Beiträge von binemei

    Es gibt zwei Arten des Beschäftigungsverbots:
    1. das generelle: Es wird ausgesprochen, wenn von einer bestimmten Arbeit eine Gefahr für Schwangere ausgeht. Im Schuldienst betrifft dies meist den Umgang mit Schülern, wenn eine Immunität gegen bestimmte Krankheiten nicht vorliegt. Du wirst dann in der Regel mit anderen (ungefährlichen) Arbeiten betraut.
    2. das individuelle: Es wird ausgesprochen, wenn bestimmte Tätigkeiten im individuellen Fall zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Schwangeren und/oder des Kindes führen. Dies kann vielerlei für die Schwangere bedeuten: Sie darf nur bestimmte Tätigkeiten ausführen, sie arbeitet weniger, sie arbeitet gar nicht mehr. Dieses muss der behandelnde Arzt genau beschreiben.
    In beiden Fällen ergibt sich das Beschäftigungsverbot aus der Situation, niemand hat hier eine "Wahlmöglichkeit" und kann sich deshalb auch nicht aussuchen, ob man "in ein Beschäftigungsverbot gehen" möchte.
    Außerdem muss ganz klar zwischen Krankschreibung und Beschäftigungsverbot unterschieden werden. Du schreibst, dass du schon länger krank geschrieben bist. Das heißt ja, dass du krank bist und auch, dass diese Krankheit nicht durch deine Arbeit verursacht oder auch nur befördert worden ist. Sonst hättest du ja schon ein Beschäftigungsverbot. Die Krankschreibung jetzt ohne vorherige Rückkehr an den Arbeitsplatz quasi umzuwandeln halte ich für hochproblematisch und würde das Beschäftigungsverbot ad absurdum führen.
    Ich bin mir sicher, dass du weiterhin als krank gelten müsstest. Dass du eine Hochrisikoschwangere bist resultiert ja aus der körperlichen Situation. Hier ist also nicht der Job die/eine Ursache.
    Last but not least ist es für eine Beamtin völlig unerheblich, ob sie krank geschrieben ist oder aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht ihrer Arbeit nachgehen kann. Du bekommst in beiden Fällen dein Gehalt weitergezahlt.
    Alles Gute für dich!!!

    Hallo,


    vielleicht geht es dir so wie mir: Wenn ich mitten am Tag einmal richtig abschalte, bekomme ich mich so schwer wieder angeschaltet.
    Deshalb mache ich es so: Wenn ich keinen Nachmittagsunterricht habe, setze ich mich mit Arbeit und Kaffee sofort an den Schreibtisch und arbeite, während meine Kinder Hausaufgaben machen. Dann kombiniere ich Kinder und Sport bzw. Hausarbeit.
    Klar, das ist sehr anstrengend, so dass ich abends wirklich hundemüde bin. Muss ich dann noch etwas arbeiten, tue ich das vor dem Fernseher. Dann kommt es mir wenigstens nicht wie Arbeit vor.

    Lass dich nicht verunsichern. Du hast dich nach rechtlichen Möglichkeiten erkundigt. Deshalb lies dir am besten nur solche Antworten durch. Ich finde es auch immer seltsam, dass sich einige Menschen ständig ungefragt in die Lebensgestaltung Anderer einmischen müssen. Nur weil es allgemein nicht üblich ist, acht Wochen nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, heißt das ja nicht, dass der Einzelne nicht gute Gründe dafür hat (die im Übrigen niemanaden etwas angehen).
    Tu, was DU für richtig hältst. Da ich aber schon mehrmals in ähnlichen Situationen war wie du, möchte ich dir noch etwas mitteilen, was ich zunächst selbst nicht wusste: Das Bundeselterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn dein Kind z.B. am 17. 8. geboren wird, könntest du für den Monat 17. 10. bis 17. 11. Elterngeld bekommen. Wenn dein Mann sich beteiligt, habt ihr Anrecht auf 14 Monate. Daher ist es sinnvoll, die Elternzeit entsprechend zu nehmen. Dies wird einem von den Bezirksregierungen auch so genehmigt, sogar dann, wenn der Abstand zu de Ferien eigentlich zu kurz ist. Hier gibt es jedoch dann eine Ausnahme von der Ferienregelung, denn diese darf niemanden davon abhalten, seinen Eltenrgeldanspruch von auszunutzen.
    Alles Gute!

