Sagt ihr mir Bescheid, wenn ich hier wieder schließen soll? Danke
Ach, ich finde die Diskussion kontrovers, aber sprachlich doch ganz friedlich.
Sagt ihr mir Bescheid, wenn ich hier wieder schließen soll? Danke
Ach, ich finde die Diskussion kontrovers, aber sprachlich doch ganz friedlich.
Ach, auf einmal. Ebene war noch "Ich frage schon gar nicht, was ich darf.". Nein, Valerianus, mit nicht-linear war nicht inkonsistent gemeint, auch wenn sich die Haltung letztendlich als genau das herausstellt. So sad.
Vielleicht zitiere ich mich einfach mal selbst, und zwar die Stelle, an der ich meinen zugegeben lapidaren Satz etwas konkretisiert und kontextualisiert habe:
Und auch wenn die Formulierung "Ich frage gar nicht lange nach, was ich darf" eventuell etwas provokant klingen kann, so ist es doch etwas polemisch mir gleich eine "nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat" vorzuwerfen. Es geht hier um die Frage, wer die Kompetenz hat, sich mit außerschulischen Einrichtungen in Kontakt zu treten. Nachdem ich das im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeiten ohnehin ständig machen muss (und sei es nur bei der Orga von Klassenfahrten etc.) gehe ich davon aus, dass mir das nicht explizit verboten ist. Wenn die Schulleitung im Einzelfall findet, dass das eher ihre Aufgabe sei, soll sie mir das sagen. Sie wird sich allerdings hüten, das zu tun, da dann meine nächste Frage wäre, warum sie es dann nicht selbst macht. Es geht ja nun nicht darum, dass ich behaupte, Gesetze würde für mich nicht gelten, ich lege lediglich die Freiräume der Gesetzgebung so aus, wie ich das für richtig halte, bis ich eines besseren belehrt werde.
Deshalb habe ich übrigens oben schon mal geschrieben, dass es sehr wichtig ist, das Dienstrecht gut zu kennen, eben auch, um solche Freiräume nutzen zu können.
Seit Beginn des Threads propagiere ich die Kommunikation mit der Schulleitung. Immer und immer wieder. Im Laufe der Diskussion habe ich einen möglichen Weg aufgezeigt, den man gehen kann, wenn sich die Schulleitung in dieser Kommunikation stur stellt (- und zwar zum Nebenthema "Ausstattung des Arbeitsplatzes", auf das wir recht schnell gekommen sind). Dabei kam die Rückfrage auf, ob ich so, wie ich das vorschlage, überhaupt handeln darf. Daraufhin kam mein Satz "Ich frage gar nicht lange nach, was ich darf!"
Diesen Satz habe ich dann noch ein wenig erläutert hinsichtlich der Auslegung von Freiräumen im Gesetz, wenn es denn solche gibt. Dabei frage ich meist nicht lange nach, sondern lege sie so aus, wie ich das verstehe. Auch auf die Gefahr hin, dass meine Schulleitung sie anders auslegt. Wenn das der Fall sein sollte, dann muss man - na? - wieder KOMMUNIZIEREN.
Der TE hat das ähnlich gemacht. Weniger bewusst, aber er hat auch erstmal einen Flug gebucht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich behaupte, man kann das zum Anlass nehmen, diese Regelung mal prinzipiell zu klären.
Die Alternative wäre aber, sich immer im Vorfeld abzusichern. Wer aber viel fragt, bekommt auch viele Antworten. Und im Zweifelsfall ist man dann einer einseitigen Sichtweise der Schulleitung eher ausgeliefert. Meiner Erfahrung nach hat man als Kollege/PR eine bessere Verhandlungsbasis, wenn es um einen konkreten Fall gibt. Nur wenige Schulleiter würden einen Kollegen in so einem Fall kaltschnäuzig zwingen, den Flug verfallen zu lassen. Also hat man einen Präzedenzfall, an dem man eine Regelung vereinbaren kann.
Okay, ich fasse also zusammen:
Was deine Arbeitssituation angeht, regst du dich lieber auf bzw. gehst in die innere Immigration, anstatt dich für eine Verbesserung zu engagieren.
Wenn es aber um die Rechtsauslegung geht, gehst du lieber direkt in die Offensive, remonstrierst und ziehst vor Gericht - mit alll dem Aufwand, der daran hängt -, als erstmal die Kommunikation mit der Schulleitung zu suchen und eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Seiten annehmbar ist.
Kann man machen. Ist wie so vieles eine Frage der Prioritätensetzung. Ich persönlich rede lieber 20 Minuten mit meiner SL und trinke dann gemütlich Kaffee mit den Kollegen.
That escalated quickly...
