Wow Danke für die Antworten!
Mal schauen, was man da noch so machen kann. Werde die Sachbearbeiterin mal anrufen und zur Not meine Elternzeit/Elterngeld verlängern. Doof ist nur, dass meine Frau noch studiert und kein Geld verdient. Da wird es mit dem Elterngeld knapp.
Wir hätten noch 3 Monate Elterngeld zu "verteilen". Da würde das Ende des Elterngeldbezuges (sollte ich die 3 Monate Anspruch nehmen) auf den ersten Montag in den Osterferien fallen. Schön doof.
Auf einem Gewerkschaftsinfo habe ich gefunden: Sollte das Ende des Elterngeldbezuges in die Ferien fallen, findet diese Sperrfrist keine Anwendung.
Das sollte ja richtig sein, aber ich habe keine gesetzliche Grundlage gefunden. Ist das so?
Viele Grüße zum 2ten.