Keine Ahnung, wie in diesem Bundesland die Noten gemacht werden. Aber wenn das Verhalten der Schüler im Unterricht so ist, wie im Ausgangspost beschrieben, kommen die auch dann nicht auf 05 Punkte im Zeugnis, wenn sie in der Klausur auf die 05 hochgehoben wurden, damit nicht sinnlos wiederholt werden muss
Beiträge von WillG
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In solchen Fällen an der Bepunktung rumzutricksen, finde ich absolut unmöglich und ist exakt der Grund, warum überhaupt so viele ungeeignete Kandidaten in Oberstufen sitzen.
In der Sache hast du damit sicherlich recht. Andererseits verstehe ich auch jeden Kollegen, der sich vor völlig sinnlosen Regelungen, die zu unnötiger, zeitaufwändiger Extraarbeit schützen, indem sie das System halt ihrerseits bespielen.
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Ich gebe nur für Vokabeln Punkte wie sie in Buch/Vokabelliste stehen, sonst habe ich jede Woche Diskussionen mit den Netflixlernern.
Mir ist es egal, woher die Schüler ihre Sprachkompetenz haben, ob nur aus meinem Unterricht, von muttersprachlichen Verwandten, von Netflix, oder weil sie sich das Wörterbuch nachts unter das Kopfkissen legen. Korrekte Antworten geben einen Punkt. Wenn reine Wortgleichungen abgeprüft werden (selten) gelten eben alle Synonyme, wenn kontextabhängig abgeprüft wird, alle Antworten, die im Kontext Sinn ergeben.
Wenn ich einen Satz so gestaltet habe, dass eine Vielzahl von Wörtern reinpassen würden, habe ich einen Fehler gemacht, den ich Schülern nicht anlaste:
Beispiel:
I can sit on a _______________.
chair / couch / sofa, bench
aber halt auch: crate, box, tree trunk, table, bed - und alles andere, worauf man sitzen kann. Mein Fehler, dei Aufgabe ist doof gestellt.
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werde aber in jedem Fall Gewerkschaft, regionalen und Bezirkspersonalrat mit einbeziehen
Sich für den Ländertausch zu bewerben, indem man "nur" das Formular ausfüllt und abgibt, ist mit hohem Risiko zu scheitern verbunden.
Letztlich muss man dafür sorgen, dass man bei allen Beteiligten im Gespräch bleibt, Schulleiter bei der abgebenden und bei potientiellen aufnehmenden Schulen, Dezernenten im abgebenden und aufnehmenden BL, beteiligte Personalräte in beiden Bundesländern. Ja, das ist viel Aufwand, aber der Vorgang ist so intransparent und so schlecht planbar, dass man nur so ein wenig mitsteuern kann, was passiert.
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Zur Ausgangsfrage:
Ich habe mir zur Gewohnheit gemacht, bei sprachlichen Zweifelsfällen, zu denen ich mit Kollegen in echte Diskussionen komme, ob sie zulässig sind oder nicht, weil wir uns selbst nicht sicher sind, im Zweifelsfall für die Schüler zu entscheiden.
Wenn studierte Anglisten (und/oder Englischlehrer) hier im Austausch zu keiner eindeutigen Aussage kommen, kann man das von Schülern meiner Meinung nach nicht erwarten. -
Habe leider noch große Hemmungen mich krank zu melden und habe vor allem Angst, dass eine längere Krankschreibung vielleicht in meiner Personalakte vermerkt wird und mir das mögliche Chancen auf zukünftige Abordnungs- oder Beförderungsstellen verhageln könnte. Aktuell ist nichts in Richtung Beförderungsstellen geplant aber man weiß ja nie.
Es geht dir JETZT schlecht. Und zwar so schlecht, dass du auf dem Weg zur Schule mit physischen Symptomen zu kämpfen hast und auf dem Heimweg jeden Tag (!) weinst, so groß ist die Belastung für dich.
Du planst keine Beförderung, aber nur für den Fall, dass du VIELLEICHT irgendwann befördert werden willst (!) und dir dann eine Krankmeldung im Weg stehen KÖNNTE (!), lehnst du es ab, dir JETZT Hilfe für deine AKTUELLEN massiven physichen und psychischen Probleme zu suchen.