Sich auch bei der Urlaubsplanung jeden Freitag pauschal zur Verfügung zu halten ist für mich keine Haltung zum Rechtsstaat, sondern vorauseilender Gehorsam.
Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.
Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können und wenn (WENN!) für diese Termine eine Ankündigung mit einer Frist von einer Woche reicht, dann ist das die Rechtsgrundlage, auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und zwar nicht erst dann, wenn der Zug abgefahren ist (oder der Flieger abgehoben hat), sondern idealerweise im Vorfeld, damit man auch Planungssicherheit hat.
Da ist so ein konkreter Fall, bei dem Schulleitung was von "nicht gerne gesehen" schwafelt, ein guter Aufhänger, um das mal in der PR-Sitzung zu thematisieren.
Wenn das so klar wäre, hätte der SL das auch so erklären können.
Machen wir uns doch nichts vor: Die meisten Lehrer haben bestenfalls rudimentäre Kenntnisse vom Dienstrecht. Das ist bei Schulleitern häufig leider nicht viel besser. Da hat man mal irgendwas gehört, was angeblich vorgeschrieben ist und geht davon aus, dass es dafür eine dienstrechtliche Grundlage gibt.
Da unser Kontakt zur Schulleitung insgesamt recht gut ist, kommt es schon mal vor, dass wir während der PR-Sitzungen mit ihr gemeinsam vor dem PC im PR-Büro sitzen und nach Paragraphen suchen.
Ich nehme also an, dass Stans SL in dieser Situation die Rechtslage nicht gut genug gekannt hat, um sagen zu können, dass die 1-Wochen-Frist nach §XY der Konferenzordnung festgelegt ist. Vielleicht ist sie das in Ba-Wü ja auch gar nicht, dann wäre das eine andere Diskussionsgrundlage im speziellen Fall. Bei uns steht das dort aber. Wie das in NRW geregelt ist, weiß ich aber auch nicht.
Wenn die Konferenzordnung vorsieht, dass in dringenden, begründeten Fällen die Einladungsfrist entfällt, bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen. Dass du das anders siehst mag sein, es geht aber hier um Grundsätzliches. Ich mache auch einiges, was ich nicht darf, würde aber dazu nicht unbedingt öffentlich mit der Begründung aufrufen, dass ich ja schon ein paar Jahre im Dienst bin und mir deswegen alles erlauben darf.
Ich sehe das wie Krabappel. Diese nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat (und hier im Speziellen der Konferenzordnung) solltest du nochmal überdenken.
Na ja, nun, dass du mit der inneren Immigration zufriedener bist, haben wir ja nun hinreichend geklärt...
Zum Kaffeetrinken mit Kollegen komm ich schon noch, keine Sorge.
Und auch wenn die Formulierung "Ich frage gar nicht lange nach, was ich darf" eventuell etwas provokant klingen kann, so ist es doch etwas polemisch mir gleich eine "nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat" vorzuwerfen. Es geht hier um die Frage, wer die Kompetenz hat, sich mit außerschulischen Einrichtungen in Kontakt zu treten. Nachdem ich das im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeiten ohnehin ständig machen muss (und sei es nur bei der Orga von Klassenfahrten etc.) gehe ich davon aus, dass mir das nicht explizit verboten ist. Wenn die Schulleitung im Einzelfall findet, dass das eher ihre Aufgabe sei, soll sie mir das sagen. Sie wird sich allerdings hüten, das zu tun, da dann meine nächste Frage wäre, warum sie es dann nicht selbst macht. Es geht ja nun nicht darum, dass ich behaupte, Gesetze würde für mich nicht gelten, ich lege lediglich die Freiräume der Gesetzgebung so aus, wie ich das für richtig halte, bis ich eines besseren belehrt werde.
Deshalb habe ich übrigens oben schon mal geschrieben, dass es sehr wichtig ist, das Dienstrecht gut zu kennen, eben auch, um solche Freiräume nutzen zu können.
@Krabappel
Leider nicht auf die Schnelle. Wenn du beim Googlen nichts findest, kannst du ja deinen Chef direkt mal ansprechen, ob er eine Kopie hat. Sonst könnte man mal beim Gesamtpersonalrat oder Bezirkspersonalrat nachfragen (da habe ich meine her, also vom HPR, in Bayern gibt es keinen GPR). Im Zweifelsfall mal bei den Schulträgern selbst?
Darf ich das wirklich?? Als Kollege xy die Sparkasse anrufen und fragen, ob sie für dies und jenes in der Schule was springen ließe?
