Hallo redondo!
Im Ref bist du Beamter auf Widerruf und damit automatisch behilfeberechtigt.
In der Regel ist es so:
PKV zahlt dir
50% bei ambulanter Behandlung: Arzt, Heilpraktiker, Verbandsmaterial, Heil - und Hilfsmittel
50% bei stationärer Behandlung: Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und 2-Bett-Zimmer
50% bei Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Die restlichen50% der Krankheitskosten zahlt dir die Beihilfe. Allerdings gibt es bei der Beihilfe einige Fixbeträge. So zahlen sie nur einen bestimmten Teil deiner Brille.
In diesem Fall lohnt sich eine Beihilfeergänzung, die du bei deiner PKV anschließen kannst. Dann zahlt die PKV einen größeren Anteil.
Ich persönlich bin bei der debeka versichert. Die hatte das günstigste Angebot.
Außerdem kriegst du sehr schnell dein Geld, wenn du Rechnungen eingereicht hast.
Einen weiteren Vorteil hat die Kasse. Wenn du 6 Monate keine Rechnung einreichst (z.B. weil die Rechnungssumme niedriger ist als die Beiträge, die du bezahlt hast), kannst du einen Antrag auf Beitragsrückerstattung stellen. Dann bekommst du den Beitrag von 6 Monaten zurück.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Gruß SAndra