Auch hier(Niedersachsen) steht als Beginn der 01.05
Zuständigkeit in der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig für das Bewerbungsverfahren um Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Lehrämter
Beiträge von mdem7
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Da die Lehrerausbildung für Seiteneinsteiger in der Regel immer am 01.05 und/oder 01.11 beginnt, zumindest in NRW, ist im Prinzip ein späterer Zeitpunkt als 01.02 möglich.
In wie fern dieser Aspekt beim Bewerbungsgespräch eine Rolle spielt bzw. die Chancen für eine Einstellung beeinflusst kann ich natürlich nicht sagen. -
Üblicherweise wird die einschlägige Berufserfahrung für die Bestimmung der Stufe herangezogen. Kindererziehungszeiten nicht. Üblicherweise werden nur Berufsjahre nach dem Studium mitgerechnet. Dabei erfolgt die Anerkennung jedoch in der Regel großzügig, da man die Bewerber ja gerne aus der Industrie locken will.
Ich hab absolut positive Erfahrungen gemacht, sowohl als Angestellte und auch bei der Verbeamtung mit meinen Sachbearbeitern, die sich wirklich ins Zeug gelegt haben, um das für mich bestmögliche "herauszuholen".
Na das klingt doch schon mal vielversprechend.Mit welcher Bezirksregierung hattest du damals zu tun?
Dann könnte ich vielleicht sogar meine damaligen SHK-Tätigkeiten anerkennen zu lassen.
Wenn ich jetzt bspw. mit 5 Jahren und 6 Monaten Berufserfahrung in der Stufe 3 eingeordnet werde, müsste ich dann nicht nach 6 OBAS-Monaten in die Stufe 4 rutschen? -
In vielen Foren und Seiten lese ich, daß man die Kindererziehungszeit, neben der sonstigen Berufserfahrung, als Vorerfahrung mit angeben kann, so daß sich das auf die Stufe, in der man einsteigt, auswirkt.
Bsp. Stufe 3 oder 4 in TV-L13.
Nach einem kurzen Telefonat erfuhr ich jedoch, daß es gesetzlich nur bei der Verbeamtung(A13) mit berücksichtigt werden kann, aber nicht bei der tariflichen Einstellung.
Ist da was wahres dran. Ich konnte dazu keine Gesetze finden?
Oder ist es einfach nur Verhandlungssache.Bei der Verbeamtung kann übrigens die Berufserfahrung und Kindererziehungszeit ebenfalls mit einberechnet werden. Ausgenommen die OBAS Zeit.
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