Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen. (GEW-ler)
Erst legt den §28 so aus, dass ich
1. 6 Monate Angestellter sein werde und eine Beurteilung (Bewährung für Sek 1) brauche um a12 zu bekommen.
2. Ein Kolloquium ablegen muss
3. Ein didaktisches Studium in Mathe oder Deutsch ablegen muss.
Die Frage ist: Der Passus aus dem alten (2002) Gesetz verfällt am 31.12.2015.....Doch was sind danach die Bedingungen für eine Verbeamtung? Welcher Gesetzes Text gilt dann?
Immer noch didakt. Studium oder nur Beurteilung????
Bin mal gespannt ob damit schon jemand Erfahrungen gemacht hat.