Beiträge von Physicist

    Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.

    OK, das heißt. es gibt in NRW in den Nebenfächern gar keine Klausuren? Entsteht dann die Zeugnisnote nur aus der Mitarbeit im Unterricht? Oder aus Tests? Darf der Lehrer das entscheiden, ob er eine Arbeit schreiben lässt?


    Freue mich über info!

    Vielleicht noch einmal zur Verdeutlichung:


    Bei Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern fällt mir schon lange auf, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") offenbar extrem unterschiedlich in die Zeugnisnote einfließt. In Nds (dort arbeite ich inzwischen, mir fällt gerade auf, dass das im Profil noch falsch steht, sorry) fließt es zwischen 40 und 70% in die Zeugnisnote ein. Im Nachbarland Thüringen, so berichten Kollegen von dort, fließt es gar nicht ein.


    Diesen Unterschied würde ich gerne einmal darstellen.


    Gerade nach den aktuellen PISA Ergebnissen

    Bitte lies was ich bereits geschrieben und verlinkt habe. Es steht alles drinnen. Irgendwie fühle ich mich gerade veräppelt und korrigiere weiter.

    Das tut mir Leid, dass Du Dich veräppelt fühlt, das ist sicher nicht meine Absicht!


    Ich habe Deine Beiträge und die Seite vom RP BW ("Wie kommt die mündliche Note zustande") gelesen und kann aber leider nicht daraus entnehmen, ob es (wie in Nds) eine "Kopfnote" über alle Fächer hinweg gibt, oder ob pro Fach sowohl eine "Leistungsnote" und eine "Kopfnote" auf dem Zeugnis landet.

    was kann denn dein Interesse (und der Sinn eines Überblickartikels) sein, wenn du dich nicht dafür interessierst, was sich hinter der Note versteckt?
    Das ist doch genau der Punkt des Vergleichs: in NRW läuft es ganz anders als in Bayern ab.
    und du machst doch eine (eigene, spontane) Definition, wenn du es mit "Melden" umschreibst. und da gibt es Bundesländer, wo das "Melden" überhaupt nicht dazu gehört.

    Was versteckt sich denn in NRW dahinter?

    Und was in Bayern?

    Und zählt das "Melden" dazu?


    Ist es wirklich sooo viel gewünscht, statt langer wiederholter Erläuterungen, dass ich die Erlasse durchforsten soll, erstmal so, wie es ja manche netterweise hier machen, kurz ein paar Worte zum Bundesland und dem Umgang mit den "mündlichen Noten" loszuwerden.


    Wenn's "Melden" gar nicht zählt, wäre das auch eine wichtige Info!

    In Baden-Württemberg nicht (siehe mein Link oben). Mündliche Note ist eine Fachnote. Mitarbeitsnote (Z. B. Häufigkeit Melden) ist eine extra Note, wird extra erteilt (Kopfnote) und weicht meistens davon ab.

    Ah, die berühmten Kopfnoten, die gibt's offenbar in manchen Ländern auch!


    Magst Du mir sagen, wie die ausgewiesen werden? Fachspezifisch oder als Mittelwert aller Fächer?


    Und was ist eine "Fachnote"? Wie geht die ins Zeugnis ein? Ist das eine mündliche Einzelprüfung und ersetzt dann ggf. eine Klausur?


    Danke schonmal!

    *Dürfen* explizit nicht bewertet werden. Sorry, dass ich da kurz reingrätsche aber die Diskussion poppt auch bei uns im Schulhaus immer mal wieder auf. Die allermeisten halten sich dran, aber irgendein Schlaumeier kommt immer mal wieder auf die Idee "Mitarbeitsnoten" vom Baum regnen zu lassen, die kein Mensch nachvollziehen kann. Es ist noch nicht lange her, dass da ein Rekurs einer Schülerin durchging, die hätte wegen solcher erfundenen Noten repetieren müssen.


    Nee, absolut nicht. Ich mache mündliche Noten, aber ich weiss auch, wie ich zu meiner Bewertung komme. Du missverstehst das offensichtlich. "Mündliche Note" ist nicht heimlich ne Strichliste machen, wie häufig ein Schüler im Unterricht so aufstreckt. Das *dürfen* wir definitiv nicht.