Weil nach dem Haushaltsplan zu fragen führt bei uns zu genau gar nichts. „Für Bücher dürfen xtausend ausgegeben werden, soundsovielhundert für Klopapier (das Einlagige), dann noch 200 Euro für die Sportlehrer und dann ist der Topf leider leer“. Ich glaub ja, dass trotzdem was schief läuft, weil dann plötzlich die neue Generation Computertische da steht, aber wenn man die Wunschliste mit dem tatsächlich vorhandenen Haushalt vergleicht geht’s leider nicht auf. Und wenn man nach dringenderem als den ständig neuen Computertischen fragt heißt es: das ist der Computertischetopf. Dafür dürfen wir keine Handseife kaufen. O.ä.
Ich frage im Regelfall gar nicht lange nach, was ich darf und was nicht. Was soll mir als Beamter auf Lebenszeit ohne große Karriereambitionen schon auch groß passieren außer, dass mir der SL wegen Kompetenzüberschreitung auf die Finger klopft.
Konkret läuft das so (sofern es mir wichtig genug ist, dieses Fass aufzumachen):
Ist gar nicht so aufwendig, wie es klingt. Mit den Budgetrichtlinien (Wer zahlt was? Welche Töpfe gibt es wofür? Wer bestimmt über welche Anschaffungen? In welchem Umfang kann man Gelder in andere Töpfe schieben?) beschäftigt man sich einmal gründlich und dann weiß man schon im Groben, wie das läuft oder wo man auf die Schnelle nachlesen kann. Das Abgleichen mit dem Vorjahresbudget ist eine Sache von ein paar Minuten. Die Telefonate kosten mich vielleicht mal eine Freistunde und mit der SL bin ich als PR sowieso einmal pro Woche im Gespräch.
Nachdem das Thema ohne hin kreuz und quer geht, hier noch ein Aspekt der Problematik:
Dass es so viele persönliche Einstellungen zur Arbeitszeit und zur Schwerpunktsetzung gibt, macht es quasi unmöglich, einen Weg zu finden, der allen Wünschen gerecht wird - für SL wie auch für PR.
Wenn zusätzliche Belastungen anstehen, wie Konferenzen oder Abituraufsichten etc., dann beschweren sich viele Kollegen - zurecht - über die zeitliche Belastung. Wenn wir dann gelegentlich durchsetzen, dass solche Dinge durch Unterrichtsausfall kompensiert werden (also Dienstversammlungen in der Unterrichtszeit; Aufsichten werden aus dem eigenen Unterricht ausgeplant etc.), dann beschweren sich andere Kollegen - ebenso zurecht - darüber, dass ihnen so viel Unterricht ausfällt. Ich habe dafür bislang noch keine praktikable Lösung gefunden.
Meiner ganz persönlichen Meinung nach wäre es absolut wünschenswert, alle Lehrer mit angemessenen Arbeitsplätzen (inkl. Ausstattung und technischer Betreuung) auszustatten und dafür montags bis freitags Anwesenheitspflicht von 8 Uhr bis in den frühen Abend zu verordnen (meinetwegen zum Teil auch in den Ferien), so dass die 40h-Woche im Jahresschritt abgedeckt ist. Dann wird aber auch nur in der Schule gearbeitet und nach Feierabend und im Urlaub wird nichts mehr gemacht. Das würde meine Lebensqualität deutlich verbessern, aber ich weiß auch jetzt schon, dass sehr viele Kollegen das anders sehen und auf die Barrikaden gehen würden.
@Ontopic: Für alle Aufgaben die mit Beförderungsstellen verbunden sind gibt es aber keine Entlastung, außer aus dem Entlastungspool für die Schulleitung und der ist für die A15 Stellen.
Ist halt wieder sehr vom Bundesland abhängig. In Bayern gibt es keine unterschiedlichen Pool, dafür deutlich mehr A15-Stellen für Fachbetreuer/Fachsprecher. Hier sind die Fachbetreuer der Fächer, die mit vielen Lehrerstunden unterrichtet werden (in der Regel die Hauptfächer) fast alle A15. Dafür haben sie auch ein Stück weit Personalverantwortung, da sie eben die Korrekturen der Fachlehrer nochmals kontrollieren (Respizienz), was wiederum beurteilungsrelevant sein kann (vgl. anderer Thread).
Laut Rechtssprechung der BVwG (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 27.15) werden nur die Kollegen mit Beförerungsämtern betraut, die so kompetent und effektiv arbeiten, dass sie ihre Arbeit trotz erweiterten Aufgabenfelds innerhalb der vorgeschriebenen Wochenarbeitszeit erledigt bekommen. Aus diesem Grund brauchen sie zumindest theoretisch keine weitere Entlastung durch Deputatsstunden. In der Praxis mag das anders aussehen und führt bei uns auch immer wieder zu Diskussionen zwischen PR und Schulleitung, wenn es um die Verteilung von Anrechnungsstunden geht. Auch die Unterscheidung zwischen "Schulleitungsaufgaben" und "schulischen Aufgaben" gelingt in der Praxis nicht immer trennscharf bzw. gibt es da zwischen SL und PR häufig unterschiedliche Ansichten.