Wenn deine beste Freundin oder dein Partner so ihr Dilemma schildern würden, was würdest du ihnen dann raten?
Ich meine damit übrigens nicht automatisch eine Krankschreibung. Aber das Gespräch mit einem Arzt, um für dich ein gesundes weiteres Vorgehen abzusprechen sollte auf jeden Fall drin sein.
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Außerdem ist die Ecke um Hof und Naila immer ein paar Grad kälter als im Rest von Bayern. Sagt man zumindest so.
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Irgendwo bei Loch Lomond?
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Und wenn dort auch einmal andere KollegInnen als "der innere Zirkel" fahren dürften, hätte das dann nicht erst recht etwas von Urlaubsfahrt?
Ich verstehe schon, was du meinst und dass du im Prinzip meine Aussage stützt, aber das würde ich so pauschal doch nicht sagen. Es kann ja immer mal sein, dass jemand nicht mitfahren kann etc. oder dass weitere Begleitpersonen gebraucht werden.
Aber ja, wenn plötzlich eine betreuende Lehrkraft ohne Grund durch eine andere auserwählte Lehrkraft ausgetauscht würde, dann hätte das evtl. den Beigeschmack einer Urlaubsfahrt. Wobei man als "normaler" Kollege auch nicht immer alle Gründe kennt, die Schulleitungshandeln bedingen. -
Ich halte das auch für normal. Wenn es ein ERASMUS+ Projekt gibt, das entsprechend von einzelnen Lehrern betreut wird, die die (immense) Arbeit erledigen, die daran hängt, dann fahren die natürlich auch als Projektbetreuer auf die Begegnugsfahrten. Das werden ja keine reine Spaßfahrten sein, sondern zur Projektplanung und Projektarbeit genutzt werden. Wer soll denn sonst mitfahren, außer den Projektbetreuern?
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Generell gibt es natürlich Fristen, zu denen man sich für eine Versetzung bewerben kann. Andererseits werden diese Fristen auch nicht immer so hoch gehängt, wenn es im Interesse des Dienstherrn ist. Bei einer Lehrkraft, die gerade mit vollen Bezügen nicht in der Lage ist, ihren Dienst an ihrer Schule zu verrichten, dies aber an einer anderen Schule tun könnte, sehe ich durchaus ein Interesse des Dienstherrn. Ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten (Terminvereinbarung auf dem Dienstweg) kann dir hier sicherlich Klarheit schaffen und ist auch nichts, wofür du dich fürchten müsstest.
Eine schnelle und formal korrekte Lösung könnte auch die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" noch im laufenden Schuljahr sein. Das gibt es immer wieder mal, v.a. wenn Funktionsstellen mitten im Schuljahr besetzt werden.
Generell: Achte auf dich selbst. Du solltest den Schritt zurück in die Schule erst dann antreten, wenn du selbst und auch deine Therapeutin der Meinung seid, dass du bereit dafür bist.
Anmerkung: Ich bin nicht in NRW, deswegen sind diese Hinweise eher genereller Art.
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Ich bin weder in NDS noch in NRW, deswegen haben meine Aussagen möglicherweise nur bedingt Aussagekraft.
Aber meiner Ansicht nach muss man hier differenzieren:
Der sog. Laufbahnvorteil ergibt sich aus dem Prinzip der Bestenauslese, d.h. aus der Stellenbesetzung nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" (Art. 33, Absatz 2 GG - analog findet sich das auch in den Landesgesetzen wieder). So gesehen zeigt deine bisherige Tätigkeit ja, dass du die Eignung und Befähigung für das Amt hast, du kannst es also nachweisen, auch wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade nicht die A14 hast.
Andererseits beruft sich der Dienstherr gerne auf den Laufbahnvorteil, um sich nicht juristisch angreifbar zu machen. Jemand, der aktuell auf einer höheren Besoldungsstufe innerhalb der gleichen Laufbahn ist, hat (zumindest auf dem Papier) ganz offensichtlich schon mehr Eignung und Befähigung nachgewiesen, als jemand, der noch geringer besoldet wird. Das muss nicht notwendigerweise den Ausschlag bei der Stellenbesetzung geben, ist aber auf jeden Fall ein Kriterium, gegen das man nicht so ganz ohne Weiteres ankommt. Da der Dienstherr immer Angst vor Klagen hat, hängt er das oft als reinen Formalismus recht hoch. Hier hättest du also mit deiner Zurückstufung schlechte Karten.
