Beiträge von lehrer2015nrw

    Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen. (GEW-ler)


    Erst legt den §28 so aus, dass ich
    1. 6 Monate Angestellter sein werde und eine Beurteilung (Bewährung für Sek 1) brauche um a12 zu bekommen.
    2. Ein Kolloquium ablegen muss
    3. Ein didaktisches Studium in Mathe oder Deutsch ablegen muss.


    Die Frage ist: Der Passus aus dem alten (2002) Gesetz verfällt am 31.12.2015.....Doch was sind danach die Bedingungen für eine Verbeamtung? Welcher Gesetzes Text gilt dann?


    Immer noch didakt. Studium oder nur Beurteilung????


    Bin mal gespannt ob damit schon jemand Erfahrungen gemacht hat.


    Sobald du in der S1-Laufbahn bist, bleibst du da drin bis du dich entlassen lässt (wäre sehr dämlich) oder du einen Laufbahnwechsel machst.
    Die Stellen wandeln sich nicht von alleine um und auch für eine Versetzung an ein reguläres Gymnasium brauchst du den Laufbahnwechsel.
    Das Problem am Laufbahnwechsel ist vor allem, dass die neue Stelle dafür geöffnet sein muss.


    Das sehe ich auch so. Echt blöde Situation.

    Ich rate, §20 Abs. 9 des LABG genau durchzulesen, denn, ich habe ein paar Zweifel!


    Habe ich gemacht. Leider finde im §20 auch keine konkrete Antwort.


    Aus den anderen Absätzen geht nur etwas über Beförderungen hervor.


    Wie gesagt...echt nicht leicht genaue Infos zu bekommen.
    Selbst eine Anfrage beim Rp blieb bis jetzt erfolglos.
    Selbst beim Seminar konnten sie mir keine gesicherten Infos geben.
    Aussage: Das hat sich seit 2014 so einiges geändert. Wir blicken da teilweise auch nicht mehr durch.....naja...

    Das Problem könnte sich halt aus einem laufbahnwechsel ergeben.


    Ich werde erst einmal (bis zu 12 Monaten) als angestellter Lehrer gefuhrt . E11...juchu:-(
    Danach bekomme ich eine Beurteilung bezgl. der Bewährung im Sek 1 Bereich.


    Ab dann werde ich verbeamtet. A12


    Wenn ich dann in der Oberstufe unterrichten möchte, werde ich wahrscheinlich einen Laufbahnwechsel beantragen müssen (für a13z) oder mit dem a12 Gehalt fröhlich die Oberstufe mitunterrichten müssen.


    Interessant wäre auch, ob ein Wechsel in eine andere Schule (Gym/ges) in den höheren Dienst noch möglich ist.(a13z)


    Leider finde ich keine konkreten Aussagen im Netz. Alles sehr schwammig gehalten :)

    Hallo zusammen.
    Habe folgende Frage:
    Vielleicht gibt es ja Kollegen die hier schon Erfahrungen gemacht haben.


    Wechsle als angestellter Sek2 "Vertretungslehrer" in die Sek1 auf eine Planstelle in Dortmund.


    Soweit so gut....


    Die neue Schule bekommt in ca. 4-5 Jahren eine gymn.Oberstufe.


    Verliere ich ab einer bestimmten Zeit im Sek1 Bereich meine Lehrbefähigung für den Sek2 Bereich?


    Habe im Netz diesbezüglich nichts gefunden.


    Gruß aus NRW

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