Ganz schwieriges Thema, jedes Jahr.
@lothar100
Ich würde für dieses Jahr genau mitschreiben, wie viel Zeit du in deine Aufgaben gesteckt hast und damit zum Schuljahresende beim Schulleiter vorstellig werden. In Bayern gibt (oder gab?) es die "100 Minuten-Regel", die besagt, dass man für eine Anrechnungsstunde ca. 100 Minuten pro Woche arbeiten muss. Die Idee ist, dass eine Unterrichtsstunde ink. Vor- und Nachbereitung ungefähr 100 Minuten der Wochenarbeitszeit einnehmen soll. Egal wie realistisch man diese Einschätzung findet, so ist das vielleicht doch eine gute Diskussionsgrundlage, um eine Entlastung durchzusetzen. Dazu kann man auch ruhig den PR ins Boot holen.
Dass man von außen nicht recht abschätzen kann, wie viel Arbeit eine bestimmte Tätigkeit mit sich bringt, trifft wohl auf alle Aufgaben zu. Wer sieht schon, was der IT-Beauftragte, der PR, der Kollege für die Öffentlichkeitsarbeit, der stv. Schulleiter oder auch der LMF-Beauftragte hinter verschlossenen Türen wirklich leisten. Vor allem, da man diese Aufgaben ja auch besser oder schlechter, bzw. effizienter oder weniger effizient erledigen kann. Eine konkrete Aufstellung mit Tätigkeiten und benötigten Zeiten gibt da einen gewissen Einblick.
Alternativ kannst du auch ankündigen, gewisse Bereiche deines Aufgabenfelds abzugeben. Eine AG für die Homepage (vgl. Tipp von @Bear) kann ja z.B. auch ein aderer Kollege übernehmen, der dir dann zuarbeitet.
Bolzbolds Sichtweise habe ich mir auch schon seit einiger Zeit zu eigen gemacht.
Auch hier ist natürlich die Diskrepanz zwischen Prinzip und Realität recht groß: Prinzipiell kann ich alle Kollegen verstehen, die sagen, dass sie niemals privates Geld für schulische Anschaffungen ausgeben würden. Das darf eigentlich auch nicht notwendig sein.
In der Realität mache ich es wie Bolzbold: Wenn mir die Anschaffung das Leben erleichtert, so dass ich dadurch mehr Freizeit (und weniger Stress) habe, dann nehme ich auch Geld in die Hand. Man muss dann aber höllisch aufpassen, dass man die so gewonnene (und teuer bezahlte) Freizeit auch wirklich als Freizeit nutzt und nicht doch wieder in dienstliche Angelegenheiten steckt (so wie häufig bei der "Teilzeitfalle").
Als Beispiel: Wenn ich mir wegen vielen Freistunden im Stundenplan einen Laptop anschaffe, um in der Schule arbeiten zu können, dann muss ich auch wirklich darauf achten, dass ich die gewonnene Zeit nicht daheim noch in die Planung des noch besseren Unterrichts oder der besonders schönen Projekte stecke.
Oder, wenn ich mir Unterrichtsmaterialien kaufe, die mir die Vorbereitung erleichtern, dann halte ich es für legitim, die dadurch gewonnene Zeit abzuhängen und quasi von meiner Wochenarbeitszeit von +/-41 Stunden abzuziehen.
Ich gebe mir relativ viel Mühe beim Entziffern, aber wenn das nicht hilft => unlesbar, also quasi wie falsch / nicht vorhanden. Fertig.
Genau so mache ich das auch. Ich gebe mir deshalb sehr viel Mühe, weil ich selbst eine schreckliche Sauklaue habe. Richtig lesbar schreibe ich erst, seit ich mir im Ref eine Art "geschwungene Druckschrift" für lesbare Tafelbilder angeeignet habe. Ob die aber von der Geschwindigkeit her für eine 240 Minutenklausur geeignete wäre, wage ich zu bezweifeln, so dass das auch kein geeigneter Tipp ist.
Einer meiner Lehrer hat allerdings mal einen meiner Tests als Positivbeispiel genutzt, um zu zeigen, dass man trotz einer schlechten Schrift die äußere Form ordentlich und übersichtlich gestalten kann, was dann natürlich beim Entziffern hilft. Vielleicht wäre das ein Hinweis, da schlampige Schrift und schlampige äußere Form bei vielen unorganisierten Schülern Hand in Hand gehen: Absätze machen, Zeilen frei lassen, groß schreiben etc.