Die Versetzung nach NRW ist formal genau das: Eine Versetzung. Wenn du aber der Zurückstufung zustimmst, wirst du eben auf A13 versetzt. NRW wird meiner Ansicht nach dann keine Rücksicht auf "ruhende Ämter" nehmen (wollen/können). Du bist dann eine A13 Lehrkraft, die mit A13 Tätigkeiten betraut wird. Was da noch aus der vorherigen Tätigkeit in NDS ruht, dürfte da für den neuen Dienstherrn keine Rolle spielen.
Analog kann man ja auch keine anderen Altlasten (angesammelte Überstunden; angesparte Lebensarbeitzeitkonten etc.) mitnehmen, sondern muss sich darum kümmern, dass diese noch während der Diensttätigkeit im abgebenden Bundesland abgewickelt werden. Lediglich für die Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen gibt es hier eine KMK Sonderregelung.
Soweit meine Einschätzung. Ergänzungen oder Richtigstellungen sind aber willkommen.
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Wie lange kann ich damit warten?
Die Mail könnte an sich ja auch Spam sein und ich könnte sie löschen
Sorry, aber das ist Kindergarten und nicht professionell. Was versprichst du dir denn von der Hinhaltetaktik?
Nein, du musst im Krankenstand nicht arbeiten, also auch keine Mails beantworten, bis du wieder dienstfähig bist.
Aber natürlich wird der Konflikt nicht gerade deeskaliert, wenn du ohne Nachricht jetzt erstmal eine Weile von der Bildfläche verschwindest.
Und ja, die Email hätte auch im Spam landen können oder verloren gehen oder was weiß ich. Aber auch das wird nicht gerade bei der Konfliktbewältigung helfen.
Professionell ist es, zu versuchen, den Konflikt mit dem Schüler zu beseitigen. Dies sollte idealerweise mit dem Vater geschehen. Das kann auch dann klappen, falls der Vater wirklich auf Krawall gebürstet zum Gespräch käme (- was du ja gar nicht wissen kannst)!
Professionell ist es also, wie andere schon geschrieben haben, eine kurze Antwort zu schreiben, dass du erkrankt bist und dich mit Terminvorschlägen melden kannst, sobald du wieder im Dienst bist.
Und dann führst du ein wertschätzendes Gespräch, in dem du versuchst, dem Vater zu vermitteln, dass es dein Ziel ist, die Tochter zum schulischen Erfolg zu führen und dass dazu aber auch die Einhaltung von Regeln gehört. Und dass du und er vermutlich das gleiche Ziel verfolgen. Sachlich, nüchtern, zugewandt. So schwer ist das nicht. Und das wollen auch dein Tutor und dein Schulleiter sehen.
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Ich sag mal so, wenn es dem Verfassungsschutz endlich gelänge, die AfD auf Eis zu legen, wäre es mir sogar ausnahmsweise egal, ob es sich dabei um Schoko- oder Vanilleeis handelt.
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Ich habe bisher immer vertrauen dürfen, dass alles gemacht wird, was sich einrichten lässt. PRO Lehrkraft, nicht contra.
Als jahreslanges Mitglied der Personalvertretung kenne ich den Unmut über schlechte Stundenpläne - und solche, die zumindest als schlecht wahrgenommen werden - sehr gut. Ich habe aber auch dutzende Gespräche mit den Stundenplanmachern geführt, und würde diesen Eindruck zumindest für die Schulen, an denen ich bin, zu ca. 80% bestätigen.
Die übrigen 20% entstehen dadurch, dass das Stundenplanteam eben auch nicht nur die Lehrkräfte im Blick haben muss, sondern natürlich neben den systemischen Zwängen auch darauf achten muss, dass die Schüler zumutbare Stundenpläne bekommen. Das ist vor allem in der Oberstufe auch nicht immer automatisch gegeben.