    Coll, super, vielen Dank!

    Das ist genau, was ich gehofft hatte: Ein paar Infos aus anderen (Bundes-)ländern, wie mit dem Thema umgegangen wird!

    Super, Danke!

    Auch für den Link!


    Ich glaube, hier gibt's tatsächlich unterschiedliches Verständnis des Begriffes "mündliche Bewertung".

    In manchen deutschen Bundesländern wird die Mitarbeit des einzelnen Schülers im Unterricht, also v.a. die Häufigkeit des sich-meldens und die Qualität der dann, falls drangenommen, geäußerten Beiträge über das gesamte Schuljahr hinweg von den Lehrern erfasst und in der sog. "mündliche Note" zusammengefasst. Weitere Leistungen wie Tests, Vorträge etc. können nach Ermessen des Lehrers hinzukommen.


    Die so generierte Note geht dann zu einem bestimmten Prozentsatz, meines Wissens zwischen 40 und 70 %, in die Zeugnisnote ein.


    Mündliche Sprachprüfungen in den Fremdsprachen sind eine andere Sache und zählen wie die schriftlichen Arbeiten.

    Wenn du nicht weißt, was Mitarbeit ist, wie willst du sie prozentual gewichten?

    OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.


    Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.


    Ich höre, dass das in anderen Bundesländern zum Teil ähnlich, zum Teil aber anders ist.


    Um einen ersten Eindruck über die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu bekommen, habe ich diesen Thread gestartet und ja auch schon ein paar hilfreiche Infos (z.B. von MarieJ, Heidelibelle) bekommen.


    Da freue ich mich auf weitere!

    Ja, das ist total schwer. Wie dir jetzt schon 5x erklärt wurde, läuft es eben genauso nicht. Das beginnt bei der Definition von "Mitarbeit" und endet nicht darin, dass man Leistungen in allen Bundesländern, Schularten und Fächern in Prozent gewichten muss, soll oder auch nur darf.


    Als Lehrer mit 20 Jahren Berufserfahrung solltest du das eigentlich langsam begreifen können.

    Es geht mir nicht um die Definition von "Mitarbeit", sondern um den Prozentsatz, zu dem die Note, die unter dem Begriff "Mitarbeit" generiert wird, in die Zeugnisnote eingeht.


    Eine Angabe, dass es in manchen Ländern gar keine prozentuale Vorgabe gibt (in NDS gibt es einen Rahmen) ist natürlich auch eine interessante Info! Da würden mich dann ein paar Infos aus der Praxis interessieren, wie Ihr so gewichtet.

    Wie ich oben schon geschrieben habe: Mir geht es um einen ersten Einstieg, auch um abzuschätzen, ob das Thema lohnt. Für ein Paper werden natürlich die Erlasse recherchiert, das zu erwähnen, ist nun wirklich nicht nötig...


    Danke für die Links, das hatte ich jetzt gar nicht erwartet, macht's mir aber natürlich leichter!


    Nach Deinem Hinweis verstehe ich jetzt, dass die Vorgabe "gleichwertig" in NRW so im Bereich von ca. 40 bis 50% gehandhabt wird?


    Schöne Grüße!

    Prima, Danke!


    Kurz könnte man also für NRW sagen:

    - Grob 50% sonstige Mitarbeit, aber nicht fix, Lehrer entscheidet, auch von Schüler zu Schüler unterschiedlich (finde ich erstaunlich, aber OK, möchte nicht die Diskussionen in den Klassen bei unterschiedlicher Wichtung haben...)

    - Nicht in allen Kursen müssen Klausuren geschrieben werden (das erstaunt mich wirklich, hatte ich noch nie gehört!). Dann ist logischerweise die "sonstige Mitarbeit" 100%, klar.

    Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?


    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

    Die jeweiligen Verordnungen sind alle im Internet zugänglich. Viel Erfolg.

    Ach, echt jetzt? Das wusste ich nach fast 20 Jahren als Lehrer gar nicht...


    Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:


    BW Geschichte 60%


    oder so ähnlich?


    Ich fühle mich hier mitten im Teich der zwanghaft belehrenden, die offenbar meinen, mich in irgendeiner Form darauf aufmerksam machen zu müssen, dass ich es auch selber irgendwie herausbekommen könnte.


    Und dann noch nicht einmal meinen Beitrag lesen, in dem steht, warum ich zunächst hier frage, bevor ich dann in die Tiefe der einzelnen Verordnungen mit ihren Details gehe.


    Aber wahrscheinlich stimmen einfach die Vorurteile über Lehrer, dass die das so machen müssen und nicht ganz einfach mal eine einfache Frage beantworten können.


    Aber vielleicht bekomme ich ja doch noch ein paar verwertbare Aussagen, um einen ersten Einstieg in das Thema zu bekommen?


    Wäre doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?


    Ich danke allen denen, die mich vielleicht mit einer Zeile Info unterstützen!


    In diesem Sinne

    einen schönen Sonntag!

    Der Grund, warum ich hier frage ist, dass die Bestimmungen in den unterschiedlichen Ländern erstens unterschiedlich benannt werden und damit schwer zu finden sind. Zweitens wird oft viel Spielraum gelassen und ich weiß nicht, wie dieser in der Regel ausgelegt wird oder erfahrungsgemäß ausgelegt werden kann und darf.


    Daher würde ich mich freuen, aus der Praxis erstmal ein paar Hinweise zu bekommen, denn diese weicht, wie ich immer mal höre, offenbar stark voneinander ab.


    Für die Arbeit muss ich dann selbstverständlich in die entsprechenden Verordnungen hineingehen, das ist ja klar.

    Ich hatte weiter oben schon beschrieben, dass die Tatsache, dass Leistungen nicht nur unter Aufsicht in der Schule erbracht wurden, kein Ausschlussgrund für die Bewertbarkeit darstellen. Das beste Beispiel hierfür ist die m.W.n. in allen Bundesländern obligatorische Seminarfacharbeit in der Oberstufe.


    PS: Ausnahme hiervon sind die schriftlichen Arbeiten ("Klausuren"/"Klassenarbeiten"), die in der Tat unter Aufsicht anzufertigen sind.

    Nein, es ist anders herum.


    Ich zitiere, weil auf die Schnelle gefunden, aus dem bayrischen Schulrecht: "Hausaufgaben werden – wie der Name sagt – zu Hause geschrieben. Eine Kontrolle dahingehend, ob sie allein und selbstständig angefertigt wurden, ist nicht möglich. Daher ist eine Benotung als Prüfungsaufgabe nicht zulässig. Der Zweck ist nicht die Leistungsfeststellung, sondern die Einübung des Unterrichtsstoffs. Eine Ausnahme besteht für zu Hause angefertigte Aufgaben, die ausdrücklich als Leistungskontrollen vorgesehen sind. Das sind insbesondere Seminararbeiten " (Bayerisches Schulrecht)


    Die Seminarfacharbeit ist also tatsächlich eine Ausnahme, deswegen muss unter sie ja auch eine eigenhändig unterschriebene "Erklärung der selbständigen Anfertigung" drunter.

    Liebe Forumsgemeinde,


    für eine Arbeit möchte ich eine Übersicht erstellen, welches Gewicht die Mitarbeit im Unterricht für die Zeugnisnote in Eurem Bundesland / Eurer Schulform / Eurem Fach hat.


    Vom Hörensagen weiß ich, dass es dort extreme Unterschiede gibt. So zählt die Mitarbeit im Unterricht am Gymnasiumn in Niedersachsen zwischen 40% und 70% der Zeugnisnote, je nach Fach. Im Nachbarland Thüringen zählt sie hingegen, soweit ich höre, praktisch gar nicht.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr aus möglichst vielen Bundesländern kurz antworten könnten in der Form:


    Niedersachen - Gymnasium - Mathe: 40-50%


    ...oder so ähnlich :)


    Ich bin sehr gespannt und danke Euch schon einmal!


    Viele Grüße


    Fritz

Werbung