Ich sehe das ja prinzipiell nicht so viel anders als du. Allerdings geht es mir - offenbar im Gegensatz zu dir - damit besser, wenn ich versuche, die Umstände im Rahmen der Möglichkeiten zu ändern. Dazu gehört es eben auch, mit der Schulleitung zu kommunizieren und auch Konflikte einzugehen, wenn es nötig ist...
Und klar hat der Dienstherr kein Interesse daran, die Arbeitszeiten klar zu definieren. Das geht bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen los und endet bei der Selbstausbeutung, die viele Kollegen betreiben. Meine vage Erinnerung bezieht sich auf eine Definition der Zeiten, zu denen man für dienstliche Termine zur Verfügung stehen muss. Wie gesagt, ich meine mich an so eine Regelung für Bayern zu erinnern, kann sie aber tatsächlich nicht mehr finden.
Dass Unterricht/Schüler unter dieser Vorgehensweise leiden müssen, ist richtig. Aber ich sehe das nicht als mein Problem. Offenbar ist das so vom Dienstherrn gewollt. Und indem ich das offen kommuniziere, auch im Kollegium und gegenüber der Schulleitung übrigens, hoffe ich, auf Dauer vielleicht doch auch etwas bewirken zu können. Spätestens durch Elternbeschwerden und daraus folgenden Dienstgesprächen, weil Herr WillG die Klausuren so spät herausgibt.
@Friesin
Ja, das ist ein Problem, allerdings gibt es ja auch immer mal wieder Phasen zwischendrin, in denen weniger los ist. Da kann ich dann solche Stapel recht gut abarbeiten.
Ich kann es auf die Schnelle nicht finden, aber ich habe tatsächlich vor einiger Zeit eine Verordnung in der Hand gehabt, in der die Dienstzeiten auch für Lehrkräfte definiert waren. Im Prinzip ging es darum, dass außerunterrichtliche Termine im Rahmen der "normalen" Dienstzeiten stattfinden müssen - sofern es keine dienstlichen Gründe für spätere Termine gibt.
Ich habe jetzt eines der Dokumente gefunden, die ich im Sinn hatte, nämlich einen Urteilsspruch des BVwG (Aktenzeichen BVerwG 6 P 7.06) zum Thema Dienstzeiten. Streitpunkt war die Anwesenheit während drei Präsenztagen in den Sommerferien:
https://www.bverwg.de/230807B6P7.06.0
Interessant sind hier vor allem die Punkte 29 und 35.
Im Prinzip sagt das Urteil, dass es für Lehrer keine festen Dienstzeiten gibt, dass sie aber zur Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten (v.a. Konferenzen etc.) bereit stehen müssen. Dadurch rechtfertigt sich eine "Urlaubssperre" für die letzten drei Tage der Sommerferien, allerdings keine allgemeine Anwesenheitspflicht an der Schule, wenn es keine konkreten Termine gibt, die die einzelne Lehrkraft betreffen. Dabei handelt es sich NICHT um eine Auweitung der Arbeitszeit, bei der der PR in der Mitbestimmung wäre.
Ich denke, das kann man durchaus auf den Freitagnachmittag übertragen: Klar kann keiner gezwungen werden, jeden Freitagnachmittag in der Schule rumzuhängen, aber für dienstliche Termine muss man nun mal zur Verfügung stehen.
Das andere Dokument, in dem die Dienstzeiten mit normalen Bürozeiten gleichgesetzt werden, habe ich nicht mehr finden können. Ich meine mich aber an so etwas zu erinnern - ich hoffe, ich täusche mich nicht.
OT: Eines meiner größten Probleme mit unserem Dienstherrn ist, dass er es nicht hinbekommt, eine umfassende Datenbank mit allen Erlassen und Verordnungen online zu stellen, in der man das gesuchte auch schnell findet. Ich glaube es handelt sich dabei um eine Mischung aus Inkompetenz (technisches Know-How und Personalmangel) und Taktit (damit die Bediensteten nicht zu einfach Zugriff auf ihre Rechte haben). Aber es würde mir die PR-Arbeit einfach so extrem erleichtern...
Ich bin jetzt zu faul, die einzelnen Zitate herauszusuchen, auf die ich eingehen möchte, deshalb paraphrasiere ich:
@Morse (Engagement um die Arbeitsbedingungen zu verbessern (z.B. Geld für Laptops zu organisieren) sind Teil der Arbeitszeit):
Jede Zeit, die ich mit Tätigkeiten verbringe, die etwas mit meiner Arbeit zu tun haben, ist Arbeitszeit. Da Mikael zumindest damit recht hat, dass der Umfang unserer Arbeitszeit klar definiert ist (+/- 41 Stunde pro Woche bei sechs Wochen Urlaubsanspruch), bleibt für andere Tätigkeiten eben weniger Zeit, wenn ich mich erstmal darum kümmern muss, dass die Arbeitsbedingungen stimmen - auch wenn das eigentlich gar nicht meine Aufgabe wäre. Ob das jetzt Zeit ist, die ich aufwende, um nachmittags für meine Stunde am nächsten Tag einen Beamer an der Schule zu finden oder um mich mit Institutionen auseinanderzusetzen, die der Schule ein paar Laptops finanzieren sollen, ist dabei völlig egal. Die Zeit, die dafür drauf geht, ist meine Arbeitszeit - das bedeutet, dass der Unterricht entsprechend weniger aufwendig vorbereitet ist, dass Klausuren länger liegen bleiben und dass ich mich eben in anderen Arbeitsgruppen nicht (oder nur eingeschränkt) einbringe.