    Alles ab halber Stundenzahl wird voll auf die Probezeit angerechnet. Darunter nur teilweise. Also: Wenn du mit einem Viertel der Stundenzahl arbeiten würdest, müsstest du statt der drei noch sechs Wochen arbeiten.
    Ich an deiner Stelle würde versuchen, mit halber Stundenzahl diese drei Wochen abzuleisten und dann in Elternzeit zu gehen. Das müsstest du doch organisiert bekommen.

    Ich habe fünf Kinder und habe bis jetzt immer vollzeit gearbeitet (Klasse 5 bis 10), auch alles in mehr oder weniger voller Absicht. Aber nach einem langen Tag mit 8 Unterrichtsstunden in Klassen, in denen teilweise sehr anhängliche Schüler sind, die mich scheinbar mit ihrer Mutter verwechseln und mich dementsprechend mit Umarmungen und permanenter Aufmerksamkeit "verwöhnen", habe ich manchmal kaum noch Kraft dafür, schon an der Haustür stürmisch umarmt und fünfstimmig voll gelabert zu werden. Verstehe mich nicht falsch. Ich liebe meine Kinder über alles. Aber an manchen Tagen kann die doppelte Ladung Kinder einfach sehr anstrengend sein. Da könnte dein Lebensentwurf schlicht und einfach klüger sein.
    Übrigens: Die Kindergärtnerin meiner Kinder hat selbst keine eigenen und macht ihren Job einfach unglaublich gut. Sie möchte auch keine eigenen Kinder. Warum, weiß ich nicht so genau. Sie sagt aber, dass sie ihren Job dann nicht mit so viel Herzblut machen könnte. Und das glaube ich ihr auch.

    Hallo,


    der Mutterschutz gilt als Arbeitszeit. Wenn also das Ende des Mutterschutzes (acht Wichen nach dem errechneten Geburtstermin) mit dem Ende deiner Probezeit zusammenfällt, musst du nicht verlängern. Allerdings musst du vorher noch deine Revision ableisten. Ich habe das damals auch zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes während meiner zweiten Schwangerschaft so geschafft (war aber nicht geplant gewesen). Eine anschließende Elternzeit gilt allerdings nicht also Arbeitszeit und würde deshalb ggf. verlängernd auf die Probezeit wirken.


    Liebe Grüße,
    Bine

    Hallo Marie,


    danke für deine Antwort. Aber das meint ich nicht. Die Klassenarbeiten befinden sich bereits in der Schule. Was mich beschäftigt ist das Senden der Kopie einer Mail an mich an eine außerschulische Person bei gleichzeitiger Verweigerung einer Erklärung, wer das überhaupt ist.

    Hallo,


    vor kurzem habe ich ja viele Beiträge zum Thema "Korrektur von Klassenarbeiten in Elternzeit" bekommen.
    Mittlerweile habe ich selbige korrigiert, was echt stressig war, da ich im Gegensatz zu sonst keinerlei Fremdbetreuung für meine Kinder habe und wegen Kindererkrankung sehr eingebunden war..
    Nun kommt der nächste Klops: Meine Konrektorin schickte mir eine Mail, in welcher sie u.a. die Vorlage der Klassenarbeiten anmahnte - nach sechs (!) Tagen (wohlgemerkt lt. Gesetz hat man 3 Wochen Zeit). Eine Kopie dieser Mail ging an den Chef und an jemanden, der mir völlig unbekannt ist und mit unserer Schule definitiv nichts zu tun hat. Auf zweimaliges Nachhaken meinerseits, wer denn dieser Jemand sei und weshalb er über diesen Mailverkehr in Kenntnis gesetzt werden muss, kam von keinem der beiden eine Antwort.
    Mich stört es immens, dass offenbar Hinz und Kunz über dienstliche Dinge mich betreffend informiert wird und noch viele andere Absonderlichkeiten, die ja teilweise hier schon zur Sprache gekommen sind. So langsam will ich mich dann doch mal zur Wehr setzen. Deshalb erbitte ich wieder eure Einschätzung: Wie würdet ihr reagieren?


