Hallo Susannea,
danke für den Hinweis!
Hallo Susannea,
danke für den Hinweis!
Hallo Susannea,
die Zahl bezieht sich auf die normalen Elterngeldmonate und nicht auf die Partnerschaftsbonusmonate. Leider kann ich dir die Quelle des PR nicht nennen, er hat es mir nur am Telefon mitgeteilt.
Entschuldige, dass ich mich erst jetzt zu deiner anderen Rückfrage äußere: Ja, mir ist klar, dass mein Mann nicht durchgängig Elterngeld erhalten kann. Wir sind aber durchaus bereit, finanzielle ,,Einbußen" hinzunehmen, damit ich meinen Beruf weiterhin ausüben kann. Während meiner ersten Elternzeit war ich durchgehend Monate zu Hause und mir ging es damit nicht gut. Mir hat die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern und das Unterrichten so gefehlt, dass ich meine Elternzeit auf 11 Monate verkürzt habe und direkt wieder mit einer Vollzeitstelle eingestiegen bin.
Hallo zusammen,
ich melde mich mit einem Update zurück, denn ich habe in der Zwischenzeit mit dem PR für meine Schulform gesprochen. Er meinte, dass es sich meine Schulleitung nicht so einfach machen könne. Lehrkräfte, die sich während der Elternzeit selbst vertreten hätten demnach wohl mehr Rechte als Lehrkräfte in Teilzeit, die sich aber nicht in der Elternzeit befänden. Bei der Stundenplangestaltung sei ich als jemand, der sich während der Elternzeit selbst vertritt, mit höherer Priorität zu beachten. Vertretungsstunden sind wohl so zu gestalten, dass ich nicht mehr als 50 Prozent arbeite, damit mein Anspruch auf Elterngeld nicht erlischt. Und was die Verteilung von max, 12 Unterrichtsstunden auf 3 Tage angeht, so sei dies laut PR weder ein unrealistischer Wunsch noch ,,nicht machbar". Es bestehe die Möglichkeit, dass ich an einer anderen Schule/Schulform arbeiten könne, falls sich meine Schule querstellen würde. Auch habe ich die Möglichkeit, mit einer Vorlaufzeit von 7 Wochen sowohl die Anzahl der Stunden, die ich mich pro Woche vertrete, zu ändern, als auch wieder in das Basiselterngeld zu wechseln. Ich hoffe, dass die Infos auch anderen helfen, die von dem Problem betroffen sind.
Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten!
Ähm nee, nach 4 Monaten kann er das aber, er muss es ja erst 7 Wochen vorher ankündigen, wenn er in Elternzeit gehen wenn er in Elternzeit gehen will.
Meine SL wollte mir noch nicht einmal Glauben schenken, dass man sieben Wochen vorher Änderungen ankündigen muss. Auch darauf hatte ich sie angesprochen.
Aber stimmt: 4 Monate lang habe ich Zeit zu überlegen .
Ich kenne wieder deine SL noch deine finanzielle Situation, aber wäre es eine Möglichkeit, bei der Schulleitung zu erfragen, ob diese mit einem Mehr oder Weniger an Stunden dir eher entgegenkommen könnte?
Warst du vorher Vollzeit an der Schule? Dann könnte ein Grund für das miesepetrige Verhalten sein, dass die SL sich ausrechnet, nur max. 13,5 Stunden für eine Vertretungskraft ausschreiben zu können - dafür kriegt man je nach Region nicht unbedingt jemanden, den man haben will.
Ja, das habe ich. Ich habe meiner SL gesagt, dass ich während der Elternzeit maximal 12 Stunden/Woche arbeiten würde. Es wäre für uns überhaupt kein Problem, wenn ich nur 10 Stunden/Woche arbeite, weil sich nur diese Stunden auf drei Tage verteilen ließen. Sie war aber schon ,,genervt" davon, dass ich mich überhaupt während der Schwangerschaft mit dem Wiedereinstieg beschäftige und meinte lapidar, ich solle doch erst einmal mein Kind bekommen und mich nach den sechs Monaten ,,Vollzeit-Elternzeit" erst mit dem Thema auseinandersetzen. Dass mein Mann seinem Arbeitsgeber nicht nach sechs Monaten plötzlich sagen kann: ,,Meine Frau geht nächsten Monat 12 Stunden pro Woche arbeiten." war ihr egal und sie wies jede Verantwortung von sich.
Ich war vorher in Vollzeit an der Schule und bin seit kurzem aus gesundheitlichen Gründen im Beschäftigungsverbot bis zur Geburt. Der Gedanke mit der Vertretungskraft kam mir noch nicht...