Das habe ich doch selbst in der Hand, da die Einteilung meiner Arbeitszeit mir überlassen ist.
Wenn ich dann darauf angesprochen werde, dass ich meine Klausur so lange nicht herausgegeben habe, dann erläutere ich gelassen, dass dafür keine Zeit war, da ich mich um andere Dinge kümmern musste, evtl. weil diejenigen, deren Aufgabe das eigentlich wäre, ihre Arbeit nicht ordentlich machen.
Ich achte sehr genau darauf, dass ich nicht über meine Jahresarbeitszeit komme und kommuniziere das auch sehr offen. Nix mit "strahlenden Kinderaugen" oder so.
@Mikael (Gründe für das Handeln der Lehrer):
Die Gründe auf deiner Liste gibt es, aber das ist mir zu einseitig. V.a. das mit den Karrieristen macht zumindest hier keinen Sinn, da es hier die Regelbeförderung noch gibt. Ich bin seit geraumer Weile A14 und weiß aufgrund der ungünstigen Altersstruktur, dass ich wohl keine A15 bekommen werde. Stört mich nicht.
Ich "engagiere" mich auch in Bereichen, die formal nicht zum Aufgabenfeld von StR/OStR gehören, weil ich damit meinen Arbeitsplatz angenehmer gestalten kann, was sich nachhaltig auf meine Berufszufriedenheit auswirkt. Es geht mir also nicht um Karriere und um "strahlende Kinderaugen", sondern vielmehr um "strahlende WillG-Augen". Dabei achte ich, wie gesagt, darauf, dass ich meine Jahresarbeitszeit nicht überschreite. Das geht schon, ist eine Frage der Prioritätensetzung. Und es macht mir das Schulleben deutlich angenehmer, als schmollend in der Ecke zu sitzen, mich über schlechte Bedingungen zu beschweren und darauf zu warten, dass mir irgendjemand irgendwelche Milliarden zuschiebt, die er irgendwann mal versprochen hat.
Du hast allerdings nicht ganz unrecht damit, dass es durchaus politisch ein ungünstiges Zeichen setzt, wenn die Schulen die Mangelverwaltung eigenständig organisiert bekommen. Dann muss sich die Politik tatsächlich nicht ernsthaft mit den Problemen beschäftigen. Aber in die innere Immigration zu gehen, so wie du es hier beschreibst, wird halt auch nichts ändern. Ich habe es oben schon geschrieben: Die Politik interessiert es überhaupt nicht, wie gut Herr Mikael und Herr WillG ihren Unterricht vorbereiten, ob sie moderne Medien nutzen und wie lange sie für eine Klausur brauchen. Durch eine Verweigerungshaltung kommt von den versprochenen Milliarden bei dir garantiert nichts an, aber das weißt du sicher auch selbst. Das ist nur ein Vorwand um die eigene Inaktivität zu rechtfertigen.
Wenn man WIRKLICH etwas bewirken will, nachhaltig und breit gestreut, dann muss man sich politisch und/oder gewerkschaftlich engagieren. Das ist mühsam und unheimlich langwiergig - und das ist dann auch nicht mehr Teil der Arbeitszeit, sondern hier geht dann wirklich Freizeit drauf. Muss man wollen. Mein Ding ist es nicht, deshalb versuche ich, innerhalb meiner Arbeitszeit die Bedingungen an meiner Schule zu verbesseren. Dabei bin ich aber den Kollegen sehr, sehr dankbar, die sich diesen Themen auch gewerkschaftlich und politisch annehmen, da sie eben auch für meine Interessen kämpfen. Aber das ist für dich ja schon wieder das nächste rote Tuch.
@O. Meier (Freitagnachmittag als Arbeitszeit):
Die Frage, ob der Freitagnachmittag als Arbeitszeit gilt, ist irgendwie skurril. Kein Mensch käme auf die Idee, diese Frage bezüglich des Montag- oder Donnerstagnachmittags zu stellen. Es geht hier vor allem um subjektive Befindlichkeiten, nämlich dass wir alle gerne ins Wochenende wollen. Und darum, dass durch die zwei freien Tage am Wochenende der Freitag durch langfristige, unflexiblere Freizeitplanung stärker betroffen ist als andere Nachmittage. Das ist erstmal gut nachzuvollziehen, andererseit dienstrechtlich wenig relevant.
