Falls eine Aufgabe (z.B. die Textanalyse) gar nicht bearbeitet wurde, ziehen wir prozentual Punkte ab. Falls der Analyse-Teil z. B. 30% der Inhaltsnote ausmacht, könnte man bei einer Sprachleistung von insg. 11 Punkten 3,3 Punkte abziehen, so dass der Schüler nur noch auf 7,7 Punkte käme.
Finde ich interessant - ist das eine schulinterne Festlegung oder kam das von oben. Spontan erscheint mir das nicht als formal korrektes Vorgehen.
Wenn es für die Bewertung zwei Hauptkriterien gibt, Inhalt und Sprache, die unabhängig voneinander bewertet werden müssen, dann kann ich - aus meiner Sicht - inhaltliche Mängel (die fehlende Bearbeitung einer Aufgabe) nicht ohne weiteres auch bei der Sprachnote ahnden.
Wenn es innerhalb der Sprachbewertung Einzelnoten für Sprachrichtigkeit und Ausdrucksvermögen gibt, kann ich bei einem formalsprachlich korrekten Text - aus meiner Sicht - auch keine Abzüge geben, nur weil er sehr kurz ist.
Ich kann aber - wieder nur aus meiner Sicht - vielleicht bei Kritierien innerhalb des Ausdrucksvermögens wie "sprachliche Vielfalt" oder "Struktur" Punkte abziehen, wenn der Text so kurz ist, dass sprachliche Vielfalt quasi gar nicht vorkommen kann oder wenn eine klare Struktruierung aufgrund der Kürze nicht erkennbar ist.
Ganz subjektiv widerstrebt mir das auch, deswegen kann ich das Gefühl, das sei "unfair" durchaus nachempfinden. Wenn aber der Dienstherr solche Kriterien einführt und einfordert, dann ist das halt so.