Beiträge von Snooker

    Wow Danke für die Antworten!


    Mal schauen, was man da noch so machen kann. Werde die Sachbearbeiterin mal anrufen und zur Not meine Elternzeit/Elterngeld verlängern. Doof ist nur, dass meine Frau noch studiert und kein Geld verdient. Da wird es mit dem Elterngeld knapp.


    Wir hätten noch 3 Monate Elterngeld zu "verteilen". Da würde das Ende des Elterngeldbezuges (sollte ich die 3 Monate Anspruch nehmen) auf den ersten Montag in den Osterferien fallen. Schön doof.


    Auf einem Gewerkschaftsinfo habe ich gefunden: Sollte das Ende des Elterngeldbezuges in die Ferien fallen, findet diese Sperrfrist keine Anwendung.


    Das sollte ja richtig sein, aber ich habe keine gesetzliche Grundlage gefunden. Ist das so?


    Viele Grüße zum 2ten.

    Hallo,


    ich bin Lehrer an einer Realschule in NRW. Mit dem Tag der Geburt habe ich 6 Monate Elternzeit beantragt. Meine Kinder sind am 23.6.2015 (kurz vor den Sommerferien) geboren worden. Geht man nun 6 Monate weiter stehen die Weihnachtsferien vor der Tür.


    Nun habe ich die Bestätigung meines Antrags bekommen, in dem steht: "Weihnachtsferien dürfen nicht ausgespart werden" und die Elternzeit soll nun bis zum 6.1.2016 gehen. Also 14 Tage länger, in denen ich natürlich kein Elterngeld mehr bekomme.


    Der Abstand des Endes der Elternzeit zu den Ferien soll ja dem der Länge der Ferien entsprechen, aber es ist doch von mir nicht geplant :(


    Meine Frage: Darf die BezReg die Elternzeit einfach verlängern?


    Viele Grüße, Snooker

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