Beiträge von Sommertraum

    Die Gehaltsstufe hat doch nichts mit den geleisteten Arbeitsstunden zu tun. Egal ob A12, A13, A14,..., jeder wird für 40 Stunden Arbeit pro Woche (bei Vollzeit) bezahlt, egal an welcher Schulart. Die unterschiedlichen Arbeitsbelastungen werden durch das abzuleistende Deputat berücksichtigt. Somit wird mit der Gehaltsstufe doch die irgendwo die "Qualität" der Arbeit honoriert.

    Glaube mir, kecks, für einen Mittelschullehrer ist es auch nicht leichter, den Stoff an lb -Kindern anzupassen. Für ein Kind, das kaum einen einfachen deutschen Satz versteht, ist es egal, ob Präpositionalobjekte das Thema der Mitschüler sind oder einfache Wortarten wie Nomen, Verben oder Adjektive. Jedoch hat man meist nicht nur ein lb-Kind, sondern mehrere, oft mit unterschiedlichen Lernständen. Dazu brauchen die "normal begabten" Schüler viel Lernunterstützung und Aufmerksamkeit durch den Lehrer. Das alles jedoch bei 27 Stunden Wochendeputat (und A12).

    Ist es in Bayern auch wie in BW, dass man mit dem ersten Staatsexamen auch schon als "Hilfslehrer" arbeiten darf?

    Ja. Teilweise ist es erschreckend, welche "Qualifikationen" Aushilfskräfte vorweisen, nur damit die Unterrichtsversorgung aufrecht erhalten werden kann. Wenn du auch bereit bist, an GS oder MS eingesetzt zu werden, wendest du dich direkt an ein Schulamt, das dir von der Lage gut passt.


    Wenn du langfrisrig gesehen nach Bayern möchtest, würde ich das Referendariat schon hier absolvieren.

    Wenn man heiratet, heißt das natürlich nicht, dass man auch in den Wunschbezirk versetzt wird, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit größer als bei Ledigen. Abgesehen davon kommt es auch darauf an, in welchen Regierungsbezirk man möchte. In den letzten Jahren habe einige, sogar Ledige, die Versetzung in meinen Heimatbezirk geschafft. Ob diese Entwicklung jedoch anhält, steht in den Sternen.
    Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Bedarf in Oberbayern, speziell im Großraum München, besonders groß ist.

    Ja, die Stellen werden erst verheirateten mit Kindern, dann Verheirateten und Anderen mit triftigen Gründen vergeben.

    Im Grund- und Mittelschulbereich läuft die Versetzung in die einzelnen Regierungsbezirke seit vielen Jahren nach diesem Prinzip. Der Wunschlandkreis ist mit der Versetzung aber lange noch nicht garantiert.


    Als ich vor knapp 20 Jahren den von dir genannten Antrag stellen musste, konnten diverse Bescheinigungen bis Ende Juni nachgereicht werden. Soweit ich weiß hat sich sich nicht geändert.


    Ein Erzieher bringt einem Kind basale Alltagsdinge des Lebens bei, wird dementsprechend schlecht bezahlt. Ein Grundschullehrer bringt basale Kulturtechniken wie Lesen, Rechnen usw. bei und wird deshalb etwas besser bezahlt (A12). Ein Gymnasiallehrer bringt Kindern schon deutlich komplexere Dinge bei, wird dafür mit A13 + Zulage bezahlt. Ein Uniprofessor vermittelt nochmal sehr deutlich komplexere Dinge und wird (heute immer noch?) mit C4 besoldet.
    Der Faktor was man vermittelt ist aus meiner Sicht der der entscheidende

    Warum verdient dann ein Förderschullehrer A13 und mehr? Am vermittelten Stoff kann es sicherlich nicht liegen!

    Sowohl die zuständige Beihilfestelle als auch deine Krankenkasse hat ein eigenes Formular, das du ausfüllen musst. In Bayern gibt es die Beihilfeformulare online, das der Krankenversicherung jedoch nicht unbedingt. Im Zweifelsfall rufst du bei deiner Versicherung an und fragst nach.


    Die ausgefüllten Formulare musst du unterschreiben und samt der Arztrechnungen an Beihilfestelle und Versicherung schicken. Beachte dabei, dass die Versicherungen die Originalrechnungen verlangen, für die Beihilfe reicht die Rechnungskopie.

    Bei uns müssen sich die Eltern selbst um die Erstattung solcher Kosten kümmern. Kleinere Ausflüge werden von den Kindern regulär bezahlt und im Nachhinein privat mit dem Amt abgerechnet. Nur bei Klassenfahrten wird das Geld im Vorfeld beantragt und vom Amt direkt auf das Schulkonto überwiesen. Ist das Geld nicht rechtzeitig da, bleibt das Kind zuhause.

    @Zweisam
    Nein, das ist in Bayern nicht üblich, das ist eine persönliche Sache der Lehrerin. Eigentlich sollen erst ab dem 2. HJ der 2. Klasse Noten vergeben werden. Beim Kind einer Freundin verwendet die Lehrerin ab Klasse 1 Smilies für die Bewertung: lachendes, neutrales und trauriges Gesicht. Auch bei denen wird sehr streng korrigiert, den Lachsmilie bekommt man nur füt Note 1. Ich empfinde das als demotivierend für leistungsschwächere Kinder.


    Verallgemeinern kann man diese Erfahrungen natürlich nicht, aber der Druck ist an bayerischen Grundschulen aufgrund der starr geregelten Übertrittskriterien schon hoch. Die Eltern engagieren sich immer mehr, damit ihr Kind ja den Übertritt auf Gymnasium oder Realschule schafft, sodass es für den Lehrer auch schnell zur Normalität wird, viel zu fordern. Kinder, die vom Elternhaus wenig Unterstützung haben, bleiben häufig auf der Strecke. Nachhilfe im Grundschulalter ist weit verbreitet.


    Seit ich selbst ein Kind in der 4. Klasse hatte, weiß ich auch, warum das Übertrittszeugnis gerne flapsig als "bayerisches Grundschulabitur" bezeichnet wird.

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