    Danke!

    Um eine A13-Stelle zu bekommen, musst du dich auf eine bewerben und ausgewählt werden bzw. im Zuge des ersten Beförderungsamtes einer solchen Stelle zugewiesen werden, nachdem du eine dienstliche Beurteilung bekommen und dich gegen Konkurrenten durchgesetzt hast. Dies alles ist jedoch erst einige Zeit nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit möglich. In der Zwischenzeit würdest du durch dein freiwilliges Unterrichten in der Oberstufe ohne entsprechende Entlohnung "die Preise kaputtmachen". Warum sollte dein Dienstherr eine höhere Besoldung für "höherwertige" Arbeit bereitstellen, wenn es Menschen gibt, die diese Arbeit auch so machen?

    Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Da ich auf jeden Fall an meine Schule zurück möchte und keinen Kollegen mir Zusatzarbeit belasten möchte, habe ich mich für eine korrekturfreundliche Arbeit entschieden. Ich habe sie bereits konzipiert, was zwar mit weitaus größerem Aufwand als gewöhnlich verbunden war, mir aber die Möglichkeit eröffnet, an meinem letzten Arbeitstag tatsächlich fertig zu werden. Sollte ich es nicht schaffen, werde ich die Arbeit trotzdem zu Ende korrigieren. Das wird während der Elternzeit und ohne Kinderbetreuung zwar schwierig. Aber häppchenweise werden ich trotzdem zum Ziel kommen.
    Probleme macht mir allerdings immer noch der Gedanke, dass die Schüler völlig unvorbereitet in der ersten Deutsch-Stunde nach den Ferien eine Arbeit schreiben müssen. Ich hoffe sehr, dass mein Chef wenigstens die menschliche Größe besitzt, den Schülern zu erklären, wie dieses tatsächlich zustande gekommen ist. Ansonsten habe ich einen Ruf zu verlieren: Fairness ist, glaube ich, meine größte Stärke als Lehrerin. Schade!

    Die Arbeit konnte aus den verschiedensten Gründen bisher nicht geschrieben werden. Den Kollegen ging es genauso. Sie wissen auch, dass einer den Kurs direkt mit dem Schreiben einer Klassenarbeit übernehmen muss. Deshalb hatten wir den 18. 1. ABGESPROCHEN. Vor Beginn meiner Elternzeit und nach den Ferien gibt es nur noch dieses eine Mal Deutsch. Für die Schüler ist es auch total blöd, da sie keinerlei Wiederholung haben und (noch) nichts davon wissen. Im Gegenteil: Ich habe ihnen versprochen, dass nach den Ferien noch einmal alles wiederholt wird. Mir will auch nicht einfallen, wie ich abkürzen könnte. Das Thema ist Kurzgeschichten im 8. Jahrgang. Außerdem muss die Arbeit differenziert gestellt werden, weil wir eine Inklusionsschule sind.

    Ich kann doch nicht einfach eine Anweisung vom Chef ignorieren/verweigern! Er wird mir einfach ins Gesicht klatschen, dass ich eben selbst dafür zu sorgen habe, am letzten Arbeitstag fertig zu werden. Dass es sich hier um eine Deutscharbeit handelt, für die man schonmal einige Tage brauchen kann, wird ihn kaum interessieren. Wenn ich allerdings schwarz auf weiß belegen könnte, dass für jede einzelne Deutscharbeit (also pro Schüler) xy Minuten zu veranschlagen sind, könnte ich natürlich argumentieren, dass die Zeit nicht ausreicht. Gibt es so etwas (am besten mit Linktipp)?



    Noch etwas: Ich würde mich niemals krank melden, wenn ich nicht wirklich krank bin. Erstens traue ich mich das einfach nicht. Zweitens weiß ich von etlichen Kollegen, dass sie sich Immer mal so 1 bis 2 Tage krank melden (und so auch keine Krankmeldung abgeben müssen, wenn sie einfach keine Lust zum Arbeiten haben oder sich über die Schulleitung ärgern. So eine Unehrlichkeit finde ich einfach nur zu K....

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