Bevor ich jetzt auf die dienstrechtliche Seite betrachte, möchte ich NOCHMAL hervorheben, dass natürlich jeder Schulleiter gut beraten ist, diese Befindlichkeiten zu berücksichtigen und sich hier nicht technokratisch auf irgendwelche Verordnungen zu berufen. Als Personalrat achten wir darauf auch und erinnern unseren Schulleiter bei Bedarf daran bzw. machen Vorschläge, wie Termine am Freitagnachmittag verhindert werden können. Ich bin also keinesfalls der Meinung, dass man sich nicht so haben soll, dass man Wochenendtrips gar nicht machen darf und dass man am Freitagnachmittag bis in die Abendstunden zur Verfügung stehen muss.
Das ist bei uns tatsächlich auch kein großes Problem, da die Schulleitung sehr kommunikationsbereit ist und Kollegen im Zweifelsfall auch mal freistellen würde, wenn da schon etwas geplant ist. Aber gerade wenn man den Konflikt mit der Schulleitung austragen muss, ist es sinnvoll, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um dann eventuelle Freiräume nutzen zu können. Dabei helfen Befindlichkeiten nicht viel weiter. Die folgenden Punkte gelten für Bayern, ich vermute (!) aber, dass es in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen geben dürfte:
Also meinetwegen:
Unbezahlte Mehrarbeit führt zu keiner Veränderung und ist ohnehin nicht akzeptabel. (Was ich übrigens auch immer und immer wieder betone, im Forum wie auch im richtigen Leben).
Aber einfach abzuwarten und nichts zu tun bringt auch nichts, denn der Politik ist es völlig schnurz, ob Herr Mikael seinen Unterricht vorbereitet und wie lange er für die Korrektur einer Klausur braucht.
In die innere Emigration zu gehen ist dabei auch der beruflichen Zufriedenheit nicht wirklich zuträglich, wie du mit jedem deiner Posts beweist.
Mit anderen Worten: Von der Politik ist so oder so nicht viel zu erwarten.
Warum soll es denn dann so verwerflich sein, einen Teil seiner Arbeitszeit (!) damit zu verbringen, die Bedingungen zumindest an der eigenen Schule zu verbessern?
Und ich warte jetzt wirklich erst einmal auf die von der Politik für die Bildung versprochenen Milliarden.
DAMIT wirst du die Politiker natürlich genau da treffen, wo es weh tut. Dann stellen sie die notwendigen Gelder bestimmt sofort zur Verfügung...
"Regelmäßige" Konferenzen an einem Freitagnachmittag gibt die Arbeitszeitverordnung überhaupt nicht her, Konferenzen dürfen nur "anlassbezogen" einberufen werden.
Von regelmäßigen Konferenzen war hier aber anfänglich gar nicht die Rede. Es war die Rede davon, dass Konferenzen - wenn sie denn anlassbezogen stattfinden - auf den Freitagnachmittag terminiert sind. Hier zumindest sieht die Konferenzordnung eine regelmäßige Ladefrist von zwei Wochen vor. Das ist zu kurz, um sinnvoll Wochenendtrips zu planen. Daran hat sich die Diskussion entzündet. Und dann kam das Argument, dass darüber hinau durch diese Konferenzen auch noch Freistunden entstehen können. Wie gesagt, von regelmäßigen Konferenzen hat anfänglich keiner gesprochen. ICH habe dann davon gesprochen, wie man Freistunden generell sinnvoll nutzen sollte, da es durchaus auch bei einem blöden Stundenplan dazu kommen kann, dass man mal mehrere Freistunden am Stück hat.
Sorry, aber ich habe da ein etwas anderes Verständis von Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitsgebers. Wenn der Arbeitgeber meint, dass grenzwertige regelmäßige Konferenztermine notwendig seien, dann ist es für mich die Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass ich meine Zeit beim Warten auf solche Konferenzen nicht vertrödele sondern produktiv arbeite.
Da bin ich ja ganz bei dir. Aber sich schmollend in die Ecke zu setzen und darauf zu warten, dass der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt, ist halt auch keine Option, wenn der keine Anstalten dazu macht. Deshalb war mein erster Tipp in diese Richtung ja auch, sich mit den rechtlichen Bedingungen vertraut zu machen und auf den Schulleiter einzuwirken. Das war dir aber nicht skandalträchtig genug, deshalb hast du dich eben auf den einen Nebenaspekt beschränkt, den man mutwillig falsch verstehen kann, um mit einem SPON-Link um die Ecke zu kommen. Diskussionkultur geht anders.
