ggf. noch Veranstaltungen zusätzlich belegen kannst, damit es dann mit den ECTS-Punkten reicht. SGG = Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium.

    weisst du zufällig ob die von dir erwähnte Schule ins Kriterium 3 laut Zulassungsraster passt? Nach Kriterium 3 kann man nämlich auch mit dem Bachelor unterrichten. Den habe ich ja

    Ziemlich sicher nicht. Du kannst im gehobenen Dienst nicht oberhalb der Fachhochschulreife unterrichten, d.h. es fiele dann Unterrichten im Beruflichen Gymnasium, also wie z.B. SGG, flach. Das steht auch hier:

    "Der unterrichtliche Einsatz ist auf die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik eingeschränkt."


    Die Schule die ich im Sinn habe braucht Päd eigentlich "nur" fürs SGG.


    Generell würde ich dir nicht empfehlen über eine Öffnungsklausel zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du schränkst dich da zu sehr ein. Nicht nur, was das Unterrichten betrifft sondern auch was die Aufstiegsmöglichkeiten betrifft. Du könntest zwar im Nachgang einen Aufstiegslehrgang machen, der dauert aber WIEDER drei Jahre. Dann machst du lieber gleich das Masterstudium.

    Viele SGGs haben das Profilfach "Pädagogik und Psychologie". Das wäre doch passend, oder? Ich würde auch direkt beim RP nachfragen, welchen Master du benötigst. Für den Seiten-/Quereinstieg werden die ECTS-Punkte nachgezählt, also wäre es schon wichtig, das genau zu wissen. Vor allem: Es müssen ja im Endeffekt zwei Fächer bei rum kommen. Ein Fach reicht nicht dafür.


    Falls es dich tatsächlich nach Freiburg verschlagen sollte, wüsste ich schon eine Schule die dringenden Bedarf hätte.

    Solange der Kollege selbst nicht einsieht, dass er ein Problem hat, wird sich nichts verändern. Ihr habt getan, was ihr konntet. Das Einzige, das ich tatsächlich noch machen würde, ist Anzeige erstatten wegen Alkohol am Steuer. Ab 1,1 Promille (und das dürfte er locker haben, wenn er Pegeltrinker ist) ist das eine Straftat. Und da wundert es mich ehrlich gesagt, warum man da solange zuschaut... Es werden laufend andere Menschen gefährdet und man schaut zu? Also das entzieht sich nun wirklich meinem Verständnis.


    Alles Andere (Suchtberatung, etc.) finde ich auch ein bisschen übergriffig, ehrlich gesagt. Bei einem Kettenraucher würde das auch Keinem einfallen, die Suchtberatung anzurufen...

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