Ohne je am Stundenplan mitgearbeitet zu haben, ist es auch mein Eindruck, dass der Vorwurf, den man hier ab und zu liest, eine Schulleitung hätte absichtlich einen schlechten Plan für eine einzelne Lehrkraft gebastelt, ziemlich unsinnig ist. Wenn man sieht, wie aufwendig die Veränderung eines einzelnen Plans sein kann und welche Kettenreaktionen das hervorruft, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Schulleiter diesen Aufwand extra macht, um einer einzelnen Lehrkraft zu schaden. Dass sie sich nicht bemüht, einen Plan zu verbessern, meinetwegen, aber keine absichtlich schlechten Pläne.
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Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln.
Grundsätzlich kann man diese Frage schon stellen. Aber ich würde ebenso bezweifeln, dass es rechtmäßig ist, zwei Fächer dann gemeinsam mit insgesamt weniger als einer Stunde pro Fach zu unterrichten. Wenn man dann an der Stundentafel kürzen muss, müsste das aus meinem juristischen Bauchgefühl die Stundenkürzung bei mehrstündigen Fächern bedeuten.
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Ich glaub die meisten Kollegen haben völliges Verständnis dafür, wenn gewisse Stundenplangegebenheiten so sind, weil jemand ein echtes Betreuungsproblem hat. Das endet aber meist sehr schnell bei: "Schule muss alles auffangen und möglich machen, weil Partner zu wichtigen Job hat um zu helfen", wenn dann die dysfunktionale Partnerbeziehung dazu führt, dass die Kollegen des Lehrerelternteils dessen Beziehungskonstellation auffangen sollen.
Ich würde dir da prinzipiell zustimmen. Aber da kommt dann eben die Vermischung ins Spiel. Wenn VZ-KuK so argumentieren, kann man dem schnell den Wind aus den Segeln nehmen: Vereinbarkeit ja, aber dazu müssen beide Partner bzw. ihre Arbeitgeber beitragen.
Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), aber letztlich ist der offizielle Begriff "familienbedingte Teilzeit". Das lässt sich also nicht so einfach trennen.
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Das ganze Konzept, wenn es denn diesen Namen überhaupt verdient, hakt an allen Ecken.
Es gibt eine Stundentafel, für deren Einhaltung die SL verantwortlich ist.
Es gibt einen Lehrplan, für dessen Einhaltung du als Fachlehrkraft verantwortlich bist.
Beides kann bei diesem Vorgehen nicht garantiert werden. Ich würde mich darauf nicht einlassen. Als Ref sowieso nicht.
Die gute Nachricht ist, dass du diesen Kampf nicht kämpfen musst. Du meldest das deiner Seminarleitung, die muss das dann mit der Schulleitung klären.
Der ganz formale Weg wäre übrigens der der Remonstration: Du erhältst eine Anweisung, die gegen das Dienstrecht verstößt (den sowohl Stundentafel als auch Lehrplan sind dienstrechtliche Vorgaben). Beamte sind verpflichtet (!), gegen so eine Anweisung zu remonstrieren, und zwar schriftlich zuerst beim Weisungsgeber, dann, sofern dieser die Anweisung aufrecht erhält, bei der übergeordneten Behörde. Erst, wenn dort die Weisung auch abgenickt wird, bist du an sie gebunden, aber für den Rechtsverstoß nicht mehr verantwortlich.
Das ist natürlich für eine junge Kollegin schon ein Brett und ich verstehe, dass man sich das als Ref vielleicht nicht unbedingt traut. Deswegen ist der Rat von CDL auch unbedingt der beste Weg.
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Wer natürlich mit Kindern VZ arbeitet und sich auf freie Nachmittage wegen Betreuungsprobleme beruft, hat noch weniger Verständnis von mir.
Ich würde dem zu ca. 60% zustimmen. Denn natürlich haben auch VZ-Kräfte einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber natürlich ist der Anspruch von TZ-Kräften ungleich größer und hier wird dann noch viel mehr Fingerspitzengefühl von Seiten der SL benötigt, um eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung zu gewährleisten.
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ann Versprechen wieder vergisst und andere plötzlich vor vollendete Tatsachen stellt.
Na ja, dass es auch mal inkompetente SL gibt, heißt ja nicht, dass andere hier nicht einen guten Mittelweg finden können.
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