Wenn er das nicht macht, dann renne ich nicht los und suche mir "Sponsoren", sondern verbuche die "vertrödelte" Zeit selbstverständlich als Präsenzzeit und reduziere als Ausgleich meine Arbeitsleistung an anderer Stelle.
Klar. Hab ich ja auch mehrmals geschrieben, dass man diese Zeit natürlich als Arbeitszeit rechnet. Und dass dafür an anderer Stelle eben Arbeit eingespart werden muss - am ehesten bei der Unterrichtsvorbereitung. Du schon alle Beiträge gelesen, ja?
Aber dann gab es User, die sich darüber beklagt haben, dass durch diese Freistunden ihre Freizeit eingeschränkt wird. Wenn man also nicht flexibel genug ist, seine Arbeitszeit anzupassen, dann muss man eben Wege finden, die Arbeit doch in den Freistunden zu erledigen. Und wenn die Bedingungen dazu nicht da sind und der Arbeitgeber keine Anstalten macht... ach, weißt du, ich habe eigentlich echt keine Lust mehr, das ständig zu wiederholen.
Jammer dich doch einfach fest: 2018 wird bestimmt alles noch viel schlimmer, der Dienstherr und der Dienstvorgesetzte sind deine persönlichen Feinde und werden alles tun, um dir das Leben schwer zu machen und du bist der einzige, der das erkennt und keiner versteht dich, wenn du auf diese Ungerechtigkeiten hinweist. Wenn es dir dann besser geht...
Also nochmal für dich, extra fett gedruckt, der relevante Auszug aus meinem Post:
Hier muss man aber höllisch aufpassen, dass man die Grenze zum Lobbyismus in der Schule nicht überschreitet oder unfreiwillig für die Firma Werbung macht.
Da braucht man schon etwas Fingerspitzengefühl, aber es geht. Außerdem war der Kontakt zu Firmen nur ein Beispiel. Deshalb nochmal für dich, wieder fett gedruckt:
Den Schulträger, die Stadt, den Förderverein, öffentliche Stiftungen etc.
Ich mach den Job seit fast 20 Jahren. Und du?
In der Zeit habe ich schon mehrfach Fördergelder akquiriert, immer halt über die offiziellen Kanäle. Das geht schon.
Aber ich fasse nochmal zusammen.
1.) Der Thread ging los mit der Frage, ob man Freitagnachmittag für Konferenzen zur Verfügung stehen muss.
2.) Ich habe vorgeschlagen, über die Rechte der GeKo oder per Vereinbarung zwischen SL und PR entsprechende Grundsätze festzulegen, um Planungssicherheit zu haben. Auf diesen Vorschlag wurde gar nicht weiter eingegangen.
3.) Dafür gab es Gejammer, dass man auch oft viele Freistunden hat (manchmal durch die Konferenzen), die die Freizeit verkürzen.
4.) Also haben ein paar User und ich Vorschläge gemacht, wie man diese Zeit sinnvoll nutzen kann.
5.) Daraufhin gab es Gejammer, dass die Schule dafür nicht ausgestattet ist.
6.) Also habe ich Vorschläge gemacht, wie man sich dafür einsetzen kann, die notwendige Ausstattung zu bekommen.
7.) Reaktion: "Mimimimi, das ist aber nicht meine Aufgabe!!! Mimimimi."
Fazit: Es gibt viel zu viele Kollegen, die sich in der Rolle des Jammerers gefallen, aber zu konfliktscheu, zu bequem oder einfach nur zu unflexibel sind, etwas zu ändern. Mit solchen Kollegien kann man natürlich keinen Blumentopf gewinnen, das ist mir schon klar...
Finde den Unterschied:
Oftmals gibt es große Firmen, die für so etwas Geld geben und als Gegenleistung nur wollen, dass die Schüler ein paar Bilder für den Aufenthaltsraum malen. Hier muss man aber höllisch aufpassen, dass man die Grenze zum Lobbyismus in der Schule nicht überschreitet oder unfreiwillig für die Firma Werbung macht.
und
Um dann öffentlich gegrillt zu werden?
spiegel.de/lebenundlernen/schu…nachtslied-a-1184166.html
Nein, es ist nicht Aufgabe der "Wald- und Wiesenlehrkraft" den Geldern hinterherzurennen. Da hast du völlig recht. Aber wenn ich mit den Zuständen nicht zufrieden bin und der Schulleiter sich stur stellt, dann kann ich entweder jahrelang jammern, oder ich kann selbst versuchen, etwas zu verändern. Was dann wiederum Druck auf den Schulleiter ausüben kann: Love it, change it or leave it!
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