Hallo zusammen,
ja, ich habe eigentlich nur zwei Wünsche: Ich würde gerne die 12 Stunden auf drei Tage verteilen. Welche Tage das sind, ist mir vollkommen egal. Außerdem wäre mir wichtig, dass die Stunden möglichst ,,kompakt" zusammengefasst werden. Ich habe nichts dagegen beispielsweise an einem Donnerstag in der ersten, dritten und vierten Stunde zu unterrichten (und damit in der zweiten Stunde ,,frei" zu haben). Wenn ich aber in der ersten, fünften und sechsten unterrichten müsste, dann wäre das für mich ein Problem. Mir ist grundsätzlich auch egal, ob meine erste Unterrichtsstunde in der ersten beginnt oder in der vierten. Auch gegen Nachmittagsunterricht (Förderunterricht) habe ich nichts. Da bin ich absolut flexibel.
Und diese ,,Wünsche" beziehen sich nur auf das Arbeiten während der Elternzeit. Nach den 18 Monaten möchte ich wieder in Vollzeit ohne irgendwelche ,,Sonderwünsche" arbeiten. Bei meinem ersten Kind habe ich das bereits nach 11 Monaten Elternzeit gemacht. Selbst als mein Sohn krank war, ist mein Mann zu Hause geblieben, weil ich möglichst keine Belastung für das Kollegium sein wollte. Ich habe aber gemerkt, dass es mich sehr belastet hat, 11 Monate nicht zu arbeiten. Aus diesem Grund wollte ich zumindest in der zweiten Elternzeit stundenweise arbeiten.
Ich wäre auch nicht gekränkt, wenn meine Schulleitung mir gesagt hätte: ,,Aus diesen und jenen Gründen können wir das leider nicht realisieren." Dann kann ich immer noch schauen, ob es eine andere Schule gibt, die sich auf meine zwei Wünsche einlässt. Ich war aber nicht auf ein so unfreundliches, ablehnendes Gespräch vorbereitet, wie ich es heute mit ihr geführt habe.
Ich kann auch verstehen, dass sich Kollegen von solchen Threads wie meinem getriggert fühlen, aber mir geht es nicht um Teilzeitarbeit im Allgemeinen, sondern um meine Rechte, während ich in der Elternzeit bin und mich selbst vertrete.
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Ihr macht mir Mut, dass es für mich doch noch eine Lösung gibt. Dafür ein großes ,,Dankeschön". Ich bin vor allem beruhigt über eure Aussagen zu den Vertretungsstunden.
Bei 12 Stunden hätte ich nichts dagegen, wenn ich zwischendurch drei ,,Freistunden" hätte, um den Stundenplan flexibler zu gestalten. Bei uns in der Schule kommt es aber regelmäßig vor, dass Teilzeitkräfte mit Kleinkindern beispielsweise statt zur dritten Stunde zur ersten erscheinen müssen, weil früh morgens um 07:30 auf der Stundenplanapp diese Vertretung erscheint. Der Unterricht startet bei uns um 7:50. Eine Kollegin hatte dies mal zu spät gesehen. Sie durfte sich was anhören bzw. durfte sich anschreien lassen. Eine andere Kollegin hat am gleichen Tag erfahren, dass sie nicht nach der dritten Stunde nach Hause kann, weil sie in der sechsten Stunde vertreten muss. Dabei hat sie kleine Kinder. Vor solchen Situationen habe ich Angst, wenn ich mich an ,,meiner" Schule während der Elternzeit vertrete. Der Ton ist rau, um nicht zu sagen unverschämt und von Vertretungsstunden erfährt man in 50 Prozent der Fälle am gleichen Tag. Das kann ich mit zwei Kindern und ElternzeitPlus-Modell nicht leisten.
Nachdem ich aber eure Antworten gelesen habe, bin ich doch wieder etwas zuversichtlicher. Ich werde mich mit unserer Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen und auch den Personalrat kontaktieren!
Hallo zusammen,
zu meiner Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger und plane aktuell mit meinem Mann unsere Elternzeit. Im Gegensatz zu meiner ersten Elternzeit, in der ich 11 Monate Basiselterngeld bezogen habe, würde ich mir die Erziehungsarbeit gerne gleichberechtigter mit meinem Mann aufteilen. Das bedeutet konkret, dass ich gerne 6 Monate Basiselterngeld beziehen würde und mich anschließend 12 Monate lang mit jeweils 12 Stunden/Woche in der Elternzeit in der Schule selbst vertreten möchte (ElterngeldPlus). Mein Mann würde seine Arbeitsstunden auch entsprechend reduzieren, sodass wir gemeinsam 12 Monate lang in Elternzeit sind, denn erst nach 18 Monaten möchten wir unser Kind in eine Kitabetreuung geben. Das setzt allerdings voraus, dass meine Schule/Schulleitung auch bereit ist, gewisse ,,Zugeständnisse" einzugehen, damit die Arbeitszeit meines Mannes sowie meine eigene Arbeitszeit miteinander vereinbar sind und sich nicht überlappen.
Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Schulleitung und habe mit ihr über die Voraussetzungen für eine Vertretung innerhalb der Elternzeit gesprochen. Ich habe ihr unter anderem gesagt, dass es notwendig wäre, dass meine 12 Stunden auf maximal drei Tage verteilt werden, damit mein Mann an zwei Tagen auch Kundentermine wahrnehmen kann. Außerdem macht bei meinem Mann und mir das ElterngeldPlus-Modell nur dann Sinn, wenn meine Stunden so organisiert sind, dass ich möglichst wenige ,,Freistunden" zwischendurch hätte (Beispiel: Wenn ich Dienstags in der ersten, in der fünften und sechsten Stunden arbeiten müsste, dann muss mein Mann in der Zeit auf die Kinder aufpassen, ohne dass er selbst arbeiten kann.) Darüber ist auch eine wichtige Voraussetzung für dieses Modell, dass Vertretungsstunden nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B. bei einem hohen Krankenstand im Kollegium).
Ich bin aber immer noch etwas geschockt über den Verlauf des Gespräches: Mir wurde nur gesagt, dass die Schulleitung keine Versprechen abgeben könne/möchte, was meine ,,Wünsche" anginge, Überstunden würden wohl dazu gehören, wenn ich mich in der Elternzeit vertrete und eine Vereinbarkeit meiner Arbeitszeiten und der meines Mannes sei ihr egal (o-Ton: ,,Es ist nicht meine Zuständigkeit, wie Sie ihre Arbeitsstunden mit denen Ihres Mannes vereinbaren"). Ich solle mich doch mit dem Konrektor und Stundenplanmacher in Verbindung setzen. Da ich weiß, dass unser Konrektor bei der Stundenplanerstellung keinen Wert auf persönliche Sonderfälle legt, ihm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, freundlich gesagt, egal ist und es nicht selten vorkommt, dass 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn auch noch der Vertretungsplan angepasst wird, mache ich mir nun Gedanken, ob mein Plan, mich selbst in der Elternzeit zu vertreten, überhaupt machbar ist. Die Schulleiterin steht nicht hinter mir, der Konrektor nimmt keine Rücksicht auf Kolleginnen mit Kindern...
Ich frage mich daher Folgendes:
- Welche Erfahrungen habt ihr/haben Kolleginnen, die sich in Elternzeit vertreten, gemacht? Wie habt ihr mit eurer Schulleitung über die ,,Rahmenbedingungen" gesprochen, unter denen ihr euch in der Elternzeit selbst vertretet? Hattet ihr ein Mitspracherecht bei der Verteilung eurer Stunden oder wurden euch Tage/Stunden willkürlich zugewiesen?
-Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?
-Wenn der Fall eintreten würde, dass ich nach sechs Monaten wieder an der Schule arbeite und merke, dass ich statt 12 Stunden plötzlich 18 arbeiten muss und das regelmäßig, kann ich dann wieder ins Basiselterngeld wechseln?
-Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)
Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Antworten!
Danke erstmal für eure Antworten. Also das EPG ist ein "Eingang- und Perspektivgespräch", bei dem es weniger um die Stunde geht, die wir vorstellen, sondern eher darum, wie wir uns als LehrerIn verhalten. Ich habe eine Mentorin an der Schule, die meine Nervosität in meiner ersten Unterrichtsstunde bemängelt hat und meinte "als Lehrerin muss man eine Rampensau sein, sonst hat man den Beruf verfehlt". Das hat mich total verwirrt. Vor diesem feedback wollte ich unbedingt mein UB vor den Ferien machen, aber diese Rückmeldung hat mich an meinem Entschluss zweifeln lassen.
Hallo zusammen
Ich bin seit einem Monat im Referendariat. Meine Fachseminarleiterin in Deutsch hatte im Seminar schon früh darauf gedrängt, dass wir unseren ersten UB noch vor den Sommerferien machen sollen. Ich habe bereits auch einen UB-Termin in eineinhalb Wochen "reserviert". Bisher habe ich durch die vielen Feiertage, Seminarintensivphase etc. noch nicht viel unterrichtet. Um genau zu sein, waren es gerade einmal 2 Stunden. Für mich ist das Unterrichten ganz neu und noch fühle ich mich noch nervös/unbehaolfen vor der Klasse. Mein EPG Termin ist des Weiteren auch erst nach meinem vorläufigen UB-Termin. Ich habe mit meiner Fachseminarleiterin über meine Zweifel gesprochen, aber sie ist drauf und dran, dass ich doch vor den Ferien meinen ersten UB machen soll. Meine ABB an der Schule sowie meine Kernseminarleiterin meinen hingegen, ich solle mich erst einmal auf das EPG konzentrieren. Jetzt zu meiner Frage: Nach wie vielen Wochen habt ihr euren ersten UB gehabt? Hattet ihr den UB erst nach dem EPG?
Werbung