Beiträge von benminor7

    Wenn die Kinder von ihren kognitiven Fähigkeiten so eingeschränkt sind, könnt ihr doch ein Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Und wenn nachher LE rauskommt, könnt ihr die Noten sowieso weglassen.

    Ist (zumindest in NRW) seitens der Schule nur in Ausnahmefällen möglich:


    1. vermutetes zieldifferentes Lernen seitens der Schule, allerdings nur bis zum Ende des 1. Halbjahres der 3. Klasse.
    2. vermuteter Förderbedarf E-S: bei nachweislichem selbst- oder fremdgefährdenden Verhalten.


    In allen anderen Fällen können laut neuem Schulgesetz (in NRW) grundsätzlich nur noch Eltern den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes stellen.

    aktueller Erfahrungswert meinerseits: absolut positiv.


    Einstellung erfolgte zum 16.11.15, Verbeamtung am 23.11.15.


    Anfang Dezember habe ich bereits eine hohe Abschlagszahlung erhalten (5/6 von A13 ca.). Ende Dezember erfolgte das erste reguläre Gehalt, zuzüglich dem Differenzbetrag zu der Abschlagszahlung.


    Ich muss dazu sagen, dass ich nie Schwierigkeiten in Bezug auf Gehaltszahlungen hatte. Weder beim ersten Wechsel von der Vertretungsstelle ins Ref noch beim Wechsel vom Ref in die nächste Vertretungsstelle.
    Aktuell beim Wechsel von Vertretungsstelle auf Planstelle auch nicht.


    (Vielleicht einfach Glück gehabt?!)

    Soweit zur Theorie - in der Praxis könnte es jetzt nicht so gut sein, dem Schulleiter eine "Dienstverletzung" vorzuwerfen. Immerhin möchte man eine gute Beurteilung von ihm. In der Praxis würde ich mir daher denken "Was für ein Idiot" - und um einen neuen Termin bitten und den Schulleiter dann abholen. Wenn er das möchte.


    Das sehe ich ähnlich. Im Zweifelsfall läuft sowas auch rechtlich auf einen Nachholtermin hinaus. Die Stunde wollte ich dann aber unter dem "Bewertungsdruck" der SL nicht halten - besonders bei "negativer Vorgeschichte".
    Dann doch lieber eigeninitiativ um einen neuen Termin bitten.


    Ob jetzt mutwillige Schikane oder Vergesslichkeit vorliegt, kannst du wohl selbst am besten beurteilen. Solche Geschichten sind mir aber ähnlich fremd wie 'kleiner grüner Frosch'...

    + Ich weiß, dass die Einzelnoten (für die jeweilige Prunfsleistung) in den Schritten "1,0", "1,3", ",7", "2,0" ... vergeben werden.

    Stimmt soweit.



    + Ich weiß NICHT, wie die Endnote auf dem Staatsexamens-Zeugnis aussieht
    Wieviele Nachkomma-Stellen gibt es?
    Wird irgendwas schon vorher gerundet?

    Hab auch nach LPO 2003 in NRW studiert. Bei mir ist die Note auf eine Nachkommastelle gerundet. Es gibt allerdings noch die BaFög-Note, die ist auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    Die Rundung erfolgte in meinem Falle von X,X6 jedoch aufwärts (entgegen der Mathematik). Beispiel: Aus 3,76 wäre laut Berechnung wie in meinem Falle 3,7 und nicht (wie mathematisch korrekt) 3,8 geworden.



    + Warum ich das wissen will? - Weil ich nur noch drei Prüfungen vor mir habe und mich frage,
    ob es relevant ist, dass ich eine 1,54 (= ZWEI / GUT) mache oder eine 1,83 (= ZWEI / GUT). - Keine Ahnung, ob das fürs Berufskolleg reicht ...

    Relevant ist das erstens dann, wenn es für die Vergabe von Ref-Plätzen einen NC gibt. Das ist meines Wissens in den letzten Jahren nicht der Fall gewesen.
    Sobald du dein Ref gemeistert hast, hast du entsprechend zwei Staatsexamen und somit zwei Noten. Aus diesen Noten wird das arithmetische Mittel gebildet (also 1 und 2 ergäbe 1,5). Diese gemittelte Note ist entscheidend für deine Ordnungsgruppe (bei 1,5 wäre die entsprechend "15").
    Bewerber auf (feste) Stellenausschreibungen werden häufig nur bis zu einer bestimmten Ordnungsgruppe eingeladen. Dies ist vor allem der Fall, wenn es viieele Bewerber auf eine Stelle gibt. Es werden dementsprechend dann nur die "Besten" eingeladen.


    Ergo: Zwischen 1,54 (gut) und 1,83 (gut) _KÖNNEN_ im Zweifelsfall Welten liegen :)

    ich fände es um ehrlich zu sein schwierig, 'allgemeinumfassende' Fragen zu formulieren, die DIR vor allem dann noch weiterhelfen sollen / können.


    Es ist glaube ich gängig, dass man vor der mündlichen Prüfung ein 'Thesenpapier' einreicht, auf dem man festhält, welche Literatur man gelesen hat und mit welchen Themen man sich befasst hat. Mir wurde damals mehrfach gesagt, dass dieses Thesenpapier keine 'Regieanweisung', sondern eher ein 'Auffangnetz' darstellt. Sprich dein Wissen sollte grundsätzlich umfänglicher sein als das, was du zu Papier gibst.


    Ob die von dir dargestellten Prüfungsthemen jetzt 'selbst ausgedacht' oder eine Wahl aus mehreren sind, schreibt du nicht. Es handelt sich auf jeden Fall um weit gefächerte Bereiche (sprich es gibt noch viele einzelne Unterbereiche zu den Themen). Wären mir jedenfalls beide zu groß / zu offen.
    Was dann auch gleich zum nächsten Punkt führt.
    Etwaige Fragen und oder Thesen sind logischerweise immer abhängig von der Literatur, die du zu diesen Themen bearbeitest bzw. bearbeitet hast. Die mündliche Prüfung ist im Idealfall eine Diskussion auf wissenschaftlichem Niveau und du wirst sicher auch einige Autorennamen, Thesen/Ansichten bestimmter Personen nennen und gegenüberstellen müssen.
    Da sich die Meinungen der Experten nicht immer decken, beeinflusst dies natürlich auch die Fragen/Thesen, die du aufstellst.


    Es ist sicherlich ratsam, für das Prüfungsgespräch Fragen/Thesen auszuwählen, die Raum für Diskussion erlauben.
    Also eher:
    "Wie lässt sich das Modell ABC von XYZ im Rahmen des Literaturunterrichts an der Förderschule realisieren?"


    als


    "Was beschreibt das Modell ABC von XYZ?"



    LG


    Wow, dieser Beitrag enthält, auf unterhaltsame Weise, so viele wertvolle Tipps. Wertung + Daumen hoch :aufgepasst:

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